Demorecht

Ö-PUNKTE NULLNUMMER 1997 - RUBRIK ANTI-ATOM

UAA-Begehren abgebügelt


1. Einleitung
2. Sexismus-Diskussion
3. Infosammlung zum Forschungsreaktor FRM II
4. PKA-Inbetriebnahme 1999?
5. Grüner Polizeipräsident für Ahaus zuständig
6. UAA-Begehren abgebügelt
7. Neues Atomgesetz
8. Streit um Entsorgung

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, daß ein Bürgerbegehren gegen die Urananreicherungsanlage (UAA) in Gronau unzulässig sei. In einer am 19. September veröffentlichten Entscheidung bestätigte das Gericht damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Münster. Ein Bürgerbegehren gegen die UAA verstößt nach Ansicht des OVGs gegen die im Grundgesetz geschützte Unternehmerfreiheit der Betreibergesellschaft. Der Rechtsweg war von der Gronauer Bürgerinitiative ,Für Gronau - gegen UAA" angestrengt worden, nachdem ein Bürgerbegehren zur Schließung der Atomanlage 1995 für nicht rechtens erklärt worden war. Damals hatte die BI mit weit über 3.000 Unterschriften wesentlich mehr als die erforderlichen 10% der Wahlbevölkerung gegen die UAA mobilisiert. In dem eher protestschwachen Gronau galt schon dies als kleine überraschung. Infos, u.a. den Bericht vom Erörterungstermin, gibts (gegen Porto) beim AKU Gronau, Siedlerweg 7, 48599 Gronau, Tel. 02562/23125.

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