Kopfentlastung

ANDERE VERFOLGEN - JA!
IM EIGENEN LAGER AUFRÄUMEN - NEIN!

Die Retter in Robe: Justiz schützt die Mächtigen


1. Einleitung
2. Rechtliche Bewertung und Straftaten
3. Die TäterInnen und Anzeigen
4. Weitere formale Anträge
5. Der schwere Start: Über ein Jahr blockten alle!
6. Die Retter in Robe: Justiz schützt die Mächtigen
7. Mehr Informationen

Einstellung aller Verfahren: Kein Tatverdacht
Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden war also nun zuständig - ließ aber lange nichts von sich hören. Alles schleppte sich dahin. Rund um Wahltermine (bestimmt reiner Zufall ...) gab es dann Einstellungen der Verfahren, nach Protest deren Wiederaufnahme. Alles klang nach Verschleppung.
So kam es, wie es kommen musste: Die staatlichen Behörden schützten die StraftäterInnen in Robe, Uniform und Ministerrang - und stellten brav wenige Tage vor Bouffiers Amtseinführung als Ministerpräsident alle Ermittlungen endgültig ein. Es hätte sich nicht ergeben ... und zunächst bestand der Verdacht, dass dieses sogar stimmen würde. Denn wer nicht nicht sucht, der findet auch nichts. Das war schon nach der ersten Runde der Emittlungen auch so gewesen.Nach der ersten Einstellung hatte sich der Betroffene Jörg B. die Akte angesehen und feststellt, dass gar nicht ermittelt wurde. Trotz vieler Monate, die vergangen waren, war in der Akte einfach gar nichts enthalten, was Ergebnis einer Ermittlung hätte sein können. Nur ein paar Formblätter - fertig. Eine Krähe hackt der anderen ...
Der Betroffene hatte deshalb gegen die Einstellung Protest eingelegt und dadurch war das Verfahren offiziell nochmal in Gang gekommen. Über vier Jahre nach dem Vorkommnis und "zufällig" wenige Tage vor der Ministerpräsidentenwahl wurden dann alle Verfahren endgültig eingestellt - selbst gegen den Ermittlungsrichter, der ja in einem Vermerk sogar selbst notiert hatte, dass absichtlich gelogen und manipuliert wurde. Presseberichte dazu:

Doch hinter den Kulissen verbarg sich nun, im zweiten Anlauf, etwas ganz anderes - was aber erst 2011 bekannt wurde. Die Staatsanwaltschaft ließ doch ermitteln. Zwei LKA-Beamte trugen sorgsam die Erkenntnisse zusammen. Ihre Berichte waren ein Desaster für Polizei und Justiz - völlig offensichtlich war, dass hier gelogen, getrickst und strafbare Handlungen begangen wurden. Das alles verschieg die Staatsanwaltschaft. Als sie das Verfahren dann einstellte, waren zwei Sachen wichtig:
  • Die Staatsanwaltschaft behauptete, dass es keine Verdachtsmomente gegeben hätte für Straftaten (was klar gelogen war - die Einstellung war also nichts als eine Strafvereitelung im Amt).
  • Die Staatsanwaltschaft wartete solange, dass durch die - absehbaren - weiteren Verzögerungen eines Beschwerdeverfahrens die 5-Jahres-Grenze durchbrochen würde. Mit dem Ergebnis, dass die Straftaten überwiegend verjährten. Die Justiz bummelte also, um sich selbst zu schützen ...
  • Einstellungsschreiben: Keine Strafe für Richter*innen und keine für Polizei

