Kopfentlastung

ZWANGSREGIME DER PSYCHIATRIE
EINSPERREN, FIXIEREN, ZWANGS"THERAPIE"

Unsere Sofortforderungen und weitere Aufrufe gegen Zwang und Willkür


1. Einleitung und allgemeine Kritik
2. Unsere Sofortforderungen und weitere Aufrufe gegen Zwang und Willkür
3. Wahlrechtsentzug
4. Einblicke
5. Was ist Krankheit?
6. Freiheit ist besser
7. Geschichte
8. Kritik
9. Links
10. Buchvorstellungen zum Themenbereich

Die Sofortforderungen entstanden im Jahr 2015 als Reaktion auf mehrere öffentliche "Fälle" von Willkür und Zwang, die (endlich) mal bekannt wurden. Es waren zunächst zwölf und sind dann Stück für Stück mehr geworden. Sie sind auch weiter in der Diskussion. Ihr Sinn war, klare Forderungen stellen zu können bei Protesten vor Zwangsanstalten oder bei den dafür Verantwortlichen in Parteien, Behörden usw.

  • Die anfängliche Liste der 12 Sofortforderungen (als PDF mit mehr Vorschlägen für Präambeln)
  • Bericht

Präambel
Unter Aufrechterhaltung
unserer grundlegenden Forderung nach Abschaffung aller psychiatrischen Zwangsstrukturen und damit einem Ende allen Maßregelns, sowie
unserer Ablehnung der Verfügung von Menschen über Menschen, der zwangsweisen Verabreichung verhaltenssteuernder Stoffe von Menschen durch Menschen und der Erniedrigung oder formalen Begutachtung von Menschen durch Menschen
fordern wir zur sofortigen Umsetzung in allen Psychiatrien, geschlossenen Heimen und Anstalten:
1. Volle Anerkennung der Patient*innenverfügungen und Vorsorgevollmachten ohne Wenn und Aber in Kliniken, vor Gutachter*innen und vor Gericht einschließlich der Ermöglichung des rechtsgültigen Ausfüllens in Haft oder Klinik.
2. Internetzugang, Wahrung des Postgeheimnisses, uneingeschränktes Telefon- und Besuchsrecht in allen freien Phasen des Tages (mindestens zwei Stunden pro Tag).
3. Handlungen von Ärzt*innen und Betreuer*innen mit Auswirkungen auf Status und Gesundheit von Gefangenen oder Patient*innen nur mit Zustimmung der Betroffenen, immer mit Videoaufzeichnung und unter qualitativer Orientierung an den Standards des Bundes Deutscher Psychologen (2001).
4. Vorführung vor Richter*innen oder Gutachter*innen nur ohne vorherige, erzwungene Einnahme oder Zuführung von Psychopharmaka sowie Dokumentation (auch bei gewünschter Einnahme), welche Psychopharmaka in den sechs Monaten davor eingeflößt oder abgesetzt wurden.
5. Keine Sanktionierung für kritische, auch polemische mündliche oder schriftliche Äußerungen. Keine Einschränkung oder Repression für Pressekontakte oder Teilnahme an Protestaktionen.
6. Keine Fixierungen, Zwangsmedikamentierungen und Isolierungen in oder durch die psychiatrischen Anstalten!
7. Uneingeschränktes und jederzeitiges Einsichtsrecht in die Patient*innenakten und Einhaltung der Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
8. Besuchskommissionen mit vollen Rechten und unter Beteiligung von Angehörigenvertreter*innen, Betroffenen und zivilgesellschaftlichen, u.a. psychiatriekritischen Vertreter*innen aus dem In- und Ausland.
9. Ständige, mindestens einmal jährlich öffentlich zu machende Dokumentation aller Grundrechtseinschränkungen (Freiheitsberaubungen, Verschärfung der Freiheitsbeschränkungen, Verstoß gegen körperliche Unversehrtheit, Bruch des Post- und Telefongeheimnisses).
10. Standardisierung der Rechtsbelehrungen für Betroffene und Überreichung einer entsprechenden Rechtshilfe mit Benennung aller Rechte und Pflichten der Inhaftierten.
11. Schriftliche Dokumentation und Begründung aller sogenannten „Besonderen Sicherungsmaß-nahmen“ einschließlich der vollen Akteneinsichtsmöglichkeiten und sofortiger Beschwerde-möglichkeiten für die Betroffenen.
12. Ausgang jeden Tag in Anlehnung an den offenen Strafvollzug als Standard in geschlossenen Psychiatrien. Dokumentation und besonderer richterlicher Beschluss bei Einschränkungen.
13. Keine Psychopharmaka an Kinder und Jugendliche bei sog. Verhaltensstörungen!

