Demorecht

ANTRÄGE ZUR GLAUBWÜRDIGKEIT DER ZEUGINNEN VOM STAATSSCHUTZ

Erfindung von Straftaten


1. Einleitung: Tipps, Gesetze und Rechtshinweise
2. Musteranträge für offensive Prozessführung
3. Erfindung von Straftaten
4. Anträge zu weiteren Einzelthemen und -aspekten
5. Revision
6. Laienverteidigung und Prozesstrainings
7. Aktionsmaterial vor Gericht und vorm Gericht
8. Konkrete Prozesse und die dort verwendeten Materialien
9. Argumentationshilfen
10. Links und Material

Hier folgen mehrere Beweisanträge, die auf falsche Verdächtigungen, Erfindungen usw. im Zusammenhang mit Anklagen, Ermittlungsverfahren und Freiheitsentzug in der Vergangenheit hinweisen. Zu beweisen ist jeweils, dass Lügen und Falschaussagen im Staatsschutz zum Alltag gehören - folglich die Zeugen vom Staatsschutz nicht als glaubwürdig eingestuft werden können.

Beweisantrag zur Erfindung von 138 Straftaten und falschen Täterbenennungen
Zum Beweis folgender Tatsache stelle ich den Beweisantrag:
Mitarbeiter der Polizei Gießen und des Staatsschutzes Gießen haben in der Kriminalitätsstatistik 2003 in 138 Fällen ohne Belege und Begründungen einen Tatverdacht gegen Personen aus dem Umfeld der Projektwerkstatt erhoben. Sie haben damit systematisch und und bewusst falsche Aussagen über Tatverdächtige und Straftaten gemacht. Wiederholungen im laufenden Prozess sind deshalb nicht nur möglich, sondern naheliegend.

Begründung:
Im Frühjahr 2004 legte die Polizei Mittelhessen die Kriminalitätsstatistik 2003 vor. Die Mitarbeiter des Staatsschutzes sind sichtbar an der Formulierung des Absatzes zu sogenannten „linken Straftaten“ beteiligt gewesen. Dort wurde ohne jeglichen Beweis behauptet, dass die Täter für 138 Straftaten überwiegend aus dem Umfeld der Projektwerkstatt kommen. Da die Formulierungen in der Statistik an dieser Stelle auffällig von sonstigen Formulierungen in anderen Absätzen abwichen, unter anderem nirgendwo anders die TäterInnen benannt wurden, ist davon auszugehen, dass dieser Absatz nicht durch etwaige VerfasserInnen des gesamten Berichts, sondern vom Staatsschutz so formuliert wurde und dann in das Gesamtwerk gelangt ist. Verantwortlich bleiben zwar trotzdem die Herausgeber, d.h. die Presseabteilung und des Präsident des Polizeipräsidiums Mittelhessen, ursächlich aber dürfte der Staatsschutz gewesen sein.

Diese Lüge ist für das laufende Verfahren von besonderer Bedeutung, weil die hier verhandelte Tat in das benannte Jahr fällt. Es besteht zudem der begründete Verdacht, dass die Polizei Mittelhessen und hier insbesondere der Staatsschutz systematisch und für viele Fälle falsche Verdächtigungen ausgesprochen hat. Das ist von Bedeutung bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit der hier als Belastungszeugen auftretenden Mitarbeiter Broers und Puff, wenn die in identischen Fällen mehrfach als Lügner und Erfinder aktiv waren.

Gegen die Polizei wurde Anzeige wegen falscher Verdächtigung und übler Nachrede erstattet. Staatsanwalt Vaupel stellte das Verfahren ein mit der Begründung, die Angaben der Polizei entsprächen den Tatsachen. Er machte sich damit die Lügen, üble Nachrede und falschen Verdächtigungen auch selbst zu eigen – um die kriminell agierende Polizei, wie bei ihm üblich, zu schützen.

