Stiftung Freiräume

Ö-PUNKTE 1/1998

Stromeinspeisungsgesetz gesichert


1. Rubrik Erneuerbare Energie
2. GuD setzt AKW-Ideologie matt
3. Modernstes Kraftwerk Europas in Berlin
4. Stromeinspeisungsgesetz gesichert
5. Europäische Kommission für Alternative
6. Atomlobby in ihrer Ehre verletzt
7. Solaranlage in Sachsen "gestürmt"
8. 1.000 Arbeitsplätze im Wind
9. Neue Solarproduktion in Deutschland
10. Satzungsänderung bei RWE beantragt
11. Verwertungswege für organische Abfälle in Deutschland
12. Biogasanlage Wolpertshausen fertiggestellt
13. Eine Solaranlage für die Schule
14. Kirchendach als Solarkraftwerk
15. Solar-Fertighäuser
16. Pflanzenöl-Motoren im Vergleich
17. Kampf gegen Holzbriketts gescheitert

Es gibt eine gute und eine schlechte Nachricht für die Nutzer regenerativer Energien. Die gute zuerst: Das Stromeinspeisungsgesetz, das die Einspeisung sauberen Stroms in das öffentliche Netz regelt, bleibt entgegen den Anstrengungen von FDP-Rexrodt und CDU-Uldall bestehen. Ausgerechnet CSU-Bundestagsabgeordneter Ramsauer machte deutlich, daß für seine Fraktion eine Überprüfung des Stromeinspeisungsgesetzes in der nächsten Legislaturperiode nicht in Frage kommt. Zukünftig sollen auch Biogas-Anlagen von den erhöhten Einspeisesätzen profitieren. Die schlechte Nachricht: Auf Bestreben insbesondere der PreussenElektra wurde eine doppelte 5%-Hürde eingebaut. Der norddeutsche Konzern hatte sich darüber beschwert, daß er fast ganz allein die Mehrkosten aus der Vergütung für Windstrom von der Küste tragen müßte. Offene Ohren fand er dabei ausgerechnet beim schleswig-holsteinischen Wirtschaftsminister Möller, der folgenden Vorschlag machte: Jeder Stromversorger soll nur verpflichtet sein, 5% seines Stromumsatzes aus regenerativen Energien decken zu müssen. Wird dieser Wert überschritten, kann das Unternehmen die Mehrkosten beim Vorlieferanten geltend machen. Falls jedoch auch beim vorgelagerten Unternehmen der Wert von 5% erreicht wird, entfällt die Pflicht, darüber hinaus den Strom abnehmen zu müssen. Die regenerativen Energien erhalten damit eine künstliche Beschränkung, die jeder ökologischen Energiepolitik zuwiderläuft. Der Bundesverband Windenergie hält es für möglich, daß der zweite 5%-Deckel für den Bereich der PreussenElektra bereits in diesem Jahr erreicht werden könnte. Und süddeutsche Wasserkraftwerksbetreiber befürchten die gleiche Begrenzung für ihren umweltschonend erzeugten Strom. Minister Möller hat sich inzwischen von seinem eigenen Vorschlag distanziert, und auch den anderen Herren Abgeordneten war wohl nicht ganz wohl bei ihrer Entscheidung: Das Gesetz sieht vor, daß vor dem Erreichen des zweiten Deckels eine weiterführende Regelung gefunden werden soll. Stellt sich die Frage: Warum beschließt man einen Gesetzestext, von dem man nicht will, daß er je eintritt?

Infos: Bundesverband Windenergie e.V., Herrenteichsstr. 1, 49074 Osnabrück, 0541/350 600

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