Ende Gelände

POLIZEI UND RECHTE - HAND IN HAND ...

Wolfsangel-Affäre


1. Einleitung
2. Weggucken hat Geschichte
3. Beispiele aus Marburg: Manfred Thierau & durchgestrichene Hakenkreuze
4. Wolfsangel-Affäre
5. Rechtsradikaler Übergriff durch Polizistensohn gedeckt
6. Öffentliche Thematisierung
7. Links

Anlass der Wolfsangel-Affäre: Graffitis in KirchhainBei der Wolfsangel-Affäre ging es um die Vereitelung der Verfolgung eines Neonazi-Deliktes durch die Marburger Staatsanwaltschaft und die Polizei.

Die Wolfsangel war das Zeichen der Hitlerjugend, verschiedener SS-Divisionen und auch der inzwischen verbotenen Wiking-Jugend. Dieses Symbol fand sich 2002 u.a. auf einem Gebäude in Kirchhain. Nach mehreren Aktionen und strafrechtlichen Anzeigen wurde es 2003 überstrichen. Aus diesen Vorgängen ergab sich ein Skandal um das strafvereitelnde Verhalten mehrerer Justizbeamter. Darin verwickelt war der Marburger Oberstaatsanwalt Jörg, der die Anzeige des Bundesverbandes zum Schutz vor Rechtsmissbrauch im Eigenbetrieb entsorgt hatte. (Quelle)

Dieser Fall zeigt sehr klar, wie sich die verschiedenen Stellen von Polizei und Justiz gegenseitig decken, wenn es um Strafanzeigen gegen ihre BeamtInnen geht (Sammlung solcher Fälle). Hintergrund der Affäre war die offensive Ignoranz der herbeigerufenen PolizeibeamtInnen, als zwei couragierte Menschen in Eigenarbeit die Nazisymbole entfernen wollten. Sie hatten zu ihrem Schutz die Polizei herbeigerufen, der Einsatzwagen aber fuhr nur einige Male vorbei, reagierte auch nicht auf das Winken und Hinterherlaufen einer Aktivistin und fuhr wieder weg. Gegen diese Beamten wurde Dienstaufsichtbeschwerde eingereicht. Die diesbezüglichen Ermittlungen wurden von der Marburger Staatsanwaltschaft (verantwortlich: Oberstaatsanwalt Jörg!), der der Vorgang zur Bearbeitung weitergereicht worden war, eingestellt. Polizeipräsident Manfred Meise wurde auch Teil der Affäre, da er die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft und ihm unterstellten PolizeibeamtInnen duldete. Auch das Innenministerium bekam Kenntnis von dem Vorgang und schloss sich in der Konsequenz dem Verhalten der Polizeibehörden und Staatsanwaltschaft an. (Quelle)

Die Reaktion der Polizei auf die Dienstaufsichtsbeschwerde war eine Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB) gegen die BeschwerdeführerIn. Prompt gibt es eine Verurteilung durch Richter Laudi vom AG Kirchhain. Ein weiterer Fall von Rechtsbeugung, denn der § 164 StGB sagt ganz klar, dass eine falsche Verdächtigung dann vorliegt, wenn wider besseren Wissens rechtswidrigen Handelns eine Person verdächtigt wird. Die Justiz kehrt dabei das Beweislastprinzip einfach um - es wird behauptet, es habe kein rechtswidriges Verhalten bei der Polizei vorgelegen, also habe es sich mit der Dienstaufsichtsbeschwerde um eine falsche Verdächtigung gehandelt. Damit wird jede Anzeige, jedes Urteil, das in nächster Instanz als unzutreffend bewertet wird, zur falschen Verdächtigung und alle Verantwortlichen (RichterInnen, ErmittlungsbeamtInnen, ...) müssten nach dieser Logik zu bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug verurteilt werden.

