Kopfentlastung

MYTHEN ÜBER DEUTSCHLAND: GMBH, BESETZTES LAND, LICHTGESTALT DER WELT ... ODER WAS?

Deutschland existiert schon, ist aber von fremden Mächten besetzt und ohne Friedensvertrag


1. Einleitung
2. Die BRD existiert nicht
3. Deutschland existiert zwar, aber nur als GmbH
4. Deutschland existiert schon, ist aber von fremden Mächten besetzt und ohne Friedensvertrag
5. Deutschland existiert schon, soll aber vernichtet werden
6. Von fehlenden Unterschriften bis zur Missachtung der tollen Gesetze
7. Deutschland finanziert die Welt / viele andere Länder
8. Manipulierte Geschichte - das Deutschland der Weltvereinfacher
9. Bestreiten der Massenmorde (Holocaustleugnung)
11. Denk ich an Deutschland voll umnachtet ... konkrete Pläne für die nationalen Rettung
12. Links und Materialien

Nah dran an obigen Wirrungen ist die Behauptung, es gäbe noch Besatzungsrecht und keinen Friedensvertrag. Folglich wären die BRD und ihre Institutionen ein Verwaltungskonstrukt der Alliierten und die deutschen PolitikerInnen nicht souverän. Gesteigert wird das durch aufhetzende Phrasen, dass Deutschland ausgenommen wird, sich die Siegermächte von Deutschland bezahlen und mästen lassen usw. Beowulf von Prince, der solche Thesen öffentlich vertritt, jammert mit anderen in der Schrift "Tue Deine Pflicht ...", dass "die Alliierten Deutschland nicht ständig wie eine Kuh melken" sollten. Sein Credo: "Die Vorenthaltung eines Friedensvertrages ist ein Betrug am Deutschen Volk".

Weitere Zitate dazu:
Dominik Storr (Bürgeranwalt, Sauberer-Himmel-Gründer) formulierte: (Quelle: Psiram)
Nach dem zweiten Weltkrieg hat die globale Elite Deutschland komplett nach ihren Vorstellungen geschaffen. Sie hat dort als Statthalter Parteien eingesetzt, die heute immer noch an der Macht sind. ...
Die deutsche Bevölkerung wurde durch all dies vollständig unterjocht und für Jahrzehnte mundtot gemacht. Bis heute, denn jedwede öffentliche Kritik an der globalen Elite wird sofort mit den Totschlagargumenten "Verschwörungstheorie” oder "Antisemitismus” niedergemacht.

Deutsches Reich - national und sozial ... entlarvende Vorschläge, was denn statt der BRD sein soll
Aus dem Text "Zur Frage der zukünftigen Regierungsform eines neuen DR" (DR = Deutsches Reich)
Dieses System der Zinsknechtschaft kann nur gebrochen werden, wenn dem Volk echte Alternativen in Form eines Systemwechsels angeboten werden würden, der den Zins als maßgebliche Wirtschaftsform verschwinden ließe.
Im neuen DR würde es im Rahmen einer vernünftigen Übereinkunft aller gesellschaftlichen Gruppen zu einer Lossagung von diesen Prinzipien der Völkerversklavung kommen können, wenn die Produktionsform national und sozial abgefedert werden würde. ...
Das neue DR,welches sich als fürsorglicher,aber auch fordernder Zusammenschluß aller deutschen Volksstämme verstehen müßte, könnte und würde für eine Umstellung der Wirtschaft den notwendigen Rahmen zur Verfügung stellen! ...
Es liegt an uns allen, ob wir uns als Volk emanzipieren oder weiterhin von fremden Mächten leiten lassen!

Holger Strohm über Deutschland (im Interview mit Michael Vogt, Dezember 2014)
Die Amerikaner dürfen laut Besatzungsrecht alles bestimmen. Sie bestimmen sowieso alles - von den Lehrplänen bis ... alles muss genehmigt werden. Und auch die Presse hat das zu schreiben, was die Amerikaner befehlen. Die Order kommt direkt aus dem Pentagon. Wir sind versklavt worden und wir das zu machen, was die Amerikaner wollen. So einfach ist das.

