Ende Gelände

STRAFE - RECHT AUF GEWALT

„Eine Empörung gegen unsere Selbstgerechtigkeit“


1. „Wenn nichts mehr geschützt ist, kann nichts mehr gelebt werden“
2. „Kriminalität ist ein gesellschaftlicher Prozess“
3. „Strafe macht zwischenmenschlich keinen Sinn!“
4. „Strafe ist ein notwendiges Übel“
5. „Eine Empörung gegen unsere Selbstgerechtigkeit“
6. „Es gibt weder Recht noch Gerechtigkeit“
7. „Es gibt eine gewisse Eigenverantwortung“

Peter Zihlmann ist Rechtsanwalt, war von 1979 – 1999 ausserordentlicher Zivilgerichtspräsident und Mietrichter in Basel, später trat er als Justizkritiker auf, war privater Ombudsmann und Buchautor.

Eines ihrer Bücher trägt den Titel „Macht Strafe Sinn?“[1]. Und ihre Antwort?
Ich bin der Meinung, dass staatliche Strafe (sagen wir einmal ausserhalb der Kindererziehung, dort hat sie ein bisschen einen andern Stellenwert) praktisch keinen Sinn macht. Keinen guten Sinn. Es ist etwas negatives – wie wenn man fragen würde „Macht Krieg Sinn?“ Dann würde ich auch sagen, „nein, Krieg macht keinen Sinn.“ Er ist vielleicht in einer bestimmten Extremsituation unvermeidlich, aber er macht deswegen noch lange nicht Sinn. So ist es auch mit der Strafe. Man sagt auch, Strafe ist ein absichtlich zugefügtes Übel, und ist sich soweit einig, dass es ein dunkles Kapitel ist.

Man ist sich aber auch einig, dass Schwerkriminelle, Mörder, Vergewaltiger, Schläger und so weiter unbedingt bestraft werden müssen. Was soll man sonst mit ihnen machen?
Hier kommt ebenfalls eine Sinnfrage auf, die Frage nach dem Zweck. In der Strafwissenschaft gibt es auf der einen Seite, von der Religion abgeleitet, den Sühnegedanken. Später und auch heute noch, steht vor allem die Abschreckung im Vordergrund. Wenn sie mich bestrafen, schrecken sie mich davor ab, in Zukunft wieder straffällig zu werden. Man nennt dies die Spezialprävention. Das andere ist die Generalprävention, dadurch dass man Strafurteile extra veröffentlicht, vergewissert sich die Gesellschaft, was geht und was nicht geht, womit man alle anderen abschreckt. Seit etwa zwanzig Jahren gibt es eine sehr starke Tendenz, wo es nicht mehr um das Abschrecken sondern um das Einschliessen geht. Man merkt, dass dieses Abschrecken gar nicht wirklich funktioniert, da Abschreckung auch mit der Resozialisierung zusammenhängt, also jemanden bessern und in die Gesellschaft wieder einbringen zu können. Das setzt allerdings voraus, dass man jemanden ändern kann. Wenn aber jemand Triebtäter ist, kann man ihn in dem Sinn auch nicht abschrecken oder resozialisieren. Deshalb verbreitet sich immer mehr die Auffassung, man müsse diese Extremstraftäter einfach wegschliessen. Verwahren. Dabei reden wir aber von einer Extremgruppe. Der Zürcher Psychiater Urbaniok, der sich stark mit diesem Phänomen beschäftigt, spricht in der Schweiz von circa 30 bis 50 solcher Personen[2], die man so extrem einstufen kann – zwei-drei Schulklassen, gegenüber siebeneinhalb Millionen!