Eine Ebene höher: Neue Märchen, gleiche Einstellung
Der Betroffene legte erneut Beschwerde ein - immer noch im Glauben, es wäre gar nicht ermittelt worden. Die Wahrheit war noch schlimmer, aber davon ahnte er 2010 noch nichts. Nun ging die Beschwerde tatsächlich in die nächste Instanz, zur Generalstaatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Frankfurt. Mitte 2011 folgte dann dort das trostlose Ende zumindest des formalen Zweiges bei den Staatsanwaltschaften: Der Generalstaatsanwalt stellte alle Verfahren ein. Auch jetzt noch blieb das Lügengebäude aufrecht, dass sich keine Anhaltspunkte für Straftaten ergeben hätten. Die Beschuldigten hätten die Aussagen verweigert, deshalb sei die Sache nicht aufzuklären. Das Kartell des Schweigens schützte sich so also selbst - Logik der Herrschenden!
Allerdings: Der Einstellungsbescheid war in Teilen trotzdem interessant, denn er enthielt mal wieder eine neue Story, wie alles abgelaufen sein soll. Jetzt hieß es, das MEK hätte gar nicht am richtigen Ort gestanden und die FederballspielerInnen seien gar nicht observiert worden.
Kommentierung des Anzeigenstellers dazu ...
Haupttrick des Generalstaatsanwaltes war die Erfindung einer Observierungslücke. Deshalb hätte es doch einen Tatverdacht gegeben. Seltsam ist schon, dass diese "Lücke" erst fünf Jahre später auftaucht. Sie taucht zudem in Form dubioser, viel später geführter Vernehmungen in als undatierter, anonymer Zettel in den Akten auf. Als der Betroffene und sein Anwalt diese Akten auch mal einsehen wollten, um die offensichtlichen Manipulationen zu überprüfen, lehnte der Generalstaatsanwalt die Akteneinsicht ab:



Aus "Keiner war schuld", in: FR, 24.8.2011 (D1) ++ als PDF
Für die unrechtmäßige Inhaftierung des mittelhessischen Politaktivisten Jörg Bergstedt vor fünf Jahren wird niemand zur Verantwortung gezogen – kein beteiligter Polizist oder Richter, aber auch nicht der damalige Innenminister Volker Bouffier (CDU). ...
Bisher hatten Polizei und Landesregierung „ablauforganisatorische Mängel“ als Grund dafür genannt, dass die Polizisten bei der Festnahme nicht über die Ergebnisse von Bergstedts Observierung Bescheid wussten. Jetzt präsentierte die Generalstaatsanwaltschaft eine völlig neue Version, die sich auf Aussagen der observierenden Beamten des Mobilen Einsatzkommandos (MEK) stützt.
Danach verloren sie Bergstedt zeitweise aus den Augen. Es könne daher nicht ausgeschlossen werden, dass Bergstedt doch der Täter gewesen sei, urteilen die Ermittler.
Sie berufen sich auch auf ein Dokument, in dem Polizisten feststellen, es sei „nicht ersichtlich“, dass Bergstedt zur Tatzeit Federball spielte. Die Generalstaatsanwaltschaft nennt dieses Papier, auf das sie bei ihrer Argumentation zurückgreift, „eine Art Gedächtnisprotokoll aus den Unterlagen des Polizeipräsidiums Mittelhessen“. Es sei „im Nachhinein“ gefertigt und „nicht unterschrieben worden“. Bergstedt meldete Zweifel an der Glaubwürdigkeit solcher Dokumente an. Einsicht in die neu aufgetauchten Akten sei ihm aber nicht gewährt worden.
Aus dem Einstellungsbescheid geht auch hervor, dass der heutige Ministerpräsident Bouffier frühzeitig über die Polizei-Maßnahmen informiert war. Der mittelhessische Polizeipräsident Manfred Schweizer habe am Tag von Bergstedts Festsetzung, einem Sonntag, Bouffier am Tatort „getroffen und ihm bei dieser Gelegenheit den damaligen aktuellen Sachstand vorgetragen“.
Erstmals wird in dem Bescheid jetzt offiziell festgestellt, dass der Gießener Haftrichter, der den Unterbindungsgewahrsam für Bergstedt anordnete, die Tatsache der Observierung bewusst verschwieg. Er hatte an den entsprechenden Vermerk der Polizei die Worte „nicht sagen!“ geschrieben.
Bergstedt sei „zuzustimmen, dass aus dem Inhalt der Passage auf den Umstand seiner Observation geschlossen werden kann und ihm dies offensichtlich nicht bekanntgemacht werden sollte“, urteilte die Generalstaatsanwaltschaft. Allerdings enthalte „die ihm verschwiegene Textpassage nichts Entlastendes“.