Holger Strohm auf der AZK 2013
Ihr seid bis zum Jahre 2099 amerikanische Militärdiktatur und bis dahin werdet Ihr amerikanisch sprechen und werdet eingemeindet. ... Frau Merkel muss wie alle anderen Bundeskanzler die sogenannte Kanzlerakte unterzeichnen. Darin muss sie sich absoluten Gehorsam gegenüber Amerika verpflichten. ... In Deutschland hat Amerika das Sagen. ... Von mir stammt das Konzepte für die grüne Partei.

Aus Daniel Prinz (2014), „Wenn das die Deutschen wüssten …“ (Amadeus-Verlag, S. 49f)
Einen Friedensvertrag mit dem Deutschen Reich gibt es bis heute nicht. ... Den Besatzern war klar, dass die Deutschen selbst diese Kontrolle gegen das eigene Volk mit der bekannten deutschen Gründlichkeit am besten durchsetzen könnten besser als es die CIA und andere Geheimdienste je vollbringen könnten. Der neuen Verwaltung BRD wurde ein Grundgesetz vorgelegt. Aber was ist denn ein "Grundgesetz"? Auch wenn wir das vorhin bereits hatten, aus Creifelds Rechtswörterbuch von 2002 erfahren wir: Jin Grundgesetz ist ein besatzungsrechtliches Mittel zur Schaffung von Ruhe und Ordnung in einem durch Kriegshandlung besetzten Gebiet. Gegeben von der Siegermacht (oder den Siegermächten), für das auf Zeit eingesetzte Verwaltungsorgan (BRD)." Das ist wohl ein großer Unterschied zu einer "Verfassung", die sich ein Volk in Freiheit selbst gibt, um seinen Beamten und hoheitlichen Würdenträgern genaue Anweisungen zu erteilen, wie sie die Belange des Staates und der Bürger zu schützen haben. Die Verwaltung der Siegermächte die BRD war nun also in der Situation, etwas aufzubauen, was kein Staat war, aber das gesellschaftliche Leben regeln sollte.

Aus Michael Morris, "Was sie nicht wissen sollen" (Amadeus-Verlag in Fichtenau, S. 118f.)
Ohne Unabhängigkeit und ohne Verfassung kann es in Deutschland im Grunde auch kein Bundesverfassungsgericht geben, und auch keinen Verfassungsschutz, auch wenn das immer wieder behauptet wird. ...
Vieles deutet recht eindeutig darauf hin, dass Deutschland seit Ende des Ersten Weltkriegs bewusst von Seiten der britischen und der US-amerikanischen Hochfinanz ausgeschlachtet und klein gehalten wird. Es ist ein Wunder, dass Deutschland trotz unvorstellbar hoher Reparationszahlungen und umfangreicher Plünderung des deutschen Tafelsilbers weiterhin die stärkste europäische Wirtschaftsmacht ist.


Stimmt das?
  • Schon wieder nicht. Die 2plus4-Verträge, die zur deutschen Einheit führten, sind genau das, was angeblich fehlen soll. Die Alliierten haben dort alle eigenen Rechte abgegeben. Das lässt sich in den Verträgen ganz einfach nachlesen, z.B.: "Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst." Deutlicher geht es wohl kaum. Interessanterweise verschweigen die meisten Bücher, Internetseiten oder Vorträge der selbsternannten Deutsches-Reich-ErneuererInnen oder BesetzungsfantastInnen den 2plus4-Vertrag. Es hätte ja noch Niveau, wenn sie sich mit ihm kritisch auseinandersetzen würden - aber einfach gar nicht benennen?
  • Damit ist aber noch gar nicht alles gesagt. Es ist noch eindeutiger. Denn schon vor dem 2plus4-Vertrag hatte Deutschland erhebliche Anteile seiner Souveränität zurückerlangt. Auch das wissen die "Verschwör/urbelungstheoretiker_innen" selbst - erneut aus dem Buch des konservativ-nationalen Karl Albrecht Schachtschneider mit dem Titel "Die Souveränität Deutschlands". Dort steht: "Der Zwei plus Vier Vertrag vom 12. September 1990, der "Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland", hat die "Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganze s" der vier Siegermächte USA, Sowjetunion, Vereinigte Königreich und Frankreich beendet." Und selbst zur Europäischen Integration, die der Autor im Buch vehement kritisiert, sagt er, dass sie "die Souveränität Deutschlands nicht aufhebt".

