KAMPFMITTEL FÜR PROZESSE: OFFENSIV GEGEN ROBENTRÄGER*INNEN, GUTACHTEN, ZEUG*INNEN
Belege und Fristen
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Für Fristen gilt der Eingang beim Gericht. Wer es selbst einwirft und die Zeit knapp ist: Wenn vorhanden, in den Fristenbriefkasten (meist neben dem normalen Kasten angebracht). Tagsüber am besten direkt abgeben, wenn möglich, Empfangsbestätigung einfordern (z.B. entsprechenden Zettel vorbereiten und dort zum Abstempeln vorlegen). Ansonsten gilt ...
Als Frist gilt immer 24 Uhr des angegebenen Tages. Fällt der auf ein Wochenende oder einen Feiertag, dann gilt 24 Uhr des darauf folgenden Werktages.
- Faxen ist wie Einschreiben, aber meist einfacher (einfach über Faxgerät oder sogar direkt vom Computer) und billiger
- Auch SMS-to-Fax reicht, eine Unterschrift ist nicht erforderlich (so heißt es zumindest im Beschluss des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 10. Dezember 2012, Aktenzeichen 1 Ws 218/12)
- Wer den Brief bei der falschen Stelle bzw. in den falschen Briefkasten wirft, läuft Gefahr, die Frist zu versäumen. Behörden und Gerichte müssen die zwar weiterleiten. Aber wenn dann die Frist verstreicht, ist er am endgültigen Ort zu spät angekommen.
Als Frist gilt immer 24 Uhr des angegebenen Tages. Fällt der auf ein Wochenende oder einen Feiertag, dann gilt 24 Uhr des darauf folgenden Werktages.