Bewertung aus der Richterdatenbank zu dem Vorgang: Sowohl die Staatsanwaltschaft in Marburg als auch die Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt haben sich (...) sehr viel Mühe gegeben, den Neonazi-Mob zu decken und dessen Tun zu entschuldigen, Dr. Brosa dagegen mit allen den Ermittlungsbehörden zur wirksamen Verfolgung von Verbrechern zur Verfügung stehenden Mitteln zu terrorisieren". (Quelle)

Sehr ausführlich berichtet eine der Betroffenen auf ihrer Homepage über die Vorgänge und stellt die Zusammenhänge zwischen dem Handeln der beteiligten Polizei- und JustizbeamtInnen mit der Erfüllung von Straftatbeständen wie Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt dar. Außerdem berichtet Peter Briody von der NGO Corruption Research in einem umfangreichen (englischen) Artikel über die "Wolfsangel-Affäre.

Strafvereitelung im Amt - Nazis werden gedeckt
Die hier dargebotenen Blätter aus der Wolfsangel-Akte 2 Js 4069/03 der Staatsanwaltschaft Marburg führen vor Augen, wie Polizei und Staatsanwaltschaft die Verfolgung eines Neonazi-Delikts vereitelt haben.

Dass dies geschehen war, wusste ich auf Grund eigener Erlebnisse. Andererseits hatte ich schon einige Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung durchgemacht. Viele Polizisten sind unfähig sich zu bessern und machen lieber andere für die eigene Schlechtigkeit verantwortlich. Sie zeigen Menschen, die es wagen, polizeiliche Verfehlungen zu kritisieren, wegen falscher Verdächtigung an. Eine falsche Verdächtigung ist

  1. eine falsche Behauptung,
  2. die wider besseres Wissen
in einer Beschwerde oder in der Öffentlichkeit geäußert wird. Beides, Unwahrheit und Böswilligkeit, muss von der Staatsanwaltschaft bewiesen werden. Die angedrohte Strafe ist sehr hoch: bis zu fünf Jahren Gefängnis.

Die Justiz ist korrupt genug um Strafverfahren, die durch Beschwerden gegen Polizisten ausgelöst worden sind, niederzuschlagen. Stattdessen werden fingierte Strafverfahren gegen Kritiker mit krimineller Skrupellosigkeit durchgezogen. Wer tatsächlich etwas Falsches behauptet hat oder die Wahrheit seiner Äußerungen nicht beweisen kann, hat kaum eine Chance mit Freispruch herauszukommen. Denn die Justiz sieht den Vorsatz zur falschen Behauptung als gegeben an und kehrt die Beweislast um.

Im Wolfsangel-Skandal hatte ich mir darum die Akte 2 Js 4069/03 besorgt. Es war teuer (etwa 80 Euro), weil es in Hessen kein Informationsfreiheitsgesetz gibt. Die Durchsicht der Akte übertraf meine schlimmsten Befürchtungen. Die Polizeibeamten hielten die Ungeheuerlichkeiten, die sie sich geleistet hatten, offensichtlich für normal. Dabei hatten sie, ohne sich dessen bewusst zu werden, auf den Blättern 6, 13, 14 und anderen Geständnisse ihrer Schuld abgelegt. Sie konnten sich nicht vorstellen, dass ihr Geschreibsel eines Tags veröffentlicht werden würde. Meine Dienstaufsichtsbeschwerde, die unten als erstes folgt, ist zweifellos richtig.

Nichtsdestoweniger zeigte mich der beteiligte Polizist Schäfer wegen falscher Verdächtigung an. Bearbeitet wurde die Strafanzeige vom Oberstaatsanwalt Jörg, dem eigentlichen Schuldigen des Wolfsangel-Skandals. Der bereits bewährte Amtsgerichtsdirektor E.Laudi verurteilte mich. Laudis Trick war, genau diejenigen Polizeibeamten, welche sich vergangen hatten, als Zeugen vorzuladen und sie aussagen zu lassen, sie hätten sich korrekt verhalten. Dass diese Polizeibeamten Schuldeingeständnisse unterschrieben hatten, die ihm in einer staatsanwaltlichen Ermittlungsakte vorlagen, kümmerte Laudi nicht. Zeugen der Verteidigung, insbesondere Irmela Mensah-Schramm, die das Fehlverhalten der Polizisten Klement und Schäfer miterlebt hatte, ließ Laudi nicht zu.

