Ende Gelände

BETEILIGUNGSRECHTE UND -MÖGLICHKEITEN
PLANUNGEN, PARLAMENTE, PROZESSE

Naturschutz und Eingriffsregelung


1. Allgemein bzw. alle Beteiligungsformen
2. Beteiligung an Planungen
3. Besonderheiten und Privilegien für anerkannte Umweltverbände
4. Kommunalpolitik
5. Bürger innenentscheide, Volksbegehren und -abstimmung
6. Naturschutz und Eingriffsregelung
7. Beteiligungsregelungen in und um Gießen
8. Buchvorstellungen zum Themenbereich

Eine Besonderheit stellt das Naturschutzrecht darf. Laut Gesetz müssen Eingriffe in die Natur möglichst vermieden (haha, das interessiert in der Regel gar nicht, wenn es um Profit- oder Herrschaftsinteressen geht) oder ansonsten ausgeglichen werden. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bedeuten, dass an anderer Stelle wiederum in der Natur herumgebastelt wird, was dann vermeintlich den Schaden wieder gut macht. Praktisch dehnt das die Flächenwirkung eines Vorhabens aus, was wiederum zu zusätzlichen Einmischungsmöglichkeiten führt.

  • Broschüre zur Eingriffsregelung und Leitfaden zu Naturschutz in der Bauleitplanung der Bayrischen Verwaltung
  • Wikipedia zur Eingriffsregelung

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