Aus Nancy Faeser (SPD): Fall „Bergstedt“ ist ein Fall aus dem rechtsstaatlichen Tollhaus (24.8.2011)
Die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Nancy Faeser hat die heutige Berichterstattung in der Frankfurter Rundschau als weiteren Beweis dafür gewertet, dass es sich „beim Fall „Bergstedt“ um einen Fall aus dem rechtsstaatlichen Tollhaus handelt, wie er nur in Hessen möglich ist.“ „Die massive Kritik der Generalstaatsanwaltschaft und des Oberlandesgerichts am rechtswidrigen Vorgehen des Polizeipräsidiums und des Amtsgerichts Gießen im Fall „Bergstedt“ trifft auch den ehemaligen Innenminister und heutigen Ministerpräsidenten Bouffier“, sagte Faeser am Mittwoch in Wiesbaden.


Zudem reichte der Betroffene Strafanzeige gegen die zuständige Staatsanwältin ein wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung. Das Verfahre wurde drei Jahre später auch eingestellt (Az. 4440 Js 12561/13). Begründung: "Anhaltspunkt für strafbare Handlungen sind nicht erkennbar." Was vor allem etwas über die Brille aussagt, mit der die staatlichen Repressionsorgane auf gesellschaftliche Vorgänge gucken ...

Gerichtlicher Entscheid: Das Oberlandesgericht kann eine Anklage erzwingen - will es aber nicht
Am 29.8.2011 schickte der Anwalt des Betroffenen einen Antrag auf gerichtlichen Entscheid an das Oberlandesgericht Frankfurt. Darin enthalten: Eine komplette Anklage mit Beweismitteln und Begründung. Denn was die Staatsanwaltschaften verweigerten, mussten nun Betroffener und Anwalt selbst machen - und können es einmal dem OLG zur Entscheidung vorlegen. Nimmt dieses den Antrag an, so kommt es zum Verfahren (mit einer Staatsanwaltschaft als Anklagebehörde, die nicht anklagen will ...). Wird der Antrag abgelehnt, ist der juristische Versuch, die Justiz zur Selbstkritik zu bringen, gescheitert. Alles Andere als Letzteres wäre eine Überraschung, denn ein Satz gilt in den Funktionseliten als sehr wichtig: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus ...

Aus "Bergstedt kämpft weiter", in: FR, 8.9.2011 (Rhein-Main-Teil)
Der mittelhessische Anarchist Jörg Bergstedt dringt darauf, dass Schuldige für seine unrechtmäßige Inhaftierung vor Gericht gebracht werden. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat er jetzt ein sogenanntes Klageerzwingungsverfahren beantragt. Die Version der Generalstaatsanwaltschaft, die die Einstellung aller Verfahren bestätigt hatte, bezeichnete er als „märchenhafte Ablaufbeschreibung“.
Die Ermittler wiesen diesen Vorwurf zurück. Sie beantragten beim OLG, Bergstedts Ansinnen schon aus formalen Gründen als unzulässig abzuweisen, wie der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Günter Wittig, der Frankfurter Rundschau sagte. So enthalte die 44-seitige Antragsschrift nicht, wie erforderlich, eine Schilderung der umstrittenen Ereignisse, die ohne Rückgriff auf Akten vollständig sei. ...
Alle Ermittlungen gegen Polizisten und Richter verliefen aber ebenso im Sande wie Vorermittlungen gegen den heutigen Ministerpräsidenten Bouffier. Jüngst bestätigte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt die Einstellung aller Verfahren.
Sie vertrat dabei eine neue Version, die bisher weder von der Landesregierung noch von Ermittlern formuliert worden war. Danach soll Jörg Bergstedt nicht durchgehend observiert worden sein – und damit als möglicher Tatverdächtiger doch nicht ausscheiden.
Bergstedts Anwalt Tronje Döhme entgegnete jetzt in seinem Schriftsatz, die Generalstaatsanwaltschaft habe Polizei-Vermerke ignoriert, die seinen Mandanten entlasteten. Stattdessen würden nicht nachprüfbare Beweise für die neue Version angeführt. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Bergstedt tatsächlich zum Tat-Zeitpunkt beim Federballspielen gesehen wurde. Gegen 2.30 Uhr soll ein Loch in die Eingangstür der CDU-Geschäftsstelle in Gießen gebohrt, zehn Minuten später Graffiti in der Nähe von Bouffiers Wohnhaus gesprüht worden sein. Zum einen macht Bergstedt, der beider Taten verdächtigt wurde, darauf aufmerksam, dass die Orte zu weit auseinanderlägen, als dass ein einzelner Täter in Betracht käme.
Zum anderen standen die Badmintonspieler nach bisherigen Polizei-Protokollen von 1.42 Uhr an unter Beobachtung. Der Generalstaatsanwalt hatte hingegen angegeben, dass es bis 2.47 Uhr eine Beobachtungslücke gebe und Bergstedt daher doch als Täter in Frage komme. Diese Angabe sei „nicht nachvollziehbar“, heißt es in Bergstedts Schriftsatz. „Offenbar werden kritiklos mögliche Schutzbehauptungen der Beschuldigten übernommen.“
Die Ermittlungsbehörde hatte sich auf Vernehmungen der Beamten eines Mobilen Einsatzkommandos (MEK) gestützt, die Bergstedts Anwalt nicht einsehen durfte, sowie auf ein nicht namentlich gezeichnetes Ablaufprotokoll aus dem Polizeipräsidium Mittelhessen, das bisher auch in keiner Behörden-Stellungnahme erwähnt worden war. Angesichts der begrenzten Größe der Gießener Staatsschutzabteilung erscheine es „nicht glaubhaft“, dass der Autor nicht zu ermitteln sei, argumentiert Bergstedts Anwalt.
Er erhebt in diesem Zusammenhang schwere Vorwürfe gegen die Behörden. Nach seiner Einschätzung sei „eine Fälschung – mit oder ohne Wissen bzw. sogar Zutun der an Erfindungen arbeitenden Generalstaatsanwaltschaft – zu vermuten“. Der Anwalt erhebt daher sogar den „Verdacht der Strafvereitelung im Amt“. Dies weist die Generalstaatsanwaltschaft „mit Entschiedenheit“ zurück. Sprecher Wittig sagte: „Es gibt nicht die geringsten Hinweise auf Fälschung oder Manipulation in den Akten.“


