Herrschaft

SKANDAL-URTEIL FÖRDERT POLIZEIÜBERGRIFFE!

Bericht eines Verletzten


1. Beschwerde gegen die Einstellung
2. Januar 2006: Anzeige eingestellt
3. Nächste Instanz
4. Rückblick I: Anklage und Urteile
5. Rückblick II: Polizeigewalt direkt nach Urteil
6. Presseinfo dazu
7. Bericht eines Verletzten
8. Pressemitteilung der Humanistischen Union 06/2005 am 14.04.2005
9. Der "grosse" Prozess ab dem 10.3.2005
10. Links und weitere Informationen

Am 2.3.2005 wurde ich beim Besuch des Prozesses um 14 Uhr im Raum E 15 des Landgerichtes Gießen dreimal von Ordnungskräften im Gerichtsgebäude tätlich attackiert. Alle drei Übergriffe geschahen außerhalb des Gerichtssaales. In allen drei Fällen habe ich selbst keinerlei Aktivitäten gemacht. Sie haben keinen Zusammenhang mit Aktionen im Gerichtssaal, sondern zeigen, dass sowohl die anwesende Polizei wie auch die Gerichts-Wachtmeister selbst äußerst gewalttätig waren – ich möchte sagen, es war ein gewalttätiger Mob.

1.
Bei der Eingangskontrolle tastete der dafür zuständige Justizbeamte meine beiden Beine ab. Dabei schlug er unauffällig mit der Handkante nach oben in meine Genitalien.
Diese Person ist des häufigen bereits gewalttätig und durch ständige Drohungen aufgefallen. Ich habe auch heute gehört, dass er auch andere Personen geschlagen hat.
Am Ende des Tages weigerte er sich, mit meine einbehaltenen Sachen wieder auszuhändigen mit dem durchsichtigen Hinweis, ich solle meinen Verwahrschein zeigen. Den hatte ich allerdings nach den Gewalttätigkeiten anderer Beamter nicht mehr, was er auch wusste. Das Ganze war offensichtlich reine Schikane.

2.
Nach der Räumung des Gerichtssaales stand ich im Flur an der Wand und beobachtete das Geschehen. Eine Person aus der Operativen Einheit der Polizei Gießen ging an mir vorbei. Das war zufällig, ich hatte mit der keinen Kontakt vorher. Im Vorbeigehen schlug sie mir mit der Faust in den Bauch. Ich beschwerte mich und stieß ihn zurück. Daraufhin holte er erneut aus und wollte zuschlagen. Da eine andere Person sich dazwischenstellte, traf er diese und verletzte sie (Prellung der Bauchmuskulatur, Attest liegt vor).

3.
Kurze Zeit später – ich stand weiter an der Wand des Flures – stürzte sich ein Justizbediensteter auf mich und warf mich mit Rufen wie „Raus hier“ auf den Boden. Ich lag dort auf dem Rücken mit angezogenen Beinen. Er kniete auf meinen Knien und drückte mich so nach unten. Darauf schrie er zu mir etwa Folgendes: „Wenn Sie jetzt treten, dann können Sie was erleben!“. Das zeigte mir, wieweit die Polizei ihren eigenen Lügen und Hasstiraden schon selbst aufgesessen ist, dass sich Hass und Angst zu Gewaltausbrüchen verbindet, während tatsächlich nichts davon auch nur annähernd irgendwo abzuleiten ist. Auch an diesem Tag ging keine einzige Gewalthandlung von Personen aus dem Umfeld der Projektwerkstatt aus.
Die Person stand schließlich auf und wollte über mich steigen, um mich aus dem Flur zu schleifen. Im Vorbeigehen trat sie dann mit der Schuhspitze in mein Gesicht. Sie traf mich am Übergangsbereich zwischen Nase und Stirn, der Tritt ging von dort über die Stirn. Die Brille wurde erheblich beschädigt und musste zum Optiker gebracht werden, an der Stirn traten neben kleinen Schürfungen einige Schwellungen auf. Hinzu kamen Kopfschmerzen. Der Tritt wurde von etlichen ZeugInnen und auch von Polizeibeamten beobachtet. Währenddessen wurden um mich herum weitere Personen von Polizei- und Justizbeamten geschlagen und geschubst.
Danach wurde ich von zwei Justizbediensteten an der Schulter über den Flur und die Treppen runtergeschleift (nicht getragen). Danach stand ich länger im Ausgang, weil ich die Herausgabe meiner verwahrten Gegenstände einforderte. Währenddessen wurde weitere Personen aus dem Landgericht geworfen, wobei mehrfach grobe Gewalt ausgeübt wurde. Haupt-Gewalttäter war weiter die Person, die mich getreten hatte. Sie wurde also von den Dienstvorgesetzten nicht aus dem Verkehr gezogen, sondern im Gegenteil angewiesen, die besonders gewalttätigen Tätigkeiten auszuführen.
Nach einiger Zeit sah ich den Präsidenten des Landgerichts auch dort stehen und fragte ihn, ob er die Vorgänge hier richtig findet. Das bejahte er.

Nach alledem muss ich davon ausgehen, dass ich die Gerichtsgebäude in Gießen nicht mehr gefahrfrei betreten kann, sondern damit rechnen muss, von einzelnen gewalttätigen Polizei- oder Justizbeamten oder gar von einem aus ihnen bestehenden gewalttätigen Mob angegriffen zu werden.

Bericht einer Betroffenen
Ich war gestern auch vor dem Gerichtssaal anwesend, als der Tumult losging. Nachdem die ersten aus dem Gerichtssaal entfernt (rausgetragen kann mensch dazu nicht sagen) worden waren, stand ich neben einem Menschen, dem beim Vorrübergehen eines Zivilpolizisten der OPE (Operative Einheit) der Bulle in den Magen boxte. Ich bin ohne groß darüber nachzudenken zwischen die beiden gegangen, um eine weitere Eskalation zu verhindern. Das ging aber nicht mehr. Der selbe Polizist holte noch mal aus, boxte zu und traf mich in den Bauch. Dabei habe ich mir eine Prellung zugezogen (ärztliches Attest liegt vor!). Anschließend griff mich dieser Polizist an meinem linken Arm und versuchte mich nach links wegzuziehen. Das gelang aber nicht, da sein Kollege (auch von der OPE) mich am rechten Handgelenk festhielt und zur anderen Seite zog. Am linken Arm habe ich davon ein deutlich erkennbares Hämatom (auch ärztlich bescheinigt!). Mir wurde gedroht, ein Verfahren zu bekommen weil ich bei der „Ausübung der Pflicht von Staatsbeamten“ eingegriffen hätte, da ich nicht weggegangen war. Das war aber durch das in zwei Richtungen ziehen der Beamten nicht möglich.
Anschließend wurde ich wie viele andere aus dem Gerichtsgebäude gezerrt und geschubst. Ich hatte keine Wahl, ob ich friedlich gehen wollte oder nicht. Einen Aktivisten zerrten zwei Beamte durch den Flur, die Treppen runter auf die Strasse. Dabei hielten sie ihn an den Armen. Er schleifte mit dem Po über den Boden und schlug so auf jeder Treppenstufe auf.

  • Download dieser Presseinfo und Berichte als zweiseitiges PDF
  • Pressetest rechts: Gießener Allgemeine, 3.3.2005 (S. 42)
  • Die Urteile dieses Prozesses in erster und zweiter Instanz hier ...

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