GENTEC-FILZ IN BEHÖRDEN UND ÄMTERN
KOLLABORATION STATT KONTROLLE: BVL+ZKBS+EFSA ...
Kommissionen und Gremien rund um das BVL
1. 100*ig im Dienst der Agro-Gentechnik: BVL
2. Unheimliche Begegnung der dritten Art: BVL meets Verbraucher ... Akteneinsichts-Krampf
3. Kommissionen und Gremien rund um das BVL
4. Kern im Behördenfilz: Julius-Kühn-Institut (JKI, ehemals: BBA)
5. Weitere Bundesanstalten im Grenzbereich zwischen Anwendung und Kontrolle
6. Ministerien, Fachbehörden und Überwachungsstellen der Bundesländer
7. EU
8. Filz weltweit
9. Aufruf zum Protest an Universitäten, gegen Landesförderung und mehr
10. Aktionen gegen die verfilzten Behörden in Berlin 9.-15.9.2009)
11. Links und Materialien
Im Original: Übersicht: Wer arbeitet wo?
Aus der Bundestagsdrucksache 17/10373 vom 23.7.2012 (S. 2)
Derzeit sind im BfR 39 wissenschaftliche Bedienstete in den Abteilungen 3, 5, 6, 8 sowie im Leitungsbereich für die Risikobewertung im Bereich GVO, Pflanzenschutzmittel sowie für Lebensmittelzusatz- und Verarbeitungshilfsstoffe tätig. Im BVL sind derzeit sechs Wissenschaftler/-innen ausschließlich in der Abteilung 4 hauptamtlich für die Risikobewertung auf Bundesebene im Bereich GVO tätig. Im JKI ist ein Wissenschaftler mit der Bewertung der Risiken von Pflanzenschutzmitteln für Honigbienen befasst. Im UBA sind derzeit 42 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes mit der Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Fokus auf die Umweltwirkung beschäftigt. Das BfN ist als Benehmensbehörde bei Zulassungsverfahren zum Inverkehrbringen und zu Freisetzungen von GVO, die auch eine Risikobewertung umfassen, beteiligt (neun Bedienstete im zuständigen Fachgebiet). Das RKI ist ausschließlich in die Sicherheitsbewertung von GVO im Rahmen von Freisetzungen und Inverkehrbringen gemäß Gentechnikgesetz (GenTG) und EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz (EGGentDurchfG) einbezogen. Hier befassen sich zwei Personen mit der naturwissenschaftlichen Bewertung von GVO.
Über Gremien und Kommissionen
findet sich ein Text ab Seite 8 der Broschüre
"Organisierte
Unverantwortlichkeit" (Infoseite ++ PDF)
Rund um die zentralen Behörden rankt sich eine unübersichtliche Ansammlungen von Beratungsgremien und externen Sachverständigen. Einige davon haben zentrale Bedeutung in den Entscheidungen um Gentechnik.
Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS)
Im Original: Übersicht
Aus der Bundestagsdrucksache 17/10373 vom 23.7.2012 (S. 3)
Die ZKBS berät die Bundesregierung und die Bundesländer in sicherheitsrelevanten Fragen der Gentechnik. Die ZKBS ist ein ehrenamtlich tätiges Expertengremium, das gentechnisch veränderte Organismen (GVO) auf mögliche Risiken für den Menschen, Tiere und die Umwelt prüft und für den Umgang mit ihnen geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen empfiehlt. Sie gibt dazu Stellungnahmen ab. Gemäß § 4 GenTG setzt sich die ZKBS grundsätzlich aus zwölf Sachverständigen und acht sachkundigen Personen sowie deren Stellvertreter zusammen. Alle ZKBS-Mitglieder sowie ihre Stellvertreter werden vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) unter Beteiligung anderer betroffener Bundesministerien und der Länder gemäß dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren für die Dauer von drei Jahren berufen. Die Namen der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder werden im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die Geschäftsstelle der ZKBS ist beim BVL eingerichtet. Die Namen der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder, ihre Fachrichtungen und Funktion sind im Internet unter folgender Adresse veröffentlicht.
