Herrschaft

HIRNSTUPSER - NACHDENKTEXTE ZUM AKTUELLEN ZEITGESCHEHEN

Hinstupser-Filme zu Justiz, Polizei und dem Umgang mit Repression


1. Übersicht der Hirnstupser-Textbeiträge - thematisch gegliedert
2. Übersicht aller Hirnstupser-Filmclips - thematisch gegliedert
3. Hirnstupser-Filme zu aktuellen politischen Fragen
4. Hirnstupser-Filme zu Umweltfragen
5. Hirnstupser-Filme zu kreativen Aktionsformen und dem Streit darum
6. Hirnstupser-Filme zu Umwelt-, Klima- und Verkehrswende-Proteststrategien
7. Hirnstupser-Filme zu Organisierung und Strategien politischer Bewegungen
8. Hinstupser-Filme zu Justiz, Polizei und dem Umgang mit Repression
9. Hirnstupser spezial: Filmclips zu "Danni bleibt! Keine A49!"
10. Hirnstupser spezial: Ella - der Prozess (Berufung)
11. Hirnstupser spezial: Filmclips zu Demokratie und Herrschaftsfreiheit
12. Hirnstupser spezial: Der Diskurs - Blicke in die Tiefen von Macht und Beeinflussung
13. Hirnstupser spezial: Filmclips zu vereinfachten Welterklärungen
14. Die weiteren Hirnstupser-Filme (u.a. zu sozialen Themen und Herrschaftstheorie)
15. Hirnstupser-Filme zu Coronazeiten und -themen

Top-Richter beschimpft Klimaschützer*innen: "Politchaoten, die Ordnung zersetzen wollen"
Vor über einem Jahr sorgte Richter Harald Wack, an seinem Wohnort nördlich von Gießen für die FDP aktiv, mit autofreundlichen Entscheidungen für Wirbel: Er verbot der Stadt Gießen, den Autos Platz wegzunehmen für Fahrradstraßen - und untersagte dann auch noch eine Demo dagegen. Jetzt benannte er in einer öffentliche Rede die Gründe dafür: "Diesen Politchaoten geht es nicht um den Klimaschutz, sondern um die Zersetzung der gesellschaftlichen Ordnung." In de gleichen Rede sicherte er der NPD hingegen Grundrechte zu. Für seinen Auftritt kassierte Wack etliche Strafanzeigen - und stellte dann nochmal öffentlich klar: Mit dem Satz hätte er seine Neutralitätspflicht nicht verletzt. Nee, is klar ... Justiz ist ein Paralleluniversum. ++ wack.siehe.website


Würfeln vor Gericht: Landesgrenze entscheidet. Abseilaktionen - mal Nötigung, mal nicht
Das war entlarvend: Rund um Bremen führten zum Auftakt der Landesverkehrsminister*innenkonferenz im April 2021 fünf Abseilaktionen an Autobahnbrücken und -schildern nicht nur zu gut sichtbaren Protestnoten, sondern in allen Fällen zu Staus, die allerdings von der Polizei veranlasst wurden, um die Proteste zu beenden. Die Kletterleute blockierten die Straße nämlich gar nicht - dafür hingen sie viel zu hoch (immer über die Unterkante der (Schilder-)Brücken. Gestoppt wurde der Verkehr, um die Meinungsäußerungen zu beenden. Danach erfüllte die Justiz ihren Auftrag, unbequeme Meinungen zu verfolgen - jedenfalls in Niedersachen. Da einige der Aktionen aber auf Bremer Gebiet stattfanden, blieben diese von der Strafverfolgung wegen Nötigung verschont. Denn auf Bremer Gebiet gilt es nicht als Nötigung, was in Niedersachsen eine solche sein soll. Das Verfahren vor dem Amtsgericht Achim zeigte aber noch eine Menge anderer Seltsamkeiten, die vor allem klar machen: Da steht irgendwas in den Gesetzen, aber Rechtsprechung ist eher so etwas wie Würfeln. ++ autobahn.siehe.website ++ welt-ohne-strafe.siehe.website


