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GEWALTMONOPOL DES STAATES

Die moderne Gesellschaft: Demokratie plus Rechtsstaat


1. Die moderne Gesellschaft: Demokratie plus Rechtsstaat
2. Herrschaft und Gewalt
3. Propaganda "Gewaltenteilung"
4. Widerstandsrecht?
5. Links

Eine reine Volksherrschaft bietet Gefahren, weil das Prinzip der Mehrheit dort schrankenlos ausgebildet ist und sich schnell gegen Minderheiten wenden kann. Wer Herrschaft dann nicht grundlegend in Frage stellt, kann zu dem Ergebnis kommen, dass die Macht des "Volkes" wiederum einzuschränken ist durch feste Rahmenbedingungen, die immer gelten und die Menschen schützen sollen. Das ist herrschaftstheoretisch zwar ein Paradox, denn die Gesetze müssen ja von jemandem gemacht und durchgesetzt werden, die regierenden und Kontrollgremien sind mit Menschen besetzt - warum soll die benannte Gefahr dort nicht vorhanden sein? Allerdings ist im Ansatz sicherlich bei vielen, die auf Kontrolle setzen, ein guter Wille vorhanden, Menschen vor Machtmissbrauch zu schützen.

Das Gewaltmonopol ist der "Kern von Staatlichkeit" (Eppler, Erhard (2005): "Auslaufmodell Staat?", Suhrkamp Verlag in Frankfurt, S. 189).

Aus Eppler, Erhard (2005): "Auslaufmodell Staat?", Suhrkamp Verlag in Frankfurt (S. 226)
Jede staatliche Ordnung beginnt mit der Unterscheidung zwischen legitimer und illegitimer Gewalt. Wer beträchtliche Teile des Globus nicht Warlords oder gar Killerbanden überlassen will, muß auf dieser Unterscheidung bestehen.


Aus Vorländer, Hans: "Demokratie - die beste Herrschaftsform " in: Informationen zur politischen Bildung 284 (S. 56)
So ist die Demokratie eben keine einfache Volksherrschaft mehr und damit nicht in der Gefahr, den Befürchtungen der Kritiker in Antike und früher Neuzeit zu entsprechen, sie führe zu "Pöbelherrschaft" (Aristoteles), zu Verfall (Platon) und Anarchie (Machiavelli).

Ralf Burnicki
Die anarchistische Konsensdemokratie
Transkription eines Videos von O. Ressler, aufgenommen in Bielefeld, Deutschland, 29 Min., 2005
Auf der anderen Seite hat dieser Staat, der ständig Regierungen produziert, auch noch ein Gewaltmonopol. Das heißt, was er sich selbst erlaubt, nämlich mit Gewaltmitteln gegenüber GegnerInnen oder Leuten, die nicht den normativen Vorstellungen entsprechen, Gewalt auszuüben, das verbietet er den anderen.

Aus Christoph Spehr (2003): "Gleicher als andere", Karl Dietz Verlag in Berlin (S. 35f.)
Aufgrund der Komplexität von Herrschaftsinstrumenten ist das Gewaltmonopol übergeordneter Strukturen keine Lösung; es dient denen, die auf den anderen Ebenen (denen außer der "militärischen") Vorteile haben und zur Anwendung bringen. Auch auf den anderen Ebenen von Herrschaftsinstrumenten bringt eine Politik, die der des Gewaltmonopols entspricht, keine Lösung – wir wissen heute, dass die Verstaatlichung von produktivem Eigentum und ökonomischer Verfügung an sich keineswegs bewirkt, dass strukturelle Unterordnung verschwindet. Die Politik der "Zivilisierung", typisch für das demokratische Zeitalter, ist entsprechend ambivalent: Sie mag positive Elemente einer Abwicklung von Herrschaftsinstrumenten enthalten, zumeist wirkt sie jedoch negativ im Sinne einer Entwaffnung der Beherrschten, um sie desto reibungsloser den anderen Instrumenten und Ebenen von Herrschaft auszuliefern.

Staatsgewalt in Recht und Praxis

Aus Kühnl, Reinhard (1971): "Formen bürgerlicher Herrschaft", Rowohlt Taschenbuchverlag in Reinbek (S. 41)
Für den Fall, daß die Volksmassen ihre Forderungen auf dem Wege direkter Aktion zu realisieren versuchten, stand die bewaffnete Macht bereit. Im "Aufruhrgesetz" der französischen Nationalversammlung von 1789 heißt es kurz und bündig: "Wenn die Masse sich auf geschehene Aufforderung hin nicht zerstreut, so hat die bewaffnete Macht Feuer zu geben."

