Demorecht

(MEDIEN-)GEMACHTE KRIMINALITÄT

Sensations-Journalismus und Straflust


1. Sensations-Journalismus und Straflust
2. Gefühl: Mehr Kriminalität ++ Offizielle Zahlen zeigen aber: Kriminalität nimmt ab
3. Polizei schürt Angst - und weiß es besser
4. Links

Aus der FR, 23.3.2012 (S. 3)
Ängste schüren und den Verängstigten Schutz verprechen, das verheißt Stimmengewinne.


Wer Angst schürt, kann autoritär regieren
Wer Macht über andere haben und legitimieren will, kennt das beste Mittel: Angstmache - und sich dann als Garant der Sicherheit anbieten. Beides ist irrational, aber es funktioniert. Die Angst entsteht durch Bilder, die Wahrnehmung verzerren. So glauben die meisten Menschen, dass Dunkelheit und Begegnung mit Fremden besonders gefährlich sind. Dabei passiert im Dunkeln und im Kontakt mit unbekannten Personen am seltensten etwas Schlimmes. Doch Krimis, auflagengeile Medien und Politiker*innen mit Absichten vermitteln etwas anderes. Das wirkt. Die Menschen wünschen sich autoritäre Führung. Die übt zwar mehr Gewalt aus als sie verhindern kann, aber in der verzerrten Wahrnehmung sieht das anders aus ...

Aus Helga Cremer-Schäfer/Heinz Schäfer (1998), "Straflust und Repression" (S. 13)
In den beiden Varianten „jemand versucht, ein Problem mit unerlaubten Mitteln zu l6sen, und wird dafür bestraft“ und „ein Ungeheuer bedroht uns und alles, was uns lieb und heilig ist, und wird unter großen Gefahren und Abenteuern unschädlich gemacht“ begleitet uns das Thema von den Märchen der Kindheit über die Vorabend-Serien des Fernsehens und die Action-Filme der Jugend bis zu den Opern und Melodramen der erwachsenen Unterhaltung, die wir alle aus verschiedenen Anlässen im Alter nostalgisch recyclen. Noch nie in der Geschichte sind die Phantasien so umfänglich und unaufhörlich mit einem einzelnen oder gar diesem Thema gefüttert worden.
Es spricht wenig dafür, dass uns diese ad nauseam mit nur geringen Variationen wiederholte Bildlichkeit besonders zur Nachahmung irgendwelcher krimineller Aktionen animieren würde. Aber sie verkleistert uns das Hirn mit angstvollen und paranoiden Phantasien und lässt uns das Eliminieren von „Monstern“ aller Art als plausible Problemlösung sehen. Die phantastischen Geschichten aus Kino und Fernsehen verbinden sich mit den angeblich weniger phantastischen, die in den Magazinen und Zeitungen als Nachrichten aus dem „wirklichen Leben“ auftauchen und ihrerseits moralische Bedeutungen transportieren. ...
Und schließlich geht es noch um Statistiken, die grundsätlich steigen und steigen (und wenn sie gerade sinken, findet sich immer wenigstens eine Kategorie, in der sich ein Anstieg thematisieren lässt), ...


