Demorecht

TRANSGENE GERSTE: DIE AKTE BEIM REGIERUNGSPRÄSIDIUM (ÜBERWACHUNGSBEHÖRDE)

Widersprüche, Lügen & Co.


1. Einleitung
2. Widersprüche, Lügen & Co.
3. Genehmigungskungel und Rechtsfehler
4. Pannen und Fehler: Den Versuch nicht im Griff haben
5. Nichts sehen. Nichts hören. Nichts wissen ...
6. Die Ziele des Versuches
7. Zu den Aktionen gegen das Gengerstefeld
8. Links

Auskreuzung: Gersten-Pollenflug - unmöglich, unwahrscheinlich ... oder vielleicht doch?

Rechts aus der Akte beim RP: Pressetext vom April 2006

Das hatte der Versuchsleiter Prof. Kogel auch gegenüber vielen anderen Medien gesagt. In seinem Antrag für den Versuch klang das aber schon anders. Kogel wusste es besser ...



Aus der Akte beim RP: Antrag der Uni an das BVL (18.10.2005, S. 15)


Aus der Akte beim RP: Antrag der Uni an das BVL (18.10.2005, S. 41)

Horizontaler Gentransfer: Möglich

Aus der Akte beim RP: Antrag der Uni an das BVL (18.10.2005, S. 9)



Aus der Akte beim RP: Antrag der Uni an das BVL (18.10.2005, S. 26)


Aus der Akte beim RP: Antrag der Uni an das BVL (18.10.2005, S. 45)


Aus der Akte beim RP: Antrag der Uni an das BVL (18.10.2005, S. 46)


Aus den Akten: Betriebsanweisung für die MitarbeiterInnen (1. Fassung, S. 6)


Die Formulierung sind vorsichtig. Horizontaler Gentransfer ist möglich. Unwahrscheinlich ist er vor allem, weil keine pflanzlichen Bestandteile in die Nahrungskette kommen. Das war so vorgesehen - aber es gelang nicht. Die Versuchsdurchführung war äußerst schlampig, so dass ohne weiteres Bestandteile der Gerstenpflanzen, auch Körner, in die Nahrungskette gelangen konnten.

Erstens: Über Mäuse, die jederzeit in das Versuchsfeld gelangen konnten (siehe unten: "Panne 4")

Zweitens: Über alle Tiere, auch z.B. Vögel, die nach der Ernte auf das Feld konnten. Denn in beiden Versuchsjahren standen Gerstenähren zugänglich ohne Vogelschutznetz im Freien. Anders als im Antrag behauptet, wurden nicht alle Ähren per Hand geerntet, sondern dieses erfolgte schlampig und es blieben viele Ähren stehen. Das war auf einem Pressefoto von 2006 und auf Fotos von einer unangemeldeten Feldbesichtigung am 2.9.2007 (nach der Ernte) gut zu sehen. Überall stand Gerste herum - einen Schutzzaun oder ein Vogelschutznetz aber gibt es nicht mehr (siehe unten: "Panne 3").

Antibiotika in der Gerste?
Offiziell wurden immer vier vermeintlich harmlose gentechnische Veränderungen benannt. Schon das war reichlich unkritisch. Ganz verschwiegen wurde aber, dass gar keine Klarheit bestand, welche weiteren Veränderungen noch unkontrolliert in den Pflanzen waren - darunter auch eine Antibiotika-Resistenz, bei der eine Verbreitung in der Umwelt besonders gefährlich auch direkt für den Menschen werden könnte.


Aus der Akte beim RP: Antrag der Uni an das BVL (18.10.2005, S. 39)

Nur dem Regierungspräsidium (Überwachungsbehörde) fällt das auf.


Aus der Akte beim RP: Stellungnahme des RP (2.2.2006, S. 2)

Die Versuchsdauer: Ein, zwei oder drei Jahre?
Alle Antrags- und Genehmigungsunterlagen sagen: Die Freilandphase soll 2006 bis 2008 sein, also drei Vegetationsperioden.


Aus der Akte beim RP: Antrag der Uni an das BVL (18.10.2005, S. 7)


Aus der Akte beim RP: Antrag der Uni an das BVL (18.10.2005, S. 8)


Aus der Akte beim RP: Antrag der Uni an das BVL (18.10.2005, S. 31)


Aus der Akte beim RP: Antrag der Uni an das BVL (18.10.2005, S. 33)


Aus der Akte beim RP: Antrag der Uni an das BVL (18.10.2005, S. 38)


Aus der Akte beim RP: Protokoll einer Besprechung von RP und Versuchsleitung vor Ort (18.4.2006)

Also: Dreimal aussäen, dabei ("randomisierend") die jeweilige Mischung der Parzellen untereinander verändern. Soweit der Plan - enthalten im Entwurf, im Genehmigungsbescheid und auch in allen weiteren Unterlagen. An keiner Stelle taucht irgendein Hinweis auf, dass es weniger als drei Jahre werden könnten.

2008 wäre das dritte Jahr gewesen. Doch in der Nacht zum 31.3.2008 wird das Gengerstenfeld besetzt - vor der Aussaat. Am Tag darauf erscheint ein Pressebericht, in dem Prof. Kogel verkündet, es sei ohnehin keine Aussaat geplant gewesen. Weder die Akten zum Gerstenversuch der Universität noch die bei der Überwachungsbehörde weisen bis zu diesem Datum irgendeinen Hinweis auf, dass der Versuch 2008 nicht stattfinden sollte. Geplant und in der finanziellen Förderung vorgesehen war er. Die Überwachungsbehörde erfährt sichtbar aus der Zeitung von der vermeintlichen Aufgabe des Versuchs.

Am 1.4.2008 fragt Dr. Lühs (Uni) bei Frau Kraus (Uni) an, dass Dr. Gerlach (RP) wissen will, was es mit der Behauptung, es würde dieses Jahr nicht ausgesät werden, auf sich hat. Der RP hätte das aus der Presse erfahren.

Zwei Tage später geht ein Fax von Lühs an das BVL (3.4.2008):

"hiermit teile ich Ihnen im Rahmen ob. Freisetzungsvorhabens mit, dass seit dem 31.03.2008 eine Besetzung der Versuchsfeldfläche der JLU ... erfolgt ist. Im Übrigen teile ich Ihnen gemäß Nebenbestimmung II.3 des Genehmigungsbescheids (Az. ...) vom 03.04.2006 mit, dass die Universität in diesem Anbaujahr (Vegetationsperiode) nicht beabsichtigt, von der Freisetzungsgenehmigung Gebrauch zu machen."

Forschungsfreiheit? Wer behinderte wen?
Haben die FeldbefreierInnen die Forschungsfreiheit verletzt? Oder hat vielmehr der Gengerstenversuch die Forschungsfreiheit behindert - in dem er nämlich eine Vielzahl anderer Versuche unmöglich machte?


Aus der Akte beim RP: Betriebsanweisung (S. 2)


Das Feld am Alten Steinbacher Weg in den Jahren vorher (Archivfoto, größer durch Klick!)

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