Stiftung Freiräume

Ö-PUNKTE 3/1998

Entwurf einer Menschenrechts-Charta


1. Kurzmeldungen zu Chemie, Industrie
2. Entpuppt sich das Öko-Audit als Trick?
3. Entwurf einer Menschenrechts-Charta
4. Sonderheft Chemie & Gentechnik
5. 100 Jahre Raubbau
6. Unfall im BAYER-Werk Dormagen

Am Beispiel des multinationalen Konzerns BAYER hat das "Permanent Peoples' Tribunal", ein internationaler, unabhängiger Gerichtshof mit 7 bis 11 RichterInnen und ca. 50 weiteren ExpertInnen, ein Charta entworfen, in der das Recht der Menschen gegenüber Konzernen festgeschrieben werden soll. Die Charta enthält Regelungsvorschläge für den freien Zugang zu Informationen, Beteiligungsrechte für die ArbeiterInnen, Rechte von UreinwohnerInnen, auf Schulungen und Unterstützung. Im Anhang finden sich die Untersuchung der BAYER-Katastrophe 1992 in Brasilien sowie weitere Dokumente, Reden usw. Die Broschüre "Menschenrechte + Industriegefahren" enthält den Text in Deutsch und Englisch. Erhältlich ist sie bei der Coordination gegen BAYER-Gefahren (s.o.). Forschung für die Umwelt Anfang September hat das Bundeskabinett das Programm "Forschung für die Umwelt" verabschiedet. Es wurde vom Forschungs- zusammen mit dem Umweltministerium erarbeitet. Das Programm umfaßt erstmalig sämtliche Maßnahmen der Bundesregierung zur Förderung und Finanzierung der Umweltforschung. Es will Innovationen in Wirtschaft und Gesellschaft anstoßen. Was die Bonner PolitikerInnen für wichtig halten, ist an den Zielen des Forschungsprogrammes zu sehen. Dort werden (in dieser Reihenfolge) folgende drei Schwerpunkte genannt: 1. Die Schöpfung bewahren. 2. Arbeitsplätze mit Zukunft schaffen. 3. Umweltschutzdividenden auszahlen. Für das Programm stehen jährlich rund 1 Mrd. DM zur Verfügung, davon 3/4 beim Forschungsministerium. Unter dem ersten Punkt sind verschiedene Unterpunkte zusammengefaßt, so unter anderem Schadstoffanalytik und -forschung sowie flächenbezogene Projekte. Info: Bundesforschungsministerium, Bundesumweltministerium.

 

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