Demorecht

Ö-PUNKTE NULLNUMMER 1997: SCHWERPUNKT WINDENERGIE - VON DER IDEE BIS ZUR ANLAGE

Zu 5: Risikostreuung


1. Windkraft in Bürgerhand: Gründung einer Betreibergemeinschaft
2. Zu 1: Informationen
3. Zu 2: Genehmigungsverfahren
4. Zu 3: Beteiligungsgemeinschaft
5. Zu 4: Eigenkapital
6. Zu 5: Risikostreuung
7. Zu 6: Gewinnbeteiligung
8. Öffentlichkeitsarbeit entscheidet über Image
9. Langfristige Informationsarbeit

Die modernen Windkraftanlagen der 500/600kW-Klasse werden seit einiger Zeit in Serie gefertigt. Die großen Anbieter haben in den letzten Jahren viele Erfahrungen beim Bau dieser Anlagen sammeln können. Die Zuverlässigkeit ist mittlerweile entsprechend hoch.

Allerdings werden diese Anlagen erst seit maximal zwei bis drei Jahren betrieben. Es liegen also noch keine Erfahrungswerte über die eigentliche Lebensdauer der einzelnen Komponenten (Rotorblätter, Lager, Getriebe, Generatoren usw.) vor.

Immerhin sind die Belastungen nicht unerheblich. Und Garantien für den langjährigen Betrieb, insbesondere bei Verschleiß, gibt es kaum. Aussagen der Hersteller, alles sei für eine 20jährige Betriebsdauer ausgelegt sind nicht mit einer 20jährigen Garantiezeit zu verwechseln! Die Risiken sollen sicherlich nicht überzeichnet werden, sie sind aber auch nicht wegzudiskutieren. Neben diesen technischen Problemen können noch weitere auftreten:

a) Das Windgutachten/die Windmessung hat den Standort zu gut eingeschätzt, die tatsächlichen Erträge sind mit den gerechneten Ergebnissen nicht identisch (kommt inzwischen nicht mehr allzu häufig vor, da die Windgutachten immer besser werden bzw. einige Daten von Referenzanlagen in der Region vorhanden sind).

b) Ein oder einige schlechte Windjahre sorgen für deutlich geringere Einnahmen. Z.B. hat der Winter 1995/96 an manchen Standorten nur einen Bruchteil der sonst üblichen Erträge erbracht (z.B. 42.000 kWh statt im Vorjahr 141.000 kWh in einem Monat). Ein einzelner schlechter Monatsertrag ist sicherlich nicht tragisch, wenn es aber ein komplettes Winter- (Wind-) Halbjahr ist, sieht das schon anders aus.

c) Die Stromeinspeisung ist an die durchschnittlichen Verkaufserlöse aller bundesweiten Stromtarife gekoppelt. Lag die Einspeisevergütung 1995 noch bei 17,21 Pfennig/kWh, wird sie 1998 voraussichtlich 16,6 Pfennig/kWh betragen. Das sind bei einer 500 kW-Anlage (900.000 kWh/a) rund 6.000 DM Mindereinnahmen. Wer seinen Standort sehr knapp kalkuliert hat und womöglich mit einer stetigen Strompreissteigerung gerechnet hat, kann sehr unangenehm überrascht werden.

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