Mehr Gewalt für den Staat!
Aus Eppler, Erhard (2005): "Auslaufmodell Staat?", Suhrkamp Verlag in Frankfurt (S. 9, 124)
... die Luftwaffe Passagierflugzeuge, die offenkundig zu Bomben umfunktioniert wurden, abschießen darf. ... Eine neue Form nichtstaatlicher Gewalt stellt also auch den Staat vor Aufgaben, die ihn ganz neu fordern und die Menschen, die ihm dienen, wohl manchmal auch überfordern.
Der Staat ist nicht nur unpopulär, er ist auch unentbehrlich. Er ist nicht nur verrufen, er ist auf ganz neue Weise gerufen. Denn es geht im 21. Jahrhundert um nicht weniger als sein Gewaltmonopol und damit um seine Existenz. ...
Der technische Fortschritt hat uns zum Gewaltmonopol verurteilt. Genauer: Wir haben uns durch den technischen Fortschritt selbst zum Gewaltmonopol und damit zum Staat verurteilt. Denn die einzige Institution, die verantwortungsvoll im Sinne des Gemeinwohls mit einem Gewaltmonopol umgehen kann, die dieses Monopol legitimiert und gleichzeitig begrenzt, ist der demokratische Rechtsstaat.


Kriege besser als private Gewalt
Aus Eppler, Erhard (2005): "Auslaufmodell Staat?", Suhrkamp Verlag in Frankfurt (S. 117)
Kriege weisen klare Fronten auf. Privatisierte Gewalt lebt davon, daß sie nirgends zu fassen ist, aber überall zuschlagen kann. Kriege haben Regeln, privatisierte Gewalt pfeift darauf. In Kriegen kommt es vor, daß Diktatoren Fünfzehnjährige als letztes Aufgebot an die Front schicken. Warlords setzen Dreizehnjährige als erstes Aufgebot ein, weil der Tod eines Jungen sie weniger kostet als der eines erfahrenen Söldners.

Die gute Gewalt
Aus Eppler, Erhard (2005): "Auslaufmodell Staat?", Suhrkamp Verlag in Frankfurt (S. 122, 189)
Wer einen Staat regiert, muß zwischen legitimer und illegitimer Gewalt unterscheiden. Mit dieser Unterscheidung steht und fällt jeder Staat. Sie ist konstitutiv für den Staat. ...
Wenn das Gewaltmonopol der Kern von Staatlichkeit ist, dann muß auch der aktive, kritische Citoyen dieses Monopol strikt beachten ...


Aus Marti, Urs (2006), "Demokratie - das uneingelöste Versprechen", Rotpunkt in Zürich (S. 140 f.)
Das legitime Monopol staatlicher Gewalt, also die Sicherung der Rechtsgemeinschaft, die Entprivatisierung von Gewalt, die die Menschen dazu zwingt, ihre Konflikte mit Argumenten statt mit Gewalt auszutragen.

Das Recht trennt in gute Staatsgewalt und schlechten Terrorismus
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei.PDS, dokumentiert in: Junge Welt, 4.12.2006 (S. 10 f.)
Die Bundesregierung teilt die Ansicht, daß es den Rechtsbegriff "Staatsterrorismus" gibt, ausdrücklich nicht. Das bedeutet nicht, daß die in der Kleinen Anfrage mit dem Begriff des "Staatsterrorismus" in Verbindung gebrachten Handlungen von Staaten keinerlei rechtlichen Regelungen unterlägen. Das Gegenteil ist der Fall. Handlungen von Staaten, insbesondere die Anwendung bewaffneter Gewalt durch diese, unterliegen Normen des Völkerrechtes, insbesondere dem humanitären Völkerrecht und dem System der Menschenrechte. Sie dem Begriff des "Terrorismus" zuzuordnen, ist daher weder systemgerecht noch erforderlich.

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Kommentare

Wende am 17.02.2022 - 19:55 Uhr
Haben wir wirklich einen Rechtsstaat?
Zitat aus docplayer.org/9223185-Steuerstrafverfahren-in-deutschland-quo-vadis-rechtsstaat.html:
"Der Rechtsstaat steht nur auf dem Papier. Der positive Sinngehalt der einschlägigen Gesetze wird in den Köpfen der zuständigen Beamten derart deformiert, dass vom ursprünglichen Gesetzeszweck so gut wie nichts davon übrig bleibt. Was nützt der beste Rechtsstaat auf dem Papier, wenn er in die Köpfe und die Herzen der Menschen, die ihn vertreten sollen, keinen Eingang finden kann? Die historischen Erfahrungen lassen vermuten, dass für die Mentalität der Deutschen eine demokratische und rechtsstaatliche Ordnung ungeeignet ist."
Zu den Vorgehensweisen in unserem angeblich demokratischen Rechtsstaat ein Zitat aus unschuldige.net/ :
Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen (nebst Justizministerien, Petitionsausschüssen etc.) fehlt wegen gewollter Verdrehungsabsicht der Tatsachen und der Rechtslage zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit. Hauptverantwortlich für das perfide Rechtschaos mit Methode sind die Entscheidungsträger, Parlamentsabgeordneten, die Regierungen, die Richter, Verfassungsgerichte und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Daneben gibt es noch viele Mitläufer. Einzelfallgerechtigkeit gibt es selbst in schwersten Fällen für die meisten Betroffenen nicht. Ein einmal unvertretbar und grundrechtswidrig ergangenes Urteil kann ohne Probleme bis hin zum Bundesverfassungsgericht und EGMR endgültig werden. Das bedeutet, die Bürger sind hilflos der Willkür des Staates und den schweren Folgen dieser Willkür ausgeliefert.


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