Stiftung Freiräume

DER GROSSE PROZESS GEGEN PROJEKTWERKSTÄTTLER ... ZWEITE INSTANZ

10.3.2005: Rund um den ersten Prozesstag


1. Startschuss für die Berufung (2. Versuch)
2. Gerichte ...
3. Auf dem Weg zum Prozess
4. 10.3.2005: Rund um den ersten Prozesstag
5. Bericht vom 2. Fair..handlungstag: Mo., 21.03.05
6. 24.3.2005: Der dritte Prozesstag
7. 4.4.2005: Rund um den 4. Prozesstag
8. 7.4.2005: Berichte vom 5. Verha...ha..ndlungstag
9. 11.4.2005: Berichte vom 6. Verhandlungstag
10. 14.4.2005: Berichte vom 7. Verhörungstag
11. 18.4.2005: Rund um den achten Prozesstag
12. Berichte vom 9. Verhandlungstag: Mo., 21.04.05
13. 25.4.2005: Der zehnte Verhandlungstag
14. 29.4.2005: Berichte vom 11. Verhandlungstag
15. 3.5.2005: Zwölfter Tag und das Urteil: Wieder politische Justiz!
16. Spass am Rande: Rechnungen und mehr
17. Rückblick auf den Prozesszeitraum
18. Politische Prozesse der Folgezeit in Mittelhessen
19. Weitere Ermittlungsverfahren und Anklagen
20. Sonderseite zur neuen Polizeidokumentation!!!
21. Links zu verschiedenen Seiten zum Thema

Am 15.12.2003 fand vor dem Amtsgericht Gießen der erste Gerichtsprozess gegen zwei Projektwerkstättler statt. 13 Anklagepunkte waren vom akribisch gegen Oppositionelle vorgehenden Staatsanwalt Vaupel zusammengetragen worden. Im Prozess häuften sich Lügen und Widersprüche der BelastungszeugInnen aus Politik und Polizei. Dennoch verurteilte Richter Wendel in einem skandalösen Urteil die beiden Angeklagten zu hohen Strafen, u.a. Freiheitsstrafe 9 Monate ohne Bewährung.
Im Juni 2004 folgte die erste Berufungsverhandlung. Die platzte am zweiten Tag, weil die CDU-Funktionärin Bouffier-Pfeffer unbedingt Richterin sein wollte, aber schließlich doch ihre Befangenheit eingestehen musste. Nun folgt der zweite Versuch der Berufungsverhandlung. Diesmal sind mindestens zehn (!) Termine über einen Zeitraum von über 6 Wochen angesetzt. Am ersten Tag geht es um Formalia, die Verlesung der Anklage, des erstinstanzlichen Urteils und Aussagen der Angeklagten.


Terminankündigungen vor dem ersten Prozesstag
  • Landgericht Gießen, Front an Ostanlage und UnterführungMontag, 7. März, 19 Uhr: Hauptausschuss-Sitzung Stadt Gießen - eventuell auch zu den Lügen von Gail (Anklagepunkt am 2.+3. Prozesstag, 21.3.)
    Ratssaal am Berliner Platz
    Ergebnis: Der Block der bürgerlichen Elite lehnt den Dringlichkeitsantrag ab, die Hintergründe der Gail-Lüge zu untersuchen (also auch die SPD!)
  • Donnerstag, 10. März, 8.30 Uhr Party, Malen und mehr vor dem Landgerichtseingang
    9 Uhr: Beginn der Gerichtsverhandlung gegen Projektwerkstättler
    1. Prozess-Tag: Formalia, Anklage, Eingangserklärungen
    Ort: Landgericht, Raum E 15 (EG)
    Am 15.12.2003 fand vor dem Amtsgericht Gießen der erste Gerichtsprozess gegen zwei Projektwerkstättler statt. 13 Anklagepunkte waren vom akribisch gegen Oppositionelle vorgehenden Staatsanwalt Vaupel zusammengetragen worden. Im Prozess häuften sich Lügen und Widersprüche der BelastungszeugInnen aus Politik und Polizei. Dennoch verurteilte Richter Wendel in einem skandalösen Urteil die beiden Angeklagten zu hohen Strafen, u.a. Freiheitsstrafe 9 Monate ohne Bewährung.
    Im Juni 2004 folgte die erste Berufungsverhandlung. Die platzte am zweiten Tag, weil die CDU-Funktionärin Bouffier-Pfeffer unbedingt Richterin sein wollte, aber schließlich doch ihre Befangenheit eingestehen musste. Nun folgt der zweite Versuch der Berufungsverhandlung. Diesmal sind mindestens zehn (!) Termine über einen Zeitraum von über 6 Wochen angesetzt. Am ersten Tag geht es um Formalia, die Verlesung der Anklage, des erstinstanzlichen Urteils und Aussagen der Angeklagten. Internet zu Prozess und erstem Urteil:.
    Bericht auf Indymedia zum 1. Prozesstag ... und im Gießener Anzeiger ++ Infoseite zum ersten Prozesstag

Was ist zu erwarten?
  • Starttag, keine ZeugInnen geladen, also Platz für Anklageverlesung, Formalkram, eventuelle Einlassungen der Angeklagten, vielleicht auch wieder die Kämpfe um Befangenheit von RichterInnen, ProtokollantInnen usw.