So gibt die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) bei allen Entscheidungen über Freisetzungen ein Votum ab, das von der BVL als Genehmigungsbehörde regelmäßig übernommen wird. Der Blick auf die vergangenen Jahre fällt dabei erschreckend aus: Die ZKBS hielt alle Anträge für vertretbar und die gv-Pflanzenausbringung für sicher - wie später auch die Genehmigungsbehörde BVL und Gerichte, soweit sie über konkrete Versuchsfelder verhandelten. Sie stützten sich dabei im Besonderen auf das Fachurteil der ZKBS, „der als unabhängigem und nicht weisungsgebundenem Gremium nach den Vorschriften der §§ 4, 5a und 16 Abs. 5 GenTG eine maßgebliche Funktion bei der Vermittlung des für die Risikobewertung erforderlichen Sachverstandes zukommt“.17 Ein Blick in die Praxis ist aber noch schlimmer. Beim Gerstenversuch in Gießen schrieb der BVL-Beamte Leggewie die Stellungnahme, die von der ZKBS nur noch durchgewunken wurde. Offenbar stammte die Vorlage von einem anderen Feld und wurde nicht neu durchgelesen, denn durchgehend findet sich auf allen Vorlagen das falsche Jahr als Datumsangabe.39
Kaum überraschend ist das angesichts der Personen in der ZKBS, die auf verschiedene Themenposten verteilt sind - je einE HauptvertreterIn und dazugehörigeR StellverteterIn. Deren Zusammensetzung war kein Zufall. Für ihren Aufbau im BMBF war in den 80er Jahren der heutige Abteilungsleiter für Gentechnik im BVL, Buhk, zuständig. Die Kommission folgte 2004 den BVL-Chefs Buhk und Bartsch an die neue Behörde.40 Alle vier in der der ZKBS sitzenden GentechnikexpertInnen sind vehemente BefürworterInnen dieser Technik. Sie führen zudem selbst einschlägige Experimente durch - wie Kommissionsmitglied Prof. Uwe Sonnewald, der Ende 2005 über seinen eigenen Versuch mit abstimmte. Mit ihrem Wohlwollen sichern sich die Versuchsleiter also schlicht die eigene Arbeit. Auf den anderen Themenposten sieht es nicht besser aus. So sitzen auch für den Bereich "Umwelt" keine kritischen Stimmen in der Kommission, sondern z.B. der skandalumwitterte Umweltmediziner Prof. Thomas Eikmann von der Uni Gießen. Seine Biografie zeigt ihn als führenden Kopf in ähnlich verfilzten Zirkeln der Umweltmedizin. Formulierungen aus seiner Feder, dass von Kraftwerken, Giften und Elektrosmog kaum Gefahren ausgehen, gleichen denen der Gentechnikseilschaften. Das überrascht nicht, denn Eikmann stammt aus den Seilschaften um die Biologie der RWTH Aachen und agierte dann im Umweltforum der Uni Gießen, also dem gleichen Zusammenhang, der auch das Interdisziplinäre Forschungszentrum (IFZ) darstellt. Dessen Chef war Prof. Kogel, als der Versuch mit transgener Gerste anlief. Kein Wunder also, dass die ZKBS zum Kogel'schen Versuch eine einheitliche, positive Meinung fand. Eikmann tritt, obwohl gar nicht sein Fach, als Befürworter der Gentechnik auf. Er sitzt im Ausschuss zur DIN-Normung von Überwachungsverfahren in der Gentechnik und zeigte seine Pro-Gentechnik-Einstellung auf einer Podiumsveranstaltung am 16.7.2006 in Gießen.
Im Original: ZKBS-Schriftwechsel zum Gengerstenfeld
Mitglieder der ZKBS zum Thema Gentechnik (vier Personen) und Umweltschutz (zwei Personen)
Aus dem Tätigkeitsbericht des ZKBS 2005 (Stand: Dezember 2005)
Aus den Genehmigungsunterlagen beim BVL
Oben: Vermerk des BVL-Sachbearbeiters für die ZKBS, Georg Leggewie.
