Stiftung Freiräume

Ö-PUNKTE NULLNUMMER 1997 - KURZMELDUNGEN

Energiewirtschaftsgesetz


1. Regenerative Energie
2. Stromeinspeisungsgesetz
3. Energiewirtschaftsgesetz
4. Kampagne zur Energiediät
5. Mikrowelle, Handys und Co.
6. Öko-Institut: Sonnenenergie immer billiger, besser und beliebter
7. Aufruf zu einer Bürgeraktion Solares Deutschland
8. Energiewendekomitees
9. Was geschieht vor Ort?
10. Bundesgerichtshof stärkt Strom-Wettbewerb
11. Biogasanlagen genehmigungspflichtig
12. Klimaschutzgipfel
13. Sromsparkonzept soll Hochspannungsleitung verhindern
14. Netzkauf in Schönau
15. Windtechnik Tacke produziert weiter
16. Volksentscheide für eine Lenkungsabgabe auf fossile Energien

Wenn es nach dem Willen der Regierungskoalition ginge, sollte das neue Energiewirtschaftsgesetz noch in diesem Jahr durch's Parlament gepeitscht werden, so daß es bereits Anfang nächsten Jahres Gesetzeskraft erlangen könnte. Es ermöglicht GroßkundInnen unter anderem, sich ihren Stromversorger selbst zu wählen. Mit der im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Energierechtsnovelle soll die im vergangenen Jahr in Brüssel verabschiedete EU-Richtlinie in deutsches Recht übersetzt werden. Kernpunkt ist die Liberalisierung des Strommarktes durch den Wegfall der Demarkation von Versorgungsgebieten. Dies hat zur Folge, daß Stromabnehmer auf der Basis der neuen Gesetzeslage nicht mehr an einen bestimmten Lieferanten gebunden sein werden, sondern frei das für sie beste Angebot wählen können. Als Folge des Aufbrechens der über viele Jahrzehnte hinweg abgeschotteten Strommärkte erwartet man für ErzeugerInnen und VerbraucherInnen tiefgreifende Veränderungen. Nach dem ursprünglichen Fahrplan der Bundesregierung sollte die Gesetzesänderung eigentlich schon vor der Sommerpause unter Dach und Fach gebracht werden, doch sind die Verhandlungen an einigen wesentlichen Punkten hängengeblieben. Als die nach wie vor schwierigste Frage bezeichnete Rexrodt die Stellung der Kommunen. Deren Wunsch ist es, von der im Gesetz enthaltenen Durchleitungspflicht für elektrischen Strom befreit zu werden. Sie wollen auf Dauer VertragspartnerInnen sowohl der LieferantInnen wie der KundInnen sein und damit ihr Netzmonopol behalten. Eine solche Regelung kann es nach Rexrodts Worten jedoch nicht geben, weil dies die Reform verwässern und den Wettbewerb in einem wesentlichen Punkt ausschließen würde. Denkbar sei es jedoch, den Kommunen die Anpassung an den Wettbewerb durch Übergangsregelungen zu erleichtern. Ein Grund dafür könnten bespielsweise Investitionen in die Kraft-Wärme-Koppelung sein, denen bei einer zeitnahen Einführung der Durchleitungsverpflichtungen die wirtschaftliche Basis im Einzelfall entzogen werden könnte. Am Ende muß, so Rexrodt, der Wettbewerb stehen, aus dem sich die Städte und Gemeinden nicht dauerhaft auskoppeln können. Ähnliche Übergangsfristen werden nach Rexrodts Worten auch für den aus Braunkohle erzeugten Strom diskutiert. Bei der Frage der Durchleitungsverpflichtung sieht Rexrodt keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Diese sei im Kartellrecht hinreichend geregelt. Überdies hätten sich die Wirtschaftsverbände in diesen Tagen über die Kriterien für die Durchleitung von Strom geeinigt. Die Vereinbarung müsse noch von den zuständigen Gremien abgesegnet werden. Über eine Abschaffung des Stromeinspeisungsgesetz, wie sie die Elektrizitätswirtschaft fordert, will Rexrodt nicht mit sich reden lassen, wohl aber müsse eine Modifizierung erfolgen. Die hohen Vergütungssätze für Strom, der aus Windenergie ins Netz gelangt, müßten im Zeitablauf moderat reduziert werden. Damit müsse verhindert werden, daß es im regionalen Bereich zu Wettbewerbsverzerrungen kommt, die einzelne AnbieterInnen und KundInnen ungebührlich belastet. Aus der anti atom aktuell Nr. 84.

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