Herrschaft

IM NAMEN DES KAPITALS: URTEIL IM PROZESS GEGEN FELDBEFREIERINNEN (4.9.08)

Tatablauf und Schadenshöhe


1. Einleitung
2. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Gießen
3. Es geht los: Gerichtsprozess gegen FeldbefreierInnen
4. Die ersten Prozesse: Gegen einen Journalisten - und gegen Zuschauer*innen
5. Vor der ersten Instanz: Aktionsmonat April 2008
6. Aktionen vor und rund um die erste Instanz
7. Dann doch eine erste Instanz
8. Erste Instanz: Die erste Seite des Urteils
9. Beschreibung des Versuchsfeldes
10. Tatablauf und Schadenshöhe
11. Rettet die Straftäter in Uniform
12. Im Prozess verboten, im Urteil aber untersucht: § 34 StGB
13. Raus ... die nachträgliche Erfindung von Gründen für den Angeklagten-Rauswurf
14. Und nun?
15. Wer es ganz genau wissen will
16. Beweisanträge (in 1. Instanz verboten, in 2. Instanz eingebracht)
17. 2. Instanz, mündliches Urteil (Abschrift): Der Geist ist aus der Flasche!
18. Zweite Instanz: Der Beginn des Urteils
19. Beschreibung des Versuchsfeldes
20. Tatablauf und Schadenshöhe
21. Skandalöser Versuchsablauf festgestellt ... na und?
22. Die Polizeitaktik
23. Motive der Angeklagten
24. Zur Rechtfertigung: Handlung ungeeignet, da Feldbefreiungen auch nichts (mehr?) nützen
25. Die Konsequenz: Volle Härte des Strafgesetzbuches
26. Demo am Tag des Urteils - und mehr Proteste
27. Lohnenswert anders: Freisprüche in Frankreich
28. Grundsätzliche Rechtsverstöße und verfassungsrechtliche Fragen

Nun beginnt die Achterbahnfahrt des Urteils. Richter Oehm füllt die durch seine Verhandlungsführung (Frageverbote, Antragsablehnungen, Ausschluss eines Angeklagten) entstandenen Lücken mit freier Phantasie, Vorurteilen und nachträglichen Konstrukten.

Rädelsführer Bergstedt und Umfeld der Projektwerkstatt
Über das Verhältnis der Tatverdächtigen ist im gesamten Prozessverlauf nicht gesprochen worden. Es wäre für das Gericht ein Leichtes gewesen, die weiteren Tatverdächtigten als ZeugInnen zu laden, da deren Verfahren schon endgültig eingestellt waren. Das Gericht verzichtete aber auf eine Sachaufklärung über die Aussagen, ohne aber auf Feststellungen im Urteil dazu zu verzichten. Dort nämlich wird behauptet, dass die Tat im Umfeld der Projektwerkstatt geplant worden und der Angeklagte Bergstedt die Triebfeder der Aktion gewesen sei. Gestützt wird das im Urteil auf Aussagen ausgerechnet der Gießener Polizei und sogar des Staatsschützers, der sogar in diesem Prozess zumindest eine Falschaussage nachweislich beginnt - im Urteil taucht er dennoch von den Polizeizeugen als häufigstes als Quelle auf.



Urteil vom 4.9.2008, S. 13 (oben), S. 24 (darunter) und zweimal auf S. 37 (unten)



Im Gerichtsprotokoll sind keinerlei diesbezügliche Aussagen der Polizei protokolliert. Der erwähnte KOK Birkenstock verweigerte sogar explizit jede Aussage zu Überlegungen im Vorfeld.


Gerichtsprotokoll vom 26.8.2008, S. 7


Über Vorbereitungsaktivitäten und die Aktionsplanung wurde im Verfahren ebenfalls mit keinem Wort gesprochen. Der Fernsehbeitrag des HR gab dazu auch keine Informationen. Dennoch zeigt Richter Oehm auch hier einige Phantasie. Er weiß, dass alles aus dem "Umfeld der Projektwerkstatt" kam und gut vorbereitet war.


Urteil vom 4.9.2008, S. 14 (oben) und S. 25 (unten)


Ja, er fand sogar heraus, dass solche Aktionen auch zukünftig stattfinden sollen. Das mag zwar sein - aber im Prozess wurde darüber nicht gesprochen.