Schon wieder: Rechtsbeutung auf 4 Rädern - Justiz als Bollwerk von Kapitalinteressen
Zwei aktuelle Gerichtsverfahren sind Anlass für diesen Hirnstupser, denn sie zeigen erneut, wie Gerichte das Recht beugen, um Kapitalinteressen selbst den Grundrechten vorzuziehen. Anlass sind mal wieder Demonstrationen gegen den überbordenden Autoverkehr und die Verkehrspolitik, die wortwörtlich über Leichen geht, dabei die Landschaft versiegelt, Menschen verdrängt und den Klimawandel vorantreibt. Wer dagegen aufbegehrt, wird von der Justiz gestoppt, denn die Robenträgis stilisieren ständig das Autofahren zum höchstens Grundrecht - wichtiger als körperliche Unversehrtheit und das Versammlungsrecht. ++ verkehrswende.siehe.website ++ justiz.siehe.website


Politische Justiz: Pro Macht und Kapital (aufgezeigt an zwei Beispielfällen)
Dass die Justiz weder neutral noch unabhängig ist, lässt sich schon an den Ergebnissen ablesen - zum Beispiel, welche Teile der Bevölkerung im Gefängnis sitzen und welche nicht. Aber auch die Abläufe und das im Umgang mit Angeklagten, Zeugis und anderen Nicht-Robenträgis ist immer wieder entlarvend. Wenig diskutiert wird der Umgang mit den Gesetzestexten selbst. Richter*innen gelten nämlich in den Augen der Öffentlichkeit, namentlich auch der Fach- und Tagespresse, als Expertis in Sachen Interpretation der Gesetze. Was sie behaupten, was im Gesetz stehen würde, wird stets geglaubt. Dabei wir nirgendwo Recht so oft gebeugt wie im Gerichtssaal. Das geltende Recht, ohnehin schon ein Bollwerk für Macht und Kapital, wird ständig uminterpretiert bis komplett falsch wiedergegeben. Recht sprechen und Recht brechen gehen in einem Atemzug - kraft der Stellung der Richtenden. Hirnstupser zeigt das an zwei Fallbeispielen. ++ justiz.siehe.website


Rechtsschutz nur für "guten" Protest - wie Justiz und Politik Stimmungen anheizen
Das ist ja eine interessante Situation: Illegale Blockaden auf Autobahnen, viele "Unbeteiligte" (diesmal wirklich) im Stau - und plötzlich gar keine Kritik an der Aktionsform. Die größten Hetzer wie der bayerische Rechtspopulist Aiwanger machen diesmal sogar mit. Was sind die Parameter einer derart gegensätzlichen Bewertung fast identischer Protestformen? Die Antwort liegt auf der Hand: Protest, der ökonomische Eigeninteressen erkämpfen will, ist im real-existierenden Kapitalismus "gut". Protest, der Allgemeininteressen verwirklichen will, hingegen so etwas Ähnliches wie Terrorismus. In der Welt der Parteiprogramme und Umfragen dominieren gute Vorsätze, in der Realität herrscht eine reine Ellbogengesellschaft. Dabei wäre eine Entschlossenheit, wie sie Bäuer*innen an den Tag legen (ähnlich ja auch Lokführer*innen, Pilot*innen ...), in dieser Welt sehr förderlich, wenn sie auch für Ziele zu Aktionen führt, die allen nützen. ++ letztegeneration.siehe.website ++ provokante-aktionen.siehe.website