Aus Brüchert, Oliver (2005), „Autoritäres Programm in aufklärerischer Absicht“, Westf. Dampfboot in Münster
Die Gesellschaft wird nicht durch Werte und Normen zusammengehalten, sondern durch mächtige Institutionen, die beanspruchen, diese Werte und Normen allgemeinverbindlich durchzusetzen. ... (S. 10)
So wie die Kritik der Kriminologie vom Prozess der Kriminalisierung statt von strafrechtlich "festgestellter" Kriminalität ausgeht, lassen sich alle gesellschaftlichen Institutionen auf ihre Gemachtheit hin untersuchen, auf die sozialen Konstruktionen, die vorausgesetzt sind, damit sie ihre Funktionen erfüllen können. ...
Woher die Journalisten ihr Material für ihre Erzählungen beziehen, welche alltäglichen Handlungen sie verrichten, inwiefern ihre Motive und Absichten mit dem "autoritären Programm" in Einklang stehen und falls nicht, welche Konflikte, Widersprüche sich ergeben, ob sogar ein Befreiungspotential vorhanden ist, das sind die bislang zu wenig bearbeiteten Fragen, denen ich mich zuwenden möchte.
... (S. 11)
"Ordnungstheorien unterstellen, der Mensch sei des Menschen Wolf, der gezähmt werden müsse, damit Zusammenleben überhaupt funktionieren kann. Eine 'gute Herrschaft' muss dazu installiert werden. Befreiungstheorien setzen dagegen voraus, dass die herrschaftliche Verfasstheit von Gesellschaft ein selbstbestimmtes Leben und Zusammenleben, Glück und Freundlichkeit zwischen den Menschen verhindert." (Brüchert/Resch 2002:10)
Als "autoritäres Programm" bezeichne ich daher alle Darstellungen von Kriminalität und Strafe, die diesen Herrschaftscharakter ausblenden, verschleiern oder aktiv eine punitive Moralisierung enthalten.' Eine "aufklärerische Absicht" sehe ich als gegeben an, wenn zumindest der Versuch unternommen wird, Strafe unter dem Aspekt der Herrschaft zu thematisieren, zum Beispiel indem sie als soziale Ausschließung thematisiert, Moralunternehmertum als solches kenntlich gemacht oder Kriminalität als selektiver Zuschreibungsprozess sozialer Unwerturteile dargestellt wird.
... (S. 12)
Damit folgte die Mediendarstellung nicht einfach einem politischen "Klima" oder einer allgemeinen Grundstimmung, sondern leistete einen aktiven und originären Beitrag dazu. Dieser eigene Beitrag des Fernsehens zum Thema Rechtsradikalismus war in mehrfacher Hinsicht autoritär. Er war autoritär gegenüber dem Publikum, das grundsätzlich mit dem Verdacht belegt wurde, rechtsradikal zu sein, und dem man als Erzieher mit erhobenem Zeigefinger gegenübertrat. Er war antidemokratisch, weil soziale Probleme strafrechtlich und sicherheitsstaatlich beantwortet wurden. Und er war rassistisch, weil die "Ausländer- und Asylantenflut“ für den Rechtsradikalismus verantwortlich gemacht und dagegen staatliches Durchgreifen wie der "Asylkompromiss" gefordert wurde. Das Muster der Empörung über Skinheads und ihre "Gewaltbereitschaft" folgte ohnehin den seit den "Halbstarken", "Mods" und "Rockern" etablierten Moralisierungen jugendlicher Subkulturen. Teils gingen die Beiträge bruchlos zur angeblichen Bedrohung durch "Linksradikale" über.
Der Gewaltvorwurf und die damit verbundenen Stigmatisierungen scheinen sich besonders gut für die massenmediale Inszenierung und Dramatisierung zu eignen. Und es gibt guten Grund zu der Annahme, dass das auf Kriminalitätsthemen insgesamt zutrifft, dass sie sich erstens gut darstellen lassen und diese Darstellungen zweitens ins "Autoritäre" tendieren.
... (S. 13)
Allgemein ist die These, dass die Medien einen entscheidenden Einfluss auf die gesellschaftliche Wahrnehmung von Kriminalität ausüben und dass diese Wahrnehmung von Schreckensbildern und dem entsprechenden Wunsch nach hartem Durchgreifen geprägt ist, derart anerkannt, dass es gar keines Beleges mehr zu bedürfen scheint, ob sie auch wahr ist. jeder weiß: Die Medien skandalisieren unaufhörlich neue Kriminalitätswellen, von der angeblich wachsenden Jugendgewalt über die zunehmende Korruption bis zu terroristischen "Schläfern", die es aufzuspüren gelte. Sie geben rechten Populisten wie Schill und Halder ebenso eine Bühne wie markigen Innenministern vom Schlage Schily oder Beckstein. Kaum eine Nachrichtensendung, keine Zeitungsausgabe, die ohne eine Horrormeldung über eine besonders schwere Straftat auskommt. In den grassierenden Talk-Shows, Doku-Soaps und anderen Spielarten von Reality-TV ist Kriminalität das unbestrittene Thema Nummer Eins.
