Kopfentlastung

RECHTSFORMEN VON HAUS- UND FLÄCHENBESITZ

Übersicht


1. Übersicht
2. Die Nutzer*innen/Bewohner*innen kaufen Haus/Fläche selbst und kooperieren mit der Stiftung
3. Unser Vorschlag: Die Stiftung FreiRäume kauft Haus/Fläche und schließt einen Autonomievertrag mit den Nutzer*innen
4. Auch nicht schlecht: GmbH aus Stiftung und Nutzer*innen erwirbt das Haus
5. Geteilte Macht: Neutraler Träger für das Grundstück, Projektgruppe für die Gebäude
6. Variante: Das Projekt wird zur weiteren unselbständigen Stiftung im Treuhänderverein Tragwerk e.V.
7. Vertrag ohne direkte Beteiligung: Die Stiftung legt Geld im Projekt an und wird per Vertrag zum Garanten der Offenheit
8. Was alles schiefgehen kann ... und was dann helfen könnte

Auf diesen Seiten (Kapitel siehe die Linkliste oben) stellen wir Euch fünf Varianten vor, wie ein Haus bzw. Grundstück über Verträge oder die Wahl der Rechtsform gesichert werden kann. Da die Stiftung nur ein Werkzeug für die Verwirklichung sein soll, entscheidet Ihr, welche für Euch passt - oder ob Ihr eine weitere Variante erfindet bzw. auswählt.

Über diese Kurzbeschreibung hinaus geben wir gerne Informationen. Die konkreten Entscheidungen bleiben aber immer beim Projekt selbst!

Welche der genannten Formen gewählt oder wie sie kombiniert werden, entscheidet das Projekt. Die Stiftung FreiRäume würde im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei allen Varianten beraten, bei der Umsetzung und auch im weiteren Prozess helfen, Kontakte vermitteln und als Rechtsstruktur genutzt werden können. Da die bisherigen Erfahrungen allerdings schlecht sind und fast alle Projekte nach einiger Zeit die Stiftung übers Ohr gehauen haben, wünschen wir uns die Aufnahme klarerer Umgangsformen für den Fall, dass die offen zugängliche Aktionsinfrastruktur nicht geschaffen oder nachträglich wieder geschlossen wird. Das war nicht unser Ziel, die Realität ist aber bitter.

  • Text mit konkreten Vorschlägen hier ...
    Dieser gilt als Ergänzung dieser Seite, d.h. wir möchten Euch raten, die dortigen Vorschläge (oder Ähnliches) in die Vereinbarungen bei jeder der hier genannten Varianten einzubauen.

Links zu Internetseiten mit rechtlichen und formalen Infos:

Download des Textes zu den Rechtsformen als .rtf und als .pdf (3 Seiten) ++ Satzung der Stiftung ++ Die Stiftung unterstützen

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