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STAATSANWALTSCHAFT GIESSEN:
VAUPEL & CO. IM DIENST DER OBRIGKEIT

Keine Chance für Strafanzeige gegen Staatsanwalt


1. Einleitung
2. Staatsanwalt Vaupel
3. Einstellungssache: Gegen Obrigkeit wird nicht ermittelt
4. Keine Chance für Strafanzeige gegen Staatsanwalt
5. Staatsanwälte missachten Verfassungen
6. Links

Wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung stellten ein Aktivist nach dem Ende aller Ermittlungsverfahren gegen PolitikerInnen und Polizei Strafanzeige gegen Vaupel. Absurd: Der Vorgang wurde vom Generalstaatsanwalt zur Bearbeitung an die Gießener Staatsanwaltschaft gegeben ... die ermittelte also zu sich selbst ...

Presseinformation dazu

Zehnmal Strafvereitelung im Amt:
Anzeige gegen Gießener Staatsanwalt Vaupel

Seit Jahren erhebt der für politische Straftaten zuständige Gießener Staatsanwalt Vaupel Anzeige um Anzeige gegen ihm und den politischen Eliten missliebige Personen. Kreativ beteiligt er sich an der Erfindung von Straftaten, deckt die Fälschung von Beweismitteln und erfindet Straftatbestände, die kein Gesetzbuch kennt. Nun ist er selbst angezeigt worden - und zwar gleich in zehn Fällen. Strafvereitelung im Amt und Rechtsbeugung werfen ihm seine Kritiker aus dem Umfeld der Projektwerkstatt in Saasen vor.

"Staatsanwalt Vaupel ist fleißig, wenn er politische Gegner kriminalisieren kann. Wenn aber führende Politiker, Polizeibeamte oder Zeitungschefs Bombendrohungen erfinden, um sich schlagen, falsche Verdächtigungen aussprechen oder Meineid begehen, dann drückt er beide Augen zu", formuliert Jörg Bergstedt aus der Projektwerkstatt seine Kritik. Er ist, wie andere AkteurInnen in Gießen auch, von etlichen Gerichtsverfahren betroffen. Seine Anzeigen gegen politische Eliten der Stadt hat Staatsanwalt Vaupel dagegen abgelehnt - überwiegend hat er bereits die Aufnahme von Ermittlungen verweigert. "Das ist Strafvereitelung im Amt", sagt Bergstedt und fügt hinzu: "Zudem hat Vaupel mehrere Erfindungen der Polizei und Tageszeitungen selbst wiederholt. Daher hat er auch eine Anzeige wegen Rechtsbeugung erhalten".
Die Vorwürfe lassen sich grob zusammenfassen. So hat StA Vaupel behauptet, es sei bei keinem der von ihm nicht verfolgten Fälle "auch nur ansatzweise" erkennbar, dass die Angezeigten "wider besseren Wissens" gehandelt hätten. Einer der angezeigten Fälle ist die erfundene Bombendrohung vom Gießener Bürgermeister Haumann. Der musste nach zweimonatigem Lügen seine Erfindung eingestehen und auch zugeben, die Bombendrohung wider besseren Wissens benannt zu haben. Das ist öffentlich, stand in der Presse und ist sicherlich auch dem in der gleichen Stadt agierenden Vaupel bekannt. Gleiches gilt für die falschen Verdächtigungen in der Kriminalitätsstatistik 2003 der Gießener Polizei, denn diese wurde nach einer Kritik textlich leicht geändert. Die Verantwortlichen wissen, was sie tun. Staatsanwalt Vaupel aber schützt die Eliten und betreibt dafür Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt.
Zumindest in den beiden benannten Fällen ist die Lage bereits geklärt und eindeutig. In den anderen hätte Vaupel per Ermittlung schnell herausfinden können, was Sachlage ist. Aber gerade diese Ermittlungen lehnt er ab - es wird nicht auf eine Klageerhebung verzichtet, sondern bereits die Ermittlung abgelehnt. Das heißt: Das Ergebnis steht fest und soll nicht durch Ermittlungen gefährdet werden - eindeutige Strafvereitelung im Amt!
Hinsichtlich der angezeigten Beleidigungen ist interessant, wie Vaupel "öffentliches Interesse" bewertet. Wenn in der Zeitung gegen ProjektwerkstättlerInnen gehetzt wird, berührt das nur "den Lebenskreis der Beteiligten". Wenn aber ein Politaktivist ein Wahlplakat mit einer Gießkanne benässt, erhebt er eifrig Anklage wegen Beleidigung. Schlägt dann die auf dem Wahlplakat abgebildete Politikerin dem Aktivisten mit der Faust ins Gesicht, ist das nach Meinung von Vaupel wieder ohne "öffentliches Interesse".
Hinsichtlich der Aussichten seiner Anzeige macht Jörg Bergstedt sich wenig Hoffnung: "Die Eliten hängen zusammen und eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Der jetzt angeschriebene Oberstaatsanwalt wird von sich aus oder durch Druck von außen wahrscheinlich auch diese Anzeige ablehnen. Vielleicht passiert ja mal ein Wunder - ansonsten ist es ein weiterer Beleg, wie Justiz funktioniert!"
Alle Hintergründe und die aktuellen Vorgänge sind im Internet über die Seite www.polizeidoku-giessen.siehe.website einsehbar.

Hinweise für JournalistInnen und Interessierte:
Mail- und Telefonkontakt zum Anzeigensteller über die Projektwerkstatt, 06401/903283



  • Download des Kapitels der Polizei-Doku 2005 über die Anzeigen und ihre Einstellung (PDF)
  • Es kam, wie es kommen musste: Die Strafanzeige wurde eingestellt. Mehr hier ...

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