Kopfentlastung

AUTORITÄRER STAAT ALS ANTIFASCHISMUS
... VON ANTIFA HERBEIGESEHNT

Erwünscht: Autoritärer Staat gegen Rechtsextreme


1. Linke fordern Repression gegen Nazis ein
2. Der Fall "Mannichl"
3. Erwünscht: Autoritärer Staat gegen Rechtsextreme
4. Rechtsextremismus als Einfallstor für autoritäre Wünsche
5. Kritik: Demorecht & Co. nicht für Rechte? Den autoritären Staat selbst fordern ...
6. Links

Obwohl autoritäre Strukturen und insbesondere ihre besonders extreme Form, das Gefängnis, sind ein optimaler Nährboden für die Ausbreitung faschistischer Gesinnung. Wer härtere Strafen für Neonazis fordert, fördert bessere Ausbreitungsbedingungen für deren Gedankengut.

Der Landessprecher von VVN/BdA in Nordrhein-Westfalen, Josef Angenfort, forderte in einem Leserbrief in der FR (5.2.2005, S. 8) das Verbot der NPD
Die NPD muss aufgelöst werden, das erfordern das Grundgesetz und das Völkerrecht.

Ralf Köpcke, DGB-Kreisvorsitzender Krefeld, im Interview der Jungen Welt, 13.2.2007 (S. 4)
Meine persönliche Meinung ist, daß diese Partei verboten werden muß. Es muß Schluß sein mit den ständigen Aufmärschen der Neofaschisten.

Aus John, Frederike: "Nur ein paar Gestörte?", in: Junge Welt, 14.2.2007 (S. 15)
Die Existenz der NPD und anderer neofaschistischer Organisationen, betont die Anti-Nazi-Koordination, sei verfassungswidrig und ein "Bruch der völkerrechtlichen Verpflichtungen zur Zerschlagung von Faschismus und Militarismus des Potsdamer Abkommens".

Aus einer Erklärung zu Prozessen in München (wegen NATO-Protesten 2002), u.a. formuliert on der Roten Hilfe München)
In Zusammenarbeit mit der Roten Hilfe geben die Betroffenen folgende Erklärung ab:
Wir streiten nicht ab, am ersten Februarwochenende auf der Straße gewesen zu sein. Es war unsere politisch bewusste Entscheidung gegen ein undemokratisches totales Demonstrations- und Versammlungsverbot unser Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit durchzusetzen und gegen die Nato-Kriegspolitik zu protestieren.
Zwischen die Wahl gestellt, sich einen staatlichen Maulkorb verpassen zu lassen oder seine legitimen demokratischen Rechte auszuüben, blieb uns nichts anderes übrig als in einem Akt des zivilen Ungehorsams gegenüber dem Staat unser demokratisches Recht zu verteidigen.
Die gegen uns laufenden Prozesse sind Ausdruck einer politischen Gesinnungsjustiz, die sich als willfähriger Gehilfe der Polizei und des KVR bei der Kriminalisierung linker und demokratischer Opposition gegen eine Nato-Kriegspolitik erweist. ...
„Wer damit rechnet, dass etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative behördlich registriert wird und das ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundechte (Art. 8,9 GG) verzichten. Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungs- und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlich demokratischen Gemeinwesens ist.“ „ (Artikel der Roten Hilfe München zur Repression bei der Nato Sicherheitskonferenz im Feb. 02 vom Dez. 02). Dass die Polizei regelmäßig illegal Daten sammelt, um später die demokratische und linke Opposition zu kriminalisieren, ...
Im Zeitraum zwischen 12. Oktober und 30. November 2002 fanden in München parallel zur überarbeiteten Wehrmachtsausstellung mehrere Neonaziaufmärsche statt. Organisiert und angemeldet wurden diese von Christian Worch, Steffen Hupka und Martin Wiese. Am 12. Oktober kamen dann mehrere hundert gewaltbereite Neonazis aus dem Spektrum der freien Kameradschaften. Während Worch und Hupka rechtkräftig verurteilte Neonazis sind, war der Münchner Martin Wiese bei der Auseinandersetzung vor der Gaststätte „Burg Trausnitz“ anwesend, als mehrere Neonazis einen griechischen Mitbürger fast totgeschlagen haben.
Hier kam es dem KVR, der Polizei, dem Verfassungsschutz und der bayerischen Justiz nicht im Entferntesten in den Sinn, die Aufmärsche verbieten zu lassen, weil „gewalttätige Demonstranten anreisen“ würden. Im Gegenteil, immer wieder wurde beteuert, dass es auch für Rechtsextremisten Meinungs- und Versammlungsfreiheit gäbe. ...
Während die demokratische und linke Opposition gegen eine Nato-Kriegspolitik verboten und kriminalisiert wird können sich ranghohe Nato-Militärs und Politiker von tausenden Polizisten geschützt, in aller Ruhe den nächsten völkerrechtswidrigen Angriffskrieg wie gegen Jugoslawien oder Afghanistan planen. Würden deutsche Gerichte sich ...