Jörg, Laudi und andere haben sich einer schweren Grundrechtsverletzung schuldig gemacht. Artikel 17 des Grundgesetzes sichert das Recht auf Beschwerde ausdrücklich zu.

Namen von Personen, deren Bedeutung für die Öffentlichkeit nicht klar ist, habe ich unkenntlich gemacht.



Dr. Ulrich Brosa 35287 Amöneburg, 4. Februar 2004 Am Brücker Tor 4 Telefon 06422 7616 Ministerium des Inneren Herrn Volker Bouffier Friedrich-Ebert-Allee 12 65185 WiesbadenBeamte der Polizeidirektion Mittelhessen begünstigen neonazistische Straftäter. Die Machenschaften dieser Beamten reichen von erkennbar unwahren Behauptungen über unterlassene Hilfeleistung bis zur Fälschung von Ermitt- lungsakten. Das ist mit Hilfe der Akte 2 Js 4069/03 bei der Staatsanwaltschaft Marburg mühelos beweisbar. 1) Dienstaufsichtsbeschwerde über PK Klement und POK Schäfer zugeordnet der Polizeistation Stadtallendorf. Am 22.3.2003 rief Irmela Mensah-Schramm die Polizeistation in Stadtallen- dorf an und bat um Schutz. Frau Mensah-Schramm wollte das tun, wofür sie die Bundesverdienstmedaille erhalten hatte: Sie wollte für die Entfernung Hass provozierender rassistischer und nazistischer Symbole sorgen. Frau Mensah- Schramm beschrieb der Polizei den Ort: Drosselweg 58 in Kirchhain. Nach eini- ger Zeit erschien im Drosselweg ein Polizeifahrzeug, das, wie ich jetzt weiß, mit PK Klement und POK Schäfer besetzt war.Damit Sie, Herr Bouffier, endlich verstehen, was Sie anrichten, indem Sie Personen als Polizisten tätig werden lassen, die für diesen Dienst ungeeignet sind, werde ich mich im Weiteren der Ausdruckweise bedienen, die PK Klement auf Blatt 6 der Akte 2 Js 4069/03 angeschlagen hat. Der Klement und der Schäfer fuhren dreimal an uns vorbei und taten so, als könnten sie weder die Nazizeichen noch uns wahrnehmen. Irmela Mensah-Schramm hat den Vorgang mit aller Deutlichkeit auf den Blättern 32 bis 36 beschrieben. Ihre Darstellung bestätige ich. Weder der Klement noch der Schäfer haben von sich aus Anzeige wegen der ver- fassungswidrigen Zeichen erstattet, obwohl ich die Polizei ausdrücklich auf ihre Pflichten hingewiesen habe (Blatt 6). Die Delikte des Klement und des Schäfer sind unterlassene Hilfeleistung sowie Strafvereitlung im Amt. Abgesehen davon wird der Öffentlichkeit nicht zu ver- mitteln sein, wie Personen im Polizeidienst gehalten werden, welche behaup- ten, sie könnten nicht einmal ein Haus mit bekannter Nummer in einer bekannten Straße finden. Darüber hinaus hat der Klement behauptet, bei dem offensichtlichsten Nazi- zeichen handele es sich "um ein Kreuz, dass mit viel Phantasie einer "Wolfs- angel" ähnlich sieht" (Blatt 6). Das ist eine grobe Irreführung, über die sich übrigens OStA Rückert von der Generalstaatsanwaltschaft mit Begeisterung her- gemacht hat. Gegen einen Rückert wird gesondert vorgegangen. Der Klement hat die offenkundige Lüge verbreitet, weil er über seine Pflichtverletzung und die seines Kollegen hinwegtäuschen wollte. Einem Klement ist deswegen nochmals Strafvereitlung im Amt vorzuwerfen. 2) Dienstaufsichtsbeschwerde über KOK Seim zugeordnet der Polizeidirektion Marburg K10ST. Auf meine Anzeige hin wies OStA Jörg den Staatsschutz an, "die Ermittlungen aufzunehmen und den Beschuldigten Wxxx Lxxx ... verantwortlich zu verneh- men" (Blatt 4). Staatsschützer Seim vernahm den Beschuldigten oberflächlich, erweckte den Eindruck, als glaube er ihm und wandelte ihn kurzerhand vom Be- schuldigten in einen Geschädigten um (Blatt 14). Der Seim sorgte damit dafür, dass der Beschuldigte trotz eines eindeutig nachgewiesenen Delikts straflos ausging. Der Seim unterließ alles, was zu sorgfältigen Ermittlungen gehört hätte: Er vernahm die sogenannte Mieterin Cxxx Axxx Pxxx nicht, er erkundigte sich nicht nach dem Umgang des Beschuldigten und verglich die Aussage des Beschul- digten nicht mit der Aussage der Zeugin Mensah-Schramm. Der Seim unterließ es auch nachzuprüfen, ob nicht weitere nazistische oder rassistische Symbole auf dem Grundstück des Beschuldigten zu finden seien. In der Tat ist das Symbol der SS-Totenkopfverbände auch heute noch auf dem Grundstück des Beschuldigten zu sehen. Gegen einen Jörg, der das Fehlverhalten des Seim hätte korrigieren müssen, wird gesondert vorgegangen. Dem Seim ist indessen Strafeitelung im Amt vor- zuwerfen, und zwar durch Unterlassung dringend gebotener Ermittlungen und Fälschung der Ermittlungsakte. Fehlverhalten, wie ich es anhand der Akte 2 Js 4069/03 beschrieben habe, ist hier üblich. Ich habe nie erlebt, dass Zeichen verfassungswidriger Organisa- tionen auf Veranlassung der hessischen Polizei oder Justiz entfernt oder die Täter strafrechtlich verfolgt wurden. Anlagen: Kopien der Seiten 6 und 14 aus der Akte 2 Js 4069/03 der Staatsan- waltschaft Marburg


