Stiftung Freiräume

Ö-PUNKTE 1/1998

Schutz vor Elektrosmog


1. VerbraucherInnenpolitik/Umweltrecht
2. Umweltrecht: Bayerische Bürgerinis gegen Elektrosmog
3. Altes Gift in neuen Spanplatten
4. Schutz vor Elektrosmog
5. Trinkwasser-Richtlinie: EU-Einigung erzielt
6. Elbvertiefung
7. FFH-Richtlinie der EU - ein Segen für den Deutschen Naturschutz?
8. Bodenschutzgesetz
9. Bundesnaturschutzgesetz
10. Umweltgesetzbuch

Der BUND Arbeitskreis Immissionsschutz hat 14 Forderungen an Politik und Wirtschaft erhoben und näher begründet. Die vollständig ausformulierten Forderungen sowie Beiträge zu weiteren relevanten Themen zu Elektrosmog, elektromagnetischen Feldern und ihren Auswirkungen auf die Gesundheit finden sich im neuen BUNDhintergrund.

1. Moratorium für neue Sendeanlagen und Wohnbauten unter Hochspannungsleitungen, bis erhärtete Kenntnisse vorliegen. Neue Technologien dürfen erst genutzt werden, wenn ihre Unschädlichkeit von den Betreibern nachgewiesen ist.

2. Immissionswerte zum Schutz und zur Vorsorge vor nicht-thermischen Wirkungen: Grenzwerte müssen den jeweils neuesten Erkenntnissen angepaßt werden und sich an besonders schutzbedürftigen Gruppen, etwa Kindern, orientieren.

3. Berücksichtigung des gesamten Wirkungskomplexes: Bei der Grenzwertableitung muß der Mensch als biologisches System und nicht (wie bisher) als bloß physikalisches Gebilde betrachtet werden.

4. Berücksichtigung aller Schutzgüter, d.h. auch Tiere, Pflanzen und Ökosysteme müssen geschützt werden.

5. Einrichtung von Schutzbereichen gerade für empfindliche Personengruppen: Nötig ist auch eine entsprechende Änderung im Baugesetzbuch (Bauverbot unter Hochspannungsleitungen).

6. Verschlechterungsverbot für Emissionen und Immissionen: Maßstab muß die natürliche Feldstärke, nicht die zivilisatorische Grundbelastung sein.

7. Generelles Minimierungs- und Optimierungsgebot für alle Geräte und Anlagen, die Elektrosmog verursachen.

8. Aufstellung von Emissions- und lmmissionskatastern: Diese würden einen flächendeckenden Überblick über alle Gefahrenquellen bieten.

9. Informations- und Kennzeichnungspflichten: Wer elektromagnetischen Feldern ausgesetzt ist, muß über Dauer, Stärke und Art der Belastung informiert werden.

10. Planfeststellungs- und Genehmigungsvoraussetzungen: Anlagen und Einrichtungen, die Elektrosmog abstrahlen, müssen unter Einbeziehung der Öffentlichkeit per Verfahren planfestgestellt/genehmigt werden. Die Umweltverträglichkeitsprüfung muß per Gesetz vorgeschrieben sein (§ 3 UVPG).

11. Befristung von Genehmigungen: So sind periodische Sicherheitsüberprüfungen und eventuelle Nachrüstungen gewährleistet.

12. Umkehr der Beweislast: Nötig ist ein Prüfverfahren wie im Chemikalienrecht. Maßstab dürfen nicht allein ªnachgewiesene´ Wirkungen sein.

13. Neue Risikokommunikation: Jede Standardsetzung oder Normierung zum Umweltschutz ist Ergebnis einer politischen Abwägung, viele gesellschaftlich relevante Gruppen werden daran zu wenig beteiligt. Deshalb sollte ein "Rat zur Evaluierung von Umweltrisiken" installiert werden.

14. Einrichtung eines Forschungsrats zur Untersuchung von Elektrosmog, und zwar interdisziplinär und unabhängig.

Der BUND-Hintergrund "Elektromagnetische Felder" (35 S.) kostet fünf Mark. Er ist bestellbar im BUNDladen, Im Rheingarten 7, 53225 Bonn Tel.: (0228)464271, Fax: (0228)464418.

Themenredaktion "Umweltrecht"

Gibt es leider nicht mehr. Sie wäre aber für einen Basisgruppen-Infodienst sehr, sehr wichtig.
Zusammenstellung: J. Hartje.

Zeitschriftenschau
KGV-Rundbrief 3+4/97
Genehmigung einer Holzverbrennungsanlage (S. 2-4)
BUND-Anforderungen und weitere Infos zur IVU-Richtlinie (S. 5-15)

Deutschland-Rundbrief 11/97:
Vorschläge zur Weiterentwicklung der UVP (S. 14-15)

Umwelt- und Planungsrecht (1/98)
Die Bestimmung der Ortsüblichkeit nach §906 BGB
Gemeinschaftrechtliche Aspekte beim Ausbau transeuropäischer Verkehrsnetze

Zeitschrift für Umweltrecht (6/97)
Immissionsschutzrecht: Wesentliche Änderungen von Industrieanlagen
Europäisches Umweltrecht: Das "hohe Schutzniveau" für die Umwelt im EG-Vertrag ? industrielle Norm oder politische Vorgabe
Naturschutz und Baurecht: Neue Entwicklungen der Rechtsprechung zur Eingriffsregelung

Natur und Recht (12/97)
Klagemöglichkeiten der Naturschutzverbände auf dem Gebiet der Verkehrswegeplanung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts
Der vernünftige Grund im Tierschutzgesetz
Nachhaltigkeit ein neues Leitbild für die kommunale Flächennutzungsplanung. Was bringt das novellierte Baugesetzbuch?

ZAU - Zeitschrift für angewandte Umweltforschung (2/97)
Beschleunigung, Deregulierung, Privatisierung: Modernisierung des Umweltrechts oder symbolische Standortpolitik

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