Ende Gelände

STRAFE

Verlautbarungen gegen Strafe und Knast


1. Einleitung
2. Welchen Sinn macht Strafe?
3. Wem dienen die Strafgesetze?
4. Strafe und Soziales
5. Schöner Schein: Behaupteten und verborgene Motive des Strafens
6. Satire: Vorschlag für ein ehrliches Strafgesetzbuch ...
7. Strafe überwinden!
8. Doch trotzdem heißt es überall: Mehr Strafe!
9. Kritisches zu Strafe
10. Verlautbarungen gegen Strafe und Knast
11. Religiöser Fundamentalismus und Strafe
12. Links und Materialien



Welche Strafen müssen noch bleiben?
Aus Kropotkin, Peter (1985): "Gesetz und Autorität", Libertad Verlag in Berlin (S. 21 ff.)
So verbleibt also nur noch die dritte Kategorie der Gesetze, welche die wichtigste ist, weil sich an dieselbe die meisten Vorurteile knüpfen: jene Gesetze, die den Schutz der Personen, die Bestrafung und Verhütung der Verbrechen' verbürgen sollen. Tatsächlich ist diese Kategorie die wichtigste von allen; denn wenn sich die Gesetze überhaupt einer gewissen Anerkennung und Achtung erfreuen, geschieht dies darum, weil man diese Art Gesetze als absolut unentbehrlich hält für die Sicherheit der Individuen in der Gesellschaft. Es sind dies jene Gesetze, welche sich aus den der Gesellschaft nützlichen Gewohnheiten und Gebräuchen entwickelt haben und welche von den Herrschenden zur Sanktionierung ihrer Herrschaft ausgebeutet wurden. Die Autorität der Stammeshäuptlinge, des Königs, der reichen Familien in einer Gemeinde stützt sich auf ihre Tätigkeit als Richter, welche sie ausübten; und auch jetzt noch, so oft man von der Notwendigkeit einer Regierung spricht, ist es ihre Tätigkeit als. höchste richterliche Macht über Recht und Unrecht, welche darunter verstanden wird. "Die Menschen würden sich ohne Regierung gegenseitig totschlagen", kannegießert der Spießbürger. .,Das Endziel jeder Regierung ist, jedem Angeklagten zwölf ehrliche Geschworene zu geben", sagt Burke.
Allein, trotz aller Vorurteile, welche über diese Dinge herrschen, wird es für uns Anarchisten höchste Zeit, frei und offen zu erklären, daß auch diese Sorte von Gesetzen ebenso unnütz und verderblich ist wie die vorhergehende!
Was vor allen Dingen all die oben erwähnten Verbrechen', die Attentate gegen Personen betrifft, so ist allgemein bekannt, daß zwei Drittel und oft drei Viertel aller Verbrechen aus der Absicht entspringen: sich der Reichtümer eines anderen zu bemächti gen. Diese ungeheure Kategorie von Verbrechen und Delikten verschwindet, sobald der Kapitalismus mit seinem monopolistischen Privateigentum zu existieren aufgehört hat.
„Aber", wird man uns sagen, "es wird immer rohe Menschen geben, welche bei dem geringsten Streit mit dem Messer dreinstechen, welche die geringste, oft nur vermeintliche Beleidigung mit einem Morde rächen; was sollte man tun, wenn es keine Gesetze gäbe, dies zu verhüten oder zu bestrafen?" Dies ist der ewige Refrain, welchen man uns vorsingt, sobald wir der Gesellschaft das Recht auf Bestrafung entziehen wollen.
Doch eines ist darüber heute schon ganz unzweifelhaft festgestellt, nämlich: daß die Strenge der Strafen die Zahl der Verbrechen nicht verringert. Hängt oder meinetwegen rädert die Mörder, die Zahl der Morde wird sich nicht um einen einzigen verringern und umgekehrt. Schafft die Todesstrafe ab, und es gibt nicht einen Mörder mehr als zuvor! Statistiker wie Gesetzgeber wissen, daß die verringerte Strenge in den Gesetzbüchern niemals die Attentate auf das Leben der Bürger vermehrte. Ist anderer seits die Ernte gut, das Brot billig, das Wetter schön, sinkt sofort die Zahl der Morde. Die Statistik hat bewiesen, daß die Zahl der Verbrechen je nach den Lebensmittelpreisen und je nach dem das Wetter gut oder schlecht ist, steigt oder fällt! Nicht, als ob alle Morde vom Hunger inspiriert wären; durchaus nicht! Sondern weil, wenn die Lebensmittelpreise niedrig, das Wetter schön, die Menschen fröhlicher sind, sie sich weniger elend fühlen als gewöhnlich, sich weniger den düsteren Leidenschaften hingeben und daher auch weniger geneigt sind, nichtiger Dinge wegen ihresgleichen ein Messer in den Leib zu stoßen.
Ferner ist auch bekannt, daß die Furcht vor der Strafe noch keinen einzigen Mörder zurückgehalten hat. Derjenige, der seinen Nebenmenschen aus Rache oder Elend töten will, überlegt nicht viel die Folgen; und kaum einen vorerwägenden Mörder dürfte es je gegeben haben, der nicht von der Überzeugung ausging, nicht gefangen zu werden. - Übrigens möge jeder selbst über diesen Gegenstand nachdenken, möge die Verbrechen und Strafen, deren Motive und Folgen analysieren, und wenn man ohne Einfluß einer vorgefaßten Meinung zu denken vermag, so wird man notgedrungen zu folgender Schlußfolgerung kommen:
Sehen wir ganz ab von einer Gesellschaft, in der der Mensch eine bessere Erziehung erhält, ihm die Entwicklung aller seiner Fähigkeiten und die Möglichkeit, dieselben zu verwenden, so viele Genüsse verschafft, daß er diese doch nicht durch einen Mord verlieren wollen wird - also ohne von der zukünftigen Gesellschaft zu sprechen -, sogar in der heutigen Gesellschaft, selbst mit allen ihren traurigen Folgen des Elends, wie wir sie heute in den Pesthöhlen der größeren Städte sehen, würde sich von dem Tage, wo alle Strafen für die Mörder abgeschafft würden, die Zahl der Morde oder sonstigen Verbrechen nicht um einen einzigen Fall vermehren; sehr wahrscheinlich ist sogar, daß sich diese Durchschnittszahl eher noch um alle jene Fälle verringern würde, welche auf die in den Zuchthäusern gezüchteten ‚Rückfälligen’ entfallen.


