Gießen autofrei

RECHTFERTIGENDER NOTSTAND

Grundrechts-Güterabwägung


Gesetzestexte und Kommentare Notstand im BGB Notstand im OWiG Wann gilt der Notstand? Wo wird Notstand akzeptiert? Weitere Anwendungen? Grundrechts-Güterabwägung Anwendung in anderen Ländern Links und Materialien

Grundrechtsabwägung führt zu Freispruch für Klimaaktivist*innen
Die Gruppe „Lebenslaute“ ist im Sommer 2021 mit Chor und Orchester in den Tagebau Garzweiler eingestiegen und hat dort aus www.lebenslaute.net/?page_id=4588" target="_blank">Protest gegen die Kohleverstromung ein Klassik-Aktionskonzert gegeben.
Vor dem Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt wurden Anfang 2022 drei Aktivist*innen vom Vorwurf des Hausfriedensbruch freigesprochen, obwohl der Tatbestand als erfüllt angesehen wurde. Der Richter argumentierte bemerkenswert: Wer so tief wie RWE ins Eigentum anderer eingreife, müsse im Zuge einer Grundrechtsabwägung den zeitlich begrenzten Hausfriedensbruch der Aktion von Lebenslaute hinnehmen. Er wies aber auch darauf hin, daß die Urteile noch nicht rechtskräftig ist – die Staatsanwaltschaft könnte eine weitere Instanz des Verfahrens in Gang setzen. Das ist eine ungewöhnliche Begründung für einen Freispruch, deutet aber an, dass Klima- und Umweltschutz als Rechtsgut möglicherweise in Zukunft stärkere Berücksichtigung finden können. Das Gerichtsurteil ist hier zu finden.

bei Facebook teilen bei Twitter teilen

Kommentare

Bisher wurden noch keine Kommentare abgegeben.


Kommentar abgeben

Deine aktuelle Netzadresse: 216.73.216.162
Name
Kommentar
Smileys :-) ;-) :-o ;-( :-D 8-) :-O :-( (?) (!)
Anti-Spam