Berichte vom 1. Verhandlungstag
9 Uhr, Landgericht Gießen (Ostanlage), Raum E 15 (EG)

Antrag zu den Gail-Lügen
In der Strafsache gegen Bergstedt u.a., hier: Bergstedt 3 Ns 501 Js 19692/02 - wird namens und im Vollmacht des Herrn Bergstedt beantragt, die Hauptverhandlung auszusetzen.

Begründung:
Veränderungen von Verfahrenslagen können zur Aussetzung der Verhandlung führen, wenn diese auf Umständen beruhen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von Angeklagten liegen. Anerkannte Beispiele für eine Veränderung der Verfahrenslage sind z.B. überraschende Beweislagen und zwar unabhängig davon, ob das Gericht diese Beweislage für erheblich hält.

(1)
Herr Bergstedt wurde mit Anklageschrift vom 16.05.2003 wegen Hausfriedensbruch am 27.03.2003 (Giessener Stadtverordnetenversammlung) angeklagt und mit Urteil vom 14.01.2005 durch das Amtsgericht Gießen hierfür verurteilt, nachdem Herr Metz für die Stadt Gießen unter dem 04.04.2003 Strafantrag gestellt hat.
Belastungszeuge in diesem Tatkomplex ist der Stadtverordnetenvorsteher, Dieter Gail. Thema der Aufklärung des tatsächlich Vorgefallenen, ist u.a. die Frage, ob verdeckt ermittelnde zivile Polizeibeamte am 27.03.2003, mit Wissen und nach Absprache zwischen diesen und dem Stadtverordnetenvorsteher, an der Sitzung und der Beratung der Stadtverordnetensammlung teilgenommen haben, und was verantwortliche Stellen der Stadt, der Polizei und der Stadtverordnetenvorsteher selbst, hierzu erklärt haben.
Ausweislich Bl. 73 der Akte heißt es ( einem Presseartikel des Giessener Anzeigers, Anlage 1) zu dem Thema: Polizei im Parlament „Stadt wusste nichts über Präsenz von Zivilbeamten“, nach Auskunft des Polizeipräsidiums Mittelhessen, Werner Tuchbreiter, waren Stadtverwaltung und Stadtverordnetenvorsteher nicht über die Präsenz von zivilen Polizeibeamten informiert, die sich .... unter das Publikum gemischt hatten. Eine „eigene“ Lageeinschätzung habe die Polizei veranlasst, die Beamten vorsorglich ins Stadthaus zu schicken. Dieter Gail und Bürgermeister Heinz-Peter Hausmann hatten gegenüber dem Parlament nämlich erklärt, von der Anwesenheit der Zivilbeamten nichts gewusst zu haben. Allerdings, so der Artikel weiter, waren bereits am Ende der Beratung der Stadtverordnetenversammlung über den Polizeieinsatz, Zweifel an der behaupteten Unwissenheit des Zeugen Dieter Gail erhoben worden (aa0). Zweifel an der beredeten Unkenntnis über die Anwesenheit ziviler Beamter äußert auch der GAZ vom 01.04.2003 (Bl.75): „... weil die in Fragen der Kommunikation hochprofessionelle Giessener Polizei ansonsten größten Wert auf Vorabstimmung legt“.

Der Stadtverordnetenvorsteher Dieter Gail wurde am 14.01.2003 als Zeuge richterlich vernommen.
In seiner richterlichen Vernehmung, so OStA Hübner, hatte Gail erklärt nichts von der Anwesenheit von Polizisten in Zivil, in der betreffenden Sitzung gewusst zu haben (vgl. GAZ vom 03.03.2005).

Nunmehr wird bekannt, dass der Zeuge Dieter Gail die Unwahrheit gesagt hat. In einem Vermerk vom 19.01.2005 (Anlage 2) heißt es:
„Am 27.03.03 hatte die OPE Gießen den Auftrag, mögliche Störer der Stadtverordnetenversammlung rechtzeitig zu erkennen und verdeckt zu beobachten, ob während der Sitzung durch vorgenannte Klientel Störungen vorgenommen werden.
Durch Herrn PP Meise, der sich im Flur vor dem Sitzungssaal aufhielt. Ließ ich mich dem Stadtverordnetenvorsteher Herrn Gail, als Leiter der verdeckten Kräfte persönlich vorstellen.
Ich erklärte Herrn Gail, dass insgesamt 4 Zivilbeamte während der Sitzung im Saal sein werden und dass für den Fall möglicher Störungen bereits im Vorfeld eine Eingreifgruppe der Polizei bei der Station Gießen in Bereitschaft stehe.
Wie erwartet, kamen Herr Bergstedt und sein Gefolge zur Veranstaltung. Fast alle Personen dieser Gruppe nahmen auf der Empore Platz. Zumindest eine Person hiervon saß bei mir im unteren Zuhörerbereich gegenüber der Empore.“