Unten:
Seine Kollegin Reeke schickte zudem einen Beschlussvorschlag an ZKBS-Mitglieder. Dieser enthielt im Kopf die Namen der Personen, die offenbar abstimmen sollten und dafür den Antrag der Uni Gießen schon erhielten. Der Name des Versuchsleiters Sonnewald ist dort mit enthalten. Zweimal ist zudem die Uni Gießen bei den relevanten Personen vertreten. Prof. Friedt ist uneingeschränkter Befürworter der Agro-Gentechnik und betrieb Raps- und Maisversuche der Uni. Prof. Eikmann arbeitet im Umwelt des IFZ eng mit Prof. Kogel zusammen und war Moderator eines völlig einseitigen, sogenannten Hearings zum Thema "Grüne Gentechnik" am 21. Juli 2006 an der Uni Gießen.
Das Abstimmungsergebnis war wenig überraschend: Einstimmig.
Das Ergebnis der Abstimmung (Aus der Stellungnahme der ZKBS, S. 1)
Im Original: Weiteres Beispiel: Weizenfeld Gatersleben
Aus der Broschüre "Risiken und Nebenwirkungen" (S. 17 f.)
Mit dem Schreiben vom 22.07.2006 wurden den Mitgliedern der ZKBS die vollständigen Antragsunterlagen und gleichzeitig ein Entwurf für eine Beschlussvorlage übersandt. Dieser erste Entwurf der Beschlussvorlage wurde von Dr. Georg Leggewie, dem verantwortlichen Sachbearbeiter für dieses Verfahren beim BVL, verfasst. Auf der ersten Seite der Beschlussvorlage heißt es: Empfehlung der ZKBS: "Die ZKBS stellt fest, dass von dem geplanten Freisetzungsversuch von dem gentechnisch veränderten Winterweizen keine schädlichen Einwirkungen auf Leben und Gesundheit von Menschen, die Umwelt in ihrem Wirkungsgefüge, Tiere, Pflanzen und Sachgüter (§ 1 Nr. 1 Gentechnik) zu erwarten sind. Die ZKBS empfiehlt daher dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, den Freisetzungsversuch zu genehmigen."
Darüber hinaus enthält dieser Beschlussentwurf auf ca. acht Seiten die Beschreibung der geplanten Freisetzung und die Risikobewertung mit Literaturangaben. Der Verwaltungsakte sind bis auf zwei kurze Stellungnahmen von Prof. Wenzel und Dr. Matzk (Mitglieder der ZKBS) keine weiteren schriftlichen Äußerungen einzelner Sachverständiger der Kommission zu entnehmen. Die Akte wird fortgeführt mit Blatt 0579, dem zweiten Entwurf einer Beschlussvorlage für die ZKBS-Sitzung am 12.09.2006.
Dort wird die "Empfehlung der ZKBS" um einen Absatz ergänzt: "Die ZKBS weist darauf hin, dass die in der nachfolgenden Begründung genannten Sicherheitsmaßnahmen, die im Text durch Fettdruck hervorgehoben sind, ergänzend zum Antrag zur Auflage gemacht werden sollten." Danach soll nunmehr das während der Freisetzung anfallende Weizenstroh nach der Ernte von der Fläche entfernt und verbrannt werden. Nach der Ernte soll auf der Freisetzungsfläche einschließlich der Fläche der Phacelia-Mantelsaat eine flache Bodenbearbeitung durchgeführt werden, um die ggf. ausgefallenen Weizenkörner zur Keimung zu bringen. Auflaufende transgene Weizenpflanzen sollen vor der Blüte vernichtet werden. In die Nachkontrolle seien die Fläche der Phacelia-Mantelsaat und ein 3 Meter breiter Streifen in Anschluss an die Mantelsaat einzubeziehen.