Blatt 6
Polizeikommissar Klement und Polizeioberkommissar Schäfer können nichts finden, nicht einmal den Drosselweg 58. Glauben Sie, dass derartige Polizeibeamte einen Schutz vor Terror darstellen oder auch nur einen schlichten Einbrecher dingfest machen wollen?
Blatt 6


Aus dem Bericht geht hervor, dass Klement und Schäfer uns nicht finden wollten. Die Polizeistation Stadtallendorf verwendet eine Fangschaltung, die Telefonnummern eingehender Anrufe festhält. Die Polizei kannte deshalb Mensah-Schramms damalige Handy-Nummer 172 7502830. Sie steht im Bericht. Wenn ein Mensch einen anderen vergeblich sucht und dessen Handy-Nummer weiß, ruft er den anderen einfach an.

Klement stellt Irmela Mensah-Schramm und mich als unzuverlässige Subjekte ("die Schramm", "ein Dr.Brosa") dar und als Querulanten, die sich über ein Delikt aufregen, das es in Wirklichkeit gar nicht gibt. Klement schwafelt von einem "Kreuz, dass mit viel Phantasie einer Wolfsangel ähnlich sieht".

Die im Bericht erwähnten Fotos sind aus der Akte verschwunden. Sie hätten gezeigt, wie groß die Wolfsangel im Drosselweg war und wieviel neonazistisches Zubehör dabei versammelt war. Weglassen unangenehmer Beweisstücke ist die häufigste Form der Fälschung von Ermittlungsakten.

Obschon bei sorgfältiger Lektüre des obigen Berichts die Wahrheit ablesbar ist, hat der Polizeibeamte Klement sein Verhalten nach Kräften beschönigt. Was wirklich geschah, ist der Aussage Irmela Mensah-Schramms beim LKA Berlin zu entnehmen:

media/image/polizei-rechte_polnaz_polnaz36.jpg


Diese Aussage, obwohl Sie als Blatt 36 in der Wolfsangel-Akte liegt, und zwar mit gültiger Unterschrift, ist von allen deutschen Gerichten unterdrückt worden.

