Seitenhieb-Verlag

WAS IST LAIENVERTEIDIGUNG?

Einleitung


1. Einleitung
2. Ziele: Gegenseitige Hilfe und Solidarität ohne Bevormundung
3. Als Laie verteidigen? Wie geht das denn?
4. Probleme
5. Unterstützung von Gefangenen
6. Kontaktformular und Adressen
7. Links und Materialien

Politische Aktivist*innen vor Gericht sind eher selten ... viele landen da nicht, weil die Angst davor sie schon von einem widerständigen Leben abhält. Sich nie erwischen zu lassen und keine Spuren zu hinterlassen, hilft nur beschränkt, denn erstens reduziert es die mögliche Aktionswirkung und zweitens braucht der staatliche Verfolgungsapparat die konkreten Handlungen nicht, um Menschen zu schikanieren. Viele Aktivist*innen sehen sich mit frei erfundenen und/oder äußert platten Vorwürfen überzogen – von Widerstand gegen die Staatsgewalt über Beleidigung bis Hausfriedensbruch. Das lässt sich schnell ausdenken.

Die Idee der Laienverteidigung soll die Selbstermächtigung stärken - noch zusätzlich zur Selbstverteidigung vor Gericht: Einmal der Akteur*innen selbst, aber dann auch als vernetzte Kooperation der gegenseitigen Hilfe. Ziel ist, Prozesse zur Einschüchterung politischer AktivistInnen offensiv zu gestalten und zu verhindern, dass wie am Fließband durchgeurteilt werden kann.

Für alle, die selbst aktiv werden wollen, Kontakt oder Unterstützung suchen: Das Info- und Kontaktformular! Bei Hilfeanfragen brauchen wir für den weiteren Kontakt Informationen zum Tatvorwurf, dem Verfahrensstand usw. Dafür könnt Ihr das Formular ausfüllen oder an law_and_order@nirgendwo.info schreiben.

Aufrufe und allgemeine Darstellungen

Ein umfangreicher Bericht über Laienverteidigung erschien am 10.11.2017 in der taz.
Leserbrief dazu
Keine Gerichtsposse
Liebe tazzen, auf ganzen zwei Seiten habt Ihr die „kreative Prozessführung“ gewürdigt, die in Deutschland endlich wieder eine gewisse Belebung erfährt. Dafür, dass dem Thema so viel Raum gewidmet wurde, möchte man meinen, es sei wenigstens auch differenziert abgehandelt worden, aber das ist nicht der Fall. Die Autorin erweckt den Eindruck, als sei es quasi der Lebensinhalt von Leuten wie Cecile Lecomte oder Jörg Bergstedt, einen Prozess nach dem anderen durchzuziehen und die Gegenseite zum Wahnsinn zu treiben. Sie sitzt damit der verleumderischen Argumentation des Staates auf, die Lecomte auch schon mal unterstellt hat, sie habe gewissermaßen ein psychisches Problem und wolle nur ihre eigene Person in den Vordergrund rücken. Wie wäre es dagegen einmal anzunehmen, es sei tatsächlich ihr Anliegen, dem Transport von Castorbehältern mit Atommüll ein Ende zu setzen? Gerd Büntzly, Herford

Rechtsgrundlage
Die Möglichkeit einer Laienverteidigung wird durch § 138, Absatz 2 der Strafprozessordnung geschaffen. Dort steht:
Andere Personen können nur mit Genehmigung des Gerichts gewählt werden.

  • Extraseite zu Paragraphen, Urteilen und Kommentaren zu allen Varianten der Rechtsbeistände (direkter Sprung zu Laienverteidigung)
  • Umfangreiche Seite mit Tipps, wie mensch sich (als Angeklagte*r oder Laienverteidigi) vor Gericht verteidigen kann

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