VERTEIDIGUNG: ANWÄLT*NNEN, SELBSTVERTEIDIGUNG ODER LAIE ALS RECHTSBEISTAND
Das Problem mit den Gerichtsnormen
1. Wann sind Anwält*innen sinnvoll, nötig, möglich?
2. Das Problem mit den Gerichtsnormen
3. Vertraulichkeit
4. Pflichtverteidigung
5. Laienverteidigung: Ohne Anwaltszulassung im Prozess
6. Links
Die Frage, ob mit oder ohne VerteidigerIn, ist zum einen eine finanzielle, dann eine der notwendigen Sachkunde, schließlich aber auch eine Taktische. Schließlich gilt meist, dass für offensive Strategien vor Gericht sind die AnwältInnen gar nicht zu haben sind. Sprich: Anders als in kommerziellen Beziehungen üblich, diktiert hier die beauftragte Person meist den AuftraggeberInnen, was zu tun ist. Die AnwältInnen fechten ihre Schau mit den anderen RobenträgerInnen mehr oder weniger engagiert, aber immer als Job und damit auch als HandwerkerInnen am Fließband der Urteilsfabriken, während die Menschen, um die es geht, als MandantInnen degradiert und meist zum Schweigen und Nichtstun motiviert werden.
In diese Richtung beraten im übrigen auch die die meisten der AnwältInnen vermittelnden Rechtshilfegruppen wie Rote oder Bunte Hilfe. Mensch soll sich den Normen vor Gericht zu unterwerfen und den RobenträgerInnen die Show zu überlassen. Damit geht viel verloren, denn die AnwältInnen beschränken sich meist auf das Formale. Eine Einarbeitung in die politischen Hintergründe ist ihnen zeitlich nicht möglich, zudem waren sie bei der Handlung, die da vor Gericht steht, regelmäßig nicht dabei. Deshalb können sie auch keine umfassende offensive ZeugInnenvernehmung machen, z.B. PolizeibeamtInnen in Falschaussagen drängen - denn wer vor Ort war, kann eher einschätzen, welche BeamtInnen wohl was gesehen oder gemacht haben.
Beispiele für Prozesse mit politischen Background, die aber durch Unterwerfung unter die Norm entpolitisiert und schließlich zudem auch noch verloren wurden:
Die Idee der kreativen Antirepression steht dem eher entgegen.
In diese Richtung beraten im übrigen auch die die meisten der AnwältInnen vermittelnden Rechtshilfegruppen wie Rote oder Bunte Hilfe. Mensch soll sich den Normen vor Gericht zu unterwerfen und den RobenträgerInnen die Show zu überlassen. Damit geht viel verloren, denn die AnwältInnen beschränken sich meist auf das Formale. Eine Einarbeitung in die politischen Hintergründe ist ihnen zeitlich nicht möglich, zudem waren sie bei der Handlung, die da vor Gericht steht, regelmäßig nicht dabei. Deshalb können sie auch keine umfassende offensive ZeugInnenvernehmung machen, z.B. PolizeibeamtInnen in Falschaussagen drängen - denn wer vor Ort war, kann eher einschätzen, welche BeamtInnen wohl was gesehen oder gemacht haben.
Beispiele für Prozesse mit politischen Background, die aber durch Unterwerfung unter die Norm entpolitisiert und schließlich zudem auch noch verloren wurden:
- Verurteilung wegen Nötigung (!) wegen Straßenblockade gegen Studiengebühren in Marburg: Indymedia-Vorankündigung (nachher kam nix mehr) ++ Jammerbrief vorher, völlig defensiv ++ Presseberichte im Gießener Anzeiger und Spiegel
Die Idee der kreativen Antirepression steht dem eher entgegen.