Sie treten immer wieder als Justizkritiker auf. Was ist denn an unserer Justiz so falsch?
Die juristische Wahrheit ist immer eine dialektische Wahrheit, eine Wahrheit, die sich aus Thesen und Antithesen ergibt. Es ist eine Diskussion. Man spricht heute auch gerne von einer diskursiven Wahrheit. Eine Wahrheit, die sich im Gespräch ergibt. Man hat einen Spruch und einen Widerspruch und im besten Fall eine Synthese. Wir sind aber alles Menschen und kommen nicht zu einem endgültigen Urteil. Deshalb sollte auch dieses juristische endgültige Urteil – jemand wird zum Tod, zu zwanzig Jahren oder Verwahrung verurteilt – hinterfragt werden. Die Kritik am Urteil ist ja ein Stückweit ins System integriert. Wieso kann man anfechten? Der Richter hat ja geurteilt, es sind ja bereits fünf Richter dieser Meinung. Warum jetzt noch einmal urteilen? Wer sagt, dass die nächsten drei oder fünf Richter besser sind, bloss weil sie im Instanzenzug höher sind? Und was ist höher? Ich will darauf hinweisen, dass wir gar nicht in der Lage sind, wirklich ein gültiges Urteil über einen anderen Menschen zu fällen. Strafen ist nicht nur ein Beurteilen (was wir nämlich immer machen müssen, unser geistiges Leben besteht darin, Urteile zu fällen) sondern wir urteilen über die Werthaltigkeit eines Menschen. Wir verurteilen ihn. Das sieht man oft auch in der Sprache, so heisst es im Urteil „mit äusserster Grausamkeit“, „schamlos“ oder „wucherisch“. Man liest das wie wenn jemand einen anderen ganz primitiv beschimpfen würde. Es ist falsch und letztlich unbehilflich, wenn man jemanden straft, wenn der Betreffende diese Strafe nicht akzeptieren kann. Wenn jemand sieht, ich habe etwas Unrechtes getan und dann eine Strafe akzeptieren kann, so bekommt sie einen Sinn. Wenn er das aber nicht akzeptieren kann, wenn es bloss dieses sinnlose Absitzen ist, so ist es eine Schikane. Man bricht damit diesen Menschen und zeigt ihm, dass man mit ihm nicht mehr rechnet, dass man ihn nicht mehr als Mensch akzeptieren kann. Und dies ist unmenschlich.

Das wirft die Frage auf, wie man mit schädlichen Taten umgeht. Ihr neustes Buch handelt von der Blutrache im Kosovo[3]. Strafe bezeichnet man meist als eine Verfeinerung der Rache...
Eine Verfeinerung? Nun gut, man geht mit der heutigen Art der Strafe feiner und tiefer in die Seele des Menschen hinein. Die früheren Körperstrafen waren brutaler. Heute geht es darum, den Menschen gefügig zu machen. Die Freiheitsstrafe, wie wir sie heute als Standartstrafe kennen, ist um die dreihundert Jahre alt. Interessanterweise ist diese Art der Bestrafung mit der Industrialisierung aufgekommen. Man sprach von einem „Zuchthaus“, Zucht und Ordnung – ähnlich wie von einer Fisch- oder einer Viehzucht. Dahinter steht die Vorstellung, dass der Mensch arbeiten muss. Schliesslich kommt der Industrialisierungsgedanken, den Menschen gefügig zu machen. Das hat Michel Foucault in seinem Werk punir et surveiller überzeugend dargelegt.

