Seitenhieb-Verlag

DIE MACHT DER RICHTER*INNEN

Was soll die Staatsanwaltschaft?


1. Die Stellung von Richter*innen
2. RIchterrecht: Richter*innen können sogar selbst Recht schaffen
3. Was soll die Staatsanwaltschaft?
4. Macht-Durchgriffe im Verfahren
5. Freie Beweiswürdigung
6. Unabhängige Justiz? Richter*innen mit Parteibuch ...
7. Das soziale Wesen Richter*in
8. Links

Eigentlich ...

Wikipedia
Entgegen einer verbreiteten Meinung ist die Staatsanwaltschaft nicht gezwungen, unter allen Umständen eine Verurteilung des Angeklagten zu erstreben. Sie hat vielmehr auch zugunsten des Beschuldigten bzw. Angeklagten zu ermitteln. Sie ist keine Partei im Strafprozess und arbeitet weder mit dem Gericht zusammen noch gegen den Angeklagten oder seinen Verteidiger.

Juraforum
Die Staatsanwaltschaft ist ein Organ der Rechtspflege mit dem Aufgabenbereich der Strafverfolgung und der Strafvollstreckung. Die Staatsanwaltschaft leitet das Ermittlungsverfahren in Zusammenarbeit mit der Polizei, sie überprüft, ob auf Grund des Verdachts einer Straftat auch Anklage zu erheben ist. Dabei muss sie während des ganzen Verfahrens belastende und entlastende Umstände ermitteln.

HaniSauLand: Staatsanwaltschaft
Bei jedem Gericht in Deutschland gibt es eine Staatsanwaltschaft. Das sind die Anwälte oder Anwält*innen des Staates. Sie führen bei Verbrechen oder beispielsweise auch bei schweren Verkehrsunfällen mit Fahrerflucht Ermittlungen durch, um die Tat aufzuklären. Die Polizei und die Kriminalpolizei ("Kripo") unterstützen die Staatsanwaltschaft dabei. Wenn die Untersuchung abgeschlossen ist und die Staatsanwaltschaft meint, den Täter gefunden zu haben und ihm die Tat nachweisen zu können, erhebt der Staatsanwalt oder die Staatsanwältin im Namen des Staates die Anklage. Der Angeklagte wird von seinem Rechtsanwalt verteidigt. Bei der Gerichtsverhandlung vertritt der Staatsanwalt die Interessen des Staates. Der Staatsanwalt muss alles, was für und was gegen einen Angeklagten spricht, berücksichtigen, damit es eine faire Gerichtsverhandlung gibt. Er muss immer nach Recht und Gesetz handeln.

Aber ...
Praktisch sieht das ziemlich anders aus. Staatsanwaltschaften ...
  • sprechen sich ständig vor Gericht dafür aus, Angeklagten eigene Rechte zu beschneiden, um ihre einseitige Aufklärung der Sache aufrechtzuerhalten.
  • beantragen oft Strafbefehle, d.h. eine Verurteilung ohne die Beweisaufnahme einer Hauptverhandlung.
  • verhalten sich praktisch wie eine Behörde, die nicht Aufklärung, sondern Verurteilung zum Ziel hat

Professor Dr. Heribert Ostendorf – Generalstaatsanwalt a.D.
Ich halte das Wort von der Staatsanwaltschaft als der objektivsten Behörde der Welt für eine maßlose Übertreibung.

Naivität bei Richter*innen
Richter Dr. Jörg Eisberg AG-Minden
Unkorrektes und ungesetzliches Handeln bei den Staatsanwaltschaften gibt es nicht, weil diese zu korrektem Handeln verpflichtet sind.

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