Ende Gelände

DIE RECHTLICHEN HINTERGRÜNDE ZUM § 265A
KEINE STRAFE FÜR OFFENES "SCHWARZFAHREN"

Links und Materialien


1. Das Gesetz und seine Auslegung
2. Der Argumentationsstrang zur Straffreiheit beim gekennzeichneten "Schwarzfahren"
3. Wann auch Hausfriedensbruch nicht gilt
4. Fazit: Das formal richtige Verhalten
5. Was bleibt? 60 Euro und eventueller Rauswurf
6. Links und Materialien

Thematische Links

Links zu emanzipatorischer Ökologie

Lesestoff und mehr

bei Facebook teilen bei Twitter teilen

Kommentare

Bisher wurden noch keine Kommentare abgegeben.


Kommentar abgeben

Deine aktuelle Netzadresse: 18.216.70.205
Name
Kommentar
Smileys :-) ;-) :-o ;-( :-D 8-) :-O :-( (?) (!)
Anti-Spam