Ende Gelände

FEDERBALL, INNENMINISTER PLUS "DIFFERENZIERTES POLIZEITAKTISCHES KONZEPT"

Anzeigen der Betroffenen, doch außer Vertuschung folgte nichts


1. Einleitung
2. Vorspiele zum 14.5.2006
3. Der 14.5.2006: Unheimliche Begegung der Polizeiart
4. Der 14.5.2006 im Zeitplan
5. Das Federballspiel unter High-Tech-Überwachung
6. Festnahme gelungen, doch die Straftat fehlt ... Polizei als ErfinderInnen
7. Beihilfe zu Freiheitsberaubung und falsche Verdächtigung: Der Antrag der Polizei
8. Freiheitsberaubung in Robe: Amtsrichter Gotthardt und sein Beschluss
9. 5 Tage inhaftiert
10. Presse-Berichte
11. Erfinden, verschweigen, einsperren: 14.-18. Mai 2006
12. Sofortige Beschwerde und Beschluss des Landgericht
13. Mehr Merkwürdigkeiten
14. Beschwerde vor dem OLG und Stellungnahme der Polizei
15. OLG geißelt alle Beschlüsse als rechtswidrig
16. Das OLG zum 14.5.2006: Nazimethoden!
17. Der abschließende Beschluss und das Nachspiel
18. Sich beschweren
19. Anzeigen der Betroffenen, doch außer Vertuschung folgte nichts
20. Einzel-Aspekte beleuchtet
21. Nachwehen ... und Nachbeben
22. Infos, Links und mehr
23. Update (zum Buch "Tatort Gutfleischstraße")

In Folge der Ereignisse reichten alle Betroffenen etliche Beschwerden gegen die Maßnahmen ein. Zudem stellte der Hauptbetroffene mehrere Anzeigen gegen PolizeibeamtInnen und RichterInnen. Gegen den aus fahrendem Auto springenden Polizeibeamten erhob er den Vorwurf des schweren Eingriffs in den Straßenverkehr. Gegen Richter Gotthardt und die RichterInnen am Landgericht, welche die sofortige Beschwerde gegen den Unterbindungsgewahrsam verschleppten, stellte er Anzeige wegen Rechtsbeugung im Amt und Freiheitsberaubung. Zudem wandten sich mehrere Betroffene mit Widersprüchen bzw. Beschwerden gegen ihre Festnahme, die zum Teil schon abgewickelt wurden und mit Ablehnungen durch die einschlägig bekannte Amtsrichterin Kaufmann endeten. Ein anderer Betroffener legte zuerst Widerspruch gegenüber der Polizei ein, welche diesen zurück wies mit der Rechtmittelbelehrung, dass eine Fortsetzungsfeststellungsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht möglich sei. Verantwortlich für diesen Text war Assessorin Brecht (PP Mittelhessen). Nachdem die Fortsetzungsfeststellungsklage erfolgte, wandte sich die einschlägig bekannte Brecht an das Verwaltungsgericht – mit der umgekehrten Argumentation, dass der verwaltungsrechtliche Weg nicht eröffnet sei.
  • Der Übersichtlichkeit und Bedeutung wegen sind auf einer Extra-Seite der zentrale Gerichtsbeschluss zum mehrtägigen Gewahrsam sowie die Widersprüche dagegen und schließlich der Beschluss des Oberlandesgerichtes Frankfurt dargestellt.
  • Auf einer weiteren Seite sind die Anzeigen der Betroffenen gegen die RechtsbeugerInnen, FreiheitsräuberInnen und falschen VerdächtigerInnen zusammengestellt - einschließlich der Einstellungen und Reaktionen. Ermittelt wurde ... nichts!
  • Zunächst 2008, dann ab Ende 2010 wurde Verfahren um Verfahren eingestellt - vermeintlich weil seitens der Staatsanwaltschaften keine strafbaren Handlungen entdeckt werden konnten. Das war eine Lüge, wie die Akteneinsicht im Jahr 2011 zeigen sollte ...
  • Am 9.12.2011 dann schloss das Oberlandesgericht den juristischen Weg - etliche Straftaten waren schon verjährt.
  • Extra-Seite zu den Anzeigen, Einstellungen und dem Klageerzwingungsverfahren mit Links zu allen wichtigen Beschlüssen, Klagetexten usw.


In den Einstellungen der Strafanzeigen gegen Gießener Richter*innen wird weiter behauptet, dass die behaupteten Abläufe damals der Wahrheit entsprachen und kein Beteiligter wissentlich etwas Falsches getan hätte.

Anzeige wegen schwerem Eingriff in den Straßenverkehr
Bei der Festnahme sprang ein Polizist aus dem fahrenden Polizeiauto auf einen Radfahrer. Er war der Fahrer und das Auto fuhr entsprechend führerlos weiter - direkt auf eine zweite Person zu. Dieser konnte knapp ausweichen und prallte gegen die offene Fahrertür. Kurz danach krachte der Polizeiwagen in ein aus der anderen Richtung kommendes Polizeiauto. Der Radler, der gegen die Tür prallte, stellte Strafantrag wegen schwerem Eingriff in den Straßenverkehr gegen den Polizisten. Mehr hier ...

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