Kopfentlastung

DAS PLÄDOYER DES ANGEKLAGTEN IN DER ERSTEN INSTANZ AM 6. PROZESSTAG (20.11.2006)

Weitere offene Fragen


1. Strafe und Knast
2. Das Jahr 2003
3. Showdown des 3.12.2003: Vor, während und nach der Tatnacht
4. 4.12.2003: Der Tag danach
5. Der 9.12.2003
6. Gigantischer Ermittlungsaufwand
7. Die Anklage
8. Die Verhandlung
9. Wendels Wille zur Verurteilung
10. Weitere offene Fragen
11. Letztes Wort

Welcher Tatablauf überhaupt und wann?
Auf den im Verfahren betrachteten Videos ist keine Tathandlung zu erkennen. Möglich ist die Manipulation der Schlösser, die aber auch nur möglich, keinesfalls bewiesen ist nach den Videosequenzen. Zudem steht das nicht mehr zur Debatte, da die Schlösser nicht beschädigt wurden. Für den Farbauftrag auf den vom Video erfassten Flächen der Gerichts-Außenwand ist auf dem Video deutlich nachzuvollziehen, dass die Bewegungen nicht zu den Farbspuren passen. Folglich ist das, was auf dem Video zu sehen ist, nicht die Handlung, die zu der farblichen Aufwertung des Gerichtsgebäudes führte. Wann aber war das dann? Was genau wird bis heute verschwiegen? Unstrittig ist, dass auch im Bereich des Videos Farbveränderungen erfolgt sind. Warum liegen keine Videosequenzen vor, die zu den Farbattacken passen? Werden hier neben dem dritten Film weitere Sequenzen vorenthalten? Und wenn ja, warum?

Beeinflussung von außen?
Hier läuft ein politischer Prozess, der politischen Interessen folgt. Es stellt sich die Frage, wer alle sich eingemischt hat und weiter einmischt. Welche Rolle spielt die Polizeiführung, die vielerlei Interessen hat, erstens vieles zu vertuschen und zweitens ihren bekanntesten Kritiker in der Region mundtot zu machen? Und welche Rolle spielen Gießener Stadtpolitiker oder der hessische Innenminister, auf die das auch zutrifft?

Antrag auf dienstliche Erklärungen von Staatsanwalt Vaupel und Richter Wendel, welche äußeren Einflüsse auf Ziele und Ergebnisse der Ermittlungen und der Verhandlung erfolgt sind - insbesondere, aber nicht nur von Seiten der Polizei und des hessischen Innenministeriums.

Öffentliches Interesse?
Welches öffentliche Interesse soll das sein, dass weiße Wände an Gerichten statt justizkritischer Parolen und Farbe erzwingen will?

bei Facebook teilen bei Twitter teilen

Kommentare

Bisher wurden noch keine Kommentare abgegeben.


Kommentar abgeben

Deine aktuelle Netzadresse: 3.145.34.51
Name
Kommentar
Smileys :-) ;-) :-o ;-( :-D 8-) :-O :-( (?) (!)
Anti-Spam