Der dritte Entwurf wurde bezüglich des Vorkommens von Aegilops in der Genbank ergänzt. Aus dem Vorkommen von Aegilops und der Möglichkeit von fortpflanzungsfähigen Kreuzungen mit transgenem Weizen ergab sich jedoch keine weitere nötige Sicherheitsvorkehrung für die ZKBS, weil "von einer Auskreuzung der gentechnisch veränderten Weizenlinie in die dortigen Kulturen durch den vorliegenden Abstand zwischen den Flächen etwa 500 m nicht auszugehen" sei.
In der dritten Fassung wurde eingefügt: "durch den Einsatz der Mikroprojektilbeschusstechnik zur Transformation können weitere Fragmente der zur Transformation eingesetzten Plasmide in das Genom der gentechnisch veränderten Weizenpflanzen integriert worden sein. Diese sind nicht codierend und ohne regulatorische Funktion, eine Übertragung durch horizontalen Gentransfer in Mikroorganismen wäre daher nicht von Bedeutung." Die genannte Auffassung ist nicht Stand der Wissenschaft.
Auf Blatt 0614, dem Schreiben von ZKBS-Mitglied Prof. Gerhard Wenzel, heißt es: "Lieber Herr Leggewie, mit der Maßgabe der Nachkontrollzeit ggf. um ein Jahr zu verlängern, stimme ich Ihrem Entwurf uneingeschränkt zu. Ich erachte das Weizenprojekt für ungemein prioritär."
Der Beschluss des ZKBS wird also durch die Genehmigungsbehörde, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vorformuliert. Dieser vorformulierte Beschluss wird zugleich mit den Antragsunterlagen übersendet. Diese beiden Fakten sprechen schon gegen eine unvoreingenommene Prüfung des Antrags durch die ZKBS-Mitglieder. Die Neutralität der Prüfung nach wissenschaftlichen Kriterien wird auch dadurch in Frage gestellt, dass ein Kommissionsmitglied ausdrücklich deshalb zustimmt, weil er das Freisetzungsvorhaben für wichtig erachtet wird. Ein solches Kriterium ist dem Gentechnikgesetz nicht zu entnehmen. Das heißt, es werden sachfremde Erwägungen zu Grunde gelegt.
Den tatsächlichen Änderungsvorschlägen an der Beschlussfassung durch die Mitglieder der ZKBS können für die Risikobewertung keine Erkenntnisse oder Hinweise entnommen werden. Bis auf die Nachbehandlung durch Verbrennen und die Verlängerung der Nachkontrollzeit werden keine Sicherheitsvorkehrungen vorgeschlagen. Die Stellungnahmen beschränkten sich auf wenige redaktionelle Ergänzungen der Beschreibungen der einzelnen gentechnischen Veränderungen. Zu nennen ist die Einfügung, dass die Aegilops-Vermehrung im IPK Gatersleben stattfindet. Hier ist aber zu vermuten, dass diese Änderung durch das BVL aufgrund seines Kontaktes mit dem IPK selber in die dritte Fassung eingefügt wurde. Der Stand der Wissenschaft bezüglich des Vorhandenseins von Antibiotikamarkergenen in den Freisetzungspflanzen wird nicht diskutiert. Die ZKBS beruft sich allein auf die Feststellungen des GMO-Forums der EFSA. Auch die nicht geklärte Ausbreitung des gentechnisch veränderten Reises trotz Selbstblühereigenschaft fand keinen Eingang in die Risikobewertung durch die ZKBS. Die Nähe der Vermehrung von Pflanzen der Genbank findet in der Risikobewertung mit Ausnahme der Stellungnahme des BfN keine Berücksichtigung.
In dem Freisetzungsverfahren erfolgte – mit Ausnahme des Bundesamtes für Naturschutz – keine dem Stand der Wissenschaft entsprechende Risikobeurteilung. Über die Einschätzung des Bundesamtes für Naturschutz, insbesondere bezüglich nötiger Sicherheitsvorkehrungen setzte sich die Genehmigungsbehörde, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) jedoch hinweg. Die Begründungen dafür waren nicht fachlich, sondern allein den wirtschaftlichen Erwägungen des IPK geschuldet.
