Stiftung Freiräume

6 MONATE HAFT: JUSTIZ, POLIZEI UND UNI IM DIENSTE DER AGRO-GENTECHNIK

Die ersten Prozesse: Gegen einen Journalisten - und gegen Zuschauer*innen


1. Einleitung
2. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Gießen
3. Es geht los: Gerichtsprozess gegen FeldbefreierInnen
4. Die ersten Prozesse: Gegen einen Journalisten - und gegen Zuschauer*innen
5. Vor der ersten Instanz: Aktionsmonat April 2008
6. Aktionen vor und rund um die erste Instanz
7. Dann doch eine erste Instanz
8. Erste Instanz: Die erste Seite des Urteils
9. Beschreibung des Versuchsfeldes
10. Tatablauf und Schadenshöhe
11. Rettet die Straftäter in Uniform
12. Im Prozess verboten, im Urteil aber untersucht: § 34 StGB
13. Raus ... die nachträgliche Erfindung von Gründen für den Angeklagten-Rauswurf
14. Und nun?
15. Wer es ganz genau wissen will
16. Beweisanträge (in 1. Instanz verboten, in 2. Instanz eingebracht)
17. 2. Instanz, mündliches Urteil (Abschrift): Der Geist ist aus der Flasche!
18. Zweite Instanz: Der Beginn des Urteils
19. Beschreibung des Versuchsfeldes
20. Tatablauf und Schadenshöhe
21. Skandalöser Versuchsablauf festgestellt ... na und?
22. Die Polizeitaktik
23. Motive der Angeklagten
24. Zur Rechtfertigung: Handlung ungeeignet, da Feldbefreiungen auch nichts (mehr?) nützen
25. Die Konsequenz: Volle Härte des Strafgesetzbuches
26. Demo am Tag des Urteils - und mehr Proteste
27. Lohnenswert anders: Freisprüche in Frankreich
28. Grundsätzliche Rechtsverstöße und verfassungsrechtliche Fragen

Unglaublich, aber wahr. Die Polizei hat die Uni-Leitung belabert, auch gegen einen unerwünschten Journalisten Strafantrag zu stellen. Den hatte die Polizei bereits am Tag der Aktion zu verscheuchen versucht - per Platzverweis & Co. Offenbar sollte außer den gleichgeschalteten Medien aus dem Hessenlande niemand etwas mitbekommen von allem. Der Journalist wehrte sich aber vor Ort gegen die Polizeistaatsmethoden und blieb. Die Polizei war sauer und jetzt kam die Quittung von den verfolgungswahnsinnigen Staatsanwälten und Richtern aus Gießen: Ein Strafbefehl.



Auszug aus dem Strafbefehl. Der wird bereits von einem Richter (ohne Verfahren) auf Antrag der Staatsanwaltschaft verhängt.


  • Hinweis: In Sachen Gengerstenfeld sind unabhängige Journalisten wohl insgesamt nicht gern gesehen. Auch 2007 wurde ein Journalist sofort verhaftet, als er beim Feld vorschaute. Sein Vergehen: Fotos von der Straße aus. Mehr ...

Zwei am Rande der Aktion mit eigenen Aktivitäten Beteiligte erhielten "nur" Strafbefehle über Tagessätze.

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