Aber heute sieht man den zentralen Unterschied zwischen Rache und der staatlichen Strafe darin, dass es nicht um reine Vergeltung, sondern um Prävention, um Resozialisierung, den Schutz der Bevölkerung und den Erhalt von Friede und Ordnung geht. Bei der Rache ist dies nicht der Fall.
Das dachte ich auch, bevor ich mein Buch Basel-Pristina geschrieben habe. Ich wurde dann mit dem „Kanun“[4] konfrontiert, das ist ein Gewohnheitsrecht im Kosovo. In diesem Recht wird auch die Blutrache geregelt. Und es wird genau begründet, dass derjenige, der einem andern etwas zufügt mit dem gleichen Schicksal rechnen muss. Dieses Recht ist alles andere als willkürlich und genau geregelt. Unsere Rechtsformen sind daher nicht grundverschieden. In meinem Buch zeige ich auch auf, wie unsere Strafe und unsere Polizeiverwaltung am Schluss zu ganz ähnlichen Strukturen kommt. Natürlich haben wir dafür wissenschaftliche Begründungen. Aus den archaischen Blutsgerichten, wo die Dorfältesten eine Strafe verhängen, machen wir eine Wissenschaft. Selbstverständlich haben sich die Formen stark gewandelt, aber der Grundgedanke ist derselbe. Sicherlich ist es eine Entwicklung. Man konnte früher nicht auf die Blutrache oder die Todesstrafe verzichten – jetzt geht es. Man konnte während Jahrhunderten nicht auf Körperstrafe verzichten – jetzt können wir es. Ich würde sagen, es ist eine Entwicklung – und ich hoffe und plädiere, dass die Fortsetzung zu einem Zurückdrängen des Strafrechts führt. Aber das setzt voraus, dass die Gesellschaft mehr Selbstverantwortung übernimmt.

Verantwortung ist sehr ehrenvoll und edel als Philosophie und Lebenshaltung. Aber ist das brauchbar für eine Gesellschaft? Kann man auf diesm Prinzip eine soziale Struktur aufbauen?
Ja, ich würde schon sagen. Im Grunde genommen gibt es nichts besseres. Die Strafe würde ich als zweitbeste Möglichkeit betrachten. Verantwortung bedingt auch, dass man Konsequenzen zieht. Der Appell an den Betreffenden ist natürlich einzusehen, was er falsch gemacht hat, aber ansonsten zieht man Konsequenzen. Zum Beispiel indem man nicht mehr mit jemandem zusammenarbeitet, dass jemandem die Stelle gekündigt wird. Hier braucht es gar keine Strafe. Die Swissair-Angelegenheit[5] zum Beispiel ist gut als Prozess, damit man darüber diskutiert. Aber zu erwarten, dass dann einer mit Handschellen abgeführt wird, ist kindisch. Genau so wie im Fall Guido A. Zäch[6], was in diesem Fall geschehen ist, ist unsinnig. Es hätte durchaus Sinn gemacht, ihn mit seinen Handlungen zu konfrontieren und zu fragen „was sagen Sie dazu?“. Aber nicht ihn danach ins Gefängnis zu stecken, sondern Konsequenzen ziehen und ihn aus dem Stiftungsrat entlassen. Interessanterweise setzt man auch gerade dort, wo es am wichtigsten ist zu einer Konfliktlösung zu gelangen, auf Wahrheitskommissionen, auf Verantwortung. Zum Beispiel in Südafrika und mittlerweile auch in anderen Ländern, wo Genozid stattgefunden hat, wo es nicht bloss darum geht, dass der eine den anderen abgeknallt hat, sondern wo Staaten und Bevölkerungsgruppen organisierte Verbrechen begingen[7].