Zwischenspiel, denn da war ja noch war ... der Petitionsausschuss des Landtages meldete sich und schickte eine Zwischennachricht, dass über die Angelegenheit noch beraten würde. Datum der Zwischennachricht: 8.9.2011. Datum der Petition: 30.6.2007!

Zurück zum OLG-Antrag. Die Generalstaatsanwaltschaft meldete sich und tat das Erwartete: Sie beantragte, die Klage abzuschmettern. Dann aber folgte erstmal eine Überraschung: Das OLG gab die Akten heraus, die die Generalstaatsanwaltschaft verweigert hatte. Und die Papiere hatten es in sich. Denn anders, als zunächst vermutet, hatten zwei LKAler präzise ermittelt und einen brisanten Bericht verfasst. Die Staatsanwaltschaft hatte dann nicht ohne Ermittlungen, sondern wegen der Ermittlungen eingestellt - weil diese heftig belastendes Material enthielten!
Aufgrund der unklaren Rechtslage bezüglich der Öffentlichkeit solcher Akten wird hier darauf verzichtet, sie ins Netz zu stellen. Allerdings verfassten der Kläger und sein Anwalt eine Stellungnahme, um die eigene Klage zu ergänzen. Für den Klageerzwingungsantrag aber waren die brisanten Akten der Todesstoß. Denn nun war klar, dass doch ermittelt worden war und die ganze Geschichte noch viel schlimmer war als bislang vermutet. Damit aber enthielt der Klageerzwingungsantrag Fehler, Lücken und sogar falsche Darstellungen über die kriminelle Energie, die bei Polizei, Justiz usw. vorhanden war. War ohnehin zu erwarten, dass die bekannt autoritätshörigen bis rechtslastigen Strafsenate des OLG Frankfurt die Klageerzwingung abschmettern würden, so war es ihnen nun noch zusätzlich leicht gemacht: Die Aktenverweigerung der Staatsanwaltschaften bildete die Basis dafür, dass der Klageerzwingungsantrag nicht formgerecht ausfallen konnte - weil er die Akten nicht berücksichtigen konnte!
Am 9.12.2012 war es dann entsprechend soweit: Das OLG wies den Antrag ab. Die doppelte Begründung: Erstens nicht formgerecht, zweitens sei fast alles verjährt. An beidem war die Justiz selbst schuld - aber sicherlich nicht versehentlich. Eine Hand wäscht die andere ...