Es scheint auch keines Beleges mehr zu bedürfen, wie hoffnungslos verzerrt das Bild ist, welches die Medien von Kriminalität zeichnen. Berichtet wird über Mord und Totschlag, sexuelle Gewalt, bewaffnete Überfälle, gefährliche Banden und Millionenbetrügerelen, also über Straftaten, deren quantitativer Anteil am tatsächlichen Kriminalitätsgeschehen (auch wenn man das nur sehr grob schätzen kann) verschwindend gering ist. Kein Wunder also, dass die Kriminalitätsfurcht das tatsächliche Risiko, Opfer einer Straftat zu werden, drastisch übersteigt. Kein Wunder, dass die Wähler Gesetzesverschärfungen, neue Strafformen und eine elementare Grundrechte nivellierende öffentliche Überwachung und Kontrolle befürworten. Die Massenmedien, so scheint es, sind der perfekte Erfüllungsgehilfe öffentlicher Moralunternehmer und wild gewordener Sicherheitspolitiker. Diese Annahme eines "politisch-publizistischen Verstärkerkreislaufes" (Scheerer 1978) wird von den meisten Kriminologen unhinterfragt übernommen.
... (S. 14)
Wir können auch versuchen, sie klein zu arbeiten
Also ich würde mal sagen: Medien sind für die Kriminalitätswahrnehmung der Bevölkerung sehr entscheidend. Sehr viele Leute sind davon überzeugt, dass es mit der Kriminalität immer schlimmer wird. Dass sie auch und insbesondere in den Großstädten sehr gefährdet sind, Opfer von Kriminalität zu werden. Und sind insbesondere davon überzeugt, dass das in der weiteren Umgebung, die man selber gar nicht so genau kennt - also wo man vielleicht sagt, ach in meinem Stadtteil ist es noch ganz in Ordnung, aber in der nächsten größeren Stadt ist es schon ganz schlimm und in Russland ist es sowieso am allerschlimmsten. Dieser Eindruck wird von den Medien gespeist. Nicht gezielt - oder nicht in allen Fällen gezielt - aber der entsteht durch Medienkonsum und bildet die Realität eigentlich nicht ab.
Es bildet die Realität nicht ab? Das interessiert mich: in welcher Hinsicht nicht?
Das kann man z.B. ganz gut festmachen an diesen Sexualmorden an Kindern und insbesondere an Mädchen, die ja in letzter Zeit ja breiteste Aufmerksamkeit finden, in Boulevard-Zeitungen und in den Boulevard-Magazinen, nicht nur der privaten, sondern auch der öffentlichrechtlichen Sender, die da breitgetreten werden bis ins Letzte, bis hin zu Reality-Filmen dann, wo irgendwelches Geschehen nachgestellt wird, um dann pünktlich zum Prozessbeginn versendet zu werden. Also ... da entsteht also auch - bei meinen Bekannten z.B. höre ich immer, also man kann ja seine Kinder nicht mehr auf die Straße schicken usw., es passiert so viel. Und das ist blanker Unsinn. Es passiert weniger als in den sechziger und siebziger Jahren, das ist statistisch erwiesen. Die Leute ... man kann es den Leuten hunderttausendmal erzählen oder auch schreiben in Agentur-Artikeln, das interessiert keinen. Das wollen die Leute nicht wissen, sie wollen diesen Grusel. Und das ist was, was mich stört. Aber das ist auch ein Geschäft, an dem wir uns auch beteiligen, weil es ist eine unheimliche Nachfrage nach solchen, nach solchen Themen da. Wenn ... wenn so ein Fall gerade wieder aktuell ist ... selbst die seriösesten Zeitungen machen da Riesengeschichten drüber, gespeist natürlich von den Nachrichtenagenturen auch, von unserem Material. Und ... was ich Ihnen so vorhin geschildert habe, also so dieses ... Rumstromern dann da so rund um den Tatort. Also ich weiß immer nicht so ganz genau, wozu das eigentlich gut sein soll, aber da sehe ich auch unsere Rolle kritisch, wenn auch nicht so kritisch wie die von den Fernsehstationen, die ja Bilder brauchen, die gnadenlos Witwen schütteln.
... (S. 28)
