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SCHUTZ VOR PFÄNDUNGEN UND SCHULDENEINTREIBUNG

Schutz vor Vollstrecker*innen


Schutz vor Vollstrecker*innen · Pfändungsschutz · Bericht einer PC-Pfändung

Es gibt einen Pfändungsschutz. Der bewirkt, dass mensch nicht ganz ohne Geld dastehen muss. Wer nur wenig Geld hat und monatlich unter ca. 1130 Euro erhält, muss keine Rechnungen bezahlen, Forderungen begleichen usw. Das ist natürlich trotzdem manchmal sinnvoll, zum Beispiel bei freien Vereinbarungen unter Freund*innen oder wenn andere Gründe dafür sprechen. Aber mensch MUSS es halt nicht.
Forderungen wegen erhöhtem Fahrpreis (Schwarzfahren), Gebühren, Gerichtskosten - das läuft dann alles ins Leere. Erzwingen können die sogenannten Gläubiger*innen aber eine gerichtliche Vermögensauskunft. Wer da schummelt, macht sich strafbar.

Aus der Gießener Allgemeine, 15.9.2007 (Internet)
Die Mitarbeiter, die Außenstände für die Kreiskasse und als Dienstleister für weitere Einrichtungen beitreiben, arbeiten kostendeckend.
Rund 12 600 Vollstreckungsaufträge sind es per anno mit einem Volumen von 12,3 Millionen Euro, Tendenz steigend. Für die Mitarbeiter angesichts unveränderter Personalsituation eine Herausforderung. Jeder Vollstreckungsbeamte bringt per anno 517 000 Euro bei, und wenn der Kreis im Auftrag von GEZ, den Kreisgemeinden oder der IHK unterwegs ist, bringt das ebenfalls Geld: Zwischen fünf und zehn Prozent der Auftragssumme, bei den kreisangehörigen Kommunen allerdings maximal 50 Euro je Vollzug. Die Kreistagsabgeordneten vernahmen es mit Wohlwollen, dass da von einem hochmotivierten Team augenscheinlich gute Arbeit geleistet wird.


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