Die Masse an falschen Verdächtigungen, die systematische Herangehensweise der Zusammenstellung zu einer Statistik und die Veröffentlichung in einer Pressekonferenz lassen ein koordinierten Handeln erkennen. Damit ist der Straftatbestand der kriminellen Vereinigung nach § 129 erfüllt. Allein schon dieser Fall, verstärkt aber noch in der Zusammenschau mit den anderen Tatsachen falscher Verdächtigung und übler Nachrede, z.T. in Verbindung mit Freiheitsberaubung, ist ausreichend, um zu erkennen, dass zumindest die MitarbeiterInnen des Staatsschutzes Gießen einer kriminellen Vereinigung angehören, deren kriminelle Tätigkeit das systematische Verbreiten von falschen Beschuldigungen ist. Es ist für diesen Prozess von besonderer Bedeutung, zu beweisen, dass die Belastungszeugen Broers und Puff mit ihren Aussagen routinemäßig das tun, was sie als Haupttätigkeit ihrer kriminellen Vereinigung seit Jahren tun: Straftaten und Tatverdächtigungen nach politischen Interessen zu erfinden.

Beweismittel:
  • Heranziehung oder, falls nötig, Beschlagnahme aller Kriminalakten des Polizeipräsidiums Mittelhessen zu den als „linke Straftaten“ klassifizierten Vorgängen des Jahres 2003
  • Vernehmung der damals beteiligten MitarbeiterInnen des Staatsschutzes Mutz (damaliger Name), Cofsky, Broers und Puff
  • Vernehmung der die Kriminalitätsstatistik herausgegebenden Personen der Presseabteilung der Polizei Mittelhessen und damaligen Polizeipräsidenten Meise
  • Vernehmung des Staatsanwaltes Vaupel zu seiner Behauptung, die Angaben der Polizei entsprächen den Tatsachen.

Gestellt am 2.11.2006 (5. Verhandlungstag) ++ Weiterer Antrag zur Statistik 2003 als PDF

Beschluss von Richter Wendel
Zurückgewiesen, da für die Entscheidung ohne Bedeutung

Beweisantrag zur Erfindung von Sachbeschädigungen durch Gießener Polizei
Zum Beweis folgender Tatsache stelle ich den Beweisantrag:
Mitarbeiter des Polizeipräsidiums Gießen haben am 11./12.12.2002 Graffiti frei erfunden. Dieses diente der Begründung des Unterbindungsgewahrsams gegen zwei Personen aus dem Umfeld der Projektwerkstatt, u.a. gegen mich. Sie haben damit bewusst falsche Aussagen über eine vermeintliche Straftaten gemacht. Wiederholungen im laufenden Prozess sind deshalb nicht nur möglich, sondern naheliegend.

Begründung:
Zwei Projektwerkstättler wurden am Abend vor der Stadtverordnetensitzung zur Gefahrenabwehrverordnung festgenommen und bis zum Ende der Sitzung nicht mehr freigelassen. Richterin Kaufmann bestätigte den Antrag auf Unterbindungsgewahrsam - wie üblich ohne Überprüfung der Fakten (Gießener RichterInnen glauben der Polizei immer ohne jegliche Überprüfung). Als Begründung erfand die Polizei Graffitisprühereien am Rathaus. Das teilte sie auch der Presse mit, die die Lüge wie üblich ungeprüft übernahm. Tatsächlich sind die Graffitis frei erfunden: Es hat sie nie gegeben – ebenso auch nie ein Ermittlungsverfahren dazu.

Der Antrag ist für den konkreten Prozess von Bedeutung, weil es hier auch um Beschuldigungen von Sachbeschädigungen – und zwar auch um Graffiti - geht und diese auch gegenüber er Richterin am Amtsgericht erfolgt sind.

Beweismittel:
  • Heranziehung der Akten zu den Festnahmen am 12.12.2002 sowie die Polizeipresseinformationen des folgenden Tages, hilfsweise der Veröffentlichungen in Gießener Allgemeine und Anzeiger vom 13.12.2003
  • Vernehmung des damaligen Leiters des Staatsschutzes Gießen, Gerhard Puff

Gestellt am 2.11.2006 (5. Prozesstag) ++ Antrag als PDF

Beschluss von Richter Wendel
Zurückgewiesen, da für die Entscheidung ohne Bedeutung.