Heulen, wenn es einen selbst trifft - für Nazis aber genau das fordern ...
Aus einem Interview mit Claudia Luzar vom Verein "Jugend engagiert in Potsdam" in: Junge Welt, 9.7.2005 (S. 3)
Stadt und Polizei reagieren in meinen Augen eher hilflos. Sie wissen nicht, wie sie mit dem organisierten Rechtsextremismus umgehen sollen. Obwohl die Polizei sicher eine härtere Gangart einlegen könnte. Sie tut das gegen Linke ja auch. gegen Punks zum Beispiel sind Platzverweise und Aufenthaltsverbote in Brandenburg nicht selten. Da könnte die Polizei doch auch Berliner Neonazis ein Aufenthaltsverbot für die Stadt Potsdam geben.

Aus einem Bericht über einen Prozess gegen Faschos (auf Indymedia)
Es ist aber zu hoffen das alle Angeklagten erst einmal Peter von der Born(kieler nazi) besuchen dürfen der seit November im Knast ist.

Selbst das ehemalige Hassbild, der Generalbundesanwalt, wird nun zum Hoffnungsträger
Zwischenüberschrift in der Freitag, 28.4.2006 (S. 2, Text zu Übergriffen gegen Nichtdeutsche)
Kay Nehm sollte sich lieber einmal zuviel als einmal zu wenig begangener Straftaten dieses Kalibers annehmen.

Aus "Protest vor Haus eines ehemaligen SS-Mannes", in: FR, 5.5.2006
Marcus Engländer vom Bündnis gegen Antisemitismus findet es "skandalös", dass Schendel ebenso wie die anderen neun in La Spezia Verurteilten von deutschen Gerichten noch nicht schuldig gesprochen worden sei.

Aus Brüchert, Oliver (2005), „Autoritäres Programm in aufklärerischer Absicht“, Westf. Dampfboot in Münster (S. 13)
Dieser eigene Beitrag des Fernsehens zum Thema Rechts radikalismus war in mehrfacher Hinsicht autoritär. Er war autoritär gegenüber dem Publikum, das grundsätzlich mit dem Verdacht belegt wurde, rechtsradikal zu sein, und dem man als Erzieher mit erhobenem Zeigefinger gegenübertrat. Er war antidemokratisch, weil soziale Probleme strafrechtlich und sicherheitsstaatlich beantwortet wurden. Und er war rassistisch, weil die "Ausländer- und Asylanten flut“ für den Rechtsradikalismus verantwortlich gemacht und dagegen staatliches Durchgreifen wie der "Asylkompromiss" gefordert wurde. Das Muster der Empö rung über Skinheads und ihre "Gewaltbereitschaft" folgte ohnehin den seit den "Halbstarken", "Mods" und "Rockern" etablierten Moralisierungen jugendlicher Subkulturen. Teils gingen die Beiträge bruchlos zur angeblichen Bedrohung durch "Linksradikale" über.
Der Gewaltvorwurf und die damit verbundenen Stigmatisierungen scheinen sich besonders gut für die massenmediale Inszenierung und Dramatisierung zu eignen. Und es gibt guten Grund zu der Annahme, dass das auf Kriminalitäts themen insgesamt zutrifft, dass sie sich erstens gut darstellen lassen und diese Darstellungen zweitens ins "Autoritäre" tendieren.


Fast gleichlautend mit linken Gruppen klingt es bei der Polizei
Aus: Junge Welt, 30.10.2006 (S. 5)
Der Leiter des polizeilichen Staatsschutzes in Sachsen, Jürgen Schär, verlangt eine härtere Gangart gegen rechtsextremistische Straftäter. Derzeit verhängten Gerichte häufig zu milde Urteile gegen Neonazis, sagte Schär dem Focus. Statt dessen müßten die Täter "rasch und unnachgiebig" verfolgt werden. So würden rechtsextremistische Straftäter im Heranwachsendenalter regelmäßig nach dem milderen Jugendstrafrecht verurteilt, selbst wenn sie als Rädelsführer agierten.