Deutschland soll immer noch besetzt sein, weil es keinen Friedensvertrag hat. Behaupten einige. Die USA hätten hier das Sagen (warum eigentlich nur die? Waren das nicht vier Siegermächte?). Jedenfalls: Die ganze Story stimmt hinten und vorne nicht. Meist wissen das die auch, die sie verbreiten.

Im Original: Wie es in den Büchern steht
In einem Kopp-Verlagsbuch steht eigentlich alles: BRD, Friedensvertrag usw. - alles formal korrekt!
Aus Karl Albrecht Schachtschneider, "Die Souveränität Deutschland", Kopp-Verlag (dem wichtigsten Verlag dieser "Szene")
Der Besatzungsstatus Deutschlands, der Deutschland, gemäß der Note an den Parlamentarischen Rat vom 10. April 1949 am 12. Mai 1949 von den drei Militärgouverneuren und Oberbefehlshabern förmlich verkündet, die Souveränität trotz wichtiger und zunehmend erweiterter deutscher Befugnisse für die westlichen Besatzungszonen Deutschlands und die Bundesrepublik Deutschland zugunsten der drei westlichen Alliierten Frankreich, Großbritannien und den USA wie nach der Kapitulation weiter vorenthalten hatte, wurde in der Bundesrepublik 1955 durch den Deutschland Vertrag vom 26. Mai 1952 in der Fassung vom 23. Oktober 1954, in Kraft getreten am 5. Mal 1955, den Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (die Vereinigten Staaten von Amerika, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie die Französische Republik) weitgehend, aber nicht gänzlich beendet. In Art. 1 Abs. 2 und Art. 2 heißt es: "Die Bundesrepublik wird demgemäß die volle Macht eines souveränen Staates über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten haben." ...
Im Überleitungsvertrag, dem Vertrag zur Regelung der aus Krieg und Besatzung entstandenen Fragen, einem Zusatzvertrag zum Deutschland Vertrag, war die "volle Macht eines souveränen Staates" nach dem Deutschland Vertrag weiter relativiert, nämlich u. a. durch Art. 1 Abs. 1 S. 3: "Vom Kontrollrat erlassene Rechtsvorschriften dürfen weder aufgehoben noch geändert werden", aber nach Absatz 2 durch die Bundesrepublik nach Konsultationen mit den Drei Mächten "außer Wirksamkeit" gesetzt werden. Der Grund war, dass die Kontrollratsvorschriften auch von der Sowjetunion erlassen worden waren, die den Deutschland Vertrag nicht geschlossen hat. Alle anderen Vorschriften der Besatzungsmächte hatten, so Otto Kimminich, ihre Wirksamkeit verloren. ... (S. 191f.)
Der Zwei plus Vier Vertrag vom 12. September 1990, der "Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland", hat die "Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganze s" der vier Siegermächte USA, Sowjetunion, Vereinigte Königreich und Frankreich beendet. Der Vertrag ist das eigentliche Ende der Besatzungszeit. Die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken wurden beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst (Art. 7 Abs. 1). Das "vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten", heißt es in Absatz 2 des Artikels 7, freilich nach Art. 1 in neuen territorialen Grenzen. ...
Die Präambel beschreibt einen Friedenszustand zwischen dem vereinten Deutschland und den Vertragspartnern, und es spricht viel dafür, ihn angesichts des faktischen Friedens als Ersatz eines Friedensvertrages oder als friedensvertragliche Regelung, aber kein[en] Friedensvertrag" einzustufen, jedenfalls zwischen den Vertragspartnern. Schließlich waren nicht alle Staaten, mit denen das Deutsche Reich im Zweiten Weltkrieg im Krieg lag, an dem Vertragsschluss beteiligt. Genauso wenig wie seit dem Zweiten Weltkrieg (und vielfach schon davor) Kriege formell erklärt zu werden pflegen, um das Gewaltverbot nicht offen zu verletzen, sondern von bewaffneten Konflikten gesprochen wird, begnügt sich die Staatenpraxis mit der Faktizität friedlichen Miteinanders vormaliger Kriegsgegner und verzichtet auf formelle Friedensverträge, zumal deren Gestaltung, etwa die Reparationen, sehr schwierig ist. ... (194f.)
Das vereinte Deutschland ist somit rechtlich souverän, freilich in den Grenzen freiheitlicher Souveränität. ...
Die Verletzungen der Souveränität durch die europäische Integration, die die Souveränität Deutschlands nicht aufhebt, werden im Folgenden näher erörtert. (S. 198f.)

