Demorecht

GENTECHNIK-LEXIKON

Gentechnik-Steckbrief: Freisetzungen


1. Teil B: Übersicht und Themenseiten
2. Gentechnik-Steckbrief: Anbau
3. Gentechnik-Steckbrief: Freisetzungen
4. Gentechnik-Steckbrief: Den Hunger besiegen?
5. Gentechnik-Steckbrief: Weniger spritzen?
6. Gentechnik-Steckbrief: Bio-Ökonomie
7. Gentechnik-Steckbrief: Risiken für die Gesundheit
8. Gentechnik-Steckbrief: Risiken für die Umwelt
9. Gentechnik-Steckbrief: Nebenwirkungen
10. Gentechnik-Steckbrief: Lebensmittel
11. Gentechnik-Steckbrief: Futtermittel
12. Gentechnik-Steckbrief: Koexistenz
13. Gentechnik-Steckbrief: Horizontaler Gentransfer
14. Gentechnik-Steckbrief: Grenz-/Schwellenwerte
15. Gentechnik-Steckbrief: Abstandsregelungen
16. Gentechnik-Steckbrief: Haftung
17. Gentechnik-Steckbrief: Terminatortechnologie
18. Gentechnik-Steckbrief: Cis- und transgen
19. Gentechnik-Steckbrief: Bt-Pflanzen (z.B. MON810)
20. Gentechnik-Steckbrief: RR-Pflanzen (z.B. Soja, Raps)
21. Gentechnik-Steckbrief: Amflora
22. Gentechnik-Steckbrief: LL601

Freisetzung ist laut Gentechnikgesetz (§ 3) „das gezielte Ausbringen von gentechnisch veränderten Organismen in die Umwelt, soweit noch keine Genehmigung für das Inverkehrbringen zum Zweck des späteren Ausbringens in die Umwelt erteilt wurde“.

Gefahren
Freisetzungen betreffen in der Regel Organismen, für die noch keine oder nur wenige Untersuchungen über deren Verhalten in der Natur (Ausbreitungs- und Überdauerungstendenz, ->Risiken usw.) vorliegen. Daher sind jeweils besondere Schutzmaßnahmen vorgesehen, damit die Organismen nicht in die Umwelt gelangen. Grenzwerte gelten hier nicht, weil die GVO in der Phase der Freisetzung noch nicht zugelassen sind.

  1. Gefahr: Die Annahme, ein freigesetzter Organismus ließe sich an der Ausbreitung sicher hindern, ist widerlegt. Auch GentechnikbefürworterInnen behaupten das nicht mehr (oder nur aus PR-Gründen trotz besseren Wissens ->Koexistenz). Der bisher größte Ausbreitungsskandal geschah von Versuchsfeldern aus bei einer selbstbestäubenden, d.h. eher auskreuzungsschwachen Pflanze, nämlich Reis (->LL601-Reis).
  2. Gefahr: Die gentechnischen Veränderungen bei Freisetzungen bergen unbekannte und nicht untersuchte Risiken. Über Freisetzungen werden zudem viel mehr veränderte Sequenzen in die Umwelt eingebracht, weil jedes Feld andere, oft auch mehrere Genkonstrukte in die Umwelt trägt.
  3. Gefahr: Bei der praktischen Durchführung kommt es fast immer zu Schlampigkeiten und Verstößen gerade bei der Frage der Sicherung gegenüber Ausbreitung. So wurden Mantelsaaten nicht oder viel zu spät angelegt, Durchwuchs nicht beachtet usw. (Quelle).
  4. Gefahr: Da die freigesetzten Pflanzen meist nur auf dem jeweiligen Versuchsfeld vorkommen, lohnen sich Entwicklung und Einsatz von Nachweisverfahren nicht. Verunreinigungen wurden bislang eher zufällig entdeckt. Wieviele unentdeckt blieben, ist unbekannt.

Genehmigung
Genehmigungsbehörde für Freisetzung in Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (->BVL) in der Mauerstr. 39-42, Berlin. Das BVL rühmte sich selbst, alle Anträge genehmigt zu haben. Im Verfahren beteiligt sind zudem u.a.
  • Die Zentrale Kommission für biologische Sicherheit (->ZKBS), in der Versuchsleiter dominieren und zum Teil über ihre eigenen Felder abstimmen, zumindest aber sich gegenseitig die Felder durchwinken.
  • Das Julius-Kühn-Institut (->JKI) mit seiner Gentechnikabteilung unter Leitung von Joachim Schiemann, der sich mehrfach öffentlich für die Nutzung und Ungefährlichkeit der Gentechnik ausgesprochen hat.
  • Das Bundesinstitut für Risikobewertung (->BfR) mit der zuständigen Sachbearbeiterin Marianna Schauzu, die in der Tageszeitung „Junge Welt“ das Engagement der Firma Monsanto in Entwicklungsländern öffentlich lobt, und in deren Gentechnikkommission die Mehrfach-Versuchsleiterin Inge Broer (Uni Rostock) selbst Vorsitzende ist.
  • Robert-Koch-Institut, Bundesamt für Naturschutz sowie weitere Behörden z.B. in jeweiligen Bundesländern.

Versuchsbetreiber
Überwiegend die Agrarkonzerne sowie Universitäten und nahestehende Institute. Zur praktischen Durchführung werden oft Unteraufträge an kleine, spezialisierte Firmen vergeben, insbesondere die Firmenkonglomerate um die Mehrfachgeschäftsführerin Kerstin Schmidt (u.a. am Standort Üplingen/Börde).

Finanzquellen
Fast alle Versuchsfelder, die nicht von Firmen angelegt wurden, erhielten Mittel aus Förderprogrammen des Bundes, insbesondere des (inzwischen ausgelaufenen) BioSicherheits-Programmes und des Fachprogrammes nachwachsende Rohstoffe. Aufgrund intensiver Recherchen vor Ort und den nach Versuchsabschluss eingereichten Patentanträgen bestehen erhebliche Zweifel über die sachgerechte Mittelverwendung bei den meisten Feldern. Die Akteneinsicht nach Umweltinformationsgesetz hierzu wird seit über drei Jahren von der Vergabestelle rechtswidrig verweigert.

Mehr Informationen
Über die Anträge auf Freisetzung informiert das Freisetzungsregister des Bundes. Hier müssen alle Anträge mindestens drei Monate vor Aussaat eingestellt werden: apps2.bvl.bund.de/freisetzung/.
Drei Tage vor Aussaat müssen sie dann (nach Genehmigung) auch in das Standortregister eingetragen werden. Dort stehen die Freisetzungen dann neben den Anbauflächen: apps2.bvl.bund.de/stareg_web/showflaechen.do.

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