Mehr Knast
Aus dem Titeltext "Braune Frauen am Ruder" in: lautstark, antifa-zeitung Bern Nr. 13 (S. 1)
Einsitzen mussten deswegen aber beide nicht: Für Karolina gabs wegen Widerhandlung gegen die AntirassismusStrafnorm nur 6 Monate bedingt.

Verfahren nach §129 erwünscht, wenn es andere trifft
Aufruf zu mehr Strafgewalt gegen Nazis, dokumentiert in: Junge Welt, 27.7.2007 (S. 8)
Wir erwarten von Ihnen, daß ... Axel Reitz strafrechtlich verfolgt wird: Sein Aufruf "… muß mit den Konsequenzen leben!" ist als Aufforderung zu jeder Form eines Angriffs auf Antifaschist/innen und Linke zu verstehen und juristisch entsprechend zu würdigen – die hier vorliegende Benutzung dieses Aufrufs weist auf die Existenz einer kriminellen Vereinigung in Dortmund hin, ...

Autoritäre Gewalt gegen Nazis - das ist echte Demokratie
Aus "Demokratie, Toleranz - und Neonazis" auf: Indymedia, März 2008*
So der NPD-Vorsitzender Udo Voigt im Jahre 2004 (...), - ein Mann, den selbst der damalige bayerische Innenminister Beckstein für einen “ganz gefährlichen Verhetzer” hält, der “in einem Gefängnis besser aufgehoben” wäre. ...
Rechtsextreme Gruppierungen und Parteien sind - zur Schande der bürgerlichen Demokratie - nicht verboten, doch das bedeutet nicht automatisch, daß sie demokratisch sind und auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. ...
Die NPD ist weder “normal” noch demokratisch. Im Gegenteil: sie bekämpft die bürgerliche Demokratie. ...
Auch ihre “Volksvertreter” dürfen nicht als Politiker wie alle anderen behandelt werden. Der Ausschluß des damaligen NPD-Fraktionsvorsitzenden Leichsenring aus der Sitzung im sächsischen Landtag im Mai 2006 wegen volksverhetzender und den Nationalsozialismus verherrlichender Äußerungen ist ein gutes Beispiel für den konsequenten Umgang demokratischer Kräfte mit den Neonazis. Auch diese “Ausgrenzung” war eine Selbstausgrenzung.
Die eindeutige Abgrenzung demokratischer Kräfte von rechtsextremem Gedankengut hat nichts mit antidemokratischem Verhalten zu tun. Politisch-inhaltliche Auseinandersetzungen mit Leuten, die nicht Teil des demokratischen Spektrums sind, bergen vielmehr die Gefahr, sie hoffähig zu machen. ...
Wer angesichts dieser Tatsachen noch immer für eine gleichberechtigte Auseinandersetzung von Demokraten mit Neonazis plädiert, der hat die Begriffe “Demokratie” und “Toleranz” inhaltlich nicht verstanden. ...
Wer sich zu einer rechtsextremen Ideologie bekennt, rechtsextremen Gruppierungen oder Parteien angehört, den erwartet zu Recht der demokratisch legitimierte Ausschluß von öffentlichen Veranstaltungen, und wenn das nicht möglich ist, zumindest der Entzug des Rederechts. Diese Ächtung erfolgt von einem demokratischen und menschenrechtsorientierten Standpunkt aus ...

*Trotz der offensichtlichen autoritären Züge, den links-faschistoiden Forderungen, Menschen selbst ihre Bürgerrechte entziehen zu wollen, weil sie eigentlich keine Menschen mehr sind und autoritäre Maßnahmen als "Selbstausgrenzung" zu titulieren, ist dieser Text sogar auf den Newswire von Indymedia gekommen. Das ist deshalb bemerkenswert, weil er keinerlei Nachrichtenwert hat, sondern eine politische Position. Nach den Moderationskriterien von Indymedia kann er nicht auf den Newswire. Dass er trotzdem dorthin gelangt ist, zeigt das hohe Interesse an autoritärem Denken.

Titel der Kampagnenzeitung zu "no npd":
"Demokratie vor Neofaschisten schützen"
Aus Bündnis-Stellungnahmen zur Kampagne (gleiche Quelle, S. 5)
Die deutsche Polizei als zuständiges Organ des staatlichen Gewaltmonopols ist Garant der öffentlichen Sicherheit. sie ist berufen, in der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen. Doch sie muss dazu auch in die Lage versetzt werden.
Aus einem Interview mit Kurt Goldstein (S. 7)
Solange deutsche Gerichte aber Nazischläger mit Milde behandeln ..., gibt es auch bei uns noch viel zu tun.