Ergänzungen (weitere Forderungen):
  • Therapieversammlungen statt ärztlicher Einzelvisiten.
  • Keine negative Bewertung vermeintlich fehlender Krankheitseinsicht oder von Regelverstößen in Gutachten, Stellungnahmen und Beschlüssen. Eine widerständige Haltung ist weder Krankheit noch Verbrechen oder zu sanktionierendes Fehlverhalten. Stattdessen sollen die verschiedenen Sichtweisen gleichberechtigt nebeneinander benannt werden.
  • Aufbau gemeindenaher (dezentraler) 24/7-erreichbarer Krisenanlaufstationen als Alternative zu Einweisungen.

Infos: www.anti-zwangspsychiatrie.siehe.website, www.zwangspsychiatrie.de

Weitere Aufrufe gegen Zwang und Willkür in der Psychiatrie
Im Original: Aufruf des BPE zum Mitmachen
Bitte werdet aktiv - Zwangsbehandlungen auf der Offenen und im "normalen" Krankenhaus verhindern!
Die Bundesregierung plant die Zwangsbehandlung auszuweiten. Dafür soll die Zwangsbehandlung von der Zwangsunterbringung getrennt werden. Man nennt dies "entkoppeln".
Bisher war völlig klar: Nur wer mit richterlicher Genehmigung zwangsweise in der Psychiatrie untergebracht ist (Geschlossene/Geschützte), der darf - nur in diesem Fall - zwangsbehandelt werden. Wer nicht zwangsweise untergebracht ist, der hat - bis jetzt - auch keine Zwangsbehandlung zu befürchten.
Die Gesetzesänderung im Bürgerlichen Gesetzbuch eröffnet die Möglichkeit für mehr Zwangsbehandlungen:
Wer sich freiwillig im Krankenhaus aufhält, der darf zwangsbehandelt werden! Auch wenn er das nicht möchte! Und zwar völlig ohne Unterbringung in der Psychiatrie.
An dieser Stelle kommt man auf den zufällig entdeckten Krebs zu sprechen. Dieser soll nach ärztlichem Dafürhalten sofort behandelt werden. Die Patientin will das aber nicht. In solch einer Konfliktsituation wird regelmäßig an dem Willen und der Einsichtsfähigkeit der Patientin gezweifelt!
Sehr schnell wird eine Betreuung eingerichtet, falls sie nicht schon besteht. In der Regel folgt der Betreuer und der Richter den Entmündigungswünschen der Ärzte. Die erklärte Dr. Martin Zinkler (Chefarzt psychiatr. Klinik Heidenheim) in der Anhörung des Rechtsausschusses am Mittwoch, 29.4.
Niemand käme auf die Idee einen Patienten zu entmündigen/unter Betreuung zu stellen, wenn dieser der Krebstherapie zustimmt. Dann besteht ja kein Grund...
Die mit dem neuen Gesetz bestehenden Möglichkeiten betreffen somatische Krankenhäuser und offene psychiatrische Stationen. Die Ausweitung der Zwangsbehandlung wollen wir nicht hinnehmen!
Daher rufen wir alle Mitglieder und Freunde des Bundesverbands Psychiatrie-Erfahrener auf, sich an ihren örtlich zuständigen Bundestagsabgeordneten im Wahlkreis zu wenden. Im September sind Bundestagswahlen!
Weise Deinen Abgeordneten auf dieses entwürdigende Gesetz hin und frage ihn oder sie, ob er/sie das wirklich möchte. Vielleicht kannst du ihm/ihr von eigenen Erfahrungen erzählen oder hast davon gehört wie es Menschen geht, die eine Zwangsbehandlung erlitten haben.
Ein Anschreiben kann handschriftlich oder per Computer oder per E-Mail verfasst werden. Wichtig ist es, um einen Gesprächstermin zu bitten und diesen Termin innerhalb von wenigen Wochen telefonisch einzufordern.
Gerne unterstützen wir in unseren Telefonzeiten auf Bundes- und Landesebene bei offenen Fragen; z.B. wer der Bundestagskandidat in deinem Wahlkreis ist. Auch können wir gerne ausführliche Informationen schicken. Diese findest Du auch hier:
Montag: 10-13 h (0234 - 68 70 5552), 14:30 h -17:00 h / 19:00 h - 21:30 h (02 12 - 53 641)
Dienstag: 10-13 h & 14-17 h (0234 - 640 51 02)
Mittwoch: 14-19 h (0221 - 964 76 875) und 11-14 h (0234 - 640 51 02)
Donnerstag: 10-13 h (0234 - 68 70 5552)
Vielen Dank für Eure Mitarbeit! Zusammen sind wir stark und haben eine Chance gegen den neuen §1906a!
Herzliche Grüße, der geschäftsführende Vorstand des Bundesverbands Psychiatrie-Erfahrener

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