D.h. anders, als vom Zeugen Gail, dem Bürgermeister Haumann und der Polizeiführung behauptet, waren 4 Zivilbeamte während der gesamten Sitzung anwesend, und das war auch bekannt, so auch die Behauptung anderer Teilnehmer der Stadtverordnetenversammlung. Zwischenzeitlich liegen die Vermerke der verdeckt ermittelnden Beamten auch vor. Damit stellt sich aber die Frage, warum erst jetzt 2 Jahre alte Erkenntnisse in das Verfahren eingeführt werden.
Ausweislich des Giessener Anzeigers vom 02.und 3.03.2005 wird nunmehr sogar seitens der Staatsanwaltschaft geprüft, ob eine uneidliche Falschaussage von Dieter Gail vorliegt. Da das Ergebnis dieser Ermittlungen auch ein Rolle in dem gegenständlichen Verfahren spielt, ist antragsgemäß zu entscheiden, weil die Frage von wissentlichen uneidlichen Falschaussagen das Thema sog. „überraschende Beweislagen“ betrifft. Die Bedeutung einer gerichtlichen Falschaussage wird am deutlichsten, wenn man bedenkt, dass die Feststellung einer vorsätzlichen Falschaussage, eine der wenigen Umstände ist, die zwingend zur Wiederaufnahme eines Verfahrens zu Gunsten eines rechtskräftig Verurteilten führt. Bei der Frage, ob der Stadtverordnetenvorsteher die Wahrheit gesagt, sich geirrt, oder rundweg gelogen hat, handelt es sich mithin auch um eine verfahrenserhebliche, klärungsbedürftige Vorfrage, die vor Beginn der Beweisaufnahme geklärt werden muss. Unabhängig von dem Prüfungsergebnis der Staatsanwaltschaft muss auch die Verteidigung Herrn Bergstedts den Vorgang überprüfen, und in das mglw. anhängige Verfahren gegen Dieter Gail ebenfalls Akteneinsicht beantragen. Auch aus diesem Grund ist das Verfahren auszusetzen.

(2)
Hinzukommt ein weiteres. Es hat nicht nur der Zeuge Gail nach dem jetzigen Stand der Dinge gelogen, sondern mglw. neben der Stadtverwaltung, auch die Polizeiführung. Anders lassen sich die Erklärungen nach dem 28.03.2003, nach dem jetzigen Erkenntnisstand, nicht bewerten. Den selbst wenn der Zeuge Gail, der von dem Polizeieinsatz nichts gewusst haben soll, bei dieser Einlassung bleiben würde, bleibt es dabei, dass die Polizei unwahre Angaben gemacht hat. Denn innerhalb des PP Mittelhessen/der KD Gießen, wusste man von dem verdeckten Einsatz, was sich aus den Vermerken die jetzt zur Akte gelangt sind, ergibt. Während der GAZ vom 01.04.2003 veröffentlicht, Zitat :“Auf Anfrage stellten Polizeipräsident Manfred Meise und Präsidiumssprecher Werner Tuchbreiter klar, dass sich die Präsenz der Zivilbeamten im Saal „ad hoc“ aus der Situation ergeben haben“ (vgl. Bd. II, Bl.73, Anlage).
Insoweit muss auch das Verhalten verantwortlicher bzw., ermittelnder Polizeibeamter und polizeilicher Zeugen, aufgeklärt werden. Es muss geklärt werden, wer mglw. die betreffenden Beamten zur Abgabe falscher Erklärungen veranlasst hat. Bzw., wer im besseren Wissen über die tatsächliche Kenntnis, der Anwesenheit verdeckt ermittelnder Polizeibeamter in der Stadtverordnetenversammlung, geschwiegen hat. Zumindest der PP Meise wusste von den Tatsachen, schließlich hat er nach Aktenlage den Gruppenleiter der verdeckte ermittelnden Zivilbeamten, Herrn KHK Urban, persönlich Herrn Gail vorgestellt (Bl. 230 dA).

Im gegenständlichen Verfahren sind fast ein Dutzend Polizeibeamte geladen, die zum PP Mittelhessen bzw. der KD Gießen gehören.
Diese, und andere in diesem Verfahren ermittelnden Polizeibeamte, voran deren ehemaliger Leiter EKHK Puff, oder auch KOKin Mutz sind in einem Ermittlungsverfahren und außerhalb dieser auszusetzenden Hauptverhandlung, dazu zu befragen, ob/welche Kenntnis, diese von der Weitergabe von (falschen) Informationen haben, und ob diese daran mitgewirkt haben, dass die unwahren Bekundungen des Zeugen Dieter Gail zu Lasten des Angeklagten Bergstedt öffentlich ge- und unterstützt werden. Der Vorgang gewinnt auch deshalb an Bedeutung, weil einzelne der Betroffenen Beamten (z.B. der Zeuge Puff) selbst vorgeben, durch Herrn Bergstedt geschädigt worden zu sein, was dieser bestreitet.