Urteil vom 4.9.2008, S. 26


Motive der Angeklagten
In der Verhandlung durfte über mögliche Motive der Angeklagten nicht gesprochen werden, weil diese ja im Zusammenhang mit der Gentechnik standen - und die war untersagt als Thema. Trotzdem machte Richter Oehm Aussagen über Motive und Aktivitäten der Angeklagten, u.a. auch darüber, dass diese auch heute noch in dem Themenbereich arbeiten. Woher Oehm diese Informationen bezog, ist unklar. Im späteren Urteilstext wertet er diesbezüglich die Fernsehbeiträge des HR aus dem Jahr 2006 aus - krampfhaft versucht Oehm hier die selbstproduzierte Lücke zu füllen. Denn ihm ist klar: Er hätte das klären müssen, wollte aber alle Fragen verbieten. Dass bei Angeklagte auch heute noch in dem Bereich aktiv sind, kann er aber schlecht aus Filmen von 2006 haben. Daher bleiben die Quellen unklar. Zudem hätte der HR-Film als Quelle der Motive des Angeklagten ordnungsgemäß eingeführt werden müssen, d.h. der Angeklagte hätte dazu eine Möglichkeit der Stellungnahme haben müssen. Das geschah nicht. Noch deutlicher gilt das für den anderen Angeklagten Neuhaus. Der wurde im HR-Streifen nicht interviewt - die Motive sind aber im Urteil für beide Angeklagten benannt. Für einen der beiden sind aber alle Angaben von Oehm völlig unklar hinsichtlich der Quelle.



Urteil vom 4.9.2008, S. 13/14 (oben) und S. 35 (unten)


RIchter Oehm tut sich sichtbar schwer, Quellen für die Behauptungen zu Motiven der Angeklagten im Urteil zu benennen. Zum Angeklagten Neuhaus benannt er gar keine Quellen, für den Angeklagten Bergstedt wertet er eine kurze Interviewsequenz aus einer HR-Sendung und eine Erklärung des Angeklagten aus, die diese aus Anlass seines Rauswurfs abgab. So leitet Oehm aus dieser Erklärung ab, dass der Angeklagte wieder zu Feldbefreiungen schreiten würde. Das soll hier nicht dementiert werden, aber aus dem Text der Erklärung geht das nicht hervor. Die Passage im Urteil dazu ist frei erfunden:


Urteil vom 4.9.2008, S. 26

Schadenshöhe und Folgen

Urteil vom 4.9.2008, S. 17


Bei dieser Schadenshöhe kann sich Richter Oehm nur auf die Aussagen der ZeugInnen berufen, die auch in der Verhandlung waren. Alle aber kannten, da sie nicht am Versuch beteiligt waren, die Schadenshöhe nur vom Hörensagen und bezogen sich als Quelle auf den Versuchsleiter Prof. Kogel. Der aber sollte ja nicht geladen werden. Daher verletzte Richter Oehm hier die Regel der Mündlichkeit und der Unmittelbarkeit, d.h. er verzichtete ohne Not auf die Sachaufklärung und stützte sich auf Aussagen vom Hörensagen. Zudem waren die Summen, die den ZeugInnen von Prof. Kogel übermittelt wurden, sehr unterschiedlich. So sagten zwei PolizeibeamtInnen aus, dass ihnen die Summe 500.000 Euro benannt wurde, während die Uni-ZeugInnen von 55.000 Euro sprachen. Eine Sachaufklärung fand nie statt, weil der Zeuge, von dem diese Aussagen stammten, nicht geladen wurde.

Aus der Vernehmung von Susanne Kraus (Wortprotokollierung):

Kraus: "... wir haben versucht, das ein Stück weit herzuleiten. Die 352000 Euro sind ja über vier Jahre dann auch angelegt. Und es gibt wohl in jedem Jahr zwei Fragestellungen wissenschaftlicher Art zu untersuchen und die eine Fragestellung, die kann jetzt aufgrund der Zerstörungen nicht mehr weiter verfolgt werden. Aber da kann ich Ihnen im Detail nichts zu sagen.“
Oehm: „Wurden Ihnen diese Zahlen zugeliefert oder haben Sie diese Zahlen selber errechnet.“
Kraus: „Die hat man mir zugeliefert. Ich habe mit Herrn Kogel telefoniert.“
Oehm: „Das wäre meine nächste Frage. Wie ist denn der Herr Kogel ... er soll, so hat es ein Polizeibeamter ausgesagt, etwas von 400000 bis 500000 Euro Schaden gesagt haben gegenüber der Polizei.“
Kraus: „Da kann ich nichts zu sagen. ..."


Staatsanwältin (zur Formulierung, die Schadenssumme sei großzügig geschätzt): „Großzügig ... ich würde zunächst mal unter großzügig verstehen, es ist eine nach oben vorgenommene Schätzung. Ist dem so?“
Kraus: „Ja also möglicherweise stellt es die Obergrenze dar, diese 20000.“
Staatsanwältin: „Okay. Dann muss ich noch mal fragen ... die Untergrenze?“
Kraus: „Die haben wir nie besprochen. Da kann ich nichts zu sagen.“
Staatsanwältin: „Wer hat Ihnen von den Wissenschaftlern bei der Ermittlung der Schadenssumme geholfen?“
Kraus: „Das ist Herr Prof. Kogel, der Versuchsleiter.“
Staatsanwältin: „Also in diesem Zusammenhang.“
Kraus: „Ja, wir haben telefoniert darüber. Wir hatten ja keine Rechnungen, das hat ja das Ganze erschwert.“


Ganz ähnlich wird die Vernehmung von Kraus im Gerichtsprotokoll wiedergegeben. Außerdem räumt sie ein, dass gar keine Förderungen gestrichen wurden, also kein finanzieller Schaden entstand.


