Ende Gelände

ZK 10: STAATSSCHUTZ IM POLIZEIPRÄSIDIUM GIESSEN

Staatsschützerin Cofsky


1. Einleitung
2. Immer schön einsperren ...
3. Staatsschützerin Cofsky
4. Staatsschützer Broers
5. Der Ex-Staatsschutz-Chef Puff: König der Peinlichen
6. Und mehr ...
7. Wer schützt die Polizei?
8. Links

Von einer mehrjährigen Pause ca. 2003/2004 abgesehen, war KOKin (vorher KKin) Cofsky die koordinierende Mitarbeiterin beim Staatsschutz, wenn es gegen die Projektwerkstatt ging. Vor ihrer Pause war sie ständig unbeherrscht, verärgert und agierte mit der ebenfalls schnell überforderten KOKin Mutz zusammen (oder mit Amtschef Puff ...). Das geht gut aus einem Vernehmungsprotokoll hervor, dass von KOKin Mutz verfasst wurde und eine Vernehmung eines Projektwerkstättlers dokumentiert. Auszug:



Ab 2005 ermittelte sie etwas selbstsicherer. Die Methoden des Lügens, Fälschens und Manipulierens aber behielt sie bei.

Die Videoabschrift des 11.4.2005
Am 11.4.2005 wurde einer der beiden damals Angeklagten vor dem Landgericht Gießen von Polizeieinheiten unter Führung des POK Schäfer (Polizeistation Gießen-Nord) verprügelt und erheblich verletzt. Die Polizei filmte ihre Tat, stellte später aber selbst Anzeige, weil ihr Opfer vermeintlich getreten hätte. Der Videomitschnitt konnte auf Antrag (im zweiten Versuch) durch den Angeklagten sichergestellt werden. Er dokumentiert eindeutig, dass die Polizei prügelte und erhebliche Verletzungen in Kauf nahm, während das Opfer nichts gegen die Polizei tat. Damit der obrigkeitsschützende Staatsanwalt Vaupel trotzdem das Verfahren gegen die Prügelpolizei einstellen und ihr Opfer verfolgen konnte, nutzte er den Hass des Staatsschutzes Gießen. Statt das Band selbst als Grundlage der Ermittlungen zu machen, ließ er die Staatsschützerin Cofsky (inzwischen KOKin) eine Abschrift fertigen. Sie beschrieb in Worten, was sie meinte, was zu sehen sei. Dabei erfand sie einen komplett anderen Verlauf, phantasierte von Tritten des Polizeiopfers und behauptete, die Polizei hätte keine Gewalt ausgeübt. Zudem behauptete sich noch, der Film hätte keinen Ton. Nicht nur das letzte ist nachweislich gelogen.
Das Polizeiopfer legte Beschwerde gegen die Verfahrenseinstellungen ein und ließ durch einen Anwalt gerichtliche Entscheidung erwirken. Doch das für seine polizeischützende Haltung ebenfalls bekannte Oberlandesgericht fegte den Antrag als nicht formgerecht vom Tisch. Die Polizei muss geschützt werden. Der Anwalt hat inzwischen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Alle Rechtsbeugungen aber basieren auf der gezielt falschen Beschreibung des Videos durch KOKin Cofsky.
Aktenzeichen des Verfahren: 501 Js 19090/05.

Die DNA-Probe am 14.5.2006
Der 14.5.2006 ist ein riesiges Manöver der hessischen Polizei auf Initiative des hessischen Innenministers, durch ausgedachte Anschlagspläne und Aktionen die KritikerInnen endlich hinter Gitter zu bekommen (die absurde Story genauer hier ... und im Buch "Tatort Gutfleischstraße"). Die Staatsschützerin Cofsky, hauptamtlich zuständig für die Verfolgung der ProjektwerkstättlerInnen, organisierte einen Blitz-DNA-Test an den Handschuhen des unbekannten Sprayers im Altenfeldsweg. Warum sie überhaupt hoffte, den gewünschten Verdächtigen so überführen zu können, ist unklar, denn die Observation der Polizei war ja schon Beweis genug. Trotzdem kümmerte sich die Beamtin emsig.


Antrag an das LKA zur schnellen DNA-Untersuchung


2 Tage später: Das Ergebnis
Das Ergebnis war nicht überraschend. Unverschämt aber war die Reaktion des Staatsschutzes. Als das Ergebnis ihr nicht in den Kram passte, machte verschwiegen Cofsky & Co. den Befund ...


Vermerk der Staatsschützerin Cofsky vom 16.5.2006 (136).


Damit war die Nicht-Täterschaft zum wiederholten Mal bewiesen. Doch der Festgenommene blieb in Haft. Das Ergebnis wurde von Cofsky nämlich gar nicht an Gerichte oder Staatsanwaltschaft weitergeben. Eine Haftentlassung unterblieb somit.

Auch in Gießen: Ermittlungen gegen Antifa-Symbole
Im Winter 2006/07 kam es in Stuttgart zu absurden Anklagen und Verurteilungen - Antinazi-Symbole sollten plötzlich strafbar sein. Im März 2007 hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf. Mehr hier ...

Der Staatsschutz Gießen wollte da offenbar mit von der Partie sein und zettelte gegen unerwünschte Geister ebenfalls solche Verfahren an.




Ermittlungen gegen die Band "Mono für alle!"
Wer scharfe Worte findet, bekommt es mit Staatsschutz und Justiz zu tun - so auch die Band "Mono für alle!", die von der Gießener Staatsschützerin Cofsky und dem Staatsanwalt Vaupel (alte Bekannte ...) verfolgt werden.

bei Facebook teilen bei Twitter teilen

Kommentare

Bisher wurden noch keine Kommentare abgegeben.


Kommentar abgeben

Deine aktuelle Netzadresse: 18.116.40.151
Name
Kommentar
Smileys :-) ;-) :-o ;-( :-D 8-) :-O :-( (?) (!)
Anti-Spam