Justiz: Immer noch "Hure des Fürsten" - Wie in und von Gerichten Politik gemacht wird
Georg Büchner nannte die Justiz die "Hure des Fürsten". Diese fraglos sexistische Formulierung (Hure als Stigmatisierung beruftätiger Frauen plus hier noch als Schimpfwort genutzt) sagt in der Sache etwas Richtiges aus - nämlich dass Gerichte nicht unabhängig sind, sondern Teil der Sphäre herrschender Funktions- und Deutungseliten. Die kontrollieren sich nicht gegenseitig, sondern spielen sich die Bälle zu. Die Justiz dient dabei einerseits als Absicherung von Macht gegen Rebellion und Abweichung, andererseits ist sie immer öfter selbst in der Rolle der Machtausübenden. Durch Urteile und Beschlüsse, die Recht umdefinieren und Sanktionen verhängen, agieren sie wie eine Legislative und eine Exekutive. ++ justiz.siehe.website ++ recht.siehe.website


Sechs Monate und mehr für nichts? Verschärfung des § 113 Strafgesetzbuch
Der Paragraph "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" (§ 113 im Strafgesetzbuch) ist vor einigen Jahren verschärft worden. Damit will der Staat absichern, dass seine Exekutivkräfte effizient durchgreifen können und nicht gefährdet werden. Er folgt damit dem (überwiegend erfundenen) Narrativ, dass Polizeikräfte immer häufiger angegriffen werden - dabei übersehend, dass von der Polizei selbst immer mehr Gewalt ausgeht und diese sich dann durch Anzeigen gegen ihre Opfer absichern, was dann in die Statistik als Gewalttat gegen die Polizei eingeht.
Der "Hirnstupser" macht aber auf eine eher unscheinbare, aber gefährliche Veränderung im § 113 StGB aufmerksam. Danach ist auch, wer sich völlig passiv verhält, mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten bedroht, wenn die Person nicht allein ist. Das ist bei politischen Aktionen aber stets der Fall. Welchem Ziel dient diese Verschärfung? Dem Schutz der Polizei wohl eher nicht, weil zwei oder mehr Menschen keine Gefahr darstellen, wenn sie zusammen nur im Weg sitzen, stehen oder sich festhalten. ++ polizei.siehe.website


Polizeiattacke auf justizkritischen Film: Uraufführungsversuch von "Unter Paragraphen II"
Am 12.10.2023 fand ab 17.30 Uhr (Anmeldung) eine Versammlung statt, deren einzige Ausdruckmittel das Zeigen eines Films mit dem Titel „Unter Paragraphen II“ sein sollte. Von Beginn an war ein erhebliches Polizeiaufgebot mit u.a. anwesender Bereitschaftspolizei in Stärke von knapp 50 Uniformierten sowie von Führungskräften aus Landgericht und Staatsanwaltschaft vor. Fünf Minuten nach Beginn der Filmvorführung wurde diese gewaltsam unterbrochen und die Ausdrucksmittel der Versammlung (Beamer und Laptop) beschlagnahmt. Zudem wurden der Versammlungsleiter und der nur als einfacher Versammlungsteilnehmer anwesende Filmemacher aus der Versammlung ausgeschlossen und, trotz schon vor Ort erfolgter Personalienfeststellung, verhaftet. Sie wurden ca. 4 Stunden festgehalten, ohne dass dafür eine Begründung erkennbar war – außer dem unausgesprochenen Ziel, die Durchführung der unerwünschten, weil justizkritischen Veranstaltung zu verhindern (was auch gelang). ++ Film und weitere Infos unter unterparagraphen.siehe.website