Es kommt ein weiteres hinzu. Die Verteidigung hatte diesen Punkt eingangs bereits angesprochen. Offensichtlich gibt es Ermittlungen, deren Ergebnisse nicht zu den Verfahrensakten gelangt sind. Anders lässt es sich nicht erklären, wenn fast 2 Jahre nach dem Vorfall Polizeibeamte dienstliche Erklärungen über vermeintliche Beobachtungen abgeben, die bislang nicht aktenkundig waren. Insoweit muss durch eine dienstliche Erklärung der Polizeiführung offengelegt werden, ob/welche weiteren Ermittlungen dem Gericht, der Verteidigung und den Angeklagten vorenthalten wurden. Die entsprechenden Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft hierzu sind ebenfalls aktenkundig zu machen.
Nach § 199 StPO werden mit der Anklageschrift alle Akten vorgelegt. Die Vorlagepflicht, erstreckt sich nach hR, auf sämtliche schriftlich oder in sonstiger Weise verkörperten Informationsunterlagen, die im anhängigen Verfahren durch Ermittlungsorgane oder durch Dritte gefertigt, behördlich gesammelt wurden. Die Staatsanwaltschaft hat insoweit kein Auswahlermessen (vgl. Julius in HK § 199 Rn 4), noch weniger deren Hilfsbeamte bzw. Ermittlungspersonen.
Gegen diese Vorlagepflicht des § 199 StPO wurde massiv verstoßen. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass mit den - im Januar 2005 - gefertigten Vermerke, Informationen zur Akte gelangt sind, die bereits seit fast 2 Jahren in den Händen von Ermittlungsbehörden sind, allerdings allen anderen Prozessbeteiligten vorenthalten wurden, zB auch dem Gericht der 1. Instanz bei Eröffnung des Hauptverfahrens und auch der Kammer im Berufungsverfahren. Bei den nunmehr zur Akte gegebenen Kenntnisse handelt es sich um keine Erkenntnisse, die jetzt erst entstanden sind. D.h. es wurden ¯ vermutlich durch die Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft - willkürlich und im Wissen der Bedeutung, die den Stadtverordnetenvorsteher Gail widerlegenden Erkenntnisse zurückgehalten.

Insoweit ist auch der Antrag begründet und geboten, aufklären zu lassen, welche Unterlagen, dass gegenständliche Verfahren betreffend, noch vorhanden sind. Es ist prozesswidrig, mit Ermittlungserkenntnissen zu taktieren, und diese erst zu präsentieren wenn originäre Beweismittel sich als mglw. gefälscht herausgestellt haben.

(3)
Im übrigen streitet mit jeder weiteren Erklärungen, die abgegeben wird, weiterhin die Wahrheit mit sich - und bleibt auf der Strecke.
Insoweit muss die Verteidigung erneut auf den Vorfall „Stadtverordnetenversammlung“ eingehen. In einem Vermerk des KK Lutz vom 04.01.2005, der im Zusammenhang mit einem Telefonat mit Herrn StA Vaupel vom 03.01.2005 steht, heißt es ua, dass nach fernmündlicher Mitteilung von Herrn Stumpf, Rechtsamt Gießen, die Stadtverordnetensitzung am 27.03.2003 nicht auf Tonträger aufgezeichnet wurde (Bl.229). Diese Tonaufzeichnung wäre allerdings ein wichtiges Beweismittel für die Vorkommnisse im Saal und geeignet Herrn Bergstedt zu entlasten. Laut Rechtsamt, wir haben es schwarz auf weiß, soll das Tonband nicht existieren. Nun soll aber im Zuge der Aufklärung der Vorkommnisse vom 27.03.2003, bereits ein Stadtverordneter genau dieses ¯ nicht existierende Band ¯ angehört haben. Es stellt sich hier die Frage ob/wer erneut Beweismittel vorenthält, mglw. vernichtet hat.
Weil das Tonband ein Beweismittel ist, dass geeignet ist, den Angeklagten Bergstedt zu entlasten, muss die Frage dessen Existenz geklärt werden. Wenn es existiert, ist das Tonband beizuziehen, zum Gegenstand des Verfahrens zu machen und der Verteidigung und dem Angeklagten Gelegenheit zur Kenntnisnahme zu geben. Wenn das Tonband nicht mehr existiert, muss die Verantwortlichkeit für dessen Verbleib geklärt werden.
Erwähnenswert erscheint der Verteidigung, dass nun auch das Rechtsamt, dass mit seiner Strafanzeige gegen Herrn Bergstedt, die Ermittlungen ins Rollen gebracht hat, mit mglw. wahrheitswidrigen Behauptungen auf sich aufmerksam macht

