Demorecht

GIESSENER GESINNUNGSJUSTIZ

15.9.2004, Amtsgericht (Richterin Kaufmann): Wer mit anderen zusammen malt, malt alles!


1. Die Mechanismen gerichteter Justiz
2. Ab 2002: Chronologie Mittelhessischer Justizskandale ...
3. Das Urteil am 15.12.2003 und die Tricks des Amtsrichters Wendel
4. 23.+24.6.2004, Landgericht (3. Strafkammer unter Richterin Brühl): Befangenheit pur
5. 15.9.2004, Amtsgericht (Richterin Kaufmann): Wer mit anderen zusammen malt, malt alles!
6. 4.11.2004, Amtsgericht Kirchhain
7. 2.3.2005, Landgericht (Strafkammer unter Richter Pfister): "Fuck the police" ist eine Beleidigung
8. 10.3. bis 3.5.2005, Landgericht (3. Strafkammer unter Richterin Brühl): Wieder verurteilt
9. 19.4.2005, Verwaltungsgericht (10. Kammer unter Richter Hornmann): Grundrechte außer Kraft gesetzt
10. Viele mehr Verfahren folgten ...
11. Marburg
12. Die TäterInnen setzen sich selbst ein Denkmal
13. Justiz-Praxis
14. Überregional nicht besser: Kritik an Justiz
15. Links

In der ersten Instanz des Prozesses gegen eine Aktivistin, die mit Kreide "Fuck the police" auf die Straße malte, urteilte das Gericht, dass die Person für den Inhalt aller auf die Straße gemalten Sprüche auch persönlich verantwortlich sei, weil sie zeitgleich mit anderen mit dem Malen begonnen hätte. Nach dieser Logik wären alle TeilnehmerInnen einer Demonstration für alle Parolen und Flugblätter, Transparente und Schilder auf der Demo verantwortlich. Die BesucherInnen eines Kongresses wären für alle Redebeiträge verantwortlich und die AutorInnen einzelner Text in einer Zeitung oder einem Buches für alle Sätze im Buch.

Auszüge aus dem Urteil des Amtsgerichts unter Richterin Kaufmann am 15.9.2004 (Aktenzeichen 501 Js 506/04) hier ...

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