Schutzpflicht des Staates ... für bessere Verfassungsschützer ...
Aus Ulla Jelpke (Linke-MdB), "Verbrecherische Truppe", in: Junge Welt, 21.2.2009 (S. 10 f.)
Deshalb muß der Staat seine Schutzpflicht erfüllen und ein Verbot der NPD durchsetzen. ...
Aufgrund des Versagens der Verfassungsschutzämter, die nicht in der Lage oder willens waren, sich untereinander zu koordinieren, und aufgrund der dilettantischen Prozeßführung vor allem der damaligen SPD/Grünen-Bundesregierung kam es aber gar nicht dazu, daß das Bundesverfassungsgericht die inhaltlichen Gesichtspunkte abschließend gewürdigt hätte. ...


Pfarrer Stoodt, Funktionär der Anti-Nazi-Koordination Frankfurt, beschimpft Gerichte als zu lasch!
Aus "Rechter Schläger wieder draußen", in: Junge Welt, 10.3.2009 (S. 5)
Bei Gerichten, die derartig nach dem "Laissez-Faire"-Prinzip vorgingen, müsse man sich nicht wundern, wenn aus der rechten Szene heraus weiterhin schwerste Gewalttaten bis zum Mord begangen würden, so Stoodt.

Erwünscht: Mehr autoritäre Gewalt gegen Linke und Rechte

Kommentar in der Frankfurter Rundschau am 16.5.2007 (S. 3)
So ratlos, fast hilflos erscheint der Bundesinnenminister gegenüber einem anderen zentralen Aspekt des Verfassungsschutzberichts.
Die Zahl der politisch motivierten Straftaten ist hierzulande auf mehr als 29 000 gestiegen. Mehr als 1900 politisch motivierte Gewalttaten haben die Behörden 2006 registriert. Die Brutalität von Rechtsextremisten wächst und die Zahl linker Gewalttäter verharrt auf hohem Niveau. Von Schäuble sind zu diesen Aussagen des Verfassungsschutzberichts allerdings nur Allgemeinplätze zu vernehmen. Er warnt vor Alarmismus und spricht von einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe. So bleibt die Hoffnung, dass der Bundesinnenminister aus Sorge vor der Bedrohung von außen nicht betriebsblind ist - für die Gefahren im Innern.


Auch: Mehr Strafe gegen Polizei

Aus einer Pressemitteilung zum verschleppten Verfahren gegen Polizisten in Italien (G8-Gipfel Genua 2001)
Nach neunstündiger Verhandlung endete gestern Abend in Genua das “Bolzaneto-Verfahren” gegen 45 Angehörige der Polizei, Vollzugsbeamte und ärztliches Personal. Gegen die Angeklagten wurde wegen Autoritätsmißbrauch, Nötigung, Mißhandlung, Drohung und Fälschung ermittelt. 300 DemonstrantInnen wurden während der Proteste gegen den G8 festgenommen, die meisten von ihnen in die zum tempörären Gefängnis umfunktionierte Polizeikaserne gebracht.
Betroffene dokumentierten im Verfahren Schläge, Beleidigungen, faschistische Parolen und systematischen Demütigungen. Weil die Polizei behauptete dass die meisten eingesetzten Beamten nicht identifiziert werden könnten wurde nur gegen leitende Kräfte verhandelt. 30 Angeklagte wurden dennoch aus “Mangel an Beweisen” freigesprochen. Die höchste Strafe erhielt mit 5 Jahren und 8 Monaten der Sicherheitschef des Gefängnisses, Antonio Biagio Gugliotta. Der für seine Brutalität heftig kritisierte Gefängisarzt Giacomo Toccafondi erhielt lediglich 1 Jahr und 2 Monate Haft. ...
AnwältInnen und Solidaritätsgruppen kritisieren das Urteil heftig. Zwar wurde anerkannt dass Straftaten begangen wurden, jedoch blieb das Gericht unter dem gefordeten Strafmaß der StaatsanwältInnen.

Klarstellung: Nicht das ein falscher Eindruck entsteht: Polizei insgesamt und die Polizeiaktionen von Genua im Besonderen sind inakzeptabel. Sofort auflösen! Sie zu bestrafen, verschafft aber genau diesem Repressionsarm des Systems neue Arbeit und neue Legitimation.
Hintergrundinfos dazu:


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