(4)
Das Verfahren ist auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes des fair trial antragsgemäß auszusetzen.
Angesichts der Belastungen, die auf diesem Verfahren liegen und angesichts der Tatsache, in welchem Umfang Ermittlungspersonen, Rechtsämter, Stadtverwaltungen, beamtete und sonstige Zeuge bemakelt sind, muss das Gericht über den Antrag der Verteidigung hinaus prüfen, ob nicht sogar ein absolutes Verfahrenshindernis gegeben ist. Dem Dilemma Gail/Tonband ist nämlich nicht beizukommen, indem man etwa Beweismittel austauscht. Zum einen dürften mittlerweile die meisten Beweismittel „bemakelt“ sein. Zum anderen ist der Austausch des Beweismittels nicht geeignet, den Schaden zu reparieren, den der Prozess und das Ansehen des Gerichts, durch die Tatsache der Falschaussage und der Zurückhaltung von Ermittlungsergebnissen um eine Falschaussage zu decken, und Entlastungen zu vereiteln, erlitten hat. Und zwar über den konkreten Anklagepunkt hinaus.

(5)
Insgesamt darf auch nicht vergessen werden, dass der Protest, dessen strafrechtliche Aufklärung mglw. ein weitverzeigtes Konstrukt unwahrer Angaben, verschiedenster Beteiligter entlarvt hat, sich gegen frühere, ebenfalls falsche Angaben, des Bürgermeisters Haumann, nämlich von diesem erfundene Bombendrohungen, richtete.
Es wird Gerichtsbeschluss beantragt gem. § 238 II StPO, und die Erteilung einer Beschlussabschrift, § 35 I 1 StPO.

Verleih/Rechtsanwältin

Anlage:
Vermerk des KHK Urban vom 19.01.2005 GAZ vom 01.04.2003; Artikel die durch die Pressestelle des PP Mittelhessen im sog. „Umlaufverfahren“ im Haus bekannt gemacht wurden Bl. 73, 75 d.A

Beschluss des Gerichts: Abgelehnt.
Der Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung wird zurückgewiesen.
Gründe: Mit Verfügung der Vorsitzenden vom 2.2.2005 erhielten die Verteidiger Kopien von dem Ergebnis der von der Staatsanwaltschaft Gießen mit Anfrage an die zuständige Polizei vom 2.1.2005 angestellten Ermittlungen. Diese bezogen sich auf den Verbleib des Tonbands, auf dem der Verlauf der Stadtverordnetenversammlung vom 27.3.2003 angeblich aufgezeichnet war, sowie die Frage, welche Beobachtungen die im Sitzungssaal anwesenden Polizeibeamten von den hier in Rede stehenden Vorgängen seinerzeit gemacht haben. Es bestand daher die Möglichkeit, sich auf die dadurch entstehende neue Beweissituation einzustellen. Angesichts dessen, daß die zu beurteilenden Sachverhalte einfach gelagert erscheinen, ist die bis zum Beginn der Hauptverhandlung verbliebene Zeitspanne von mehr als einem Monat zur ordnungsgemäßen Vorbereitung der Hauptverhandlung ausreichend gewesen.
Ob und in welcher Weise die Glaubwürdigkeit von Zeugen oder die Glaubhaftigkeit ihrer Angaben von der sich nach jetziger Aktenlage ergebenden Beweissituation negativ beeinflußt sein werden, wird sich in der Berufungshauptverhandlung herausstellen. Die entsprechenden Ergebnisse der Beweisaufnahme wird die Kammer zu würdigen haben.

Der Staatsanwalt hatte in seiner Stellungnahme zum Antrag vorher u.a. vorgeschlagen, die offenen Fragen bezüglich eventueller Lügen und Fälschungen durch ZeugInnen, AnzeigeerstatterInnen oder Ermittlungsbehörden im Prozess selbst zu klären. Darauf bauten weitere Anträge vor allem des zweiten Prozesstages auf.

Gegenvorstellung der Verteidigung
Danach folgte eine Gegenvorstellung der Verteidigung, in der noch einmal die Verfahrensfehler moniert wurden. Außerdem wurde mit Hinweis auf die vom Gericht in der Ablehnung formulierte Möglichkeit der Klärung im laufenden Verfahren ein erneuter Antrag auf Beiordnung von PflichtverteidigerInnen gestellt, da das Verfahren nun noch komplizierter würde.

Beschluss des Gerichts: Abgelehnt.
Die Gegenvorstellung der Verteidigung der Angeklagten Bergstedt und Neuhaus sowie die Anträge auf Bestellung zu Pflichtverteidigern werden zurückgewiesen.
Gründe: Es ist weder dargetan noch sonst ersichtlich, daß die Ermittlungsbehörden oder später das Gericht unvollständige Akten den Verteidigern zur Einsicht überlassen haben. Ausweislich des Vermerks von Kriminalkommissar Lutz vom 4.1.2005 (Bl. 25, Bd. V d.A.) wurden die Ermittlungen wegen des Vorhandenseins eines Tonbands von der in Rede stehenden Stadtverordnetenversammlung und etwaiger Beobachtungen durch Polizeibeamte im Sitzungssaal des Gießener Stadtparlaments am 3.1.2005 durch Staatsanwalt Vaupel angeregt. Da über früher bekannte Ermittlungsergebnisse oder Ermittlungstätigkeiten keine Inhalts? (nicht lesbar) vorliegen, beruhte der Eröffnungsbeschluß jedenfalls in Bezug auf den Tatvorwurf Ziffer 12 des angefochtenen Urteils nicht auf unvollständigen Akten.
Daß die Vorgänge am Rande der Stadtverordnetenversammlung vom 27.3.2003 sich gegenüber der bisherigen Aktenlage als komplexer darstellen, rechtfertigt nicht die Bestellung von Pflichtverteidigern gemäß § 140 StPO, weil es nach wie vor um begrenzte, einfach gelagerte Sachverhalte geht, die im Rahmen der Berufungshauptverhandlung aufgeklärt werden können.