Sie schrieben einst, „Das Vergehen des Angeklagten vor Gericht besteht meist darin, den Versuch gewagt zu haben, es im Geschäftlichen oder Gesellschaftlichen den Grossen gleichzutun.“. Wäre es nun nicht die Aufgabe, anstatt die Tat des einfachen Bürgers zu rechtfertigen, gegen die grossen Sünder härter vorzugehen.
So ist man in letzter Zeit durchaus vorgegangen. Im letzten Jahrhundert hat das Strafrecht die Chefetagen erobert und gilt nicht mehr nur den Dieben, Mördern und Landstreichern. Mit dem Wachsen der Wirtschaftsmacht wollte man nicht mehr nur den Arbeiter drannehmen, der das Znünitäschchen des Kollegen plündert, sondern auch den Turbokapitalisten. In Amerika und England wurden in grossen Prozessen gegen Börsenspekulanten drakonische Strafen ausgesprochen[8]. Aber es gelingt eben doch nicht. Wer ist der Grosse? Auch beim Drogenhandel gibt es diese Diskussion. Man wollte nicht die Kleindealer strafen – gemacht hat man es trotzdem – sondern die „Grossen“ zur Rechenschaft ziehen. Man wollte die Mafia legen, indem man den Geldhahn zudreht und bekämpfte daher die Geldwäscherei. Aber in der Praxis erwies sich das Problem als eine Hydra – man schlägt ihr einen Kopf ab und es wachsen Hunderte nach. Man kommt ihr nicht bei. Letztlich ist die Vorstellung, dass da ein grosser Mafiaboss ist, der alles beherrscht, eine Zurechnungsfrage. Genau so wie man sich fragen kann, „ist die Bundespräsidentin die Schweiz?“ Man hat paranoide Vorstellungen, dass hier etwas organisiert sein muss, das man immer wieder vorfindet. Genau so wie es zur Zeit des kalten Krieges in Amerika die Kommunistenbekämpfung gab. Es geht um das Schaffen von Feindbildern. Osama bin Laden ist ein solches Schreckgespenst gewesen, welches hochstigmatisiert worden ist. Die Gesellschaft verlangt immer solche Feindbilder, an denen sie sich festhalten kann. Die Kinderpornografie ist im Moment auch ein solches Phänomen. In Zukunft wird sich die Diskussion wahrscheinlich um die Managerlöhne drehen. Aber im entscheidenden Moment versagt das Strafrecht, weil es nur zur Disziplinierung der grossen Masse ausreicht. Es ist nicht dazu geeignet, die sogenannte Makrokriminalität, die grossen Verbrechen, die eine Gesellschaft begeht, auszurotten. Es gibt zwar immer wieder die Siegesjustiz wie jetzt im Irak oder das Nürnberger Verfahren nach dem zweiten Weltkrieg, die aber immer erst stattfindet, wenn bereits wieder ein anderer an der Macht steht. Das eigentliche Problem bekommt man nicht in den Griff. Das Recht ist immer angewiesen auf die Macht – und wer hat die Macht? Die Macht liegt beim Staat. Wenn ein Staat zusammenbricht, kann ein Sieger kommen, und das Unrecht beurteilen. Aber das geschieht immer aus einer ganz anderen Optik. Es überzeugt jene nie, die vorher am Ruder gewesen sind.

Wieso entsteht ein Verbrechen, wo hat das seinen Ursprung?
Man kann diese Frage auf verschiedene Art beantworten, aber letztlich ist sie unbeantwortbar. Man findet sie bei Goethe: „Ein Teil von jener Kraft, Die stets das Böse will und stets das Gute schafft.“[9]. Ohne das Böse gäbe es das Gute nicht. Das Böse ist das, was der Fahrtwind bringt. Das gute ist das Steuer. Aber die Dynamik im Leben geht vom Bösen aus. Aus dieser Spannung erst entsteht das menschliche Leben. Die östlichen Philosophien kennen hier etwas, was wir nicht kennen. Wie es Nietzsche sagt, das „jenseits von Gut und Böse“. Es ist eine sehr interessante Vorstellung, dass es etwas gibt, welches jenseits von Gut und Böse liegt. Auch der Sufi-Dichter Rumi sagte, „jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort wollen wir uns treffen.“[10] Die Östliche Philosophie ist nicht so durchdrungen von diesem Konflikt zwischen Gut und Böse. Im Westen gehen wir an diesem Konflikt zugrunde. Wir steigern uns sadistisch und masochistisch in diesen Konflikt hinein. Die östlichen Philosophien gehen hingegen mehr auf das Gesamtheitliche ein, das Rad des Lebens. Sie sehen das Gute und das Böse als unzertrennliches Geschwisterpaar. Wir müssen lernen, das Gute und das Böse auch in uns selbst zu erkennen. Carl Gustav Jung[11] hat mit der Projektionslehre aufgedeckt, dass wir das Böse immer im Anderen erkennen. Ich sehe etwas und urteile darüber. Das ist nicht ganz falsch. Aber es ist nur einen Aspekt. Erst wenn man alle Aspekte zusammen hat und alles weiss, dann hätte man die Wahrheit. Aber das ist natürlich nicht möglich. Letztlich ist es ein Mysterium, eine Frage, die wir nicht beantworten können. Die Frage, woher kommt das Böse? Es ist hier, aber es ist auch immer in uns.

