Stiftung Freiräume

Ö-PUNKTE 1/1998

EU-Wasser-Rahmenrichtlinie weiter in der Schwebe


1. Rubrik Wasser
2. Hessen plant Absenkung des Gewässerschutzes bei Eigenverbrauchstankstellen
3. Baden-Württemberg hebelt Wasserwirtschaftsverwaltung aus
4. Industrie betriebt eigenen Gewässerschutz
5. Griefahn warnt vor überzogenem Wattenmeerschutz
6. EU-Wasser-Rahmenrichtlinie weiter in der Schwebe
7. 1,5 Millionen Vertriebene = 120 Arbeitsplätze?
8. Brent Spar doch besser versenken?
9. Klärschlammvererdung in Schilfbeeten
10. Informationen zur Regenwasserversickerung

Der Entwurf der EU-Kommission für eine Wasser-Rahmenrichtlinie ist bislang massiv kritisiert worden. Die Richtlinie enthält nur unbestimmte Rechtsbegriffe aber keinerlei Grenzwerte mit EU-weiter Gültigkeit. Nun schlägt die EU-Kommission vor, die Grenzwertrichtlinie aus den 70er Jahren in die neue Regelung aufzunehmen. Sie sieht vor, daß schrittweise 30 ausgesuchte Schadstoffe mit Grenzwerten belegt werden (sog. Einzelstoffansatz). Umweltverbände kritisieren die fehlende Bandbreite des Ansatzes. Vorbeugender Gewässerschutz, der sich auf die Gesamtmenge schwer abbaubarer Abwasserinhaltsstoffe bezieht, ist so nicht möglich. Schon vor 20 Jahren hat sich herausgestellt, daß die alte Grenzwertrichtlinie zu endlosen Debatten über den genauen Gefährlichkeitsgrad jedes Einzelstoffes führt. In den 80er Jahren wurde das Konzept daher schließlich nicht mehr umgesetzt.

Quelle: BBU Wasserrundbrief 12.12.97.

 

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