Beweisantrag zur Erfindung von Straftaten und falschen Täterbenennungen am 14. und 15.5.2005
Zum Beweis folgender Tatsache stelle ich den Beweisantrag:

Mitarbeiter des Staatsschutzes Gießen, u.a. der hier als Zeuge auftretende KOK Broers, haben am 14.5.2006 gegenüber einem Richter am Amtsgericht bewusst falsche Aussagen über Tatverdächtige und Straftaten gemacht. Wiederholungen im laufenden Prozess sind deshalb nicht nur möglich, sondern naheliegend.

Begründung:
Am 14.5.2006 kam es nahe Reiskirchen zu einer spektakulären Verhaftung von vier FahrradfahrerInnen durch umfangreiche Kräfte der Polizei. Noch größer war die vorangegangene Polizeiaktion, deren Ziel war, Personen aus dem Umfeld der Projektwerkstatt durch massives Polizeiaufgebot und verdeckte Observation durch die Spezialtruppe der Landespolizei, das sogenannte Mobile Einsatzkommando (MEK), bei Straftaten auf frischer Tat zu ertappen. Offenbar glaubte die Polizei fest daran, dass solche passieren würde, als mehrere Personen von der Projektwerkstatt spät abends Richtung Gießen radelten. Die RadlerInnen wurden, dass ist den Polizeiakten, die mittlerweile vorliegen, exakt zu entnehmen, in dem später in Frage kommenden Zeitraum kontinuierlich durch mehrere Polizeieinheiten überwacht – und zwar aus der Ferne, um den von der Polizei erhofften Anschlag z.B. auf Justizgebäude nicht zu behindern. Der sollte stattfinden – aber mit anschließender Festnahme. Nur: Die Menschen, die in der Projektwerkstatt gestartet waren, begingen keine Straftat. Stattdessen spielten sie Badminton in Gießen und fuhren anschließend zu Supermärkten, um Lebensmittelreste zu containern (sprich: aus den Müllcontainern zu sammeln). Die Sicherheit der Polizei, die RadlerInnen würden Sachbeschädigungen durchführen, entsprang offenbar vor allem der Phantasie der Polizei, die genau dieses ständig über die BadmintonspielerInnen dachte.

Das Badmintonspiel fand – ständig unter den Augen der Spezialeinheit MEK – unter der Lampe am Eingang der Staatsanwaltschaft, vor dem Hintereingang des Amtsgerichts, Gebäude A, im Kamerasuchfeld (wo ein Federball bedauerlicherweise auf dem Vordach des Hintereingangs landete), vor dem Eingang der JVA (mit ständigem Sprechkontakt zur Pförtnerloge) und vor dem Landgericht statt.

Obwohl die Polizei das alles ständig beobachtete und alles an die Einsatzzentrale zum PvD Schust durchgegeben wurde, ordnete dieser zwei Stunden später den umfangreichen Polizeiangriff auf die RadlerInnen in Reiskirchen an, die dort verhaftet wurden.

Einige Zeit später wurden beliebige Graffitis, die nur aus sog. Tags der Sprayerszene bestanden und keinerlei politische Inhalte zeigten, den Verhafteten untergeschoben. Das geschah, obwohl die Polizei ja wusste, dass die Verhafteten als TäterInnen ausschieden, weil sie durchgehend an ganz anderer Stelle observiert wurden.