Auszüge aus dem Beschluss und Kommentierungen (zunächst S. 1 und 2)



Die Sache mit der fehlenden Aktensicht wurde dem Betroffenen und seinem Anwalt zum Verhängnis. Normalerweise besteht eine Frist von einem Monat. Diese hielten Betroffener und Anwalt ein - hatten aber die Akten noch nicht. Dann kamen die Akten und beide verfassten zusammen ein Ergänzungsschreiben. Eine neue Frist war nicht gesetzt. Ein Wiedereinsetzungsantrag war möglich, hätte aber abgelehnt werden können - dann wäre das Verfahren gleich zu Ende gewesen. Das OLG hatte auf der Grundlage der rechtswidrigen Vertuschungsstrategie der Staatsanwaltschaften die Wahl zwischen Ablehnung des Wiedereinsetzungsantrags oder Ablehnung der Klageerzwingung. Für die Kläger gab es keine Chance mehr. Genüsslich wandte das OLG eine der beiden Varianten dann an. Seite 4 und 5:



Und noch ein Trick zog: Die Vertuschungsstrategie der Staatsanwaltschaften ließ auch die Verjährungsfristen verstreichen. So oder so war also keine Chance mehr auf eine Strafverfolgung gegeben. Auf Seite 7 dazu:


Zu alledem zeigte auch das OLG eigene Phantasie und erfand - wie bisher jede Instanz vorher auch - eine wiederum ganz neue Version, die den Betroffenen von Polizei- und Justizskandalen doch wieder zum Tatverdächtigen macht. Es ist schon bemerkenswert, wie emsig die offensichtlichen StraftäterInnen aus eigenen Reihen geschützt werden und jede noch so windige Mutmaßungen gegen andere konstruiert wird. Aus Seite 8:


Selbst Richter Gotthardt, der mit "Nicht sagen" einen klaren Beweis seiner Schuld lieferte, wurde entlastet. Seite 10:

Dabei hatte im Klageerzwingungsantrag klar gestanden:

Außerdem hatte ja der Generalstaatsanwalt selbst diesen Punkt eingeräumt. Es sei "zuzustimmen, dass aus dem Inhalt der Passage auf den Umstand seiner Observation geschlossen werden kann und ihm dies offensichtlich nicht bekanntgemacht werden sollte". Das wischte das OLG nun wieder weg.

Auch den Pressesprecher entlastete das OLG. Dabei behauptete es, im Klageerwingungsantrag sei nicht der Text der Polizei, sonder der einer Zeitung benannt worden. Von Seite 11:

Völliger Unsinn. Eindeutig ist der Text der Polizei selbst benannt (Auszug aus Klageerzwingung):


Das OLG fiel somit sogar noch hinter die Staatsanwaltschaften zurück mit der abschließenden pauschalen Behauptung, es gäbe gar keine Hinweise auf Straftagen (Seite 12):


  • Presseinformation des OLG dazu am 15.12.2011 mit der unverschämten Behauptung jetzt auch öffentlich, die Beteiligung des Betroffenen an den Straftaten sei nun doch "mehr als naheliegend" gewesen. Das hatte noch nie jemand behauptet - außer die Fälscher, Lügner und Rechtsbeuger des 14.5.2006 selbst. Das OLG schützte sie nicht nur, sondern zeigte sich lernunwillig, in dem es die absurden Verdächtigungen selbst nochmal neu erhob ...

Strafanzeige gegen die Vertuscher vom Amt

Presseinformation am 15.12.2011
Strafvereitelung im Amt durch Staatsanwaltschaften in Hessen?
Betroffener illegaler Verhaftung wirft Ermittlungsbehörden Vertuschung vor

