Ende Gelände

PLANUNG

Karte der Leitbilder-Erläuterungen

Durch die in der Karte zu erkennenden Schraffuren und Symbole sind die Ziele der Landschaftsentwicklung aus der Sicht des Arten- und Biotopschutzes dargestellt.

Dabei kommt der Kartensignatur eine doppelte Bedeutung zu:

1. Es werden Entwicklungsrichtungen festgelegt, d. h. zu den einzelnen Symbolen werden Ausführungen über die anzustrebenden Nutzungen, naturnahen Strukturen und deren Flächen und Verteilung gemacht.

2. Es ergibt sich eine Abstufung der Schutzintensität und damit auch der Nutzungsrestriktion.

Zunächst ist eine Zweiteilung erkennbar:

a. Flächen, die Kreissymbole umgrenzen:

In diesen Flächen sind aufgrund der dort anzutreffenden Bedingungen besondere Anforderungen an eine Entwicklung der Landschaft bzw. an den Schutz naturnaher Bereiche zu stellen. Das kann soweit gehen, daß jegliche Nutzung verboten bzw. nur nach Gesichtspunkten des Naturschutzes betrieben werden darf.

b. Flächen, in denen aufgrund der dortigen Bedingungen der Naturschutz auf ein (allerdings notwendiges) Minimum beschränkt bleiben kann. Maßnahmen sollten hier auf Restflächen oder entlang vorhandener Grenzen beschränkt werden. Zudem muß die Form der Nutzung umweltverträglich sein. Alle nicht unter a. fallenden Flächen zählen hierzu.

Beide Bereiche sind noch je in zwei Stufen unterteilt, wodurch sich insgesamt eine Vierstufung der Schutzintensität ergibt.

Im folgenden werden die einzelnen Symbole und Schaffuren erläutert. Es ergibt sich jeweils ein Katalog von Zielaussagen, der als Rahmen für die Detaillierung im Biotopfunktionsplan und später in den Detailplänen zu verwenden ist.

@ Trocken-Wälder

Alle trockenen, gehölzbestandenen Flächen sind in dieser Weise ausgezeichnet, soweit sie nicht innerhalb anderer Räume mit dem Vorrang Naturschutz liegen und dort mit erfaßt sind.

@ Anteile der gekennzeichneten Waldflächen sind mit einer Vertikal-Schraffur versehen, die bedeutet, daß in diesen Flächen ein natürlicher Waldbestand zu entwikkeln ist. Nutzungen irgendwelcher Art sind fernzuhalten (Naturwald).

Pflege/Nutzung

Zunächst sind alle standortfremden Arten zu entfernen, die entstandenen Lücken entweder mit Arten der h.p.n.V. aufzufüllen oder der natürlichen Sukzession zu überlassen.

In allen Waldbeständen sind folgende Maßnahmen durchzuführen:

– Keine Monokulturen fremder Arten:

– Erhalt eines ausreichenden Altholzbestandes;

– Einrichtung von Kahlschlägen in geringer Ausdehnung mit Selbstansiedlung der Sukzessionsgesellschaften;

– Verwendung von Pflanz- und Saatgut aus der Umgebung (Standorttrassen);

– Gestaltung der Waldränder.

Offene Trockenbereiche mit Gehölz

Trockenzüge, bis auf wenige Ebenen ohne besondere Trockenprägung, sind gekennzeichnet. Die Kernbereiche müssen in besonderer Weise entwickelt werden.

Pflege/Nutzung

Zulässig sind allein extensive Mähwiesen oder Weiden, z. B. mit extensiver Schafhaltung. Fremdstoffzuführungen sind unzulässig.

Wegenetz

Es sind ausschließlich Sand und Graswege zulässig, am besten mit breiten Krautsaumen mit Gebüschgruppen.

Kleinstrukturen

Wildwuchszonen, Sukzessionsflächen und Gebüsche sollten die Flächen möglichst kleinparzellig durchziehen. Ein Wechsel von Gehölzsukzession und Entbuschung kann stellenweise förderlich sein.

