Gießen autofrei

FORMALIA: SATZUNG, GEMEINNÜTZIGKEIT, TRÄGERVEREIN

Trägerverein der Stiftung FreiRäume


1. Satzung der Stiftung FreiRäume
2. Projekte und Projekthäuser direkt unterstützen!
3. Sachspenden für Häuser und Räume
4. Häuser und Grundstücke übertragen
5. Geschäftsordnung der Stiftung FreiRäume
6. Gemeinnützigkeit und Spenden
7. Trägerverein der Stiftung FreiRäume

Die Stiftung ist nicht rechtsfähig. Das Land Hessen (genauer: das Innenministerium damals unter Volker Bouffier, der noch ganz andere Kaliber gegen politisch Aktive aufgefahren hat) hat die Zulassung der Stiftung aus politischen Gründen verweigert. Gelder und Sachwerte der Stiftung sind jedoch unabhängig und nur für die Zwecke der Stiftung einsetzbar. Bei Rechtsgeschäften handelt der Trägerverein Tragwerk e.V., der ebenfalls gemeinnützig ist.

Aktueller Freistellungsbescheid (Gemeinnützigkeits-Anerkennung)


bei Facebook teilen bei Twitter teilen

Kommentare

Bisher wurden noch keine Kommentare abgegeben.


Kommentar abgeben

Deine aktuelle Netzadresse: 52.15.217.86
Name
Kommentar
Smileys :-) ;-) :-o ;-( :-D 8-) :-O :-( (?) (!)
Anti-Spam