Mehrere Jahre wurde über die rechtswidrige Verhaftung des Politaktivisten Jörg Bergstedt in Gießen geschwiegen. Dabei bot der spektakuläre Polizeieinsatz und die darauf folgende mehrtägige Inhaftierung Stoff für viele Fragen. Die Polizei hatte die Verhaftung durchgeführt, obwohl sie den vermeintlichen Täter an einem anderen Ort selbst observierte – um dessen Alibi also von Anfang wusste. Der Betroffene war als Polizei- und Justizkritiker bekannt, ebenso als scharfer Gegner des ebenfalls in Gießen wohnenden damaligen Innenministers Volker Bouffier. Wenige Stunden nach der Verhaftung mit anschließend frei erfundenen Tatvorwürfen trafen sich – obwohl Sonntagmorgen – der Gießener Polizeipräsident und Innenminister Bouffier, um über die Angelegenheit zu sprechen. Erst aufgrund eigener Recherchen gelang es dem Betroffenen und seinem Anwalt Tronje Döhmer, die Abläufe aufzuklären. Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung verliefen jedoch ins Leere. Alle damit befassten Staatsanwaltschaften stellten stets fest, dass es keine Anhaltspunkte für Straftaten durch Polizei oder anderer Beteiligte gebe. Gleichzeitig verweigerten sie die Einsicht in die Ermittlungsakten.
Das hatte einen klaren Grund: Die beauftragten Ermittler vom Landeskriminalamt fanden nämlich etliche deutliche Hinweise auf Straftaten und vermerken das auch in ihrem Bericht. Gleichzeitig benannten sie notwendige weitere Ermittlungsmaßnahmen vor. Die Staatsanwaltschaften reagierten jedoch mit der Einstellung der Verfahren. Dadurch unterbanden sie gezielt weitere Ermittlungen und stellten die Verfahren mit der Lüge, es hätte keine Anhaltspunkte für Straftaten gegeben, ein. Damit warteten sie aber über fünf Jahre mit dem Ergebnis, dass nun fast alle möglichen Taten verjährt sind.
Der Betroffene Jörg Bergstedt, dem nun alle juristischen Chancen einer Aufarbeitung genommen wurden, stellte mit heutigen Tag Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt gegen die beteiligten Staatsanwaltschaften und mögliche MittäterInnen. Er sieht zudem auch den Straftatbestand der Bildung einer kriminellen Vereinigung erfüllt: „Die Akten zeigen ganz deutlich, dass Polizei, Justiz und Innenministerium stets miteinander in Kontakt standen. Die hatten Angst, dass die Sache auffliegt und manipulierten sogar Aktenteile!“ Wenn aber Menschen zusammen handeln, um Straftaten erheblicher Bedeutung zu begehen, dann sei das eine kriminelle Vereinigung. Das dabei Uniform und Robe getragen würde, mache keinen Unterschied. „Eigentlich nicht“, wie Bergstedt hinzufügt. Denn er selbst schätzt seine Chancen auch diesmal wieder gering ein: „Da hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus!“
Hoffnung setzt er auf die noch laufende parlamentarische Aufarbeitung. „Wenn da genauer hingeguckt würde, gäbe es noch die Chance, die Sache aufzuklären“. Bergstedt selbst hat darauf aber keine Einfluss. Der Petitionsausschuss des Landtages, den er nach der illegalen Inhaftierung anrief, hat bis heute die Sache nicht bearbeitet – 5 lange Jahre Vertuschung scheinen auch dort die Abläufe zu prägen.

  • Anlage: Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaften am 15.12.2011 ++ Text auf Scharf-links.de
  • Reaktionen noch am 15.12.2011: FR ++ HR ++ Echo ++ FNP
  • Aber war ja klar: Nicht zuständig ... die Staatsanwaltschaften in Hessen sollen selbst darüber entscheiden, ob sie Straftaten begangen haben ...
  • Die Strafanzeige führte aber nicht einmal zu Ermittlungen. Stattdessen wurde im Sommer 2012 dann auch offizielle die Aufnahme von Ermittlungen verweigert - ein dreiviertel Jahr also fürs Nichtstun. Der Vollständigkeit halber legte der Betroffene am 3.8.2012 Beschwerde dagegen ein.

Fast zeitgleich fiel eine ähnliche Entscheidung beim Landgericht Gießen. Dort war die Kletteraktivistin Cécile Lecomte illegal eingesperrt worden. Doch die Strafanzeigen liefen ins Leere. Das Gericht entschied: Polizei darf zwar Recht nicht brechen. Tut sie es doch, ist es auch egal. Weil PolizistInnen doof sind, schützt sie das vor Strafe. Sie können es einfach nicht besser ...
Eines aber verursachte diese neuerliche Entscheidung, nämlich die Wahrnehmung, dass die Federballaffäre kein Einzelfall war.

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