Und wer verantwortet die Zusammensetzung der ZKBS? Ein Blick ins Gentechnikgesetz klärt auf: "Die Mitglieder der Kommission werden vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Bildung und Forschung, für Wirtschaft und Technologie, für Arbeit und Soziales, für Gesundheit sowie für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für die Dauer von drei Jahren berufen." (GenTG § 4, Abs. 2). Praktisch zusammengerufen wurden die Personen vom BVL-Gentechnikchef Buhk, aber politisch verantwortlich für die Zusammensetzung in den vergangenen Jahren, zumindestens duldend, sind erneut die Damen und Herren Künast, Seehofer und Aigner!
Im Original: BVL über die ZKBS
Aus der BVL-Broschüre "Die Grüne Gentechnik. Ein Überblick" (3. Auflage 2010, S. 16))
Unabhängige Beratungsinstanz
Die „Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit“ (ZKBS) prüft und bewertet in Deutschland alle sicherheitsrelevanten Fragen im Bezug auf die Gentechnik nach den Vorschriften des Gentechnikgesetzes, gibt hierzu Empfehlungen und berät die Bundesregierung und die Bundesländer. Auch die Ergebnisse von Wissenschaftlern, die der Gentechnik skeptisch gegenüberstehen, werden in den Stellungnahmen der ZKBS berücksichtigt.
Die ZKBS setzt sich zusammen aus Sachverständigen für Mikrobiologie, Zellbiologie, Virologie, Genetik, Pflanzenzucht, Hygiene, Ökologie, Toxikologie und Sicherheitstechnik sowie sachkundigen Personen aus den Gewerkschaften, dem Arbeitsschutz, der Wirtschaft, der Landwirtschaft, dem Umweltschutz, dem Naturschutz, dem Verbraucherschutz und forschungsfördernden Organisationen. Durch diese Zusammensetzung wird eine breite Beteiligung aller gesellschaftlichen Gruppen angestrebt.
Die Mitglieder der ZKBS werden vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Bildung und Forschung, für Wirtschaft und Technologie, für Arbeit und Soziales, für Gesundheit sowie für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für die Dauer von drei Jahren berufen.
Kritische Leute sind offenbar nicht gewollt. So wird von Umweltverbänden schon seit längerem Christoph Then vorgeschlagen, doch der Posten bleibt lieber unbesetzt.
Auszug aus Neues Deutschland, 2.2011
Seit fast genau einem Jahr gibt es einen Vorschlag der Naturschutzverbände für ihren Sachkundigen in der ZKBS, den Gentechnik-Experten Christoph Then aus München. Doch ebenso lange steht in der aktuellen Mitgliederliste der Kommission schlicht N.N. hinter Naturschutz. Der Deutschen Naturschutzring (DNR), Dachverband der Umweltorganisationen, klagt, dass die für die ZKBS zuständige Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner sich zwar für Then ausgesprochen habe, sich jedoch nicht gegen ihre Kollegen in den Ressorts Wirtschaft, Forschung und Gesundheit durchgesetzt habe. Zurecht vermutet DNR-Präsident Hubert Weinzierl hier wohl eine einseitige Parteinahme für die Gentechnik- und Agrarkonzerne. Und da nimmt es die Politik offenbar auch bei uns nicht so genau mit den eigenen Gesetzen.