Das stört andere nicht, genau das Gegenteil zu behaupten - quellenlos!
Aus Daniel Prinz (2014), „Wenn das die Deutschen wüssten …“ (Amadeus-Verlag, S. 49f)
Werden wir in der BRD als "Menschen" oder als "Sachen" angesehen?
Nochmals der kurze geschichtliche Rückblick: 1945 wurde ein Waffenstillstand unterzeichnet. Einen Friedensvertrag mit dem Deutschen Reich gibt es bis heute nicht. Der Zweite Weltkrieg gegen die Deutschen läuft deshalb weiter. (UN Feindstaatenklausel) Auf der Potsdamer Konferenz wurde beschlossen, zur Unterstützung und wirtschaftlichen Kontrolle der Siegermächte, eine deutsche Verwaltung aufzubauen, die den Interessen der Besatzer entspricht. Im Westen wurde diese Verwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebletes eine Nichtregierungsorganisation mit dem Namen "BRD". Von Anfang an war klar, dass die BRD niemals die Interessen der Bevölkerung zu vertreten, sondern ausschließlich die Gewinnmaximlerung der Siegermächte durchzusetzen hatte.
Den Besatzern war klar, dass die Deutschen selbst diese Kontrolle gegen das eigene Volk mit der bekannten deutschen Gründlichkeit am besten durchsetzen könnten besser als es die CIA und andere Geheimdienste je vollbringen könnten. Der neuen Verwaltung BRD wurde ein Grundgesetz vorgelegt. Aber was ist denn ein "Grundgesetz"? Auch wenn wir das vorhin bereits hatten, aus Creifelds Rechtswörterbuch von 2002 erfahren wir: "Ein Grundgesetz ist ein besatzungsrechtliches Mittel zur Schaffung von Ruhe und Ordnung in einem durch Kriegshandlung besetzten Gebiet. Gegeben von der Siegermacht (oder den Siegermächten), für das auf Zeit eingesetzte Verwaltungsorgan (BRD)." Das ist wohl ein großer Unterschied zu einer "Verfassung", die sich ein Volk in Freiheit selbst gibt, um seinen Beamten und hoheitlichen Würdenträgern genaue Anweisungen zu erteilen, wie sie die Belange des Staates und der Bürger zu schützen haben. Die Verwaltung der Siegermächte die BRD war nun also in der Situation, etwas aufzubauen, was kein Staat war, aber das gesellschaftliche Leben regeln sollte.
Was also tun, wenn es keine hoheitlichen Rechte gibt? Da hatten die Siegermächte damals bereits vorgesorgt. Im Vorfeld hatten sie eine große Statusminderung, die sogenannte capitis deminutio maxima (c. d. in. Bürgerlicher Tod) herbeigeführt. Diese Personenstandsänderung war zu Zeiten Bismarcks verboten, und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wurde der bürgerliche Tod unter Strafe gestellt. Jetzt wurde ohne Wissen der Beteiligten zu der "natürlichen Person" eine „juristische Person" erschaffen, deren Name der neuen BRD gehören sollte. Diese Konstruktion war nötig geworden, da die BRD nie ein Staat werden sollte. Durch diese Neuerschaffung der Juristischen Person", die die BRD auch selbst ist, kann sie deshalb auch nur mit "juristischen Personen", die wir als Bevölkerung haben, umgehen. Bei Staaten braucht es dies nicht. Dort gibt es Bürger, eine Verfassung und dienende Hoheitsträger (Beamte), die Menschen über die "natürliche Person" schützen.
Was ist denn nun eine "juristische Person"? Übersetzt ist das eine "gedachte Sache". Bei der großen Statusminderung, der capitis deminutio maXima (c. d. in.) verliert der Staat seine Freiheit (wegen Handlungsunfähigkeit), und seine Bürger werden zu rechtlosen staatenlosen Sklaven (Kriegsbeute Mensch) gemäß Haager Landkriegsordnung (HLKO). Die vormals mit Rechten ausgestatteten Bürger, die eine "natürliche Person" besessen hatten, sind nun zu rechtlosen "Sachen" gemacht worden und gehen unwissentlich Rechtsgeschäfte durch Unterschrift mit einem ebenso rechtlosen "Staat" BRD ein. Das heißt eine "juristische Person", eine Sache, kann keine Rechte und Pflichten besitzen oder beanspruchen. Es fehlt der Juristischen Person" an den Eigenschaften, die eine "natürliche Person" besitzt, die da sind: Rechtsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit, Handlungsfähigkeit mit dem Recht, einen Wohnsitz zu nehmen; Familienname; Ehefähigkeit; Testierfähigkeit; Postulationsfähigkeit. Eine "natürliche Person" mit Rechten und Pflichten begründet einen Staat.
Der "Mann", die "Frau", das "Kind" ist göttlicher Natur. Es bedarf keiner Rechte, da diese durch die Geburt von Gott automatisch empfangen werden. Etwas Selbstverständliches sollte nicht rechtlich geltend gemacht werden müssen. In den modernen Industriestaaten wird es jedoch als sinnvoll angesehen, die Haftung zu begrenzen, also dem "Mann" und der "Frau" eine Person zu geben, über die er oder sie verfügen oder die er bzw. sie dann im Umgang mit dem Staat selbst verantwortlich nutzen kann.
Nur durch die Unterschrift eines "Mannes", einer "Frau" erlangen Schreiben eine Rechtsfähigkeit und "juristische Personen" sowie auch "natürliche Personen" überhaupt erst eine rechtliche Bewandtnis... Wieso wohl "amtliche" Schreiben seit geraumer Zeit keine rechtsfähige Unterschrift mehr tragen? Möchte sich da wohl jemand seiner Haftung nach §§ 823 und 839 BGB entziehen?