Nur Egoismus rechtfertigt Straftaten!? Krasser Beschluss des OLG Celle
Der Staat wetzt weiter die Messer gegen politischen Protest. Am 29.7.2022 hat das Oberlandesgericht Celle einen Beschluss gefällt, der es in sich hat: Politische Motive (z.B. Eintreten für Klimaschutz, Flüchtlinge usw.) scheiden als Rechtfertigungsgründe aus. Egoistische Ziele (z.B. Profitgier) werden vom OLG Celle nicht benannt - dafür darf mensch offenbar Straftaten begehen (passiert ja auch laufend): Auszüge aus dem Beschluss (Az. 2 Ss 91/22):
"Niemand ist berechtigt, in die Rechte anderer einzugreifen, um auf diese Weise die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit zu erregen und eigenen Auffassungen Geltung zu verschaffen (vgl. BGHSt 23, 46, Rn 16; LK-Rönnau, Vor § 32 Rn 142; S/S-Lenckner/Perron, § 34 Rn 41a; jeweils m.w.N.). Dies ergibt sich bereits aus Art. 20 Abs.4 GG. Denn durch die Beschränkung des Rechts zum Widerstand auf eine Situation, in der die grundgesetzliche Ordnung der Bundesrepublik im Ganzen bedroht ist, besteht im Umkehrschluss eine Friedenspflicht zu allen anderen Zeiten. ...
Würde die Rechtsordnung insoweit einen Rechtfertigungsgrund akzeptieren, der allein auf der Überzeugung des Handelnden von der Überlegenheit seiner eigenen Ansicht beruht, so liefe dies auf eine grundsätzliche Legalisierung von Straftaten zur Erreichung politischer Ziele hinaus, wodurch eine Selbstaufgabe von Demokratie und Rechtsfrieden durch die Rechtsordnung selbst verbunden wäre und die mit den Grundsätzen der freiheitlichen demokratischen Rechtsordnung schlechthin unverträglich ist." ++ das ganze Urteil
Da fällt mir Art. 20 Absatz 4 Grundgesetz ein: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."


Aus der Reihe "Provokante Aktionen" Nr. 3: Kreativer Umgang mit Polizei und Justiz
Wer mit direkten Aktionen auf provokante, aufmerksamkeitserzeugende Art in die gesellschaftlichen Abläufe eingreift, wird mit denen in Konflikt geraten, die das Bestehende konservieren wollen: Polizei und Justiz, die willigen Vollstrecker*innen der Interessen derer, die von der Lage der Dinge profitieren in Form von Macht und Geld. Wie damit umgehen? Der Hirnstupser macht klar: Sich vor Repression schützen ist wichtig, sie kann aber auch genutzt werden, um die Aktion noch wirksamer zu machen.
Tipps für Gerichtsverfahren: prozesstipps.siehe.website und laienverteidigung.siehe.website


Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs - ideologisch motivierte Dauer-Rechtsbeugung
Demoverbote auf (großen) Straßen und harte Nötigungs-Verurteilungen wegen Aktionen auf (großen) Straßen werden regelmäßig damit begründet, dass es ein Grundrecht auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gäbe. Zum einen ist das frei erfunden, zum anderen gibt es keine einzige Quelle, aus der abgeleitet werden könnte, dass mit "Verkehr" nur der Autoverkehr gemeint ist. Ganz im Gegenteil: Autos gefährden die Sicherheit und Leichtigkeit all des anderen Verkehrs. Statt ihnen Sonderrechte einzuräumen, wäre eher das Verbot des MIV die logische Folge, einen sicheren und leichten Verkehr sichern zu wollen.


Jede Störung ist eine Nötigung! Justiz als Bollwerk des Weiter-so
Klimaschutz, Verkehrswende, Artenschutz - die Probleme werden immer drängender, aber Staat und Kapital versuchen mit allen Tricks, ein Ende der Ausbeutung von Mensch und Natur hinauszuzögern. Wie immer, bildet die Justiz dabei ein wichtiges Bollwerk, in dem sie alle bestraft, die sich nicht an die Regeln halten. Da kann die Welt untergehen, da können viele, viele Menschen sterben oder zur Flucht gezwungen werden, Arten aussterben und Überflutungen das Leben zur Gefahr machen: Das Recht auf Profite, auf Ausbeutung, auf schnelles Autofahren überall usw. muss erhalten bleiben. Wer Kritik hat, soll irgendwo unbemerkt herumstehen - mehr nicht. Der Hirnstupser stellt an Beispiel dar, wie die Justiz zurzeit Proteste einzuschüchtern versucht und Rechtsbeugung dabei zur alltäglichen Waffe wird. Der Leitspruch stammt dabei vom Oberlandesgericht Celle, die aus dem Widerstandsparagraphen im Grundgesetz ableiten, das es kein Widerstandsrecht gibt. Wie die das schaffen: Lest selbst ...
umwelt-und-macht.siehe.website ++ recht.siehe.website ++ noetigung.siehe.website