Die Einseitigkeit der ZKBS schafft bei gerichtlichen Überprüfungen eine unüberwindbare Hürde für alle KlägerInnen gegen Anbaufelder mit gv-Pflanzen. Denn das Verwaltungsgericht Braunschweig beruft sich bei der Abweisung der Klage immer auf das Votum der ZKBS. Dieser "ZKBS, der als unabhängigem und nicht weisungsgebundenem Gremium nach den Vorschriften der §§ 4, 5a und 16 Abs. 5 GenTG eine maßgebliche Funktion bei der Vermittlung des für die Risikobewertung erforderlichen Sachverstandes zukommt," vertraut das Gericht - was die ZKBS beschließt, ist auch Grundlage der Gefahrenfeststellungen in den Urteilen. Auch beim MON810 stand die ZKBS auf der Seite des Konzerns, wie die Gentech-PR-Seite TransGen am 22.7.2009 froh vermeldete. Im Gerichtsverfahren spielte das aber keine Rolle, weil das BVL anweisungsgemäß die ablehnende Haltung vertreten musste - wider der eigenen politischen Überzeugung.
Im Original: ZKBS als Wahrheitsquelle in Gerichtsverfahren
Aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 23.04.2009 (Az. 2 A 224/07)
Die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) prüfte den Antrag im Hinblick auf mögliche Gefahren im Sinne von § 1 Nr. 1 GenTG und gelangte mit Beschluss vom 03. April 2007 zu dem Ergebnis, dass von den geplanten Freisetzungsversuchen keine schädlichen Einwirkungen auf geschützte Rechtsgüter zu erwarten seien. Hinsichtlich der Möglichkeit von Auskreuzungen hätten Erfahrungen aus dem Erprobungsanbau des Jahres 2004 in Deutschland gezeigt, dass die Auskreuzungsrate mit zunehmendem Abstand von der mit gentechnisch verändertem Mais bestellten Fläche abnehme. Bei einem Abstand von 20 bis 30 m habe sie zwischen 0,01 % und 0,69 % gelegen. Bei 50 bis 60 m Abstand seien 0,00 % und 0,76 % ermittelt worden. Zur Sicherung der Begrenzung der Freisetzung empfahl die ZKBS, einen Isolationsabstand von 100 m zwischen der Freisetzungsfläche und Maisbeständen außerhalb des Versuchs einzuhalten. Sollte es trotz der vorgesehenen Maßnahmen zu vereinzelten Auskreuzungen in Maisbestände außerhalb der Freisetzungsfläche kommen, seien aufgrund der übertragenen Eigenschaften daraus keine schädlichen Auswirkungen für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt zu erwarten. ...
Der von der Beklagten festgelegte Isolationsabstand von 200 m begrenzt die Gefahr von Auskreuzungen hinreichend. Die ZKBS, der als unabhängigem und nicht weisungsgebundenem Gremium nach den Vorschriften der §§ 4, 5a und 16 Abs. 5 GenTG eine maßgebliche Funktion bei der Vermittlung des für die Risikobewertung erforderlichen Sachverstandes zukommt, hat lediglich einen Sicherheitsabstand von 100 m für erforderlich erachtet. Der von der Beklagten im Sinne des Vorsorgeprinzips angeordnete weitergehende Sicherheitsabstand von 200 m lässt das Risiko von Auskreuzungen nach dem Stand der Erkenntnisse als äußerst gering und deshalb hinnehmbar erscheinen (vgl. dazu auch: OVG Berlin, Beschluss vom 09.07.1998, a. a. O.).