Blatt 7
Sogar die schlechte Zeichnung Klements macht es klar: eindeutig Wolfsangel
Blatt 7


Blatt 11
enthält den Beweis, dass der Beschuldigte die Wolfsangel nicht freiwillig überstrichen hat. Insgesamt war die Stadt Kirchhain die einzige Behörde, die sich einigermaßen korrekt verhalten hat.
Blatt 9


Blatt 13
Staatsschützer Seim nimmt die Ermittlungen auf.
"Spurensuche: nicht stattgefunden, nicht erforderlich"
Sogar der Vermerk "Strafanzeige von Amts wegen", der bei Straftaten gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung erforderlich ist, fehlt. Der fehlende Vermerk hat praktische Auswirkungen. Wenn Rechtsextreme über ihre Rechtsanwälte Akteneinsicht nehmen, sehen sie, dass sie von der Staatsmacht nichts zu befürchten haben und dass sie ihre Rache auf Privatpersonen konzentrieren können.
Blatt 13


Blatt 14
Der scharfsinnige Kriminaloberkommissar Seim benennt weder sich selbst noch seine Kollegen Klement und Schäfer als "Anzeigende".
Seim verwandelt den Beschuldigten in eine "Geschädigte Person", eine bedeutende Entstellung des Offensichtlichen und somit eine Fälschung der Akte.
Blatt 14


Blatt 42
Oberstaatsanwalt Jörg übernimmt die Behauptung des KOK Seim, der Hauseigentümer W L sei eine geschädigte Person. Die Geschichte des Eigentümers W L, er wisse nicht, wer die Sammlung nazistischer und rassistischer Zeichen auf dem Giebel seines Hauses angebracht habe, und habe sieben Jahre lang von der Bedeutung der Zeichen nichts gewusst, bezeichnet OStA Jörg als "glaubwürdig". Dass der Eigentümer Irmela Mensah-Schramm und mir eine andere Geschichte erzählt hat, verschweigt Jörg. Und damit das Ganze juristisch kompetent aussieht, gesteht Jörg dem Eigentümer einen Tatbestandsirrtum zu.
In seiner Einstellungsverfügung zählt Jörg die Anzeigeerstatter auf: das Antirassistische Telefon Marburg und mich. Die Polizisten haben also von sich aus keine Anzeige erstattet, wie ich es in meiner Dienstaufsichtsbeschwerde behauptet habe.
Blatt 42


Polizisten sind in Strafsachen nur Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft. Verantwortlich ist OStA Jörg. Er hätte das Fehlverhalten der Polizeibeamten korrigieren müssen. Der Bundesverband zum Schutz vor Rechtsmissbrauch hat Strafanzeige gegen Jörg wegen Rechtsbeugung und Strafvereitlung im Amt gestellt.

OStA Rückert von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M. hielt es ebenfalls für opportun das Vorzeigen einer riesigen Wolfsangel einfach geschehen zu lassen. Dennoch wollte Rückert zeigen, dass er klüger ist als Jörg. Er beanstandete Jörgs Einstellung wegen Tatbestandsirrtums und behauptete, das Verfahren sei wegen Verbotsirrtums einzustellen. Wie die meisten Juristen nimmt es Rückert mit den Gesetzen nicht genau. Ein Verbotsirrtum gewährt nur dann Straflosigkeit, wenn er unvermeidlich ist, was bei der Kirchhainer Wolfsangel keinesfalls einzuräumen ist. Auch Rückerts Dreh ist eine Rechtsbeugung. Sie finden Rückerts Text hier.

Kritik unterdrücken: Unterlassungsaufforderung
Der, welcher die Nazischmierereien angezeigt und dann die Untätigkeit der Polizei kritisiert hatte, bekam Aufforderungen, dieses in Zukunft zu unterlassen.




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