Herrschaft

BERUFUNGSVERHANDLUNG ZWEITER ANLAUF: 8. TAG

Anträge zum Anklagepunkt gefährliche Körperverletzung


2. Bericht vom 2. Fair..handlungstag: Mo., 21.03.05
5. Anträge zum Anklagepunkt "Sachbeschädigung an der Gallushalle"
7. Anträge zum Anklagepunkt "veränderte Wahlplakate"
8. 11.4.2005: Berichte vom 6. Verhandlungstag
9. 14.4.2005: Berichte vom 7. Verhörungstag
10. Anträge zum Anklagepunkt gefährliche Körperverletzung
13. Antrag zum Vorwurf Körperverletzung (per Fax am 22.4.2005 an Landgericht)
14. 25.4.2005: Der zehnte Verhandlungstag
15. Anträge zum Hausfriedensbruch (Gail u.a.)
16. 29.4.2005: Berichte vom 11. Verhandlungstag
17. Beweisantrag zum Beleidigungsvorwurf

Die hier dokumentierten Anträge wurden am 18.04.2005 beim 8. Prozesstag im Berufungsverfahren gegen zwei Aktive aus dem Umfeld der Projektwerkstatt gestellt. Sie beziehen sich auf den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung im Zuge eines Tumults rund um einen CDU-Stand im Seltersweg.

Antrag auf Zeugenladung
Hiermit beantrage ich die Ladung des Polizeibeamten Hinkel, der bereits einmal als Zeuge geladen wurde. Der Zeuge soll befragt werden, ob er nicht doch an dem Hineintragen ins Fahrzeug am 11.1.2003 beteiligt oder sonst anwesend war – entweder zusätzlich oder statt dem neu als Zeugen benannten Herrn Dietermann.

Auf hiesiger Seite bestehen erhebliche Zweifel sowohl an der Version, dass nur zwei Beamte an dem Hineintragen beteiligt waren. Zudem bestehen Zweifel, ob Herr Dietermann überhaupt beteiligt war.

Insofern ist auch zu klären, ob der Polizeibeamte Hinkel aus anderen Gründen als der von POK Walter behaupteten Nichtanwesenheit als Zeuge ausgeschieden ist, etwa weil er den von POK Walter offensichtlich erfundenen und von Herrn Dietermann in diesem Detail bei erheblichen Abweichungen in anderen Beschreibungen gestützten Tritt nicht schildern würde.

Antrag wurde stattgegeben, Hinkel trat am folgenden Prozesstag als Zeuge auf.

Antrag auf Ortstermin zum Anklagepunkt 11 (gefährliche Körperverletzung, POK Walter)
Die Aussagen der Zeugen weichen vor allem hinsichtlich der Ortsangaben und des örtlichen Ablaufes stark voneinander ab. Auch die Entfernungen von Zeugen zum Geschehen wurden bereits einige Male in Frage gestellt. Ich beantrage daher einen Ortstermin, bei der die Positionen der Personen und der Ablauf des Geschehens besprochen bzw. eventuell nachgestellt werden kann.

Stellungnahme des Staatsanwaltes dazu: Nicht nötig.

Gerichtsbeschluss am 25.4.2005
Der Antrag auf Einnahme eines Augenscheins von der Örtlichkeit Seltersweg/Ecke Plockstraße in Gießen wird zurückgewiesen, da die örtlichen Gegebenheiten gerichtsbekannt sind.

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