Da in dieser Untersuchung von der gegenteiligen Grundannahme ausgegangen wird, dass nämlich Kriminalität erst durch den strafrechtlichen Zugriff konstruiert wird, ist an den Charakter von Strafe als absichtliche Zufügung von Leid zu erinnern. Im Kernbereich des Strafrechts haben wir es einerseits mit einer besonders drastischen Form der Ausschließung durch Einsperrung zu tun - mit den Extremfällen der lebenslangen Freiheitsstrafe (in Deutschland und den meisten europäischen Ländern) und der Todesstrafe (in den meisten anderen Ländern) - und es ist immer wieder nötig, die Brutalität dieser Vorgänge in Erinnerung zu rufen. Ihr Herrschaftscharakter tritt sehr offen zu Tage. Andererseits steht das Gefängnis in einer Reihe mit anderen totalen Institutionen, die vom Kloster (Steinert/Treiber 1980) und der Schule über die Kaserne (Foucault 1976) und Irrenanstalt (Goffman 1973) bis zum Konzentrationslager (Sofsky 1993, Armanski 1993) die ganze Bandbreite von Anstalten repräsentieren, die mit der Herstellung einer disziplinierten Lebensweise und dem Aussortieren der "Überflüssigen", "Unerziehbaren", "nicht Resozialisierungsfähigen" bis hin zu "Feinden", "Schädlingen" usw. beschäftigt sind. Nahezu jeder Verwaltungszugriff teilt Menschen in Kategorien wie "zugehörig" und "nicht zugehörig", "berechtigt" und "unberechtigt" oder "willig" und "unwillig" ein -die Freiheitsstrafe ist, wie liberale Strafrechtler nicht müde werden zu betonen, nur ein letztes Mittel, diese Etiketten durchzusetzen. Insofern macht die Rede von der "ultima ratio" auch darauf aufmerksam, dass neben bzw. vor der Freiheitsstrafe noch eine ganze Reihe weiterer herrschaftlicher Zugriffe auf das Individuum erfolgen. Neben dem Gefängnis als eine der brutaleren und offensichtlicheren Formen von Ausschließung, operiert das Strafrecht schon lange vor der Erfindung von Alternativen wie der gemeinnützigen Arbeit und des Täter-Opfer-Ausgleichs mit der Geldstrafe als weniger eingriffsintensiver, nicht körperlicher Sanktion. Die Funktion des Strafrechts geht weit über die eigentliche Strafe hinaus: Polizeiliche Strafverfolgung und Gerichtsverfahren als Degradierungsprozedur (Garfinkel 1977) stellen soziale "Unwerturteile" (Sumner 1991) her, schreiben Kategorien zu und orientieren sich selbst an der sozialen Herkunft als Selektionskriterium (Peters 1973). Strafe soll den Präventions- und Abschreckungstheorien zufolge eben nicht nur auf die Sanktionierten wirken, sondern auf alle Mitglieder der Gesellschaft. So werden andere Formen von Ausschließung unterstützt und legitimiert: Wenn die Armen, die jugendlichen, die Fremden nicht kriminell wären, wenn also das Strafrecht diese Zuschreibung nicht immer wieder erfolgreich herstellen würde, könnten sie möglicherweise wesentlich mehr Zuspruch für ihre Belange gewinnen, würde Ungleichheit viel eher als Ungerechtigkeit verstanden werden. In dem EU-Forschungsprojekt CASE'0 wurden Erfahrungen mit sozialer Ausschließung aus der Perspektive der Betroffenen untersucht. Es stellte sich heraus, dass Coping-Strategien in erster Linie dann scheitern, wenn sich unterschiedliche Formen der Ausschließung gegenseitig verstärken. Viel bedeutsamer als der strafrechtliche ist dabei der soziale Bereich: Arbeit, Wohnung, Schulden, Gesundheitsprobleme. Indem das Strafrecht Sündenböcke präsentiert, indem es Etiketten wie "Störer", "Gewalttäter", Rabenmütter", "Sozialbetrüger", "Kinderschänder" etc. hervorbringt, trägt es auch dazu bei, dass von anderen sozialen Probleinen abgelenkt wird. Wenn die Armen selbst "schuld" sind an ihrer Lage, muss man, wie Wacquant (1999) es auf den Punkt bringt, nicht weiter Armut, sondern "die Armen bekämpfen". ... (S. 62 ff.)
„Wissensgesellschaft" erzeugt nicht nur einen eigenen Modus von Ausschließung qua (fehlender) Bildung, sie stellt auch ein bestimmtes Verhältnis zu anderen Formen von Ausschließung her. Politische, rechtliche und moralische Fragen werden in ökomisch-technische übersetzt. Daran beteiligt sich auch die wissenschaftliche Kriminologie und fragt: what works?" ... (S. 64)
Dass es sich bei der Strafe, wie Strafrechtler noch sehr genau wissen, um eine Übelszufügung, um eine absichtliche Schädigung handelt, gerät aus dem Blickfeld. Bei den Moralunternehmern der Wissensgesellschaft liegt die Betonung auf dem Wort Unternehmer. ... (S. 65)

Aus José Antonio Marina (2011), „Die Passion der Macht“ (S. 59f)
Eine affektive Situation — Unsicherheit oder Hass — begünstigt die Aufnahme von Ideen, die die affektive Stimmung der Herzen verändern und dadurch das Handeln beeinflussen. Jeder Regierende weiß, dass wenn ein Volk Angst hat, es Vorschläge akzeptiert, die es unter normalen Umständen nicht akzeptieren würde, zum Beispiel den Glauben an einen Retter. Aus diesem Grund ist das Schüren einer Angst mithilfe der Information eine einfache Form, den Untergebenen für die Indoktrination vorzubereiten.

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