Wenn ich Sie richtig verstehe, würden Sie aber nicht zustimmen, wenn man Kriminalität und daraus folgend Strafe als ein individuelles Problem des Täters betrachtet.
(überlegt) Nein, man darf es nicht ausschliesslich individuell sehen. Natürlich ist es sein Schicksal und der Täter trägt die Verantwortung dafür. Aber man darf dies nicht strapazieren. Denn die Freiheit, so oder anders zu handeln, also die Willens- und Handlungsfreiheit des Menschen, wird durch die modernen Naturwissenschaften immer mehr in Frage gestellt. Ich glaube zwar nicht, dass dort letztlich die Antwort liegt, aber es relativiert die Annahme, dass Kriminalität ein Problem des Einzelnen ist. Ein Freund von mir sagte einmal, „Weißt du, man kann sich selbst auch nicht auswählen.“ Man ist so, wie man ist. Wenn ich besonders dumm bin, was kann ich dafür? Ob ich in der Schweiz oder in Pakistan bin, ob ich im 21. oder im 11. Jahrhundert lebe – das sind alles Grundgegebenheiten, die man nicht auswählen kann. Man kommt in eine Struktur hinein, die einem schliesslich auch bestimmt. Ich denke, wenn man ganz ehrlich ist und die Möglichkeit hat, sich ganz in den anderen hineinzuversetzen und ihn aus seiner Sicht zu verstehen, so würde ein Urteil ganz anders aussehen. Kafka schrieb einmal in einem Brief, "Wenn Du vor mir stehst und mich ansiehst, was weißt Du von den Schmerzen, die in mir sind und was weiß ich von den Deinen. Und wenn ich mich vor Dir niederwerfen würde und weinen und erzählen, was wüsstest Du von mir mehr als von der Hölle, wenn Dir jemand erzählt, sie ist heiß und fürchterlich. Schon darum sollten wir Menschen voreinander so ehrfürchtig, so nachdenklich, so liebend stehn wie vor dem Eingang zur Hölle."[12] Es ist die Vorstellung, dass das Innenleben eines Menschen für den anderen unzugänglich ist. Daher hat man sehr grosse Mühe, den Anderen zu verstehen, und somit hilft nur der gegenseitige Respekt. Die Vergewaltigung des anderen führt immer nur zu neuen Verwerfungen.

Bundesrichter Thomas Merkli legitimierte Strafe, da eine menschliche Gesellschaft nur funktioniere, wenn sich diese Gesellschaft eine Ordnung gibt, die auch durchgesetzt wird.
Das stimmt natürlich schon. Aber ich finde, eine gesellschaftliche Ordnung sollte nicht nur strafrechtlich abgesichert sein, sondern auf der Verantwortung und der Einsicht des Einzelnen in die Notwendigkeit dieser Ordnung basieren. Ich sehe es als ein Hinschaffen auf wirklich mündige Menschen. Ich sehe, dass wir noch unterwegs sind, will aber darauf hinweisen, dass wir uns in unserer Selbstgerechtigkeit nicht einnisten sollen. “Mich ekelt, was ich getan; aber was mich noch mehr ekelt, das ist eure Selbstgerechtigkeit“, sagt Effi Briest in Theodor Fontanes gleichnamigem Roman. Meine Kritik ist eine Empörung gegen unsere Selbstgerechtigkeit. Gegen die satte Selbstgerechtigkeit der Richter, die hoch bezahlt und mit einem geregelten Leben am grünen Tisch sitzen und ohne die Probleme der Angeklagten wirklich zu kennen über sie urteilen. Hier möchte ich viele Fragezeichen setzen und darauf hinweisen, dass mancher, der vor dem Strafrichter steht, moralisch kaum unter einem so hoch dekorierten Richter liegt.

