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Rechtswege und Gerichtsarten


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Erläuterung: Der jeweilige Rechtsweg ergibt sich einerseits nach Thema des Vorganges, zum anderen aber auch danach, wie schwerwiegend er ist. Je nach letzterem kann er nämlich bereits auf der 2. oder 3. Ebene ansetzen, was dann die Zahl der Möglichkeiten beschränken kann. Beispiel: Wer einen derben Strafvorwurf hat, legt gleich beim Landgereicht oder sogar beim OLG los ... und hat dann keine Berufungsinstanz mehr. Als Graphik in höherer Auflösung ...

Übersicht über die verschiedenen Gerichte
Welche Gerichte sind für was zuständig? In der BRD ist das alles relativ kompliziert geregelt. Es gibt verschiedene Gerichtsbarkeiten, die dann jeweils für bestimmte Sachen zuständig sind. Allegemein gibt es in Deutschland drei Bereiche: Die Verfassungsgerichtsbarkeit, die ordentliche Gerichtsbarkeit und die besondere Gerichtsbarkeit. Zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gehören Amtsgerichts, Landgericht und Oberlandesgericht, hier werden Strafsachen/Straftaten und Rechtsstreitigkeiten unter Bürger:innen verhandelt. Zur besonderen Gerichtsbarkeit gehören Sozial-, Arbeits-, Finanz- und Verwaltungsgerichte. Hier geht es meist um Streitigkeiten zwischen Menschen und Behörden (Quelle: AntiRRR).

Strafgerichte
Die Gerichte, welche zur Strafgerichtsbarkeit gehören, sind für das zuständig, was wir so allgemein mit Gerichten verbinden: Menschen werden irgendwelche kriminellen Sachen vorgeworfen und die Gerichte verurteilen sie zu Bußgeldern, Geld- oder Haftstrafen. Auch zivilrechtliche Streitigkeiten werden an diesen Gerichten verhandelt, d.h. wenn wer von wem Geld fordert wegen irgendwelcher Verträge, Schadenserstz fordert oder irgendwelche Unterlassungsansprüche hat (siehe auch hier und hier).

Amtsgericht
Das Strafgericht, mit dem wir am häufigsten zu tun haben, ist das Amtsgericht. Das gibt es in der Regel in allen etwas größeren Orten und Landkreisen. Das Amtsgericht verhandelt die übliche Kriminalität, z. B. Hausfriedensbrüche zum Schaden von RWE, oder Widerstand bei
Auseinandersetzungen mit den Cops und vieles mehr.

Landgericht
Beim Landgericht landen Menschen, weil die zu erwartenden Strafen sehr hoch sind und dann direkt dort begonnen wird (bei mehr als 4 Jahren erwartete Haftstrafe). Oder sie kommen dorthin, wenn sie oder die Staatsanwaltschaft mit einem Urteil des Amtsgerichts nicht zufrieden waren und sie in Berufung gehen. Dann wird vor dem Landgericht der Fall neu aufgerollt.

Oberlandesgericht
Noch weiter hoch geht es dann zum Oberlandgericht, was über Revisionen beim Landgericht entscheidet und zum Bundesgerichtshof. Bei Revisionen findet dann nur eine Überprüfung des Urteils auf Formfehler statt, es wird nicht neu verhandelt und Beweise erhoben. Ist die Revision erfolgreich, muss das vorher entscheidende Gericht erneut verhandeln.

Verwaltungsgerichte
Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche andere Gerichte. Häufiger zu tun haben wir es auch mit Verwaltungsgerichten, diese verhandeln beispielsweise Klagen gegen Demonstrationsauflagen, Klagen zur Feststellung der Rechtswidrigkeit von Polizeimaßnahmen oder gegen Gebührenbescheide der Polizei. Sie entscheiden aber auch über die Rechtsmäßigkeit von Bauvorhaben. Viele der Verfahren passieren rein schriftlich. Es gibt Verwaltungsgerichte, bei denen die Klagen eingereicht und Oberverwaltungsgerichte (eins in jedem Bundesland) die dann verhandeln, wenn gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Rechtsmittel eingelegt werden. Danach gibt es dann noch das Bundesverwaltungsgericht.

Sozialgerichte
Sozialgerichte entscheiden - wieder in mehreren Instanzen - über sozialrechtliche Fragen, oft sind das beispielsweise Bescheide fürs Bürgergeld. Hier sind etwa die Hälfte der Bescheide von Jobcentern rechtswidrig, was viel darüber aussagt, wie der Staat so mit den Ärmeren umgeht.

Arbeitsgerichte
Bei Streitigkeiten um den Job sind dann die Arbeitsgerichte zuständig, zum Beispiel bei Klagen gegen Kündigungen oder auf gleiches Gehalt für gleiche Arbeit.

Finanzgerichte
Fast nie zu tun haben wir mit der Finanzgerichtsbarkeit. Diese beschäftigt sich mit Klagen gegen Finanzbehörden wegen irgendwelcher Steuern und Abgaben. Sie sei hier der Vollständigkeit halber aber auch erwähnt.

Bundesverfassungsgericht
Wenn direkt Grundrechte betroffen sind und der normale Gerichtsweg erfolglos war, können sich Menschen an das Bundesverfassungsgericht wenden mit einer Verfassungsbeschwerde. Der Großteil der Beschwerden wird nicht zur Entscheidung angenommen, aber selten gibt es auch mal positive Urteile beispielsweise zur Einschränkung der Ausweitung der Überwachung oder zur Demonstrationsfreiheit.
Es gibt auch Landesverfassungsgerichte, die bei Verstößen gegen die jeweilige Landesverfassung angerufen werden können. Deren Bedeutung ist deutlich geringer.

Europäischer Gerichtshof
Bei der Verletzung von Menschenrechten können sich Personen danach dann nur noch an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden. Das geht wieder nur, wenn auf nationaler Ebene alles versucht wurde und die Verfahren dort dauern oft viele Jahre.

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