Zudem: Ausgerechnet über die BRD zu behaupten, dass sie fremdregiert und wirtschaftlich ständig geplündert wird, ist historisch und auch aktuell nicht nur purer Nonsens, sondern eine enorme Dreistigkeit angesichts der Stellung Deutschlands in der Welt. Denn es gab auf Seiten der Siegermächte während des zweiten Weltkriegs nur kurzzeitig Überlegungen, aus dem permanent aggressiven Staat eine bäuerliche Ökonomie zu formen (Morgenthau-Plan). Dieser wurde schnell fallengelassen zugunsten einer Strategie gegen den neuen Feind UdSSR. In der hereinbrechenden Blockkonfrontation geschah dann nämlich das genaue Gegenteil. Während die DDR Reparationen leisten musste, wurde die BRD (wie andere westeuropäische Länder auch) mit Milliarden an Wirtschaftshilfe gerade durch die USA vollgestopft (Marshall-Plan). Diese Milliarden kamen der deutschen Wirtschaft zugute. Sie - und nicht die US-amerikanische - wurde zum Exportweltmeister. In Deutschland lief ein riesiges "Wirtschaftswunder" ab, das binnen kürzester Zeit einen ungeheuren (wenn auch nicht gleich verteilten) Reichtum schuf, während die von Deutschland zerstörten Länder rundherum deutlich langsamer wieder auf die Beine kamen - wenn überhaupt.