Wasser und Nährstoffhaushalt

Es darf keine Veränderung, insbesondere keine Fremdstoffzufuhr erfolgen. Überdüngte Bereiche sind gezielt auszumagern. In diesen Bereichen gelten die Festlegungen der Kernbereiche in abgeschwächter Form. Eine möglichst hohe Dichte von Kleinstrukturen und extensiven Nutzflächen ist anzustreben. Fremdstoffeinsatz darf die Höhe entzogener Nährstoffe nicht überschreiten (d. h. geringe Mengen Festmist und ähnliches sind zulässig, Giftstoffeinsatz nicht).

@ Feuchtbereich mit Gehölzen

Staunasse Ebenen sowie die Talräume sind flächendeckend in dieser Form gekennzeichnet, wenn man die Bereiche ausnimmt, in denen aufgrund der Gehölzarmut eine offene Landschaft erhalten werden soll. Die Maßnahmen in diesen Bereichen erstrecken sich von naturnahen Nutzungsformen zur Renaturierung oder Neuanlage von Feucht- und Gehölzbiotopen.

@ In diesen Bereichen sind eine an Naturschutzgesichtspunkten ausgerichtete Nutzungsform (extensive Feuchtwiesen, Festlegung des Mahdzeitpunktes) und eine hohe Dichte naturnaher Kleinstrukturen anzustreben. Entsprechende Forderungen sind im folgenden mitgenannt.

Andere Nutzungen wie Erholung u. ä. sind zu unterbinden.

@ Der weitaus überwiegende Teil ist als „Vorrang Naturschutz“ zu betrachten, d. h. Nutzungen sind möglich, wenn sie dem Ziel nicht entgegenstehen.

Pflege/Nutzung

Anzustreben ist eine Grünlandnutzung in allen Bereichen, soweit nicht Gehölze oder naturnahe Kleinstrukturen vorhanden sind.

In der Nähe von Gewässern, im Randbereich anderer Biotope sowie in feuchten Senken u. ä. ist nur eine extensive Nutzung zulässig. Randstreifen mit sporadischer Mahd (ca. alle 3 bis 4 Jahre) bleiben stehen.

Wegenetz

Ein Wegenetz kann erhalten bleiben bzw. angelegt werden, jedoch sollte soweit möglich auf geschlossene oder wassergebundene Decken verzichtet werden.

Geteerte Hauptverbindungen müssen außerhalb der gekennzeichneten Gebiete verlaufen. Verrohrungen unter Wegen sind zu vermeiden bzw. aufzuheben.

Kleinstrukturen

Der Erhalt vorhandener und, je nach Situation, die Neuanlage naturnaher Strukturen gehören zu den wichtigsten Zielen in diesen Bereichen. Wichtigste Strukturen sind neben den Gehölzstrukturen (Hecken, Gehölze usw.) Feuchtbiotope.

Naturwald

Forstwirtschaft darf in diesen Flächen in keiner Form betrieben werden. Ebenso sind Jagd, Erholungsnutzung usw. fernzuhalten.

Wegenetz

In den gekennzeichneten Flächen dürfen keine Wege vorhanden sein, auch in der Umgebung ist ein ausreichender Abstand von den Naturwaldflächen zu wahren, damit keine Störungen in diese hineinwirken.

Wasser- und Nährstoffhaushalt

Es dürfen keine weiteren Veränderungen der Nährstoff- oder Wasserverhältnisse erfolgen, vorhandene sind zu beseitigen.

Neben den hier geschilderten Entwicklungsrichtungen sind verschiedene Maßnahmen, die unten für die übrigen Gehölzflächen genannt sind, durchzuführen (Waldrandgestaltung u. ä.).

Wald und Gehölze

Der größte Teil der Gehölzflächen ist nicht durch eine @ besondere Schraffur gekennzeichnet. In diesen Gebieten ist der Naturschutz vorrangig zu behandeln, was bedeutet, daß Nutzungen dann erlaubt sind, wenn sie der Zielrichtung für diese Gebiete nicht entgegenstehen.

Pflege/Nutzung

In den Flächen ist eine naturnahe Waldwirtschaft anzustreben, das bedeutet eine natürliche Artenzusammensetzung sowie einen möglichst naturnahen Waldaufbau.

Jagd, Erholung usw. sind so zu steuern, daß keine schwerwiegenden Störungen auftreten.

