Ende Gelände

BERUFUNGSVERHANDLUNG ZWEITER ANLAUF: ANKLAGEPUNKT 13

Beweisantrag zum Beleidigungsvorwurf


2. Bericht vom 2. Fair..handlungstag: Mo., 21.03.05
5. Anträge zum Anklagepunkt "Sachbeschädigung an der Gallushalle"
7. Anträge zum Anklagepunkt "veränderte Wahlplakate"
8. 11.4.2005: Berichte vom 6. Verhandlungstag
9. 14.4.2005: Berichte vom 7. Verhörungstag
10. Anträge zum Anklagepunkt gefährliche Körperverletzung
13. Antrag zum Vorwurf Körperverletzung (per Fax am 22.4.2005 an Landgericht)
14. 25.4.2005: Der zehnte Verhandlungstag
15. Anträge zum Hausfriedensbruch (Gail u.a.)
16. 29.4.2005: Berichte vom 11. Verhandlungstag
17. Beweisantrag zum Beleidigungsvorwurf

Zum Beweis der Tatsache, dass Angela Gülle nicht – wie von ihr behauptet – beim Benässen des Wahlplakateständers am 23.8.2003 in der Nähe stand und ich von den Bänken neben den drei Schwätzern auf sie zugegangen sein soll, beantrage ich
  • eine Ausschnittsvergrößerung oder vergrößerten Ausdruck des Fotos auf Blatt 16, Foto unten rechts (wo rechts das Transparent und der Oberarm eines Polizisten zu sehen ist). Der relevante Ausschnitt ist der Infostand der Grünen in der Bildmitte.
  • Vernehmung des Zeugen S., wie bereits mündlich vereinbart.
  • Sicherstellung aller weiteren Aufnahmen des KOK Schmidt von diesem Tag, d.h. u.a. der entscheidenden Phase der Vorfälle. KOK Schmidt erwähnte diese Fotos in der ersten Instanz, behauptete aber, dass darauf nichts Wesentliches zu erkennen sei.

Gerichtsbeschluss u.ä.
a. Beschluss: Der Antrag auf Herstellung einer Ausschnittsvergrößerung des Fotos Bl. 16 (unten letztes) Bd. III, Abt. 20 wird als unzulässig zurückgewiesen. Es ist nicht ersichtlich, was infolge der Vergrößerung besser erkennbar werden soll.

b. Der Zeuge S. wurde vom Gericht angerufen und sagte noch am gleichen Tag aus.

c. KOK Schmidt behauptete, die Fotos gelöscht oder aus anderen Gründen nicht mehr zu haben.

Beweisantrag
Tatsachenbehauptung: Die Aussage von Frau Gülle, ich hätte in einem Telefonat vor dem 23.8.2003 ihr gegenüber zugegeben, Wahlplakate verändert zu haben, ist falsch und frei erfunden.

Beweismittel:
  • Vernehmung der Zeugin Simone Ott, die neben mir und der schon dazu vernommenen Astrid Weber das Telefonat mitverfolgte. Ladungsfähige Anschrift: Riedweg 21a, 61203 Reichelsheim

Der Antrag ist für den Prozess wichtig, da zum einen von Frau Gülle gegen mich ein Verdacht benannt wurde, der sehr wesensverwandt zu den Anklagepunkten zur Veränderung von Wahlplakaten in Reiskirchen ist und daher den Eindruck eines Tatverdachts gegen mich stärken könnte. Zum anderen ist der Punkt wichtig, weil er die Glaubwürdigkeit der Zeugin Gülle betrifft, die bezüglich des vermeintlich beleidigenden und vermeintlich gesagten Spruches „Hiermit pisse ich Dich an“ die einzige Belastungszeugin ist.

Ergebnis des Antrags
Die Zeugin wurde sofort von der Polizei aufgesucht und sagte dann auch als Zeugin aus.

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