MON810 (BT-MAIS): VERSUCHSFELDER DER UNI GIESSEN UND ANBAU ÜBERALL
Allgemeine Informationen zum MON810-Mais
1. Gießener Versuchungen: Vertuschen, Streiten, unfreiwilliges Versuchsende
2. Trostlose Provinzpolitik: Schweigen, Vertuschen, Lügen
3. Der Standort des MON810-Feldes in Gießen (2007)
4. MON810-Feld der Uni Gießen bei Groß Gerau
5. Die Versuchsziele
6. Allgemeine Informationen zum MON810-Mais
7. Immer neue Skandale ...
8. Bergab mit MON810? Nein ... Regierungen und Propaganda retten die Profitpflanze
- Infos beim BUND-Regionalverband Mittlerer Oberrhein
- Infoseite "Allergisch auf Gen-Mais"
- Infoseite zum Maiszünsler (gegen den BT helfen soll) auf Biosicherheits-Website (Pro-Gentec!)
- Gentec-Mais soll Energieäcker fördern: Statt Essen wächst dann Treibstoff
- Rundbrief zum MON810 von Landwirtschaftsverbänden an Kreislandwirte und Landwirts-FunktionärInnen im Mai 2007 (PDF)
- Auch eine neue Monsanto-Maislinie macht gleich Probleme (Info bei Greenpeace)
- Wikipedia zu Bt-Mais
- Flyer "Kontamination" (zur Auskreuzung gentechnisch manipulierter Pflanzen) vom Umweltinstitut München
Rechtsgutachten zu MON810
Aus dem Rechtsgutachten (Download des gesamten Gutachtens als PDF):Aktionsidee: Strafanzeige zu jedem Feld stellen
- Vorschlag für einen Strafanzeigentext (PDF) ++ MON810-Maiskolben als Beweismittel "anerkannt" (Pressetext von Gendreck-weg als PDF)
Für Felder in Oberboihingen wurde die Anzeige gestellt. Die Staatsanwaltschaft lehnte die Ermittlungen ab. In der Begründung aber lässt sie offen, ob der Mais ordnungsgemäß zugelassen wurde. Sie behauptet nur, dass für die Betreiber des Versuchs eine ordnungsgemäße Genehmigung vorlag, während die Frage, ob der Mais überhaupt legal sei, in diesem Verfahren nicht geklärt werden musste ...
Aus der Begründung des Schreibens vom 16.8.2007 (Az.: 5 Js 73026/07):
Mit Zustimmung vom 03.08.1998 ließ das Ministerium für Landwirtschaft und Fischerei der Republik Frankreich das Inverkehrbringen des gentechnisch veränderten Maises MON810 zu. Die gem äß der Richtlinie 90/220/EWG in Verkehr gebrachten Erzeugnisse können gemäß Art. 8, 20 VO 1829/2003 weiterhin in Verkehr gebracht werden, wobei die Kommission im Registereintrag zu MON810 vermerkte, dass dies sowohl für Saatgut als auch für Saatgut, das Verwendung als Lebens- oder Futtermittel findet, gilt, vgl. ec.europa.eu/food/dyna/gm_register/gm_register_auth.cfm?pr_id=11 (nachgeschlagen am 13.08.2007). Ob diese Genehmigung in einem ordnungsgemäßen Verfahren zustande kam und ob sie materiell rechtmäßig ist, kann für die Frage der Strafbarkeit der Angezeigten dahingestellt bleiben, da es hierfür allein auf die formelle verwaltungsrechtliche Wirksamkeit der Genehmigung ankommt, vgl. Tröndle/Fischer, Strafgesetzbuch 54. Auflage vor § 324 StGB Rn. 6.