Kopfentlastung

KNAST FÜR FELDBEFREIUNG

Demo am Tag des Urteils - und mehr Proteste


1. Einleitung
2. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Gießen
3. Es geht los: Gerichtsprozess gegen FeldbefreierInnen
4. Die ersten Prozesse: Gegen einen Journalisten - und gegen Zuschauer*innen
5. Vor der ersten Instanz: Aktionsmonat April 2008
6. Aktionen vor und rund um die erste Instanz
7. Dann doch eine erste Instanz
8. Erste Instanz: Die erste Seite des Urteils
9. Beschreibung des Versuchsfeldes
10. Tatablauf und Schadenshöhe
11. Rettet die Straftäter in Uniform
12. Im Prozess verboten, im Urteil aber untersucht: § 34 StGB
13. Raus ... die nachträgliche Erfindung von Gründen für den Angeklagten-Rauswurf
14. Und nun?
15. Wer es ganz genau wissen will
16. Beweisanträge (in 1. Instanz verboten, in 2. Instanz eingebracht)
17. 2. Instanz, mündliches Urteil (Abschrift): Der Geist ist aus der Flasche!
18. Zweite Instanz: Der Beginn des Urteils
19. Beschreibung des Versuchsfeldes
20. Tatablauf und Schadenshöhe
21. Skandalöser Versuchsablauf festgestellt ... na und?
22. Die Polizeitaktik
23. Motive der Angeklagten
24. Zur Rechtfertigung: Handlung ungeeignet, da Feldbefreiungen auch nichts (mehr?) nützen
25. Die Konsequenz: Volle Härte des Strafgesetzbuches
26. Demo am Tag des Urteils - und mehr Proteste
27. Lohnenswert anders: Freisprüche in Frankreich
28. Grundsätzliche Rechtsverstöße und verfassungsrechtliche Fragen


Durch die Innenstadt zum Landgericht ...


Wir missbilligen die Wegsperrung des Umweltaktivisten Jörg Bergstedt aufgrund eines Urteil
Wir missbilligen die Wegsperrung des Umweltaktivisten Jörg Bergstedt aufgrund eines Urteils des Amtsgerichtes Giessen.
Jörg ist in Braunschweig durch sein engagiertes Eintreten für unverseuchtes Saatgut und gegen Freisetzung genmanipulierter Pflanzen bekannt geworden. Er ist durch hohe fachliche Kompetenz bekannt geworden und für die hiesige Arbeit der Bürgerinitiativen ein Vorbild. Wir wissen, worüber wir reden: Braunschweig droht leider zu einem Zentrum der organisierten GVO-Industrie zu werden. Deswegen planen Bürgerinitiativen und Hochschulgruppen Informationsveranstaltungen im November 2009, auf denen Jörg Bergstedt als Referent fest eingeplant ist. Ähnlich wie seinerzeit die Atom-Proteste sind Feldbesetzungen heutzutage ein probates Mittel, die nötige Öffentlichkeit über die verdeckt arbeitenden Gen-Netzwerke von Industrie und Politik herzustellen. Eine Kriminalisierung solcher Feldbesetzungen werden wir nicht hinnehmen.
Bürgerinitiative Braunschweig

Hi ihr lieben Gleichgesinnten,
auf jeden Fall werden wir - und WIR sind VIELE - gegen die sich zunehmend ausbreitende GenTechnik - auch in den Knast gehen, das sichern wir Euch zu!!! Wir lassen uns nicht ständig als Versuchskaninchen benutzen! UnRuheständlerin G. R.

Gesinnungsurteil gegen Feldbefreier
6 Monate Gefängnis ohne Bewährung für Jörg Bergstedt, 4 Monate mit Bewährung für Patrick Neuhaus – das war das Urteil im Prozeß gegen die beiden aktiven Gentechnikgegner. Sie hatten 2005 ein Versuchsfeld mit genmanipulierter Gerste gestürmt, dabei ein paar Zäune umgerissen und einige Pflanzen herausgerissen und zertrampelt. Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung heißt das juristisch. In ihrer Verteidigung hatten sich die beiden Angeklagten auf einen übergesetzlichen Notstand (§34 Strafgesetzbuch) berufen. Die mit dem Versuch verbundenen Gefahren, vor allem die unkontrollierte Verbreitung der veränderten Gene in die Umwelt, waren nicht anders zu bekämpfen. In umfangreichen Beweisanträgen hatten sie versucht, zu beweisen, daß die Durchführung des Versuchs nicht dem genehmigten Antrag entsprach und Genehmigungsauflagen nicht eingehalten wurden. Offensichtlich gibt es bei Gentechnik-Versuchen keine wirksame sachkundige Aufsicht und erst recht keine unabhängige Stelle, die alles überprüft. Die Beweisanträge wurden allesamt vom Gericht abgelehnt. Bei der Urteilsverkündung räumte der Richter, Dr. J. Nink, die Gefahren der Gentechnik durchaus ein. Er lehnte die Gegenwehr aber als „Selbstjustiz“ ab und sagte, solche Aktionen seien zur Gefahrenabwehr ungeeignet. Der Geist sei eh schon aus der Flasche und durch Zerstörung eines einzelnen Genfeldes nicht wieder einzufangen.
Vor allem kreidete er Jörg Bergstedt an, daß dieser sich als „Berufsrevolutionär“ verstehe. Bei solchen Aktionen ginge es ihm nur vordergründig um die Gentechnik, tatsächlich wolle er die Gesellschaft verändern. Er strebe nach eigenen Aussagen eine herrschaftsfreie Gesellschaft an, und dagegen müsse die Justiz einschreiten. Im Grundgesetz steht allerdings nichts davon, daß eine herrschaftsfreie Gesellschaft verboten ist. Ganz im Gegenteil: „Alle Gewalt geht vom Volke aus,“ heißt es dort. Gernot Linhart (im "Gießener Echo")

Ich war fasziniert von Jörg Bergstedt’s Plädoyer. Er hat sich bis ins Kleinste vorbereitet und beleuchtete den § 34 StGB mit Hilfe von juristischen Kommentaren auch aus verschiedenen Sichtweisen sehr verständlich. Als die Staatsanwältin gefragt wurde, ob sie zu dem Plädoyer etwas fragen / sagen möchte, meinte sie ja nur: „Herr Bergstedt will ja gar nicht diskutieren.“ Sie hätte neben Jörg Bergstedt sicher eine merkwürdige Figur gemacht und deshalb war es aus taktischer Sicht für sie klüger, (das Wie war nicht zutreffend, eher eine Unverschämtheit) sich zurückzuhalten. Für mein Dafürhalten war das kein fairer Prozeß, nur eine Show, um Rechtsstaatlichkeit vorzutäuschen. Die Ergebnisse standen doch schon vorher fest. Wir brauchen Menschen wie Jörg, die enthüllungsjournalistisch tätig sind. Er vertritt 80 % der Bevölkerung, die auch gegen Gentechnik sind. Zu behaupten, er sei mit dem Thema nur befaßt, um sein Ego zu streicheln, finde ich unqualifiziert. Viel Zeit, Kraft, Mut und Nerven und andere Ressourcen mußten Jörg Bergstedt und Patrick Niehaus aufbringen – etwas müsam um nur das Ego zu streicheln !! Jörg und Patrick danke ich, weil Ihr für große Bevölkerungsteile mutig Euren Kopf hingehalten habt und dafür auch noch mit Gefängnis bestraft werden sollt – unfaßbar -!! Ich hoffe, wir alle haben den Mut, aufzustehen, bevor es zu spät ist. Eine andere Welt ist noch möglich !! HZ

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