- Antrag im Strafprozess um die Feldbefreiung zur Stellungnahme der ZKBS und zur Frage der daraus folgenden Rechtswidrigkeit
Da bleibt noch der Hinweis, dass unabhängige Begutachtung und Kontrolle nicht nur personell fehlt. Auch die Auswahl der Quellen und Fachveröffentlichungen, die den Behördenentscheidungen zugrunde liegen, zeigen eine erhebliche Einseitigkeit.41
Expansive Seilschaften: Noch ein Beratungsgremium - der BioÖkonomierat
Es wird nicht besser, im Gegenteil. Das zeigt das neueste Gremium des Gentechnik-Tandems der Bundesregierung, Schavan und Aigner. Anfang 2009 ernannten sie den Forschungs- und Technologierat BioÖkonomie, kurz "BioÖkonomieRat". Der wurde im Diskussionspapier des BMBF (Annette Schavan) zum ersten Runden Tisch Gentechnik am 22.7.2009 kräftig gefeiert und sollte sich nicht - wie die ZKBS - mit den Niederungen der einzelnen Anwendungen befassen, sondern und dafür "Vorschläge für eine nationale lnnovationsstrategie erarbeiten" sowie "Handlungsempfehlungen für die Forschungs- und lnnovationspolitik" entwickeln. Hier also wird für die Zukunft gearbeitet. Die Vorschläge werden, das ist unschwer zu erraten, mit den üblichen Worthülsen unabhängiger Expertise, seriöser Wissenschaftlichkeit und sachlicher Debatte versehen sein. Doch schon die Personenzusammensetzung zeigt, was wirklich das Ziel ist. Im BioÖkonomieRat sitzen SpitzenfunktionärInnen derjenigen Konzerne und Institute, die Gentechnik anwenden und daran verdienen. Hinzu kommen Lobbyisten der Sache. Neutrale oder gar kritische Personen gibt es gar nicht. Der Präsident sah die parteiische Runde trotzdem als geeignet "für eine unabhängige Politikberatung", verkündete aber auch schnell, worum es tatsächlich darum geht, "die Position Deutschlands im Bereich der Bioökonomie weiter auszubauen". Also business as usual: Profiterzeugung und Standortkonkurrenz. Der Gentechnik fehlen Argumente!Im Original: BioÖkonomieRat - Personen, Ziele …
Völlig einseitig: Die Mitglieder des Bioökonomie-Rats (Sitz: Mauerstr. 79, Haus E)
Aus der Presseinformation zur Einrichtung des Rates am 9.1.2009
Dem Forschungs- und Technologierat gehören folgende Persönlichkeiten an:
Professor Dr. Achim Bachem (Forschungszentrum Jülich)
Dr. Helmut Born (Deutscher Bauernverband)
Dr. Andreas Büchting (KWS SAAT AG)
Prof. Dr. Thomas Hirth (Fraunhofer-Institut für Grenzflächen und Bioverfahrenstechniken)
Dr. Andreas Kreimeyer (BASF SE)
Prof. Dr. Bernd Müller-Röber (Max-Planck-Institut für Molekulare Pflanzenphysiologie)
Prof. Dr. Manfred Schwerin (Forschungsinstitut für die Biologie landwirtschaftlicher Nutztiere)
Prof. Dr. Carsten Thoroe (Johann Heinrich von Thünen-Institut)
Prof. Dr. Wiltrud Treffenfeldt (Dow Chemical Company, USA)
Prof. Dr. Fritz Vahrenholt (RWE AG)
Prof. Dr. Joachim von Braun (International Food Policy Research Institute)
Prof. emer. Dr. Alexander Zehnder (ETH Zürich)
Dr. Christian Patermann (wissenschaftspolitischer Berater Cluster Biotechnolgie Nordrhein-Westfalen, als ständiger Gast)
Zur Einrichtung des BioÖkonomieRates
Aus der Presseinformation zur Einrichtung des Rates am 9.1.2009
Um die Position Deutschlands im Bereich der Bioökonomie weiter auszubauen, hat acatech - Deutsche Akademie der Technikwissenschaften den Forschungs- und Technologierat Bioökonomie eingerichtet. ... acatech Präsident Reinhard F. Hüttl sagte zu Zielen und Zusammensetzung
des Rates: "Der Bioökonomierat bringt hochrangige Persönlichkeiten aus den für bioökonomische Fragen relevanten Bereichen zusammen. Er wird vor allem Lösungsvorschläge für die Weiterentwicklung der Bioökonomie erarbeiten." Nach seinen Worten zeigt die Einrichtung des Rates bei acatech die gewachsene Bedeutung wissenschaftlicher Akademien in Deutschland: "Der Auftrag an acatech schafft die Voraussetzung für eine unabhängige Politikberatung in einem hoch komplexen Themenfeld."