Dennoch wurde der Vorgang genutzt, um mich für eine gewünschte Zeitspanne einzusperren. KOK Broers führte nach der skandalösen Polizeiaktion am 14.5.2006 zusammen mit seinem Kollegen Lutz und einem Schreiben seines Chefs, Reinhold Mann, einen der Verhafteten, nämlich mich, dem polizeihörigen Richter Gotthardt vor. Mehrfach belog er den Richter und behauptete zu mehreren Punkten einen Tatverdacht, obwohl er wusste, dass dieser erfunden und die Unschuld längst bewiesen war (durch Observation der Polizei selbst). Zudem wies er den Richter an, dem Betroffenen von der Observation nichts zu sagen. Richter Gotthardt machte die Rechtsbeugung mit und schickte den Verhafteten in Unterbindungsgewahrsam, obwohl er wusste, dass dieser observiert wurde und folglich genaue Daten über dessen Schuld oder Unschuld vorliegen mussten. Broers belog den Richter bewusst und ist damit der falschen Verdächtigung und der Beihilfe zur Freiheitsberaubung schuldig. Mit dabei war auch der Staatsschutzbeamte Lutz. Wieweit er bei den Rechtsbrüchen und Lügen mitmachte, ist unbekannt.

Der Antrag ist für den konkreten Prozess von Bedeutung. Da der Staatsschutzmitarbeiter Broers hier als Belastungszeuge aufgetreten ist, wird die Beweiserhebung für die Beurteilung seiner Glaubwürdigkeit von Bedeutung sein. Neben den hier im Verlauf des Verfahrens bereits offensichtlich gewordenen falschen Beschuldigungen und Lügen durch den Staatsschutzbeamten Broers kann der beschriebene Fall von Bedeutung sein, weil es hier auch um Beschuldigungen von Sachbeschädigungen geht und diese wie in diesem Prozess auch gegenüber einem Richter am Amtsgericht erfolgt sind.

Beweismittel:
  • Heranziehung der Akten zu den Vorfällen am 14.5.2006 (Aktenzeichen 501 UJs 46175/06 und 501 Js 12450/06)
  • Vernehmung des Richters am Amtsgericht Gotthardt und der beteiligten Mitarbeiter des Staatsschutzes Lutz, Broers und Mann
  • Inaugenscheinnahme des Federballs auf dem Vordach des Hintereingangs dieses Gebäudes, der immer noch dort liegt
  • Soweit vorhanden: Auswertung von Kameraaufnahmen der Überwachungskamera dieses Gerichts

Gestellt am 2.11.2006 (5. Prozesstag) ++ als PDF

Beschluss von Richter Wendel
Zurückgewiesen, da für die Entscheidung ohne Bedeutung.

Beweisantrag zur Erfindung von Straftaten und falschen Täterbenennungen am 11.4.2005
Zum Beweis folgender Tatsache stelle ich den Beweisantrag:
Mitarbeiter der Polizei Gießen haben am 11.4.2005 bewusst falsche Verdächtigungen gegen mich erhoben und sich dazu Straftaten komplett ausgedacht. Die Mitarbeiterin des Staatsschutzes Gießen, Cofsky, hat dieses in der weiteren Ermittlungsarbeit wiederholt und fortgesetzt falsche Aussagen über Tatverdächtige und Straftaten gemacht. Wiederholungen durch MitarbeiterInnen des Staatsschutzes im laufenden Prozess sind deshalb nicht nur möglich, sondern naheliegend und meines Erachtens auch mehrfach in diesem Verfahren bereits geschehen – zumal sie u.a. aus der Erfahrung des Vorfalls am 11.4.2005 wissen, dass Staatsanwalt Vaupel ihre Lügen deckt und sich sogar zu eigen macht.

Begründung:
Am 11.4.2005 wurde einer der beiden damals Angeklagten vor dem Landgericht Gießen von Polizeieinheiten unter Führung des POK Schäfer (Polizeistation Gießen-Nord) verprügelt und erheblich verletzt. Die Polizei filmte ihre Tat, stellte später aber selbst Anzeige, weil ihr Opfer vermeintlich getreten hätte. Der Videomitschnitt konnte auf Antrag (im zweiten Versuch) durch den Angeklagten sichergestellt werden. Er dokumentiert eindeutig, dass die Polizei prügelte und erhebliche Verletzungen in Kauf nahm, während das Opfer nichts gegen die Polizei tat. Damit der obrigkeitsschützende Staatsanwalt Vaupel trotzdem das Verfahren gegen die Prügelpolizei einstellen und ihr Opfer verfolgen konnte, nutzte er den Hass des Staatsschutzes Gießen. Statt das Band selbst als Grundlage der Ermittlungen zu machen, ließ er die Staatsschützerin Cofsky (inzwischen KOKin) eine Abschrift fertigen. Sie beschrieb in Worten, was sie meinte, was im Film zu sehen sei. Dabei erfand sie einen komplett anderen Verlauf, phantasierte von Tritten des Polizeiopfers und behauptete, die Polizei hätte keine Gewalt ausgeübt. Zudem behauptete sich noch, der Film hätte keinen Ton. Nicht nur das letzte ist nachweislich gelogen.