Wie aus den Texten zur Souveränität bereits zu entnehmen ist, hält auch die Behauptung vom fehlenden Friedensvertrag keiner Überprüfung Stand. Zwar lässt sich darüber streiten, ob der fehlende Name "Friedensvertrag" für den "Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland" eine Bedeutung hat. Ebenfalls ist klar, dass nicht alle Kriegsgegner (also: von Deutschland angegriffenen Länder) mit unterzeichnet haben. Aber das sagt ja über die Gültigkeit in Bezug auf die vier Besatzungsmächte nichts aus. Deren Wirken in Deutschland ist vorbei - mit Ausnahme dessen, dass Deutschland deren Handeln in Besatzungszeiten nicht rückwirken angreifen darf. Das war zu erwarten. "Vae victis" (Wehe den Besiegten) ist halt in einer Welt aggressiver Nationalchauvinismen normal.

Im Original: 2plus4-Vertrag
Aus Wikipedia zum 2plus4-Vertrag
Der Zwei-plus-Vier-Vertrag (vollständiger amtlicher Titel: Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland) ist ein Staatsvertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sowie Frankreich, den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich und der Sowjetunion. Er machte den Weg für die Wiedervereinigung Deutschlands frei, wurde am 12. September 1990 in Moskau unterzeichnet und trat am 15. März 1991, dem Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde, mit einer offiziellen Zeremonie in Kraft. ...
„Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.“ – Artikel 7 Abs. 1 Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland
Unter dem Titel „Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland“ verzichteten die Vier Mächte, die Hauptalliierten im Zweiten Weltkrieg, auf ihr Vorbehaltsrecht in Bezug auf Deutschland. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag wurde erst 1991 durch alle Vertragsstaaten – zuletzt am 4. März 1991 durch den Obersten Sowjet der UdSSR – ratifiziert, wobei die Annahme des Vertrags bis zum Schluss hochumstritten und keineswegs gesichert war. Aufgrund dessen gaben die Vertreter Frankreichs, der Sowjetunion, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten am 1. Oktober 1990 (BGBl. II, S. 1331 f.) in New York eine Erklärung ab, nach der ihre „Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes mit Wirkung vom Zeitpunkt der Vereinigung Deutschlands bis zum Inkrafttreten des Vertrags über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland ausgesetzt“ seien. ...
Der Vertrag – er wird auch als Souveränitätsvertrag bezeichnet – regelt in zehn Artikeln einvernehmlich die außenpolitischen Aspekte wie auch sicherheitspolitischen Bedingungen der deutschen Vereinigung und wird hinsichtlich seiner Wirkung als Friedensvertrag zwischen Deutschland und den Siegermächten des Zweiten Weltkrieges behandelt, auch wenn – weil „praktisch gegenstandslos“ – er „ausdrücklich diese Bezeichnung nicht erhielt“ (s.u.) und selbst in den Potsdamer Beschlüssen stattdessen eine „friedensvertragliche Regelung“ vorgesehen war. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag bildet damit „praktisch das außenpolitische Grundgesetz des vereinten Deutschland“. Durch die Übertragung noch bestandener alliierter Rechte wurden unter anderem die bis dahin gültigen Potsdamer Beschlüsse abgelöst. Das Ergebnis war die Wiederherstellung der deutschen Einheit und die Wiedererlangung der endgültigen „vollen Souveränität Deutschlands über seine inneren und äußeren Angelegenheiten“.
„[…] in dem Bewusstsein, daß ihre Völker seit 1945 miteinander in Frieden leben, […] eingedenk der Prinzipien der in Helsinki unterzeichneten Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, in Anerkennung, daß diese Prinzipien feste Grundlagen für den Aufbau einer gerechten und dauerhaften Friedensordnung in Europa geschaffen haben, […] in Anerkennung dessen, daß dadurch und mit der Vereinigung Deutschlands als einem demokratischen und friedlichen Staat die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes ihre Bedeutung verlieren, […]“ – Präambel des Vertrages über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland ...
Die Annahme des Zwei-plus-Vier-Vertrages war Voraussetzung der Vier Mächte zu deren Zustimmung zur deutschen vollständigen Souveränität, da ein Friedensvertrag nach dem Zweiten Weltkrieg nicht abgeschlossen wurde und auch seither „weder geplant ist noch Sinn machte“. Denn ein Friedensvertrag ist völkerrechtlich nicht die einzige Möglichkeit der Kriegsbeendigung. Diese kann auch durch einseitige Erklärungen, gestufte Teilregelungen oder schlicht durch faktische Wiederaufnahme der friedlichen Beziehungen erfolgen. Das bestehende Einverständnis findet sich im übertragenen Sinne in der Sprachregelung anstatt eines Friedensvertrages wieder; diese wurde auch getroffen, um „u. a. eventuell noch nicht erledigte[n] Reparationsforderungen einzelner Drittstaaten“ nicht nachkommen zu müssen.

