Gießen autofrei

DIE FELDBEFREIUNG DES 2.6.2006

Innenpolitik versus Forschungspolitik?


1. Das war die Ankündigung
2. Innenpolitik versus Forschungspolitik?
3. Dann der Aktionstag: Attacke auf das Versuchsfeld am 2. Juni 2006
4. Hessischer Verfassungsschutzbericht 2006
5. Weitere Aktivitäten
6. Die Folgen und das Ende des Versuchs
7. Links

Am Freitag vor Pfingsten 2006 zerstörten vier AktivistInnen unter Beihilfe der sie festnehmenden Polizeibeamten Teile eines Versuchsfeldes mit transgener Gerste. Die Aktion war lange vorher angekündigt und mitten am Tag, unter den Augen mehrerer Kameras und MedienvertreterInnen, durchgeführt. Insgesamt sechs Personen wurden festgenommen und in Polizeigewahrsam verbracht. Zwei Personen entließ die Polizei relativ schnell wieder, die vier „FeldbefreierInnen“ führt sie dem Amtsrichter Hendricks vor. Wieder einmal lautete der Antrag der Polizei: Unterbindungsgewahrsam bis nach Pfingsten.
Ein bemerkenswertes Detail ereignete sich in der ersten von vier Anhörungen: Richter Hendricks versuchte zunächst, möglichst korrekt alle Seiten anzuhören. Das aber schuf ein Problem: Die Gießener Polizei konnte keine brauchbaren Gründe vorbringen, warum ein Platzverweis/Aufenthaltsverbot zur Sicherung des Genfeldes nicht ausreichen sollte. Zudem konnte niemand mit Bestimmtheit aussagen, ob der Angeschuldigte überhaupt gentechnisch veränderte Pflanzen zerstört hatte. Der hilflose Richter Hendricks schickte danach alle nach draußen und kündigte an, Telefonate u.a. mit der Führung der Gießener Polizei zu machen. Etwas später rief er alle wieder rein. Die Anhörung wurde nicht fortgesetzt, sondern Richter Hendricks hatte den Beschluss zum mehrtätigen Unterbindungsgewahrsam schon ausgedruckt: „Ich muss leider folgenden Beschluss verkünden.“ Gewaltenteilung war an diesem Punkt nicht mehr erkennbar; vielmehr schien im vorliegenden Fall die Polizei dem Richter eine klare Ansage gemacht zu haben, was er zu entscheiden hatte.

Was hat das mit dem Federballspiel zu tun?
Der Zusammenhang zwischen der Gießener Feldbefreiung und der Federballnacht gehört zu den wenig beachteten, aber möglicherweise für die Erklärung der Abläufe nach dem 14.5.2006 wichtigen Details. Denn: Die Polizei hatte offenbar den Auftrag, die aufmüpfigen ProjektwerkstättlerInnen kalt zu stellen, mundtot zu machen, einzusperren. Das "differenzierte polizeitaktische Konzept" der Federballnacht ging schief - spätestens am Tag der Entlassung des letzten Inhaftierten war das allen Verantwortlichen klar. Sie stellen um auf Verteidigung: Fortan galt es nur noch, das eigene Handeln zu vertuschen. Hätte die Polizei selbst daran geglaubt, dass die Verhafteten der Sachbeschädigung verdächtig gewesen wären, wären ja Strafverfahren die Folge gewesen. Aber dazu kam es nicht.
Doch Polizei, Justiz und Innenministerium bemühten sich nicht nur um Vertuschung. Sie wussten auch noch um etwas Anderes - nämlich das diejenigen, die sie mit ihrer abenteuerlichen Nummer am 14.5.2006 nicht dauerhaft hinter Gitter schafften, für zweieinhalb Wochen später eine Feldbefreiung am skandalösen Gengerstefeld der Uni Gießen öffentlich angekündigt hatten. Das bot eine neue Chance, endlich den Traum von einer Inhaftierung zu verfolgen. Es kam Pfingsten - und trotz Bewachung kamen die AktivistInnen auf das Feld. Erst als sie dort standen, also die Straftat "Sachbeschädigung" nachweisbar geschehen war, liefen die Polizeibeamten hinterher.

Opferte die Innenpolitik ein Genversuchsfeld?
Es ist viel diskutiert worden, warum trotz öffentlicher Ankündigung und vielen Polizeitruppen in Alarmbereitschaft der Sturm auf das Genversuchsfeld gelang. Die Verknüpfung mit dem 14.5.2006 bietet ein interessantes Gedankenmodell: Hat die Polizei die AktivistInnen absichtlich auf das Feld gelassen, um endlich die erwünschte Straftat zu haben? Hätte die Innenpolitik dann also das Genversuchsfeld geopfert, um die Polizei- und Justizkritiker endlich bestrafen zu können? Was dafür spricht, ist nicht nur die sonst fehlende Erklärung, warum die Polizei das Feld nicht geschützt hat, sondern bemerkenswert aktiv wegschaute. Sondern auch die spätere Bestrafungslogik. Denn von den vier Menschen, die es auf das Feld schafften, bekamen zwei eine Einstellung - weil die Aktion nicht so schwerwiegend war. Die anderen beiden, die genau das Gleiche gemacht hatten (was die Gerichte auch nicht bezweifelten), erhielten am Amtsgericht je ein halbes Jahr Haft ohne Bewährung. Beide waren auch in der Nacht des 14.5.2006 schon eingesperrt worden, was aber - wie beschrieben - daneben ging. Zufall?

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