Stiftung Freiräume

IM NAMEN DES KAPITALS: URTEIL IM PROZESS GEGEN FELDBEFREIERINNEN (4.9.08)

Und nun?


1. Einleitung
2. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Gießen
3. Es geht los: Gerichtsprozess gegen FeldbefreierInnen
4. Die ersten Prozesse: Gegen einen Journalisten - und gegen Zuschauer*innen
5. Vor der ersten Instanz: Aktionsmonat April 2008
6. Aktionen vor und rund um die erste Instanz
7. Dann doch eine erste Instanz
8. Erste Instanz: Die erste Seite des Urteils
9. Beschreibung des Versuchsfeldes
10. Tatablauf und Schadenshöhe
11. Rettet die Straftäter in Uniform
12. Im Prozess verboten, im Urteil aber untersucht: § 34 StGB
13. Raus ... die nachträgliche Erfindung von Gründen für den Angeklagten-Rauswurf
14. Und nun?
15. Wer es ganz genau wissen will
16. Beweisanträge (in 1. Instanz verboten, in 2. Instanz eingebracht)
17. 2. Instanz, mündliches Urteil (Abschrift): Der Geist ist aus der Flasche!
18. Zweite Instanz: Der Beginn des Urteils
19. Beschreibung des Versuchsfeldes
20. Tatablauf und Schadenshöhe
21. Skandalöser Versuchsablauf festgestellt ... na und?
22. Die Polizeitaktik
23. Motive der Angeklagten
24. Zur Rechtfertigung: Handlung ungeeignet, da Feldbefreiungen auch nichts (mehr?) nützen
25. Die Konsequenz: Volle Härte des Strafgesetzbuches
26. Demo am Tag des Urteils - und mehr Proteste
27. Lohnenswert anders: Freisprüche in Frankreich
28. Grundsätzliche Rechtsverstöße und verfassungsrechtliche Fragen

Die Menge an Rechtsfehlern durch Richter Oehm, immer Vizepräsident am Amtsgericht und Anwärter auf einen Posten am Staatsgerichtshof ist beachtlich. Sein Urteil ist der Versuch, zu retten, was zu retten ist. Der kaltschnäuzige Regent des Gerichtssaales lässt mit seinem Urteil keinen Zweifel daran, dass auch er weiß: Er hat Recht gebeugt - und zwar so krass, dass selbst die politisch meist willfährigen Strafsenate des Oberlandesgerichts keine Sicherheit mehr bieten würden, das Urteil passieren zu lassen.


Aus dem Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 4.9.2008


Und was passiert da? Unglaubliches ... die Staatsanwaltschaft legte noch am Tag der Verurteilung Berufung ein. Warum tat sie das? Sie hat keinen Grund, mit dem Urteil unzufrieden zu sein, denn ihren Vorschlag für die Bestrafung hat Richter Oehm exakt übernommen. Im Gerichtsprotokoll des letzten Verhandlungstages ist der Strafantrag der Staatsanwältin festgehalten:


Gerichtsprotokoll vom 4.9.2008 (S. 11)


Was also will sie mit der Berufung? Einzig erkennbarer Grund bleibt: Oehm schützen vor einer Revision, dem autoritären Karriererichter auf die Finger hauen könnte. Denn wenn Angeklagte in Revision gehen, um Oehms Rechtsbeugungen anzugreifen, und die Staatsanwaltschaft Berufung einlegt, dann kommt es zur Berufung. Das weiß auch die Staatsanwaltschaft. Seit Jahren arbeitet sie systematisch daran, Strafvereitelung im Amt und Rechtsbeugung zu betreiben und zu vertuschen. Jetzt sollen die Rechtsbeugungen des Richters Oehm gedeckt werden. Welch eine widerliche kriminelle Vereinigung in Robe ... wird der Rechtsbrecher ungeschoren davonkommen und vielleicht sogar noch weiter Karriere machen? Er ist bereits Anwärter auf den Staatsgerichtshof in Hessen - auf Vorschlag von CDU und FDP.
Will diese Staatsanwaltschaft dann zur unvermeidbaren Berufung wieder antreten? Was wird dann vor dem Landgericht geschehen, wo auch in den vergangenen Jahren Recht gebeugt wurde bis zum Abwinken? Fragen über Fragen, der neue Gießener Justizthriller läuft ...

Ganz nebenbei verstößt die Staatsanwaltschaft auch hier mal wieder gegen geltendes Recht:

Aus den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)
147: Rechtsmittel des Staatsanwalts

(1) Der Staatsanwalt soll ein Rechtsmittel nur einlegen, wenn wesentliche Belange der Allgemeinheit oder der am Verfahren beteiligten Personen es gebieten und wenn das Rechtsmittel aussichtsreich ist. Entspricht eine Entscheidung der Sachlage, so kann sie in der Regel auch dann unangefochten bleiben, wenn eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden ist. Zur Nachprüfung des Strafmaßes ist ein Rechtsmittel nur einzulegen, wenn die Strafe in einem offensichtlichen Missverhältnis zu der Schwere der Tat steht. Die Tatsache allein, dass ein anderer Beteiligter ein Rechtsmittel eingelegt hat, ist für den Staatsanwalt kein hinreichender Grund, das Urteil ebenfalls anzufechten. ...

148: Vorsorgliche Einlegung von Rechtsmitteln
(1) Nur ausnahmsweise soll ein Rechtsmittel lediglich vorsorglich eingelegt werden. Dies kann in Betracht kommen, wenn es geboten erscheint, die Entschließung der vorgesetzten Behörde herbeizuführen oder wenn das Verfahren eine Behörde besonders berührt und ihr Gelegenheit gegeben werden soll, sich zur Durchführung des Rechtsmittels zu äußern. ...

Fiese Tricks von Polizei und Justiz
Die Skandale in Gießen sind kein Einzelfall. Gießen wird auch kein Einzelfall sein - aber hier sind die Skandale seit Jahren genau untersucht worden. Wer mehr nachlesen will, hat mehrere Möglichkeiten:

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