Presseinformation nach dem Prozess
Presseinformation zum politischen Prozess am 10.3.2005 in Gießen und Einladung zur Präsentation der neuen Polizeidokumentation am 14.3. (als 3-seitiger PDF-Download)

Prozess gegen Projektwerkstättler wird zum Untersuchungsort für Lügen von Politik und Polizei
1. Prozesstag am 10.3.2005: Alle Anträge der Verteidigung abgelehnt

Der erste Prozesstag gegen zwei Angeklagte aus dem Umfeld der Projektwerkstatt in Saasen war geprägt von Anträgen der Verteidigung. Diese wurden von Staatsanwaltschaft und Gericht ausnahmslos zurückgewiesen. Doch das wird Konsequenzen für den weiteren Verlauf haben, denn sowohl Staatsanwaltschaft als auch Gericht schlugen vor, die Vorwürfe der Lügen, Erfindungen und Fälschungen durch Polizei, Politik und Justiz nun in den laufenden Prozess einzubringen. Am 14.3.2005 werden die Angeklagten zusammen mit politischen Gruppen in Gießen eine umfangreiche Dokumentation vorlegen. „Das alles wird nun in den laufenden Prozess eingebracht, um die Anklage selbst, einen großen Teil der Belastungszeugen und den Staatsanwalt Vaupel als MittäterInnen in diesem Geflecht von Vorabsprachen, Begünstigungen, Lügen, falschen Aussagen, Erfindungen und Fälschungen zu überführen. Das wäre eigentlich Aufgabe der Staatsanwaltschaft, aber die deckt diejenigen, die der Obrigkeit angehören“, war von den Angeklagten zu vernehmen.

Prozessverlauf
Zentraler Gegenstand des ersten Prozesstages war ein Antrag zur Aussetzung des Verfahrens (gesamter Antrag incl. des Vermerks, der Gails Lügen belegt).

Die Begründung enthält u.a. folgende Feststellungen:

„Der Stadtverordnetenvorsteher Dieter Gail wurde am 14.01.2003 als Zeuge richterlich vernommen. In seiner richterlichen Vernehmung, so OStA Hübner, hatte Gail erklärt nichts von der Anwesenheit von Polizisten in Zivil, in der betreffenden Sitzung gewusst zu haben (vgl. GAZ vom 03.03.2005). Nunmehr wird bekannt, dass der Zeuge Dieter Gail die Unwahrheit gesagt hat. In einem Vermerk vom 19.01.2005 (Anlage 2) heißt es:
’Am 27.03.03 hatte die OPE Gießen den Auftrag, mögliche Störer der Stadtverordnetenversammlung rechtzeitig zu erkennen und verdeckt zu beobachten, ob während der Sitzung durch vorgenannte Klientel Störungen vorgenommen werden. Durch Herrn PP Meise, der sich im Flur vor dem Sitzungssaal aufhielt. Ließ ich mich dem Stadtverordnetenvorsteher Herrn Gail, als Leiter der verdeckten Kräfte persönlich vorstellen. Ich erklärte Herrn Gail, dass insgesamt 4 Zivilbeamte während der Sitzung im Saal sein werden und dass für den Fall möglicher Störungen bereits im Vorfeld eine Eingreifgruppe der Polizei bei der Station Gießen in Bereitschaft stehe. Wie erwartet, kamen Herr Bergstedt und sein Gefolge zur Veranstaltung. Fast alle Personen dieser Gruppe nahmen auf der Empore Platz. Zumindest eine Person hiervon saß bei mir im unteren Zuhörerbereich gegenüber der Empore.’
D.h. anders, als vom Zeugen Gail, dem Bürgermeister Haumann und der Polizeiführung behauptet, waren 4 Zivilbeamte während der gesamten Sitzung anwesend, und das war auch bekannt, so auch die Behauptung anderer Teilnehmer der Stadtverordnetenversammlung. Zwischenzeitlich liegen die Vermerke der verdeckt ermittelnden Beamten auch vor. Damit stellt sich aber die Frage, warum erst jetzt 2 Jahre alte Erkenntnisse in das Verfahren eingeführt werden.
Ausweislich des Giessener Anzeigers vom 02.und 3.03.2005 wird nunmehr sogar seitens der Staatsanwaltschaft geprüft, ob eine uneidliche Falschaussage von Dieter Gail vorliegt. Da das Ergebnis dieser Ermittlungen auch ein Rolle in dem gegenständlichen Verfahren spielt, ist antragsgemäß zu entscheiden, weil die Frage von wissentlichen uneidlichen Falschaussagen das Thema sog. „überraschende Beweislagen“ betrifft.“