Gerichtsprotokoll vom 26.8.2008, S. 18 f.


Aus der Vernehmung von Dr. Langen (Wortprotokollierung):

Dr. Langen: "... Aber es geht ja um Schäden, sprich um die zusätzlichen Analysen und Arbeitszeiten, die entstanden sind.“
Oehm: „Kann man das irgendwie quantifizieren?“
Langen: „Man kann die Rechnungen natürlich raussuchen, was an zusätzlichen Arbeiten notwendig geworden ist. Aber wie gesagt, ich selber bin ja nicht mit der Durchführung der Versuche betraut.“


Um den Zeugen Prof. Kogel nicht laden zu müssen, behauptete Richter Oehm trotzdem im Urteil, dass die Zeugin Kraus sich auf den Zeugen Dr. Langen berufen hätte bei den Zahlen. Tatsächlich hatte er sie auch gefragt - nur hatte Dr. Langen nicht wie erhofft aus eigenem Wissen benennen können.


Gerichtsprotokoll vom 26.8.2008, S. 19



Urteil vom 4.9.2008, Seite 22 f.


Wie die Wortprotokollierung oben aber zeigt, ist das erfunden. Und Pech für Richter Oehm: Selbst das Protokoll der Gerichtsverhandlung weist eindeutig aus, was auch Dr. Langen gesagt hatte: Prof. Kogel ist die Quelle. Das Urteil von Oehm ist gelogen.



Gerichtsprotokoll vom 29.8.2008, S. 4 und 5 (Bl. 72 und 73 der Gerichtsakte)


Ganz unterschlug Richter Oehm im Urteil, dass sich zwei weitere ZeugInnen zur Schadenshöhe äußerten. Wie Dr. Langen und Kraus hatten auch sie die Summe nur vom Hörensagen. Allerdings war es eine ganz andere Summe - geklärt wurde auch das nie.


Oben: Gerichtsprotokoll vom 26.8.2008, S. 4 (Vernehmung Polizistin Keller - wie sich später herausstellte, meinte sie Prof. Kogel)
Unten: S. 12 (Vernehmung Polizist Koch)


Völlig ohne Bezug zur Beweisaufnahme behauptet Richter Oehm im Urteil, dass zwei Masterarbeiten nicht fertig gestellt werden konnten. Damit sagt er aus, sie seien begonnen, aber nicht vollendet worden. Die entsprechende Information stammt auch hier nur vom Hörensagen des Zeugen Dr. Langen. Die Protokollierung der entsprechenden Vernehmung:

Oehm: „Waren denn schon Masterarbeiten begonnen worden?“
Dr. Langen: „Wie gesagt, die Studenten waren schon – die waren noch nicht angemeldet worden bei der Universität als Thema, aber die Studenten hatten schon auf dem Versuchsfeld gearbeitet, ja.“
Oehm: „Brachte das denn Verzögerungen im Studienabschluss mit sich?“
Dr. Langen: „Das könnten Ihnen die Studenten nur selber sagen. Ich vermute, eher nicht, da wir ja quasi rechtzeitig die Notbremse gezogen haben.“
Oehm: „Ich frage das, weil die Frau Kraus gesagt hatte, zwei Masterarbeiten seien verzögert worden.“
Dr. Langen: „Wie gesagt, da kann ich selber nur vermuten.“


Frau Kraus aber hatte auch nur gesagt, als Staatsanwältin zwei Masterarbeiten erwähnte und fragte, dass das für die Betroffenen konkret bedeutet hätte (Protokollierung):

Kraus: „Da kann ich nichts zu sagen. Das könnte der Herr Kogel oder der Herr Langen sagen.“


Urteil vom 4.9.2008, S. 17


Die Berechnung des Schadens war eine seltsame Mathematik. Die Höhe der Förderung wurde durch die Jahre geteilt, d.h. bei 10 bis 20 Prozent Zerstörung im wichtigsten Bereich in einem Jahr war bei vier Jahren zehn Prozent der Fördersumme Schaden entstanden. Die Förderung wurde allerdings gar nicht reduziert. War die Formel schon seltsam, so verzichtete der Richter auch auf eine Überprüfung der eingesetzten Variablen. Denn die vier Jahre Versuchszeitraum waren im Förderantrag vorgesehen. Danach hätte auch 2008 ausgesät werden müssen. Wurde aber nicht. Dennoch nahm Oehm die vier Jahre an.


Urteil vom 4.9.2008, S. 12


Teil des Schadens war der durchschnittene Zaun. Doch auch hier: Zeugin Kraus kannte die Schadenshöhe nur vom Hörensagen. Errechnet wurde der durch andere Angestellte der Uni. Richter Oehm reichte das trotzdem.


Urteil vom 4.9.2008, S. 23


Mitschriften zur Schadenshöhe

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