Im Original: Manifest
Aus: Komitee für Grundrechte und Demokratie (1994): Die Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe und die Zurückdrängung der zeitigen Freiheitstrafe (Auszüge), veröffentlicht in "Staatliches Gewaltmonopol, bürgerliche Sicherheit, lebenslange und zeitige Freiheitsstrafe" (S. 247 ff.)

4. Freiheitsstrafe, erst recht die lebenslange Strafe nützt den Opfern nicht
Für die Opfer, ihre Angehörigen und Hinterbliebenen kommt das Strafrecht immer zu spät. Die Gewalttat ist geschehen und nicht wieder rückgängig zu machen. Langjährige Erfahrungen aus der Arbeit in der Opferhilfe und Befragungen von Opfern und/oder ihren Angehörigen haben ergeben, daß diese vor allen Dingen das Bedürfnis nach körperlicher, seelischer und materieller Rehabilitation haben. Sie wollen in ihrem Leid angenommen und dabei unterstützt werden, über dasselbe hinwegzukommen. Die Vereinsamung im Leiden stellt keine geringe Gefahr dar. Den Opfern und/oder ihren Angehörigen liegt nicht in erster Linie daran, den Täter zu bestrafen, sondern daran, daß er zur Verantwortung gezogen wird. Und es ist ihnen wichtig, daß sich eine solche Tat nicht wiederholt.
Diesen Bedürfnissen wird das Strafverfahren nicht gerecht. Der Strafprozeß ist kein Ort für den Ausdruck von Leid, Schmerz und Verlust. Die primären Bedürfnisse der Opfer, das Leid zu bewältigen und die durch die Tat erfahrene Ohnmacht wieder zu überwinden, werden für die staatlichen Strafzwecke ausgebeutet. Um den menschenrechtlichen Interessen der Opfer und/oder deren Angehörigen gerecht zu werden, muß unabhängig vom Strafverfahren angesetzt werden. Bislang wird im Strafverfahren die traumatische Tat wiederholt. Opfer und ihre Angehörigen werden zum zweiten Male Opfer. Der Strafprozeß sieht für die Opfer und ihre Angehörigen nur die Rollen als Zeugen und Nebenkläger vor. Die polizeiliche Vernehmung verstärkt das Leid. Dem Opfer als Zeugen schlägt aufgrund der Unschuldsvermutung für den Täter zusätzlich Mißtrauen entgegen. Der Beschuldigte hat sich zudem nicht gegenüber dem Opfer und seinen Angehörigen zu verantworten, sondern gegenüber der Staatsgewalt. In dieser Situation macht er in der Regel von seinem Recht Gebrauch, sich zu verteidigen, sich auf jede erdenkliche Art und Weise zu entschuldigen, indem er z.B. die Tat leugnet, dem Opfer die Schuld gibt oder sich auf seine Unzurechnungsfähigkeit beruft. Solche Verteidigungsstrategien verhindern, daß ein Beschuldigter die Verantwortung für seine Tat übernimmt und Möglichkeiten gefunden werden, wie er den Geschädigten Genugtuung leisten könnte. Als einzige Genugtuung bietet das Strafverfahren den Schuldspruch. ...