Zusätzlich sind aber auch in diesen Waldflächen kleine Parzellen anzulegen, in denen keine Forstwirtschaft betrieben wird. Diese Naturwaldparzellen sollten mindestens 2, besser 10 Hektar groß sein und nach dem Prinzip der Repräsentativität, d. h. in einem zusammenhängenden Waldstück sollten alle Standorttypen durch eine Naturwaldparzelle vertreten sein, bestimmt werden.

Wegenetz

Auf befestigte Wege ist, soweit möglich, zu verzichten, die Naturwaldparzellen sollten von Wegen freigehalten werden.

Kleinstrukturen

Alle Elemente von Vielfalt an Bodenformen, Kleinbiotopen im Wald oder Stadien natürlicher Dynamik sind zu schützen.

Wasser- und Nährstoffhaushalt

In Waldbeständen sollte auf eine Veränderung der Wasser- und Nährstoffverhältnisse grundsätzlich verzichtet werden. Dies gilt insbesondere für die Naturwaldparzellen.

Als besonders vordringlich kann die naturnahe und durchgängige Gestaltung und Offenhaltung aller Fließgewässer bezeichnet werden; in den meisten Fällen sollten diese ein- oder beidseitig mit Gehölzen bestanden sein.

Bei Gefahr von Viehverbiß sind entsprechende Abzäunungen vorzunehmen, entlang aller Strukturen sind Säume zu erhalten.

Wasser- und Nährstoffhaushalt

Feuchtgeprägte Bereiche dürfen durch keine Maßnahme beeinträchtigt werden, umgekehrt sind Gebiete, in denen zum Zwecke der ackerbaulichen Nutzung Grundwasserabsenkungen vorgenommen wurden, wiederzuvernässen.

In den meisten Bereichen kann jedoch die ausreichende Bewirtschaftbarkeit der Grünlandflächen geduldet werden. Auf Dünger- und erst recht Pestizideeinsatz sollte weitgehend verzichtet werden, mindestens im Randbereich aller Gewässer, Feuchtsenken oder an der Grenze zu Gebieten mit dem „alleinigen Ziel Naturschutz“.

@ Offene Feuchtbereiche

Für die offenen Feuchtbereiche gelten ähnliche Ziele wie für die vorstehend genannten „Feuchtbereiche mit Gehölzen“, nur sollte der in diesen Gebieten vorhandene offene Charakter der Landschaft erhalten bleiben. Gehölzpflanzungen sowie andere Sichthindernisse sind mit diesem Leitbild nicht vereinbar.

Die gesamten Flächen sind als „alleiniges Ziel Naturschutz“ gekennzeichnet, was zu der Forderung nach extensiver Feuchtwiese als Nutzungsform, der Anlage bzw. dem Schutz von Feuchtbiotope sowie der Verlegung aller noch in diesen Gebieten befindlichen Wege mit festen Decken usw. führt. Erholung, Jagd usw. sind weiträumig von diesen Bereichen fernzuhalten.

Ackerflächen und Siedlungen

Keine Vorrangansprüche hat der Naturschutz an diese nicht gekennzeichneten Flächen. Dieses bedeutet nicht, daß keine Naturschutzmaßnahmen durchgeführt werden, sondern daß diese sich auf Restflächen, entlang von Wegen oder anderen Grenzen u. ä. beschränken. Durch eine Vielzahl von Maßnahmen ist aber auch auf diese Weise der Wert vieler Flächen als Lebensraum zu erhöhen sowie die trennende Wirkung intensiv genutzter Flächen oder bebauter Bereiche aufzuheben bzw. zu mildern.

In allen Bereichen, die an trocken- oder feuchtgeprägte Flächen grenzen ist eine besondere Kleinstrukturdichte anzustreben. Dieses begründet sich entweder aus der Nachbarschaftslage zu wertvollen Bereichen oder aus den Standortverhältnissen, die eine solche Forderung erheben lassen.

Entsprechend diesen jeweiligen Verhältnissen sind insbesondere Kleinbiotope (Tümpel, naturnahe Fließgewässer oder Hecken, Feldgehölze usw.) zu schaffen.

 

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