Das Polizeiopfer legte Beschwerde gegen die Verfahrenseinstellungen ein und ließ durch einen Anwalt gerichtliche Entscheidung erwirken. Doch das für seine polizeischützende Haltung ebenfalls bekannte Oberlandesgericht fegte den Antrag als nicht formgerecht vom Tisch. Die Polizei muss geschützt werden. Der Anwalt hat inzwischen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Alle Rechtsbeugungen aber basieren auf der gezielt falschen Beschreibung des Videos durch KOKin Cofsky.

Dieser Antrag ist für das laufende Verfahren von besonderer Bedeutung, weil hier eine Mitarbeiterin des Staatsschutzes in einem Video Dinge erkennt, die dort definitiv nicht zu sehen sind. Sie sind so deutlich nicht zu sehen, dass erkennbar kein Irrtum vorliegt, sondern eine vorsätzliche Lüge. Die Mitarbeiter des Staatsschutzes, Puff und Broers, stehen im Verdacht, in diesem Prozess vergleichbar zu agieren.

Hingewiesen sei auch darauf, dass Staatsanwalt Vaupel bei der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen die Polizeibeamten, die tatsächlich Straftaten begangen (wie auf dem Video auch unzweideutig zu erkennen ist), die von Cofsky gemachten Lügen teilweise wiederholt und sich damit zueigen gemacht hat. Es muss nicht gesondert darauf hingewiesen werden, dass ein solches Verhalten Strafvereitelung im Amt ist – diese Straftat begeht Herr Vaupel seit Jahren serienmäßig.

Beweismittel:
  • Sichtung der Videoaufnahmen und anschließende Verlesung der Abschrift des Videoinhaltes und des abschließenden Vermerkes, die durch die Staatsschutzmitarbeiterin Cofsky gefertigt wurde, sowie der Passage zum Inhalt des Videos in der Begründung der Einstellung des Verfahrens durch StA Vaupel (Aktenzeichen 501 Js 19090/05, Bl. 37+38, 40-42 und 48-51)

Gestellt am 2.11.2006 (5. Prozesstag)

Beschluss von Richter Wendel
Zurückgewiesen, da für die Entscheidung ohne Bedeutung.

Beweisantrag zur Erfindung von Sachbeschädigungen und versuchtem Brandanschlag am 9.12.2003
Zum Beweis folgender Tatsache stelle ich Beweisantrag:

Mitarbeiter des Staatsschutzes Gießen und insbesondere ihr ehemaliger Chef, Gerhard Puff, haben in der Vergangenheit wiederholt und bewusst unbegründete Verhaftungen durchgeführt und Verdächtigungen zu Sachbeschädigungen ohne jeglichen Beleg gegenüber RichterInnen und Staatsanwaltschaft erhoben, um diese zu Haftbefehlen und Gewahrsamsbeschlüssen zu veranlassen. Wiederholungen im laufenden Prozess sind deshalb nicht nur möglich, sondern naheliegend.