In weiteren Teilen des Antrags wird darauf hingewiesen, dass auch die Polizeiführung in das Lügengebäude vom 27.3.2003 integriert war und mit eigenen Falschbehauptungen auf sich aufmerksam machte. Daher ist zu klären, welche weiteren als Belastungszeugen im laufenden Prozess auftretenden, führenden Polizeibeamten davon wussten und selbst die Lügen mit vorbereiteten oder schwiegen. Mit einer neuen Lüge trat schließlich das Rechtsamt der Stadt Gießen auf. Dieses teilte der ermittelnden Polizei nach deren Vermerk vom 4.1.2005 mit, dass kein Tonbandprotokoll existiere. Damit erfolgt erneut und von offizieller Seite eine Lüge, denn die Existenz des Tonbandes wurde sogar vom Zeugen Gail in der ersten Verhandlung eingeräumt, zudem gibt es Personen, die es sogar schon angehört haben.

Für Staatsanwalt Vaupel war der Gail-Komplex erwartungsgemäß kein Hindernis für die Hauptverhandlung. Er beschwerte sich, dass eine „Verschwörung“ unterstellt wurde und schlug vor, die Wahrheitsfindung auch zu den Gail-Lügen im laufenden Prozess zu versuchen: „Wir können ja alle Zeugen hören, die dazu etwas zu sagen haben.“ Man könne theoretisch alle Stadtverordneten laden und auch sechs Monate lang verhandeln. Außer der Frage der Glaubwürdigkeit des Zeugen Gail sehe er keine Neuerungen für das Verfahren. Die vorsitzende Richterin Brühl betonte ebenfalls, dass das alles in der Hauptverhandlung ermittelt werden könne.

Rechtsanwältin Verleih argumentierte demgegenüber, dass die Polizeibeamten des PP Mittelhessen in verschiedenen Verfahren beteiligt sind und es daher nicht nur um die Stadtverordnetensitzung gehe. Es gehe um ein Lügen-Gebäude, in dem Führungspersonen des Polizeipräsidiums Giessen verstrickt seien – und dass PP Mittelhessen sei kein so großer Apparat, dass nicht auch andere von den Lügen gewusst hätten. Einer der Angeklagten ergänzte, dass dies nicht der einzige Vorgang sei, in dem gelogen wurde und dass es ohne die Aussage des Zivilbeamten, an die die Angeklagten eher zufällig gelangen, auch keine Aufklärung der Lügen des Stadtverordnetenvorstehers Gail gegeben hätte – folglich dieser Zeuge immer noch von allen außer den Angeklagten als glaubwürdig betrachtet würde. Bei allen Anklagepunkten seien solche Lügenkonstrukte integriert, die erst mühsam bewiesen werden müssten. Das könne nicht Inhalt der Hauptverhandlung sein.

Das Gericht lehnte diesen und alle Folgeanträge ab. Dazu gehörte auch der erneute Antrag, den Angeklagten eine Pflichtverteidigung zu erlauben, da die jetzt selbst von Staatsanwalt und Gericht vorgeschlagenen weiteren Untersuchungen die Verfahrenslage weiter verkomplizieren. Erwartungsgemäß argumentierten Staatsanwaltschaft und Gericht erneut. Die „Sachverhalt erscheinen einfach gelagert“ wiederholte Richterin Brühl ihre stereotyp immer wieder vorgetragene Sichtweise, während auch an diesem ersten Verhandlungstag selbst die Prozessbeteiligten immer damit ringen mussten, den Überblick über die Komplexität angesichts der sich langsam enthüllenden Lügenkonstrukte von Anklage- und Ermittlungsbehörden zu behalten. Daraufhin legten die von den Angeklagten selbst finanzierten VerteidigerInnen ihr Mandat nieder. Der Prozess wurde unterbrochen bis zum nächsten Verhandlungstermin am 21.3., damit die Angeklagten ihre prozessorale Situation neu klären können.

Auf Nachfrage der Verteidigung legten die SchöffInnen, die als voll stimmberechtigte RichterInnen neben der Vorsitzenden Richterin Brühl die Strafkammer bilden, ihre politischen Ämter offen. Schöffin Schmidt ist Kreistagsabgeordnete der SPD im Landkreis Gießen, ein weiterer Schöffe ist Stadtverordneter der Freien Wählergemeinschaft in Niddatal. „Wir können beiden keine Befangenheit unterstellen, aber dass es Gewaltenteilung in Deutschland gar nicht gibt, ist offensichtlich“, kommentierte ein Angeklagter die Antworten.