5. ... Eine abschreckende Wirkung auf andere potentielle Täter durch lange Freiheitsstrafen, vor allem durch die lebenslange Strafe, ist nicht nachweisbar. Untersuchungen ergaben, daß sowohl eine zu erwartende Freiheitsstrafe als auch deren Höhe in den meisten Fällen nicht abschrecken. Bei langen und sehr langen Freiheitsstrafen wird überhaupt nicht mehr nach der Strafschwere differenziert. Dagegen werden Entdeckungsrisiko, Strafgewißheit und vor allem informelle Sanktionen aus dem Verwandten- und Freundeskreis als Faktoren genannt, die abschrecken. Aber selbst diesen Faktoren billigt die einschlägige Forschung nur eine sehr schwache Wirksamkeit zu.
Gerade Tötungsdelikte entstehen in der Regel aus Konfliktsituationen heraus, in denen eine rationale Abwägung möglicher strafrechtlicher Folgen keine Rolle spielt. Der vielfach behauptete positive Effekt der Freiheitsstrafe auf die Rechtstreue der Bevölkerung läßt sich empirisch nicht bestätigen. Neuere Analysen der Wirkungen des Strafrechtssystems kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis: Was immer man mit den Delinquenten tut, hat keinen Einfluß auf Art und Umfang der Kriminalität in der Gesamtgesellschaft.