[1] Peter Zihlmann. Macht Strafe Sinn?. Schulthess, 2002.

[2] Frank Urbaniok in NZZ 22.Januar 2004. Der Zürcher Gerichtspsychiater Frank Urbaniok zur Verwahrungsinitiative. Gemäss seiner Aussage würden so viele Täter von der Verwahrungsinitiative erfasst.

[3] Peter Zihlmann. Basel – Pristina, Blutrache in der Schweiz. Orell Füssli, 2007.

[4] Beim Kanun (albanisch: „Regel“, „Norm“) handelt es sich um ein mündlich überliefertes altes Gewohnheitsrecht der im Norden Albaniens und im Kosovo lebenden ethnischen Albaner. [...] Grundlage des Kanuns ist das Leben in der Großfamilie, wo in der Regel drei Generationen unter der Anführerschaft des ältesten Mannes unter einem Dach wohnten. Die Gesetzessammlung regelt die Bereiche Schuldrecht, Ehe- und Erbrecht, Strafrecht sowie Kirchen-, Landwirtschafts-, Fischerei- und Jagdrecht ziemlich umfassend. Im Strafrechtsbereich ist der Kanun noch von der Ehrverletzung geprägt [Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Kanun_(Albanien)]

[5] Nach dem Grounding der Schweizer Fluggesellschaft Swissair anfangs Oktober 2001, welches die Schweizer Bevölkerung aufgrund ihres Mythos sehr emotional getroffen hat, werden im Frühjahr 2007 19 Personen aus Geschäftsleitung und Verwaltungsrat vor Gericht gestellt. Für den damaligen Konzernchef Mario Corti fordert die Staatsanwaltschaft mit 21/3 Jahre Gefängnis, davon ein halbes Jahr die höchste Strafe. [SDA, 19. Februar 2007]

[6] Im Jahr 2002 erhob die Basler Staatsanwaltschaft Anklage gegen CVP-Politiker und Präsident der Schweizer Paraplegiker-Stiftung Guido A. Zäch wegen Zweckentfremdung anvertrauter Vermögenswerte. Das Basler Appellationsgericht verurteilte ihn zu 16 Monaten Gefängnis bedingt. [de.wikipedia.org/wiki/Guido_A._Zäch]

[7] Zu Südafrika siehe „Wahrheits- und Versöhnungskommission“ [de.wikipedia.org/wiki/Wahrheits-_und_Versöhnungskommission].

[8] Siehe u.A. Ivan F. Boesky [de.wikipedia.org/wiki/Ivan_F._Boesky] und Nick Leeson [de.wikipedia.org/wiki/Nick_Leeson]

[9] Faust I. Johann Wolfgang Goethe. Zitat Mephistopheles zu Faust.

[10] Dschalal ad-Din Rumi (1207-1273), seldschukischer Sufi (islamischer Mystiker)

[11] Schattenkonzept: „Der Schatten ist die dunkle Seite der Persönlichkeit, die wegen Sozialfeindlichkeit unterdrückten und ins Unbewusste abgeschobenen negativen Eigenschaften eines Menschen. Solange keine Auseinandersetzung des Ichs mit dem Schatten stattgefunden hat, wird dieser häufig auf Personen oder Objekte außerhalb des Ichs projiziert“ Carl Gustav Jung, begründer der analytischen Psychologie [de.wikipedia.org/wiki/Carl_Gustav_Jung]

[12] Franz Kafka (1883-1924), österreichisch-tschechischer Schriftsteller, Brief an Oskar Pollak, 8. November 1903 [de.wikiquote.org/wiki/Franz_Kafka]

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