Lexikoneintrag zu den 2plus4-Verträgen
Mit 2+4 Vertrag wird der am 12.9.1990 zwischen der DDR und der Bundesrepublik sowie Frankreich, USA, dem Vereinigten Königreich und der UdSSR geschlossene Staatsvertrag bezeichnet, der abschließend die Vereinigung mit der DDR und die Beziehungen zu den Besatzungsmächten regelt. Die offizielle Bezeichnung lautet "Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland".
Durch den 2+4 Vertrag erhielt Deutschland die volle Souveränität zurück und verzichtete dafür endgültig auf die Gebiete jenseits der Oder-Neiße-Linie, auf ABC-Waffen und die Führung eines Angriffskriegs. Durch diesen Vertrag wurden der Deutschlandvertrag und der Überleitungsvertrag größtenteils (siehe dazu unter Überleitungsvertrag) außer Kraft gesetzt.
Der 2+4-Vertrag schließt den 2. Weltkrieg endgültig ab und kann damit inhaltlich einem Friedensvertrag gleichgestellt werden.


  • Erschreckend: Auch in bürgerlichen Milieus wird mit ähnlichen Verkürzungen gearbeitet. Der (wegen deutlicher Neigung zu autoritären Ideen irrtümlicherweise) in liberalen bis humanistischen Kreisen hoch angesehene SZ-Autor Heribert Prantl formuliert am 18.11.2013 im Kommentar "Wie souverän ist Deutschland?" (S. 4): "Ex existieren offensichtlich zwei Staatsgewalten auf deutscem Boden: erstens die deutsche, und zwar in der Gestalt, die ihr die EU- und andere Verträge gegeben haben; daneben zweitens die US-amerikanische, in nicht genau bekannter Form."
  • Es geht noch absurder, z.B. mit der Behauptung, das Dritte Reich hätte nie vollständig kapituliert - die SS bestände weiter und damit das Reich. Zitat einer von verschiedenen Spezialseite zur Friedensvertrags-Lüge der Weltvereinfacher_innen:
    "1945 kapitulierte die Wehrmacht, aber nicht die SS, die auch unter Waffen stand und eine Kampftruppe bildete. Die USA erklärte erst 1951 die Kampfhandlungen einseitig für beendet. Gegen wen hat man denn noch so lange gekämpft?
    An dieser Tatsache ist erkennbar, dass nach der Haager Landkriegsordnung keine allgemeine Kapitulation vorlag. Es gibt auch kein Waffenstillstandabkommen und erst recht keinen Friedensvertrag.
    "
  • Seltsam (aber üblich) sind gravierende Widersprüche. Im Buch von Michael Morris, "Was sie nicht wissen sollen" (Amadeus-Verlag in Fichtenau) finden sich all diese Behauptungen über ein besetztes Deutschland und die Vormacht der USA. Doch auf Seite 120 steht dann plötzlich: "Der Hauptakteur beim Verschachern deutscher Firmen ans Ausland scheint – zahlreichen Berichten zufolge – die Deutsche Bank zu sein."