6. Die tieferen, im Bürger und vor allem im Staat sitzenden Gründe der Freiheitsstrafe
Angesichts der schweren Eingriffe in die Grundrechte, die durch den Vollzug von Freiheitsstrafen vorgenommen werden, ist zu fragen, warum die verantwortlichen Gesetzgeber und Gesetzanwender sich auf Vorurteile und Alltagsvorstellungen über die Wirkung von Strafen berufen, widersprechende Erfahrungen und Forschungsergebnisse aber ignorieren. Welche tieferen Gründe gibt es, am System der Freiheitsstrafen wie an einem Dogma festzuhalten?
Polizei und Strafgerichtsbarkeit sind Einrichtungen des staatlichen Gewaltmonopols, die die Bürger/innen vor Gefahren durch gesetzeswidrige Verhaltensweisen schützen sollen. Tatsächlich wird aber nur ein geringer Bruchteil aller kriminalisierbaren Handlungen erfaßt. Davon wird nur ein wiederum sehr geringer Bruchteil strafrechtlich geahndet. Das heißt, d ie Bürger/innen, die tatsächlich mit gesetzeswidrigen Verhaltensweisen konfrontiert werden, versprechen sich in den seltensten Fällen etwas davon, die Instanzen des staatlichen Gewaltmonopols einzuschalten. Gleichzeitig setzen die Bürger/innen ihre ganze Hoffnung auf Strafgesetzgebung und Strafverfolgung, wenn es um ihren Schutz vor Gewaltkriminalität geht. Die Ideologie vom Nutzen staatlichen Strafens wird von den politischen Autoritäten propagiert und durch die Kriminalitätsdarstellung in den Medien immer wieder bestätigt. Kriminalität wird in der Berichterstattung nur als individuelles Problem vermittelt; Möglichkeiten, sie in ihrem sozialen Zusammenhang zu begreifen, werden nicht geboten. Durch die überproportional häufige und oft reißerische Darstellung von Gewaltdelikten wird Kriminalitätsangst erzeugt und gesteigert. Im gleichen Zuge wird als "Heilmittel" propagiert, Kontrollmaßnahmen gegen "Abweichende" anzuwenden.
Mit der Verurteilung der gefaßten Täter wird die Funktionstüchtigkeit des staatlichen Gewaltmonopols exemplarisch demonstriert und legitimiert. Der damit verbundene Ausbau staatlicher Kontrollmacht bedroht die Freiheitsrechte der Bürger/innen, ohne sie vor Gewalt schützen zu können.
Strafurteil und Strafvollzug lassen sich unter diesem Blickwinkel vor allem als rituelle Opferhandlungen verstehen. Die Verurteilten werden dazu benutzt, das staatliche Gewaltmonopol aufzuwerten. Dabei signalisiert die extreme Strafandrohung der lebenslangen Freiheitsstrafe, daß der Staat letztlich ein absolutes Verfügungsrecht über seine Bürger/innen hat. Die Abstempelung als Mörder" erlaubt es, auf diesen alle erdenklich negativen Eigenschaften zu projizieren und ihn zu dämonisieren. Die Allgemeinheit profitiert dabei von der Illusion eigener Vortrefflichkeit.
Die breite Akzeptanz strafrechtlicher Gewalt verweist auf ein hohes Ausmaß von Angst und Bedrohungsgefühlen in der Bevölkerung, aber auch auf tieferliegende Bedürfnisse der Bürger/innen, die durch die Strafjustiz und ihre Darstellung in den Medien befriedigt werden. Für die Strafe heischenden Bürger/innen gilt die vorbewußte Devise: "Fürchte deinen Nächsten wie dich selbst!" Dieses geheime Motto erklärt den genannten Vorgang der Projektion, die Suche nach dem Sündenbock. Der staatliche Strafanspruch und das Strafurteil aber sind hervorragend geeignet, zum einen von anderen gesellschaftlichen Problemen und deren selbstverschuldeter Nichtlösung abzulenken. Zum anderen lassen sie sich trefflich dazu gebrauchen, die Massen" zu mobilisieren, ohne die ihr angehörenden Bürger/innen ernst zu nehmen.

7. ... Nicht derjenige demokratische Staat ist der stärkste, der die härtesten Strafen ausspricht und vollzieht. Im Gegenteil. Er ist am schwächsten. Am stärksten ist der Staat, der Umstände zu schaffen vermag, die gewaltförmige Konflikte abbauen lassen. Dort aber, wo Strafe nicht zu vermeiden ist, ist sie auf ein Minimum zu beschränken.


Die Texte aus "Strafe - Recht der Gewalt"
Eine Dokumentation von Johannes Bühler über die Logiken und die Folgen von Strafen. Ein lohnenswertes Buch - demnächst auch als Veröffentlichung in der Fragend-voran-Reihe. Ausgewählte Kapitel und das Gesamtwerk zum Download:


Mehr zur Strafe
Text von Werner Braeuner, JVA Oldenburg, Jan. 2005
Ganz in diesem Sinne sagte Robert Badinter, Justizminister der Regierung von Francois Mitterand, kürzlich anläßlich einer Rede in Paris folgenden bemerkenswerten Satz: "Keine Gesellschaft ist bereit, ihren Gefangenen bessere Existenzbedingungen zu bieten als ihren jeweils ärmsten Bevölkerungsschichten." (F.A.Z. vom 7.12.2005, Seite 3).
Es sei dem französischen Ex-Justizminister verziehen, Gesellschaft und Justizministerium zu verwechseln. Denn er hat eine große Wahrheit ausgeplaudert: Das Gefängnis dient nicht den hehren Zielen von recht und Gereichtigkeit, sondern ist schlicht und einfach eine Peitsche, die den Armen und Entrechteten ihre Ausbeutung zu versüßen hat. Es geht um Klassenkampf, auch wenn es häufig wie ein Stierkampf aussieht.


Studien belegen zwar, dass Haftstrafen alles schlimmer machen, aber Hamburgs Justizsenator Kusch will sogar das Jugendstrafrecht ganz abschaffen - also junge Menschen lange hinter Gitter schicken. Bericht dazu in der FR vom 1.2.2006 (S. 4) .

  • Im Namen des Volkes? Zur Konstruktur von Volk und Recht

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