Begründung:
Im hellen Licht der Beleuchtung vor dem Eingang der Staatsanwaltschaft Gießen (in einem kleinen Park gelegen) saßen am 9.12.2003 abends 12 Personen und lasen sich Gedichte vor. Die Veranstaltung war mit Flugblättern und im Internet angekündigt. Die Texte waren justiz- und knastkritisch. Von Beginn an war die Veranstaltung polizeilich überwacht - schließlich war sie ja auch angekündigt und fand am hellsten Punkt des ganzen Geländes statt. Obwohl das für geplante Straftaten unüblich sein dürfte, ließ die Gießener Polizei alle Anwesenden (mit einer Ausnahme, weil die Person einen Hund dabei hatte) festnehmen. Am Tag darauf beantragte der Staatsschutzchef Puff einen sechstätigen Unterbindungsgewahrsam. Sein Ziel war, alle Personen bis zum politischen Prozess am 15.12.2003 hinter Gittern zu wissen. Gründe konnte er allerdings gar keine vorweisen, wie sein "Eilt!"-Schreiben an Amtsrichter Reuling zeigte (Bl. 77 der Akte im hier laufenden Gerichtsverfahren).

Während Puff versuchte, 12 Personen hinter Gitter zu bringen, veröffentlichte die Polizei eine Presseinformation des Polizeipräsidiums Mittelhessen mit frei erfundenen Tatvorwürfen. Dabei seien die Personen bei der Vorbereitung von Farbschmierereien erwischt worden. Sie hätten entsprechende Utensilien dabei gehabt. Doch beides war gelogen. Die Presse druckte die Behauptungen ab, obwohl ihr rechtzeitig ein Dementi vorlag. Aber ebenso wie Gießener RichterInnen glaubte auch die Presse der Polizei unüberprüft.

Ein Betroffener legte Beschwerden ein und erreichte eine bemerkenswerte Reaktion: Nun sollte es gar ein Brandanschlag sein, der von den Gedichtelesenden ausgeführt werden sollte. Ein Brandsatz seit bei ihnen gefunden worden. Nach einigen Vertuschungsversuchen seitens der Polizei konnte der "Fall" aufgeklärt werden: Der Brandsatz war den 12 Personen von der Polizei selbst untergeschoben worden, die dafür eine Flasche Graffitireiniger umdeklarierte. Die Anzeigen wegen falscher Verdächtigung und Freiheitsberaubung verliefen aber im Sande - Staatsanwalt Vaupel schützte die Polizei, wie er es bis heute tut.

Der Antrag ist für den konkreten Prozess von Bedeutung. Da der ehemalige Staatsschutzchef Puff hier als Belastungszeuge aufgetreten ist, wird die Beweiserhebung für die Beurteilung seiner Glaubwürdigkeit von Bedeutung sein. Neben den hier im Verlauf des Verfahrens bereits offensichtlich gewordenen falschen Beschuldigungen und Lügen durch den ehemaligen Staatsschutzchef kann der beschriebene Fall von Bedeutung sein, weil es hier auch um Beschuldigungen von Sachbeschädigungen geht und diese gegenüber RichterInnen am Amtsgericht erfolgt sind.

Besondere Beachtung sollte dem Fall auch geschenkt werden, weil die Erfindungen der Polizei hier sogar den Grad des Vorwurfs eines versuchten Brandanschlags erreichten und sogar ein solches Beweismittel durch die Polizei selbst bereitgestellt wurde. Das zeigt, welches kriminelle Potential in diesem Haufen Ordnungswütiger steckt und wie deutlich es sich zumindest beim Staatsschutz Gießen und der Polizeiführung um eine kriminelle Vereinigung handelt. Angehörige dieser kriminellen Vereinigung können vor allem dann nicht als glaubwürdige Zeugen gelten, wenn falsche Beschuldigungen, u.a. bei Zeugenauftritten, systematisch erfolgen.

Beweismittel:
  • Heranziehung der Akten zu den Festnahmen am 9.12.2003 sowie der daraus erkennbaren ZeugInnen der Vorgänge (Az. 501 Js 14731/04 POL)
  • Vernehmung von EKHK Puff zu den Abläufen des 9.12.2003
  • Vernehmung von KOK Broers zu den Abläufen des 9.12.2003

Gestellt am 2.11.2006 (5. Prozesstag) ++ ähnlich formuliert als PDF

Beschluss von Richter Wendel
Zurückgewiesen, da für die Entscheidung ohne Bedeutung.

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