Ein interessanter Gedankengang fand sich in einem Mailwechsel zwischen Personen, die verschiedenen Weltvereinfachungen anhingen und sich daher gegenseitig kritisierten. "Wenn man den Richter schon als Vertreter einer Firma - ohne staatliche Befugnisse, unter Hinweis auf § 15 GVG - anspricht, akzeptiert man eine Verschwörung gegen jede eigenstaatliche Grundordnung und unterwirft sich dem Recht von Besatzern." Das ist so schlicht wie wahr: Wer erstens behauptet, die BRD sei besetztes Land und zweitens die Angestellten dieser BRD selbst zu Verwaltungsangestellten der Besatzungsmacht erklärt, bastelt mit daran, dass das Kritisierte bestehen bleibt oder erst wirksam wird.

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Kommentare

Tei am 04.05.2020 - 20:36 Uhr
Verträge zwischen Staaten haben doch, wenn es darauf ankommt sowieso keinen Bestand. Selbst wenn geheime Zusatzvereinbarungen existieren sollten. Ich glaube kaum, dass die Alliierten reagieren würden, wenn Sie des Landes verwiesen würden. Ein gutes Signal wäre das jedoch nicht. Ein Land ist doch immer so souverän, wie es sich fühlt.

Peter am 11.03.2020 - 04:13 Uhr
Es gilt immer noch das von den westlichen Allierte eingesetzte Grundgesetz . Bis heute wurde der deutschen Bevölkerung keine eigene Verfassung zur Abstimmung vorgelegt dies hätte spätestens nach der Einheit geschehen müssen.

"Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 146

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Das ist bis heute nicht passiert. Damit ist die Brd kein soveräner Staat sondern weiterhin eine Organisationsform der allierten Westmächte.

Herr Dolfler am 21.02.2019 - 16:27 Uhr
Na dann ist doch alles super. Dann kann man die Amerikaner auch aus Deutschland ausladen (rausschmeißen), die Briten und Franzosen ebenso. Wenn wir Souverän sind, ist das ganze ja kein Problem. Wir wollen keine Kriege mehr, wir sind von Freunden umgeben und deshalb ist es auch nicht nötig hier ausländische Militärs zu stationieren. Wenn der Russe so gefährlich ist, können die Amerikaner ja ihre Basis in Polen errichten, diese schreien doch förmlich nach mehr amerikanischer Militärpräsenz. Nur leider passiert nichts davon.......im 2+4 Vertrag wurde auch die NATO Osterweiterung klar geregelt und wer hält sich nicht daran? Die hier zu lesenden Texte sind mit offizieller frei zugänglicher Literatur nicht zu widerlegen, jedoch sprechen die Handlungen in der jüngsten Vergangenheit nicht für deren Richtigkeit, zumal auch "angeblich" geheime Zusatzklauseln in diesen 2+4 Vertrag eingeflossen sind, welche NICHT öffentlich zugänglich sind. Also weiß man mal wieder, das man nichts weiß.


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