Ende Gelände

MILITÄR SCHLECHT - POLIZEI GUT

Für weltweites Strafen, Richten, Verurteilen


1. Forderungen nach dem starken Staat
2. Pro Polizei - weltweit
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DAS WELTSTRAFGERICHT
Von Peter Koch*
Am 1. Juli tritt das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Kraft. Das Projekt stößt in der Friedensbewegung erstaunlicherweise überwiegend auf Zustimmung. Jedoch: Ein Weltstrafgericht setzt eine globale Ordnung voraus, die sowohl das Bedürfnis als auch das machtpolitische Potential für globale Strafaktionen hat - seit dem Golfkrieg unter Führung des US-Präsidenten George Bush sen. gemeinhin Neue Weltordnung genannt. Der IStGH ist die institutionalisierte Form dieser Neuen Weltordnung. Die friedenspolitische Illusion nährt sich offenbar aus der Fiktion einer globalen Gerechtigkeitsidee, die sich jenseits der nationalen Machtinteressen ausgerechnet in dieser postmodernen, vermeintlich postnationalen Ordnung, entfalten könne. Die Durchsetzung des internationalen Strafverfolgungsanspruchs setzt die Legalisierung internationaler Militäreinsätze voraus. Prototyp der Kriege der Neuen Weltordnung war der Natokrieg gegen Jugoslawien. Es ist daher kein Zufall, daß das Römische Statut des IStGH die Aggression, also den Angriffskrieg, gerade nicht unter Strafe stellt. Damit wird die Judikatur seines Vorläufers des Haager Jugoslawientribunals fortgeschrieben, vor dem sich bereits nicht die Natoführer wegen eines Angriffskrieges, sondern das Opfer der Aggression vor einem "internationalen" Gericht verantworten muß.
Vielen Vertretern der Friedensbewegung scheint die US-amerikanische Weigerung, mit dem IStGH zusammenzuarbeiten, als Bestätigung ihres friedenspolitischen Anliegens. Hier dürfte sich die Friedensbewegung über das Ausmaß der Widersprüche zwischen den EU-Machtzentralen, die alle dem IStGH zustimmen, und Washington täuschen. Das Römische Statut zielt auf die Strafverfolgung der politischen Führungsebenen bis hin zu Staatsoberhäuptern, deren Immunität durch das Statut aufgehoben ist. Nach dem Prinzip der Komplementarität ist der IStGH jedoch nur für solche Staaten zuständig, die zur Strafverfolgung nicht willens oder nicht in der Lage sind. Danach sind nach nahezu einhelliger Expertenmeinung alle westlichen Demokratien, einschl. der USA, von der Strafverfolgung ausgenommen. Im Visier des Weltstrafgerichts stehen daher nicht die Staaten mit dem weltweit gefährlichsten Militärpotential und den weltweit meisten Auslandseinsätzen, sondern die sog. Schurkenstaaten. Geradezu händeringend bemühen sich die europäischen Staaten die USA vom legitimatorischen Wert eines Weltstrafgerichts gerade im Einsatz gegen den "internationalen Delinquenten" Saddam Hussein zu überzeugen, ausgedrückt etwa in dem Appell des Bundespräsidenten Rau an die USA, " Gerade der Einsatz militärischer Mittel müsse weltweit akzeptiert sein, wenn er nachhaltig Erfolg haben soll" (FAZ, 21.2.02)
Die internationale Strafverfolgungspflicht durch das Römische Statut ist die Kehrseite des Rechts zu internationalen Kriegseinsätzen. Die Friedensbewegung sollte bedenken, daß hierin eine Abkehr vom modernen Völkerrecht, ja die Zerstörung einer tradierten Völkerrechtsordnung liegt, die der Kriegsvermeidung und der Wahrung des Weltfriedens den obersten Rang einräumte. Die globale Strafverfolgungspflicht durch das Römische Statut tritt neben das sog. UN-Mandant, namentlich das "robuste Mandat" als Rechtfertigung und postmoderne Zierde der Kriege der Neuen Weltordnung, die die völkerrechtliche Friedensordnung aus den Angeln hebt und ein jeglicher demokratischer Machtkontrolle entzogenes globales Gewaltmonopol begründen soll.

*Der Autor ist Rechtsanwalt in Heidelberg. (siehe auch seinen ausführlicheren Beitrag "Die neueren Entwicklungen im Internationalen Strafrecht und ihr Verhältnis zur Kriegsverhütung" in: Marxistische Blätter 3-02, S. 86-93 sowie auf der Webseite der Deutschen Sektion des Internationalen Komitees für die Verteidigung von Slobodan Milosevics www.free-slobo.de)

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