14.3.2005: Neue Dokumentation zu Lügen, Erfindungen und Fälschungen in und um Gießen

Die Lügen des Stadtverordnetenvorstehers und der Polizeiführung am 27.3.2003 sind nur ein Beispiel von vielen, die in einer neuen Dokumentation über Repressionsstrategien in und um Gießen vorgestellt werden. Auf 60 Seiten wird Beispiel um Beispiel aneinandergereiht – mit präzisen Belegen. Die Ergebnisse sollen beweisen, dass der Schutz der Obrigkeit und die Kriminalisierung unerwünschter Personen in Gießen systematisch betrieben wird. Wie Gedichtelesungen zu Brandanschlägen umgedeutet werden und die Polizei sogar den passenden Brandsatz dazu selbst bereitstellt, wie Anzeigen gegen führende Politiker vom zuständigen Staatsanwalt mit allen Tricks nicht verfolgt werden oder wie das Demonstrationsrecht durch hohe Gebühren eingeschränkt werden sollte – und zwar sehr gezielt gegenüber den Gruppen, die aus Sicht der Regierenden in Gießen unerwünscht sind.

Termine:

14.3. Montag, 14. März, 12 Uhr: Öffentliches Pressegespräch zur Dokumentation 2005 über Fälschungen, Erfindungen und Hetze durch Polizei, Justiz, Politik und Presse

Ort: Gießen, Kongresshalle, Vinothek (Eingang Berliner Platz)

Anwesend sind die AutorInnen der Doku sowie Betroffene ausgewählter Fälle, die vorgestellt werden. Mehr unter www.polizeidoku-giessen.siehe.website. Download der Studie ab 14. März.

Mittwoch, 16. März, 19 Uhr: Öffentliche Präsentation der Dokumentation 2005, Ort: Alte UB, Raum 3 (Gießen)

Montag, 21. März, 9 Uhr: 2. Prozess-Tag

Links:

Weitere Informationen
Hier befinden sich weitere Texte zum Streit, der in und nach der Verhandlung weiterging. Abbildung oben:
  • Übersichsseite zur Berufungsverhandlung
  • Übersicht zum Rahmenprogramm des Verfahrens (u.a. Veranstaltungsreihe zu Repression, Knast und Justiz)
  • Polizeidoku Giessen- über Fälschungen und Hetzte seitens Polizei, Presse und Politik


Neues Deutschland, 18.3.2005


Nach dem ersten Prozesstag
  • Anschließend im Cafe Ö: Kochen, Klönen, Essen, Berichte vom Prozess für alle, die nicht da waren, und Planen für weitere Tage.
  • Donnerstag, 10. März, 20 Uhr: Fish Bowl "Schule als Knast?"
    Ort: Alte UB, Raum 3
    Die Architektur von Schulen und Knästen weisen viele Ähnlichkeiten auf: Disziplinierung, Anpassung und Kontrolle. Zumindest in Europa haben Schulen, Gefängnisse und Psychiatrien gemeinsame Wurzeln - alles Zufall? Heißt "Gesellschaft ohne Knäste" auch die Abschaffung der Schule? Gibt es Alternativen zur Pädagogik? Oder geht es darum, demokratischere Lehranstalten mit besseren ErzieherInnen zu schaffen? Ist Lernen ohne Schule und Erziehung vorstellbar oder wünschenswert?
    Bericht: Null Gäste ... ausgefallen!
  • Sonntag, 13. März, 21 Uhr: SundaySoundSafari mit Klang- und Textcollagen zu Knast und Justiz
    Ort: AK 44/Infoladen
    Ein Angeklagter legt auf, u.a. mit eigenen Sounds ...
  • Montag, 14. März, 12 Uhr: Öffentliches Pressegespräch zur Dokumentation 2005 über Fälschungen, Erfindungen und Hetze durch Polizei, Justiz, Politik und Presse
    Ort: Gießen, Kongresshalle, Vinothek (Eingang Berliner Platz)
    Anwesend sind die AutorInnen der Doku sowie Betroffene ausgewählter Fälle, die vorgestellt werden. Mehr siehe im Kasten rechts und im Internet unter www.polizeidoku-giessen.siehe.website. Download der Studie ab ca. 14. März.
    Neue Fälschungen, Erfindungen und Hetze seitens Polizei, Justiz, Politik und Presse in und um Gießen aus den vergangenen 12 Monate füllen die 2005er-Ausgabe der Doku: Angriffe auf das Demonstrationsrecht, Sozialabbau und Sicherheitswahn, Rechtsbeugung im Amt, Beweismittelfälschungen und mehr. Die über 50 Seiten enthalten Aufsätze von Betroffenen und Aktiven aus mehreren Gießener Gruppen wie dem Infoladen Gießen, FAU/Bildungssyndikat Wetzlar/Gießen, Humanistischer Union sowie der Projektwerkstatt. Diese stehen im Pressegespräch und bei der öffentlichen Abendveranstaltung am 16. März (siehe unten) Rede und Antwort.
    Ergebnis: Ein Redakteur der Giessener Allgemeinen anwesend, längeres Gespräch. Anschließend Dokumentation an FR, HR, Gießener Anzeiger und FFH direkt übergeben.
  • 18 Uhr: Montagsdemo (siehe 7.3.)

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