Kopfentlastung

SO GEHT ES AUCH!

Die Planungen des DGB


1. Jahresversammlung der Gesellschaft für freie Publizistik in Rotenburg
2. Hintergründe
3. Zur Geschichte der GFP
4. Der Kongreß in Rotenburg an der Fulda
5. Die Planungen des DGB
6. Die Inhalte der Verbotsverfügung
7. Die Bedeutung der Gesellschaft heute

Parallel zu den Gesprächen mit dem Bürgermeister und der Geschäftsführung des Hotels wurden die Vorbereitungen für Gegenaktionen getroffen. Ansatzpunkt der Gegenaktionen war, während des gesamten GFP-Kongresses in Rotenburg und vor dem Hotel präsent zu sein. Dazu stellte der DGB-Kreis Hersfeld-Rotenburg bei der Ortspolizeibehörde der Stadt Rotenburg folgende Anträge:

  1. Antrag auf Erteilung der Genehmigung für eine Demonstration vor Ort, eines Info-Standes, der Betreibung einer Autolautsprecheranlage und Handmegaphone vom 28.10. ab 16.00 Uhr bis 30.10.1989 um 13.00 Uhr.
  2. Antrag auf Bereitstellung eines Demonstrationsraumes und der Absperrung der Panoramastraße von der Hotelabfahrt bis zum Wendehammer vom 28.10. ab 16.00 Uhr bis 30.10.1989 um 13.00 Uhr.
  3. Antrag auf Bereitstellung genügender Parkmöglichkeiten auf der gesamten Panoramastraße (beidseitig).
  4. Antrag auf Genehmigung von Mahnwachen auf dem Demogelände jeweils von 17.00 Uhr - 8.00 Uhr früh.
  5. Antrag auf Genehmigung einer Großkundgebung auf dem Marktplatz, inklusive. Breitenstraße am 29.10. ab 11.00 Uhr bis 15.00 Uhr. [13]

Einen gleichlautenden Antrag wie der DGB-Kreis Hersfeld-Rotenburg stellte die IG-Metall Verwaltungsstelle Bebra und die Kreisverwaltung Bad Hersfeld der Gewerkschaft ÖTV.[14]

Das gesamte Hintergrundmaterial des DGB zur GFP wurde der Stadt und der Geschäftsführung des Hotels zur Verfügung gestellt, damit es für mögliche Verfügungen verwendet werden konnte. Vom Bürgermeister Hans Otto Gleim wurde dann auch ein großer Teil dieses Materials für die Verbotsverfügung des GFP-Kongresses herangezogen. Die Verfügung wurde der GFP mit Schreiben vom 24. Oktober 1988 zugestellt.

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