Justiz - Garant von Privilegien und Weiter-so: Repressives Vorgehen gegen politisch Aktive
Recht hat einen guten Ruf - für Rechtstaatlichkeit werden Kriege geführt, für Recht und Ordnung Zigtausende Menschen eingesperrt, überwacht und kontrolliert. Dabei spielt die Justiz mit ihrem Beharren auf die Allmacht der Gesetze und ihre eigene Definitionsmacht über deren Sinngehalt und Wirkungsweise eine verheerende Rolle in der Gesellschaft. Sie sichert ab, dass Privilegien erhalten bleiben und die Interessen von Staat und Kapital weiter gelten. In der Praxis spielen sie damit nicht nur eine konservierende Rolle, sondern entwickeln die Instrumente des Rechts sogar selbstständig weiter, um das Weiter-so besser verteidigen zu können (juristisch wäre das eigentlich Rechtsbeugung - aber auch da definiert die Justiz selbst, ob sie das tut). Der "Hirnstupser" stellt das an zwei Fallbeispielen im politischen Protest dar: Dem sogenannten Aktionsschwarzfahren, wo Menschen ohne Fahrschein unterwegs sind und das auch offen zeigen, um z.B. für den Nulltarif zu werben. Sie "erschleichen" damit nicht mehr - aber Gericht definieren den Paragraphen 265a StGB einfach um. Der andere Fall ist gerade in aller Munde: Nötigung (§ 240 StGB). Er wird immer mehr zum generellen Totschlag jeden politischen Protest über das Sandkastenformat hinaus.
recht.siehe.website ++ noetigung.siehe.website ++ schwarzstrafen.siehe.website


Fiese Tricks von Polizei und Justiz
Dieser Beitrag soll zum einen die Hirnstupser-Serie wieder beleben, in dem die erzwungene Unterbrechung noch einmal in einem Zusammenhang thematisiert wird. Die benannten Beispiele sind nur wenige ausgewählte. Was Polizei, Justiz und manch andere Behörden sich ausdenken, wenn sie aus eigenem Antrieb oder durch Druck aus der Politik Personen, Gruppen oder Organisationen fertig machen sollen, ist schon hanebüchen. Es zeigt sich, was immer schon galt: Die Stärke des Rechts ist das gleiche wie das Recht des Stärkere. Denn der Stärkere schafft das Recht und legt es aus (siehe recht.siehe.website).
Eine Ton-Bilder-Schau mit genaueren Darstellungen der fiesen Tricks findet Ihr unter youtu.be/-N8sRA0ITPk - die ganzen Infos, Dokumente usw. unter fiese-tricks.siehe.website.


Legal, illegal, scheißegal? Logik und Ursprung von Recht und Gesetz
Ist "legal" ein Qualität? Und wäre "illegal" entsprechend ein Hinweis auf etwas, was nicht gut ist? Um das einschätzen zu können, braucht es einen Blick auf Entstehungsgeschichte von und Interessen hinter Gesetzen und Verordnungen. Dann zeigt sich ziemlich schnell, dass sie ein Abbild der heute und vor allem auch der früher herrschenden Verhältnisse sind. Sie wirken prinzipiell strukturkonservativ. Wer Gesellschaft weiterentwickeln will, muss sehr oft Gesetze übertreten, wird dann bestraft - aber posthum oft geehrt. ++ Themenseite dazu


Sonderseiten: Fiese Tricks von Polizei und Justiz ++ Der Fall "Ella"

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