Aus dem Diskussionspapier des BMBF zum ersten Runden Tisch Gentechnik am 22.7.2009
Zur Unterstützung dieser Weiterentwicklung hat das BMBF zusammen mit dem BMELV den Forschungs- und Technologierat Bioökonornie bei der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften (acatech) eingerichtet. Der Rat soll wissenschaftlich fundierte Analysen zur nachhaltigen Nutzung von Biomasse entwickeln und Vorschläge für eine nationale lnnovationsstrategie erarbeiten. Der Bioökonomierat wird dabei Brücken schlagen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft und alle wichtigen Aspekte - wirtschaftliche, ökologische und soziale - gleichzeitig in den Blick nehmen (Prinzip der Nachhaltigkeit), um nicht ein Problem auf Kosten des anderen zu lösen. Aus den dabei entwickelten Lösungswegen sollen Handlungsempfehlungen für die Forschungs- und lnnovationspolitik abgeleitet werden.
Aus der ersten Erklärung des Rates vom 13.7.2009
Neben der Bildung strategischer Partnerschaften mit dem Ausland und der Verbesserung der Nachwuchsausbildung sieht der Rat einen weiteren Schwerpunkt in der Schaffung verlässlicher rechtlicher Rahmenbedingungen etwa im Bereich der Grünen Gentechnik. Hierin liege die Grundvoraussetzung, um die Chancen Deutschlands im internationalen Wettbewerb besser erschließen zu können, sagte der stellv. Ratsvorsitzende, der Molekularbiologe Bernd Müller-Röber von der Universität Potsdam.
Der Rat spricht sich deshalb dafür aus, Rechtssicherheit von der Forschung bis zur Zulassung und Vermarktung einschließlich transparenter Verbraucherinformationen zu schaffen, um eine verantwortungsbewusste Weiterentwicklung neuer Technologien zu ermöglichen.
Presseinformation des Rates vom 14.10.2009
Angesichts des weltweit steigenden Energie-, Nahrungs- und Wasserbedarfs sei es von zentraler Bedeutung, dass Deutschland die Forschung im Agrarbereich ausbaue. ... Die Agrarforschung nehme eine zentrale Rolle bei der Lösung globaler Herausforderungen im Zusammenspiel mit anderen Forschungsbereichen ein, heißt es. Im Hinblick auf die Steigerung der Nahrungsmittelproduktion und Energiebereitstellung auf Biomasse-Basis müsse der Forschungs- und Technologiebereich Bioökonomie insgesamt gestärkt werden. Dies gelte umso mehr angesichts der Knappheit biogener Ressourcen, und damit auch hinsichtlich der Sicherung eigener Ressourcen.
Aus dem BioTech-Brief 1/2010 der Deutschen Industrievereinigung Biotechnologie (DIB):
Eine zentrale Forderung des BioÖkonomieRates lautet deshalb, Entscheidungsfindungen zur Grünen Gentechnik ausschließlich auf Basis wissenschaftlicher Bewertungen herbeizuführen.
Umerziehung bitte! Und: Asoziale Arbeitsbedingungen sollen Gentech-Branche stärken!
"Wissenschaftliche" Empfehlung in den "Empfehlungen des BioÖkonomierates Nr. 1" (S. 15 f. )
Die aktuelle Debatte zur Grünen Gentechnik unterstreicht beispielhaft, dass ein für Forschung und Innovation aufgeschlossenes gesellschaftliches Klima sowie verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen notwendig sind, um die Chancen dieser Technologie in Deutschland im internationalen Wettbewerb besser erschließen zu können – auch und gerade im Hinblick auf die sehr hohe Leistungsfähigkeit der deutschen Pflanzenforschung. ...
Eine Sozialabgabenbefreiung für innovative Startups – wie von der Expertenkommission für Forschung und Innovation angeregt – kann helfen, Neugründungen zu beschleunigen.
- taz-Blog über den ersten Bericht des BioÖkonomierats am 2.6.2010